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Rechtsprechung zu Art. 197 StPO

Zurück zum Kommentar: Art. 197 StPO — Grundsätze

I. Allgemeine Grundsätze (Abs. 1 lit. a–d)

BezugJahrKurzbeschreibungErwägung
BGE 140 IV 572014Kognition bei Zwangsmassnahmen (Leitentscheid): Das Bundesgericht überprüft Entscheide über strafprozessuale Zwangsmassnahmen mit freier Kognition; die Beschränkung der Rügegründe nach Art. 98 BGG ist nicht anwendbarE. 2.2
BGE 141 IV 872014Hinreichender Tatverdacht, Kompetenzordnung DNA (Leitentscheid): Hinweise auf eine strafbare Handlung müssen erheblich und konkret sein. DNA-Profile sind von der Staatsanwaltschaft anzuordnen; keine Delegation an die Polizei durch generelle Weisungen; keine routinemässigen invasiven ProbenahmenE. 1.3.1, 1.3.2, 1.4.2
BGE 145 IV 2632019DNA-Profil und künftige Straftaten: Erstellung eines DNA-Profils im Hinblick auf künftige Delikte erfordert erhebliche und konkrete Anhaltspunkte einer Verwicklung; hinsichtlich der Anlasstat ist der hinreichende Tatverdacht unabdingbarE. 3.3 f.
BGE 147 I 3722021DNA-Profil und erkennungsdienstliche Erfassung nach friedlicher Kundgebung: Erfordert die Aufklärung der Anlasstat weder DNA-Profil noch erkennungsdienstliche Erfassung und fehlen erhebliche, konkrete Anhaltspunkte für weitere Delikte, sind die Massnahmen unverhältnismässig; friedliche Protestaktionen stehen unter dem Schutz der Versammlungs- und MeinungsäusserungsfreiheitE. 3–4.5
BGE 148 IV 1372022Ausstand, Mehrfachbefassung (lit. f): Richter ist nicht allein wegen gescheitertem abgekürztem Verfahren zum Ausstand verpflichtet; Abgrenzung zwischen zulässiger Vorbefassung und BefangenheitE. 5
BGE 148 I 1452022Staatshaftung für rechtswidrige Zwangsmassnahmen: Verhältnis zwischen verschiedenen Haftungsgründen bei rechtswidriger Untersuchungshaft; dies a quo der kantonalrechtlichen VerjährungsfristE. 4–7
BGE 149 IV 2312023Landesverweisung und Zwangsmassnahmen: Allfällige Vollzugshindernisse der Landesverweisung sind im Zeitpunkt des Entscheids über die Zwangsmassnahme zu berücksichtigenE. 2.1, 2.1.2

II. Gesetzliche Grundlage (Abs. 1 lit. a)

BezugJahrKurzbeschreibungErwägung
BGE 143 IV 3872017Private Observationen, gesetzliche Grundlage: Für systematische private Observationen im Strafprozess besteht keine gesetzliche Grundlage; die Verwertbarkeit der rechtswidrig erhobenen Beweise ist nach Art. 141 Abs. 2 StPO zu prüfenE. 4

III. Hinreichender Tatverdacht (Abs. 1 lit. b)

BezugJahrKurzbeschreibungErwägung
BGE 143 IV 2412017in dubio pro duriore bei Einstellung: Der Entscheid über die Einstellung eines Strafverfahrens hat sich nach dem Grundsatz «in dubio pro duriore» zu richten; Bedeutung für den hinreichenden Tatverdacht bei ZwangsmassnahmenE. 2.2.1
BGE 147 IV 5342021Abklärungen zu persönlichen Verhältnissen von Zeugen: Art. 164 Abs. 1 StPO dient dem Schutz der Persönlichkeit von Zeuginnen und Zeugen; über die Generalfrage hinausgehende Abklärungen zum Vorleben sind nur eingeschränkt zulässig — Grenze des Tatverdachts als rechtfertigender GrundE. 2.3.2

IV. Subsidiarität und Verhältnismässigkeit (Abs. 1 lit. c und d)

BezugJahrKurzbeschreibungErwägung
BGE 141 IV 772014Entsiegelung bei nicht beschuldigter Ärztin (Leitentscheid): Bei Eingriffen in Grundrechte nicht beschuldigter Personen (Arzt- und Patientengeheimnis) ist besondere Zurückhaltung geboten (Abs. 2); Verhältnismässigkeit der Datenträger-DurchsuchungE. 4.3
BGE 142 IV 2072016Nemo tenetur, Entsiegelung von Bankunterlagen: Abgrenzung zwischen zulässiger Beweissicherung mittels Zwangsmassnahmen und unzulässigem Zwang zur Selbstbelastung
BGE 138 IV 2252012Entsiegelung von Anwaltsakten: Ein selbst mitbeschuldigter Anwalt kann untersuchungsrelevante Beweisunterlagen aus dem Mandatsverhältnis nicht dem Zugriff der Strafbehörden entziehen; Grenzen des Berufsgeheimnisses bei Zwangsmassnahmen
BGE 150 IV 4252024Bedingte Entlassung und Zwangsmassnahmen: Die Regel-Ausnahme-Prinzip bei der bedingten Entlassung und die Verhältnismässigkeit von Weisungen; Unmöglichkeit von Bewährungshilfe bei Landesverweisung darf berücksichtigt werdenE. 2
BGE 134 IV 2462008Begutachtung bei Zwangsmassnahmen: Die Vollzugsbehörde ist zuständig zur Anpassung ambulanter Massnahmen, soweit die Änderung dem Zweck der ursprünglich angeordneten Massnahme entspricht; VerfügungsformE. 3.3
BGE 133 IV 3422007Echte Noven und Wiederaufnahme: Art. 99 Abs. 1 BGG schliesst echte tatsächliche Noven im bundesgerichtlichen Beschwerdeverfahren aus; solche können zur Wiederaufnahme des Verfahrens im Sinn von Art. 385 StGB berechtigenE. 2.1
BGE 148 IV 3292022Sexuelle Selbstbestimmung und Zwangsmassnahmen: Art. 191 StGB schützt die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung; Bedeutung für den Tatverdacht bei sexuellen ZwangsmassnahmenE. 4.1

V. Schutz nicht beschuldigter Personen (Abs. 2)

BezugJahrKurzbeschreibungErwägung
BGE 141 IV 772014Entsiegelung bei nicht beschuldigter Ärztin: Bei Eingriffen in Grundrechte nicht beschuldigter Personen ist besondere Zurückhaltung geboten; Arzt- und Patientengeheimnis als geschütztes RechtsgutE. 4.3
BGE 138 IV 2252012Entsiegelung von Anwaltsakten: Mitbeschuldigter Anwalt kann sich für untersuchungsrelevante Unterlagen nicht auf Berufsgeheimnis berufen
BGE 140 I 2462014Art. 3 EMRK und rechtswidrige Zwangsmassnahmen: Festhaltung in fensterloser, 24h beleuchteter Zelle als erniedrigende Behandlung; Verhältnismässigkeit bei Haftbedingungen nicht beschuldigter PersonenE. 4
BGE 139 I 2062013Ausländerrechtliche Haft und Beschleunigungsgebot: Verfahrensgarantien bei Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht; Bedeutung des Beschleunigungsgebots für die Verhältnismässigkeit

VI. Weitere Entscheide

BezugJahrKurzbeschreibungErwägung
BGE 136 IV 1332010Güterumschlag und VRV: Für den Güterumschlag im Sinne von Art. 21 Abs. 2 VRV hat der Fahrzeugführer vorhandene Parkfelder zu benützen; Subsidiarität bei verkehrsrechtlichen ZwangsmassnahmenE. 2
BGer 6B_783/20242026Begriff und Voraussetzungen der Zwangsmassnahmen: Zwangsmassnahmen sind Verfahrenshandlungen, die in Grundrechte eingreifen und u.a. der Beweissicherung dienen; kumulative VoraussetzungenE. 3.1.1
BGer 7B_1261/20242026Verhältnismässigkeit der Datenträger-Durchsuchung: Bei der Durchsuchung und Entsiegelung von Datenträgern ist der Schwere der untersuchten Delikte Rechnung zu tragenE. 3.4.3

Letzte Aktualisierung: 9.8.2026 · Diese Seite bearbeiten · Anregung einreichen