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Rechtsprechung zu Art. 120 StPO

I. Leitentscheide (BGE)

BGE 145 IV 190 E. 1.5.2

  • Thema: Verzicht auf Privatklägerschaft vs. Rückzug des Strafantrags
  • Kernaussage: Der Verzicht auf die Stellung als Privatkläger nach Art. 120 StPO gilt nicht als Rückzug des Strafantrags im Sinne von Art. 33 StGB; wird der Strafantrag nicht ausdrücklich zurückgezogen, ist das Strafverfahren trotz Desinteresse des Geschädigten fortzusetzen.
  • Einschlägig für: Abs. 1; Abgrenzung zum Strafantragsrecht

BGE 138 IV 248 E. 4.2.1

  • Thema: Dogmatische Trennung zwischen Strafantrag und Privatklägerschaft
  • Kernaussage: Der Verzicht auf die Beteiligung als Privatklägerschaft gilt nicht als Rückzug des Strafantrages.
  • Einschlägig für: Abs. 1; Strafantrag als Prozessvoraussetzung

BGE 138 IV 248 E. 5.3

  • Thema: Kostenauflage im Rechtsmittelverfahren bei Antragsverzicht
  • Kernaussage: Als private Partei kann im strafrechtlichen Verfahren nur obsiegen oder unterliegen, wer Anträge gestellt hat; verzichtet die Privatklägerschaft darauf, können ihr keine Verfahrenskosten auferlegt werden.
  • Einschlägig für: Abs. 1 und 2; Kostenrechtliche Folgen des Verzichts

BGE 147 IV 47 E. 4.2.2

  • Thema: Kostenpflicht nur für aktiv teilnehmende Privatklägerschaft
  • Kernaussage: Nur die sich aktiv am Verfahren beteiligende Privatklägerschaft kann verpflichtet werden, Verfahrenskosten zu tragen oder eine Parteientschädigung zu leisten.
  • Einschlägig für: Abs. 1; Kostenauflage und aktive Beteiligung

BGE 146 IV 88 E. 1.3.2

  • Thema: Bindung an Parteianträge und Rügeprinzip
  • Kernaussage: Das Bundesgericht prüft grundsätzlich nur die geltend gemachten Rügen und darf nicht über die Parteibegehren hinausgehen.
  • Einschlägig für: Rechtsmittellegitimation

II. Weitere Entscheide (BGer und Kantone)

BGer 6B_491/2023 E. 2.4.3 (7. August 2023)

  • Thema: Unwirksamkeit des Verzichts bei missverständlichen Formularen
  • Kernaussage: Aus dem Ankreuzen des Kästchens «Nein» bei der Strafklage kann nicht auf einen bewussten Verzicht auf die Parteistellung geschlossen werden, wenn das behördliche Formular für einen Laien missverständlich ausgestaltet ist.
  • Einschlägig für: Abs. 1; Formularverständlichkeit und Willensmangel

BGer 6B_83/2025 E. 3.2.2 (12. Dezember 2025)

  • Thema: Kostenpflicht bei aktiver Verfahrensbeteiligung an Antragsdelikten
  • Kernaussage: Bei aktiver Verfahrensbeteiligung der Privatklägerschaft können ihr Verfahrenskosten nach Art. 427 Abs. 1 StPO auferlegt werden, ohne dass Mutwilligkeit oder grobe Fahrlässigkeit erforderlich wären.
  • Einschlägig für: Abs. 1; Kostenfolgen

BGer 1B_188/2015 E. 5.2 (9. Februar 2016)

  • Thema: Wirksamer Verzicht auf Privatklägerschaft bei klarem Formular
  • Kernaussage: Wer ein behördliches Formular unterzeichnet, soll es aus eigenem Interesse ganz lesen; ein klar und verständlich abgefasster Verzicht im Ermittlungsverfahren ist rechtswirksam und endgültig.
  • Einschlägig für: Abs. 1; Verzicht im Ermittlungsverfahren

BGer 1B_323/2019 E. 2 (24. Oktober 2019)

  • Thema: Endgültigkeit des Verzichts und Ausschluss nachträglicher Wiedereinsetzung
  • Kernaussage: Die Endgültigkeit des Verzichts nach Art. 120 Abs. 1 Satz 2 StPO schliesst eine spätere Reaktivierung der Parteistellung ohne neue substanziierte Gründe aus.
  • Einschlägig für: Abs. 1 Satz 2; Endgültigkeit

BGer 6B_1237/2018 E. 1.1 (15. Mai 2019)

  • Thema: Trennung von Strafantrag und Parteistellung
  • Kernaussage: Bestätigt die Trennung zwischen dem Strafantrag als Prozessvoraussetzung bei Antragsdelikten und dem Verzicht auf die Privatklägerschaft nach Art. 120 StPO.
  • Einschlägig für: Abs. 1; Antragsdelikte

Letzte Aktualisierung: 22. August 2026