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Rechtsprechung zu Art. 197 StPO

Bundesgerichtsentscheide (BGE)

BGE 147 I 372 (22.4.2021)

  • Thema: DNA-Profil und erkennungsdienstliche Erfassung nach friedlicher Kundgebung
  • Kernaussage: Erfordert die Aufklärung der Anlasstat weder DNA-Profil noch erkennungsdienstliche Erfassung und fehlen erhebliche, konkrete Anhaltspunkte für weitere Delikte, sind die Massnahmen unverhältnismässig; friedliche Protestaktionen stehen unter dem Schutz der Versammlungs- und Meinungsäusserungsfreiheit.
  • Einschlägig für: Abs. 1 lit. c und d

BGE 145 IV 263 (24.4.2019)

  • Thema: DNA-Profil im Hinblick auf künftige Straftaten
  • Kernaussage: Art. 255 Abs. 1 lit. a StPO ist gesetzliche Grundlage auch für DNA-Profile im Hinblick auf künftige Delikte; erforderlich sind erhebliche und konkrete Anhaltspunkte einer Verwicklung in Delikte gewisser Schwere. Hinsichtlich der Anlasstat muss ein hinreichender Tatverdacht bestehen.
  • Einschlägig für: Abs. 1 lit. b

BGE 143 IV 387 (16.8.2017)

  • Thema: Private Observationen, gesetzliche Grundlage
  • Kernaussage: Für systematische private Observationen im Strafprozess besteht keine gesetzliche Grundlage; die Verwertbarkeit der rechtswidrig erhobenen Beweise ist nach Art. 141 Abs. 2 StPO zu prüfen.
  • Einschlägig für: Abs. 1 lit. a

BGE 142 IV 207 (30.5.2016)

  • Thema: Nemo tenetur, Entsiegelung von Bankunterlagen
  • Kernaussage: Abgrenzung zwischen zulässiger Beweissicherung mittels Zwangsmassnahmen und unzulässigem Zwang zur Selbstbelastung bei der Entsiegelung bankinterner Unterlagen.
  • Einschlägig für: Abs. 1 lit. c und d

BGE 141 IV 87 (10.12.2014)

  • Thema: Hinreichender Tatverdacht, Kompetenzordnung DNA
  • Kernaussage: Hinweise auf eine strafbare Handlung müssen erheblich und konkret sein. DNA-Profile sind von der Staatsanwaltschaft anzuordnen; keine Delegation an die Polizei durch generelle Weisungen; keine routinemässigen invasiven Probenahmen. Mündliche Anordnung der erkennungsdienstlichen Erfassung nur bei Unaufschiebbarkeit.
  • Einschlägig für: Abs. 1 lit. a und b

BGE 141 IV 77 (21.11.2014)

  • Thema: Entsiegelung bei nicht beschuldigter Ärztin
  • Kernaussage: Zwangsmassnahmen setzen hinreichenden Tatverdacht und Verhältnismässigkeit voraus (Abs. 1 lit. b–d); bei Eingriffen in Grundrechte nicht beschuldigter Personen (Arzt- und Patientengeheimnis) besondere Zurückhaltung (Abs. 2).
  • Einschlägig für: Abs. 1 lit. b–d, Abs. 2

BGE 140 IV 57 (2014)

  • Thema: Kognition des Bundesgerichts
  • Kernaussage: Zwangsmassnahmenentscheide werden mit freier Kognition überprüft; Art. 98 BGG ist nicht anwendbar.
  • Einschlägig für: Rechtsschutz

BGE 138 IV 225 (10.10.2012)

  • Thema: Entsiegelung von Anwaltsakten
  • Kernaussage: Ein selbst mitbeschuldigter Anwalt kann untersuchungsrelevante Beweisunterlagen aus dem Mandatsverhältnis nicht dem Zugriff der Strafbehörden entziehen.
  • Einschlägig für: Abs. 1 lit. c und d, Abs. 2

Bundesgerichtsentscheide (nicht publiziert)

BGer 6B_783/2024 vom 31. März 2026, E. 3.1.1

  • Thema: Begriff und Voraussetzungen der Zwangsmassnahmen
  • Kernaussage: Zwangsmassnahmen sind Verfahrenshandlungen der Strafbehörden, die in Grundrechte eingreifen und u.a. der Beweissicherung dienen; sie setzen kumulativ gesetzliche Grundlage, hinreichenden Tatverdacht, Subsidiarität und Rechtfertigung durch die Bedeutung der Straftat voraus.
  • Einschlägig für: Abs. 1 (Übersicht)

BGer 7B_1261/2024 vom 31. März 2026, E. 3.4.3

  • Thema: Verhältnismässigkeit der Datenträger-Durchsuchung
  • Kernaussage: Bei der Durchsuchung und Entsiegelung von Datenträgern ist der Schwere der untersuchten Delikte Rechnung zu tragen (Abs. 1 lit. d).
  • Einschlägig für: Abs. 1 lit. d

Letzte Aktualisierung: 4.7.2026