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Rechtsprechung zu Art. 177 StPO

I. Grenzen der Glaubwürdigkeitsabklärung (Art. 177 Abs. 2 StPO)

BGE 147 IV 534 — Grenzen der Glaubwürdigkeitsabklärung bei Zeugen

Docket: — | Datum: 11. August 2021

Das Bundesgericht hat in diesem Leitentscheid die Grenzen der Glaubwürdigkeitsabklärung bei Zeuginnen und Zeugen präzisiert. Über die Generalfrage nach Art. 177 Abs. 2 StPO (Frage nach den Beziehungen des Zeugen zu den Parteien) hinausgehende Abklärungen zum Vorleben und den persönlichen Verhältnissen des Zeugen sind nur mit Zurückhaltung und soweit notwendig vorzunehmen. Abklärungen zur Glaubwürdigkeit des Zeugen sind nicht bereits dann notwendig, wenn Zweifel an der allgemeinen Glaubwürdigkeit bestehen. Art. 164 Abs. 1 StPO dient dem Schutz der Persönlichkeit von Zeuginnen und Zeugen und begrenzt die Zulässigkeit von Glaubwürdigkeitsabklärungen, die über die Generalfrage hinausgehen. Vielmehr bedarf es eines konkreten Anhaltspunkts für eine die Glaubhaftigkeit der konkreten Aussage beeintragende Besonderheit.

Einschlägig für: Art. 177 Abs. 2 StPO (Generalfrage), Art. 164 Abs. 1 StPO (Persönlichkeitsschutz), Glaubwürdigkeitsabklärung, Zeugenschutz


II. Belehrungspflichten bei polizeilicher Einvernahme und Rollenwechsel

BGE 144 IV 28 — Doppelfunktion der polizeilichen Einvernahme

Docket: — | Datum: 24. Oktober 2017

Wird eine Person von der Polizei einvernommen und steht fest, dass sie später im Verfahren als Zeuge oder Zeugin einzuvernehmen sein wird, muss die Polizei sie sowohl auf die Rechte und Pflichten einer Auskunftsperson als auch auf jene eines Zeugen oder einer Zeugin aufmerksam machen. Der Entscheid klärt die Schnittstelle zwischen Art. 168, Art. 177, Art. 178 und Art. 179 StPO. Unterbleibt die Belehrung, kann dies zur Unverwertbarkeit der Aussage führen. Der Entscheid ist von grosser praktischer Bedeutung für die polizeiliche Einvernahmepraxis und die Abgrenzung der prozessualen Rollen.

Einschlägig für: Art. 177 StPO (Belehrung), Art. 168 StPO (Zeugnisverweigerungsrecht naher Angehöriger), Art. 178 StPO (Auskunftsperson), Art. 179 StPO (Durchführung), polizeiliche Einvernahme, Rollenwechsel


BGE 141 IV 20 — Hinweis auf Aussageverweigerungsrecht der Privatklägerschaft

Docket: — | Datum: 4. November 2014

Das Bundesgericht behandelte in diesem Grundsatzentscheid mehrere Belehrungspflichten im Strafverfahren. In Regeste b geht es um die Einvernahme der Auskunftsperson und den Hinweis auf Aussagepflicht bzw. Aussage- oder Zeugnisverweigerungsrechte: Wird die Privatklägerschaft von der Polizei nicht im Auftrag der Staatsanwaltschaft einvernommen, ist sie nicht zur Aussage verpflichtet. Offengelassen wurde, ob die Aussagen der Auskunftsperson trotz fehlendem Hinweis auf das Aussageverweigerungsrecht und die Straffolgen nach Art. 303–305 StGB verwertbar sind (E. 1.2.4). Der Entscheid beleuchtet die Schnittstelle zwischen der Auskunftspersonen-Regelung (Art. 178 lit. a, Art. 180 Abs. 2 und Art. 181 Abs. 1 StPO) und der Belehrungspflicht nach Art. 177 StPO. Weitere Regesten behandeln die Eröffnung der Strafuntersuchung (Regeste a), den Deliktsvorhalt bei der ersten Einvernahme (Regeste c) und die Protokollberichtigung (Regeste d).

Einschlägig für: Art. 177 Abs. 3 StPO (Zeugnisverweigerungsrecht), Art. 178 lit. a StPO, Art. 180 Abs. 2 StPO, Art. 181 Abs. 1 StPO, Privatklägerschaft, Aussageverweigerungsrecht


III. Belehrung und Verwertbarkeit

BGer 6B_800/2016 vom 25. Oktober 2017 — Anforderungen an die Belehrung

Docket: 6B_800/2016 | Datum: 25. Oktober 2017

Das Bundesgericht befasste sich mit den Anforderungen an die Belehrung der Zeuginnen und Zeugen und der daraus resultierenden Verwertbarkeit der Aussagen. Der Entscheid ist von Bedeutung für die Praxis der Einvernahmeprotokollierung und die Beurteilung, ob eine Belehrung den formellen Anforderungen genügt.

Einschlägig für: Art. 177 Abs. 1 StPO (Belehrung), Art. 177 Abs. 1 Satz 2 StPO (Ungültigkeit), Verwertbarkeit


BGer 6B_1273/2019 vom 11. März 2020 — Verwertbarkeit bei mangelhafter Belehrung

Docket: 6B_1273/2019 | Datum: 11. März 2020

Behandelt die Frage der Verwertbarkeit von Aussagen, die bei unterbliebener oder mangelhafter Belehrung gewonnen wurden. Der Entscheid beleuchtet die Rechtsfolgen bei Verstössen gegen die Belehrungspflicht nach Art. 177 StPO.

Einschlägig für: Art. 177 Abs. 1 StPO, Verwertbarkeit, Beweisverwertungsverbot


BGer 6B_217/2015 vom 5. November 2015 — Belehrung im Zeugnisverfahren

Docket: 6B_217/2015 | Datum: 5. November 2015

Das Bundesgericht äusserte sich zur Belehrungspflicht im Kontext des Zeugnisverfahrens und deren Auswirkungen auf die Verwertbarkeit der erhobenen Aussagen.

Einschlägig für: Art. 177 StPO, Zeugnisverfahren, Belehrungspflicht


BGer 6B_1039/2014 vom 24. März 2015 — Anforderungen an die Zeugenbelehrung

Docket: 6B_1039/2014 | Datum: 24. März 2015

Klärung der Anforderungen an die Belehrung der Zeuginnen und Zeugen im Strafverfahren, insbesondere im Hinblick auf die formellen Voraussetzungen und die Strafbarkeit nach Art. 307 StGB.

Einschlägig für: Art. 177 Abs. 1 StPO, Art. 307 StGB, Zeugnis- und Wahrheitspflicht


IV. Zeugnisverweigerungsrechte und Belehrung

BGer 1B_56/2021 vom 5. Oktober 2021 — Zeugnisverweigerungsrecht naher Angehöriger

Docket: 1B_56/2021 | Datum: 5. Oktober 2021

Das Bundesgericht befasste sich mit dem Zeugnisverweigerungsrecht naher Angehöriger nach Art. 168 StPO und der entsprechenden Belehrungspflicht nach Art. 177 Abs. 3 StPO. Der Entscheid ist von Bedeutung für die Frage, wann die einvernehmende Behörde ein Zeugnisverweigerungsrecht erkennen muss und welche Rechtsfolgen bei unterbliebenem Hinweis eintreten.

Einschlägig für: Art. 177 Abs. 3 StPO (Hinweis auf Zeugnisverweigerungsrecht), Art. 168 StPO (nahe Angehörige), relatives Verwertungsverbot


BGer 6B_269/2018 vom 24. Oktober 2018 — Belehrung und Verwertungsverbote

Docket: 6B_269/2018 | Datum: 24. Oktober 2018

Behandelt die Belehrungspflichten im Strafverfahren und die daraus resultierenden Verwertungsverbote, insbesondere im Kontext der Zeugeneinvernahme.

Einschlägig für: Art. 177 StPO, Beweisverwertungsverbot, Zeugeneinvernahme


BGer 6B_390/2013 vom 6. Februar 2014 — Belehrungspflicht bei Zeugeneinvernahme

Docket: 6B_390/2013 | Datum: 6. Februar 2014

Das Bundesgericht äusserte sich zu den Belehrungspflichten bei der Zeugeneinvernahme und den formellen Anforderungen an die Einvernahme.

Einschlägig für: Art. 177 StPO, Belehrungspflicht, formelle Anforderungen