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Rechtsprechung zu Art. 118 StPO

Leitentscheide (BGE)

Begriff des Geschädigten und Voraussetzungen der Privatklägerschaft

BGE 140 IV 155, E. 3.2

  • Thema: Begriff des Geschädigten
  • Kernaussage: In seinen Rechten unmittelbar verletzt im Sinne von Art. 115 Abs. 1 StPO ist, wer Träger des durch die verletzte Strafnorm geschützten oder zumindest mitgeschützten Rechtsguts ist (Bestätigung der Rechtsprechung). Bei Vermögensdelikten zum Nachteil einer Aktiengesellschaft sind weder die Aktionäre noch die Gesellschaftsgläubiger unmittelbar verletzt (E. 3.3.1). Geschädigtenstellung bei Konkursdelikten (E. 3.3.2).
  • Einschlägig für: Art. 118 Abs. 1 (Voraussetzung der Geschädigteneigenschaft)
  • Zitate: 1'109

BGE 141 IV 454

  • Thema: Begriff des Geschädigten beim Raufhandel
  • Kernaussage: Unmittelbar verletzt und geschädigt im Sinne von Art. 115 StPO ist, wer Träger des durch die verletzte Strafnorm geschützten oder zumindest mitgeschützten Rechtsgutes ist (Bestätigung der Rechtsprechung). Bei Straftaten gegen kollektive Interessen reicht es für die Annahme der Geschädigtenstellung im Allgemeinen aus, dass das von der geschädigten Person angerufene Individualrechtsgut durch den Straftatbestand nahegelegt wird.
  • Einschlägig für: Art. 118 Abs. 1 (Voraussetzung der Geschädigteneigenschaft)
  • Zitate: 770

BGE 143 IV 77, E. 4

  • Thema: Rassendiskriminierung, Geschädigtenstellung
  • Kernaussage: Bei Diskriminierung einer Gruppe von Personen (hier: der Juden) kommt den einzelnen Gruppenangehörigen mangels unmittelbarer Betroffenheit keine Geschädigtenstellung zu. Sie können sich deshalb nicht als Privatkläger konstituieren (E. 4). Art. 261bis StGB schützt ein kollektives Rechtsgut, nicht Individualrechtsgüter einzelner Gruppenmitglieder.
  • Einschlägig für: Art. 118 Abs. 1 (Ausschluss bei kollektiven Rechtsgütern)
  • Zitate: 496

Rechtsnachfolge und Erbengemeinschaft

BGE 141 IV 380

  • Thema: Straftaten zum Nachteil einer Erbengemeinschaft; Strafantragsrecht und Beschwerdelegitimation
  • Kernaussage: Bei strafbaren Handlungen zum Nachteil einer Erbengemeinschaft gelten die einzelnen Erben als Geschädigte nach Art. 115 Abs. 1 StPO. Jeder Erbe kann selbständig über die Konstituierung als Privatkläger entscheiden und ist individuell beschwerdelegitimiert.
  • Einschlägig für: Art. 118 Abs. 1 i.V.m. Art. 121 StPO (Rechtsnachfolge)
  • Zitate: 936

BGE 142 IV 82, E. 3.2

  • Thema: Wirkungen der Rechtsnachfolge; Legitimation der Angehörigen
  • Kernaussage: Die Angehörigen einer verstorbenen geschädigten Person sind in der Reihenfolge der Erbberechtigung kumulativ oder alternativ zur Zivil- und Strafklage berechtigt (E. 3.2). Im Unterschied zum Zivilpunkt ist im Strafpunkt kein gemeinsames Vorgehen der Erben erforderlich. Der Angehörige einer verstorbenen geschädigten Person kann sich im Strafverfahren allein als Privatkläger im Strafpunkt konstituieren (E. 3.3).
  • Einschlägig für: Art. 118 Abs. 1 i.V.m. Art. 121 StPO
  • Zitate: 233

BGE 140 IV 162

  • Thema: Privatklägerschaft einer juristischen Person per Rechtsnachfolge (nach Fusion)
  • Kernaussage: Rechtsnachfolger einer geschädigten natürlichen oder juristischen Person sind als mittelbar Geschädigte einzustufen, die sich grundsätzlich — vorbehältlich der Ausnahmefälle von Art. 121 Abs. 1 und 2 StPO — nicht als Privatkläger im Strafverfahren konstituieren können. Die privatrechtliche Universalsukzession aufgrund einer Fusion führt nicht zur unmittelbaren Geschädigtenstellung der übernehmenden Gesellschaft.
  • Einschlägig für: Art. 118 Abs. 1 (mittelbar Geschädigte, Rechtsnachfolge)
  • Zitate: 148

Verkehrsunfälle und Sachschäden

BGE 138 IV 258, E. 2.1

  • Thema: Begriff des Geschädigten bei Verkehrsunfällen ohne Körperschaden
  • Kernaussage: Geschädigtenstellung nach Art. 115 Abs. 1 StPO als Voraussetzung für die Berechtigung zur Beschwerde in Strafsachen als Privatkläger (E. 2.1). Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid wegen Rechtsverweigerung (Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG): Verzicht auf das Erfordernis des nicht wieder gutzumachenden Nachteils (E. 1.1).
  • Einschlägig für: Art. 118 Abs. 1 (Geschädigtenstellung als Beschwerdevoraussetzung)
  • Zitate: 1'209

Öffentliche Interessen und mittelbar Betroffene

BGE 145 IV 491, E. 2.3.3

  • Thema: Betreten des Bahnbetriebsgebiets ohne Erlaubnis; Legitimation der SBB AG
  • Kernaussage: Werden durch Straftaten nur öffentliche Interessen verletzt und private Interessen bloss mittelbar beeinträchtigt, ist die mittelbar beeinträchtigte Person nicht Geschädigte im Sinne von Art. 115 Abs. 1 StPO (E. 2.3.3). Die Rechtsmittelberechtigung im Sinne von Art. 382 Abs. 1 StPO entscheidet sich nach der Geschädigteneigenschaft, nicht nach der mittelbaren Betroffenheit.
  • Einschlägig für: Art. 118 Abs. 1 (mittelbar Betroffene, öffentliche Interessen)
  • Zitate: 323

Kostentragungspflicht und Strafbefehlsverfahren

BGE 138 IV 248, E. 4.4

  • Thema: Kostentragungspflicht der Privatklägerschaft bei Antragsdelikten
  • Kernaussage: Dem Strafantrag stellenden Privatkläger, der sich abgesehen von der Strafklage am Strafverfahren nicht aktiv beteiligt, können bei Freispruch der beschuldigten Person nur in besonderen Fällen Verfahrenskosten auferlegt werden (E. 4.4). Die blosse Stellung des Strafantrags (Art. 118 Abs. 2 StPO) führt nicht automatisch zu einer Kostentragungspflicht bei Unterliegen im Strafpunkt.
  • Einschlägig für: Art. 118 Abs. 2 (Gleichstellung Strafantrag), Art. 427/428 StPO (Kosten)
  • Zitate: 1'374

BGE 139 IV 102

  • Thema: Parteientschädigung der Privatklägerschaft bei Erlass eines Strafbefehls
  • Kernaussage: Kommt es zu einer Verurteilung der beschuldigten Person durch Strafbefehl, obsiegt die Privatklägerschaft als Strafklägerin, weshalb sie für die ihr im Zusammenhang mit der Strafklage erwachsenen Kosten entschädigt wird. Die Privatklägerschaft ist zur Einsprache gegen den Strafbefehl legitimiert (Art. 353 Abs. 1 lit. g, Art. 354 Abs. 1 lit. b StPO).
  • Einschlägig für: Art. 118 Abs. 1 (Konstituierung im Strafbefehlsverfahren)
  • Zitate: 998

Weitere Bundesgerichtsentscheide

BGer 1B 298/2012 vom 27. August 2012

  • Thema: Einstellungsbeschluss, Beendigung des Vorverfahrens
  • Kernaussage: Die Erklärung nach Art. 118 Abs. 3 StPO muss bis zum Abschluss des Vorverfahrens abgegeben werden; die Frist ist präklusiv. Statutes: Art. 118 Abs. 3, Art. 118 Abs. 4 StPO.
  • Zitate: 136

BGer 6B_33/2019 vom 22. Mai 2019

  • Thema: Nichtanhandnahme (fahrlässige Körperverletzung, Arbeitsunfall)
  • Kernaussage: Prüfung der Konstituierung als Privatklägerschaft im Rahmen der Nichtanhandnahme. Statutes: Art. 118 Abs. 1, Art. 118 Abs. 3, Art. 118 Abs. 4 StPO.
  • Zitate: 68

BGer 1B_426/2015 vom 17. Juni 2016

  • Thema: Strafverfahren, Parteistellung
  • Kernaussage: Prüfung der Legitimation als Privatklägerin. Statutes: Art. 118 Abs. 1, Art. 121 Abs. 1 StPO.
  • Zitate: 107

BGer 6B 617/2016 vom 2. Dezember 2016

  • Thema: Nichtanhandnahme (unrechtmässige Aneignung etc., Hausfriedensbruch)
  • Kernaussage: Geschädigtenstellung und Konstituierung als Privatklägerin. Statutes: Art. 115 Abs. 1, Art. 118 Abs. 1 StPO.
  • Zitate: 129

BGer 6B 299/2013 vom 26. August 2013

  • Thema: Nichtanhandnahme einer Strafuntersuchung, Parteistellung
  • Kernaussage: Prüfung der Voraussetzungen der Privatklägerschaft (Erklärung nach Art. 118 Abs. 1 StPO). Statutes: Art. 118 Abs. 1, Art. 118 StPO.
  • Zitate: 48

BGer 6B_553/2019 vom 6. November 2019

  • Thema: Nichtanhandnahme (ungetreue Geschäftsbesorgung)
  • Kernaussage: Prüfung der Privatklägerstellung bei ungetreuer Geschäftsbesorgung. Statutes: Art. 118 Abs. 1 StPO.
  • Zitate: 121

BGer 6B_700/2020 vom 17. August 2021

  • Thema: Nichtanhandnahme (Verdacht auf Urkundenfälschung)
  • Kernaussage: Prüfung der Konstituierung als Privatklägerschaft. Statutes: Art. 118 Abs. 1 StPO.
  • Zitate: 104

BGer 6B_582/2020 vom 17. Dezember 2020

  • Thema: Einstellung (Ehrverletzung)
  • Kernaussage: Einstellungsverfügung und Privatklägerschaft bei Ehrverletzungsdelikten. Statutes: Art. 118 Abs. 1, Art. 119 Abs. 2 StPO.
  • Zitate: 145

Letzte Aktualisierung: 2026-07-11