Zum Inhalt springen

Rechtsprechung zu Art. 118 StPO

Leitentscheide (BGE)

A. Begriff des Geschädigten und unmittelbare Rechtsgutsverletzung (Abs. 1 i.V.m. Art. 115 StPO)

BGE 140 IV 155

  • Datum: 1. September 2014
  • Thema: Begriff des Geschädigten; Ausschluss von Aktionären und Gesellschaftsgläubigern; Abtretung nach Art. 260 SchKG
  • Kernaussage: In seinen Rechten unmittelbar verletzt im Sinne von Art. 115 Abs. 1 StPO ist, wer Träger des durch die verletzte Strafnorm geschützten oder zumindest mitgeschützten Rechtsguts ist (E. 3.2). Bei Vermögensdelikten zum Nachteil einer Aktiengesellschaft sind weder die Aktionäre noch die Gesellschaftsgläubiger unmittelbar verletzt (E. 3.3.1). Die Abtretung nach Art. 260 SchKG hat nicht zur Folge, dass die Geschädigtenstellung des Gemeinschuldners auf den Abtretungsgläubiger übergeht; der Gläubiger bleibt bezüglich der Straftat nur mittelbar betroffen (E. 3.4).
  • Einschlägig für: Art. 118 Abs. 1 StPO (Grundvoraussetzung der Geschädigteneigenschaft)

BGE 141 IV 454

  • Datum: 17. November 2015
  • Thema: Begriff des Geschädigten beim Raufhandel (Art. 133 StGB)
  • Kernaussage: Unmittelbar verletzt und geschädigt im Sinne von Art. 115 StPO ist, wer Träger des durch die verletzte Strafnorm geschützten oder zumindest mitgeschützten Rechtsguts ist. Bei Straftaten gegen kollektive Interessen reicht es für die Annahme der Geschädigtenstellung im Allgemeinen aus, dass das von der geschädigten Person angerufene Individualrechtsgut durch den Straftatbestand geschützt oder nahegelegt wird.
  • Einschlägig für: Art. 118 Abs. 1 StPO

BGE 143 IV 77

  • Datum: 17. Januar 2017
  • Thema: Rassendiskriminierung (Art. 261bis StGB); Fehlen der Geschädigtenstellung bei kollektiven Schutzgütern
  • Kernaussage: Bei Diskriminierung einer Gruppe von Personen kommt den einzelnen Gruppenangehörigen mangels unmittelbarer Betroffenheit keine Geschädigtenstellung nach Art. 115 Abs. 1 StPO zu. Sie können sich folglich nicht als Privatklägerschaft nach Art. 118 StPO konstituieren (E. 4). Art. 261bis StGB schützt den öffentlichen Frieden und die Menschenwürde der Gruppe als Kollektiv, nicht die individuellen Rechtsgüter einzelner Mitglieder.
  • Einschlägig für: Art. 118 Abs. 1 StPO (Ausschluss bei Kollektivdelikten)

BGE 145 IV 491

  • Datum: 25. November 2019
  • Thema: Unbefugtes Betreten des Bahnbetriebsgebiets (Art. 86 EBG); Legitimation der SBB AG
  • Kernaussage: Werden durch Straftaten ausschliesslich öffentliche Interessen geschützt und private Interessen bloss mittelbar beeinträchtigt, ist die betroffene Person nicht Geschädigte im Sinne von Art. 115 Abs. 1 StPO (E. 2.3.3). Die SBB AG ist durch Zuwiderhandlungen gegen das Bahnbetriebsgebietsverbot nicht unmittelbar in ihren Rechten verletzt und kann sich daher nicht als Privatklägerin konstituieren.
  • Einschlägig für: Art. 118 Abs. 1 StPO (Mittelbare Betroffenheit juristischer Personen)

BGE 138 IV 258

  • Datum: 20. Juni 2012
  • Thema: Verkehrsunfall mit reinem Sachschaden; einfache Verkehrsregelverletzung (Art. 90 Abs. 1 SVG)
  • Kernaussage: Unmittelbar geschützt durch Art. 90 Abs. 1 SVG ist die Sicherheit und der reibungslose Ablauf des Verkehrs auf öffentlichen Strassen. Individualinteressen wie das Eigentum oder Vermögen werden nur mittelbar geschützt. Wer bei einem Verkehrsunfall ausschliesslich Sachschaden erleidet, ist bezüglich der einfachen Verkehrsregelverletzung nicht unmittelbar geschädigt und mangels Privatklägerstellung nicht zur Beschwerde in Strafsachen legitimiert (E. 4).
  • Einschlägig für: Art. 118 Abs. 1 StPO (Geschädigtenstellung im Strassenverkehrsrecht)

B. Gleichstellung des Strafantrags und Kostenpflicht (Abs. 2)

BGE 138 IV 248

  • Datum: 26. September 2012
  • Thema: Kostentragungspflicht der Privatklägerschaft bei Antragsdelikten; Privileg des passiven Strafantragstellers
  • Kernaussage: Dem Strafantrag stellenden Privatkläger, der sich abgesehen von der Strafklage am Strafverfahren nicht aktiv beteiligt, können bei Freispruch der beschuldigten Person nur in besonderen Fällen Verfahrenskosten auferlegt werden (E. 4.4). Als private Partei kann im strafrechtlichen Verfahren im Sinne von Art. 428 Abs. 1 und Art. 432 Abs. 2 StPO nur obsiegen oder unterliegen, wer Anträge gestellt hat. Verzichtet die Privatklägerschaft darauf, können ihr keine Verfahrenskosten auferlegt werden und kann sie nicht zur Parteientschädigung verpflichtet werden (E. 5.3).
  • Einschlägig für: Art. 118 Abs. 2 StPO (Gleichstellung Strafantrag), Art. 427 und 432 StPO

C. Frist, Strafbefehlsverfahren und Zivilansprüche (Abs. 3)

BGE 139 IV 102

  • Datum: 11. Dezember 2012
  • Thema: Parteientschädigung der Privatklägerschaft im Strafbefehlsverfahren; Einspracherecht
  • Kernaussage: Kommt es zu einer Verurteilung der beschuldigten Person durch Strafbefehl, obsiegt die Privatklägerschaft als Strafklägerin, weshalb sie für die ihr im Zusammenhang mit der Strafklage erwachsenen Vertretungskosten zu entschädigen ist (E. 4.3). Die Privatklägerschaft ist als weitere Betroffene im Sinne von Art. 354 Abs. 1 lit. b StPO zur Einsprache gegen den Strafbefehl legitimiert, wenn ihr darin eine Parteientschädigung ganz oder teilweise verweigert wurde (E. 5.2).
  • Einschlägig für: Art. 118 Abs. 3 StPO (Konstituierung im Strafbefehlsverfahren)

BGE 137 IV 246

  • Datum: 15. Juli 2011
  • Thema: Legitimation der Privatklägerschaft zur Beschwerde in Strafsachen (Art. 81 Abs. 1 lit. b Ziff. 5 BGG)
  • Kernaussage: Die Voraussetzung, dass sich der angefochtene Entscheid auf die Beurteilung der Zivilansprüche auswirken kann, knüpft an Art. 118 StPO an. Bei Einstellung des Verfahrens genügt es, wenn die Privatklägerschaft im Verfahren vor Bundesgericht darlegt, aus welchen Gründen sich der Entscheid inwiefern auf welche Zivilansprüche auswirken kann (E. 1.3.1).
  • Einschlägig für: Art. 118 Abs. 1 und 3 StPO i.V.m. Art. 81 BGG

D. Rechtsnachfolge und Gesamthandverhältnisse (Art. 121 StPO)

BGE 141 IV 380

  • Datum: 8. Oktober 2015
  • Thema: Straftaten zum Nachteil einer Erbengemeinschaft; selbständige Konstituierungsbefugnis jedes Erben
  • Kernaussage: Bei strafbaren Handlungen zum Nachteil einer Erbengemeinschaft gelten die einzelnen Erben als unmittelbar Geschädigte nach Art. 115 Abs. 1 StPO. Jeder Erbe kann selbständig und ohne Zustimmung der Miterben Strafantrag stellen und sich nach Art. 118 StPO als Privatkläger im Strafpunkt konstituieren.
  • Einschlägig für: Art. 118 Abs. 1 i.V.m. Art. 121 StPO

BGE 142 IV 82

  • Datum: 15. Februar 2016
  • Thema: Rechtsnachfolge der Angehörigen bei Tod der geschädigten Person
  • Kernaussage: Die Angehörigen einer verstorbenen geschädigten Person sind in der Reihenfolge der Erbberechtigung kumulativ oder alternativ zur Zivil- und Strafklage berechtigt (E. 3.2). Im Strafpunkt ist kein gemeinsames Vorgehen der Erben erforderlich; jeder Angehörige kann sich allein als Strafkläger konstituieren (E. 3.3).
  • Einschlägig für: Art. 118 Abs. 1 i.V.m. Art. 121 StPO

BGE 140 IV 162

  • Datum: 17. September 2014
  • Thema: Ausschluss der Privatklägerstellung bei Fusion juristischer Personen (Universalsukzession)
  • Kernaussage: Rechtsnachfolger einer geschädigten juristischen Person sind als mittelbar Geschädigte einzustufen, die sich vorbehältlich von Art. 121 StPO nicht als Privatkläger konstituieren können. Die Universalsukzession nach Art. 22 FusG führt nicht zum Übergang der strafprozessualen Geschädigtenstellung auf die übernehmende Gesellschaft (E. 4.2).
  • Einschlägig für: Art. 118 Abs. 1 StPO (Ausschluss der Rechtsnachfolge juristischer Personen)

Weitere massgebende Entscheide

BGer 6B_95/2025 vom 14. Mai 2025

  • Thema: Unterlassene Hinweispflicht nach Art. 118 Abs. 4 StPO; Nachholung durch das erstinstanzliche Gericht; Rügeobliegenheit der Verteidigung
  • Kernaussage: Hat die Staatsanwaltschaft im Vorverfahren die Aufklärungspflicht nach Art. 118 Abs. 4 StPO verletzt, darf und muss das Sachgericht die Belehrung nachholen. Die daraufhin nach Abschluss des Vorverfahrens erfolgte Konstituierung ist rechtzeitig (E. 4.4). Will die beschuldigte Person eine unzulässige Konstituierung rügen, muss sie einen Antrag auf Nichteintreten stellen; ein Antrag auf Klageabweisung verfehlt das Rechtsschutzziel (E. 4.5).
  • Einschlägig für: Art. 118 Abs. 3 und Abs. 4 StPO

BGer 1B_446/2018 vom 14. November 2018

  • Thema: Polizeiliche Ankreuzformulare; kein endgültiger Verzicht auf Zivilklage durch blosse Erklärung als Strafklägerin
  • Kernaussage: Wer auf einem polizeilichen Standardformular lediglich das Kästchen «Strafkläger/in» ankreuzt und das Kästchen «Zivilkläger/in» offenlässt, verzichtet damit nicht endgültig auf Zivilansprüche im Sinne von Art. 120 Abs. 1 StPO. Die Konstituierung im Zivilpunkt kann selbst dann bis zum Abschluss des Vorverfahrens (Art. 118 Abs. 3 StPO) nachgeholt werden, wenn die Konstituierung im Strafpunkt bereits früher erfolgte (E. 4.6).
  • Einschlägig für: Art. 118 Abs. 1 und 3 StPO, Art. 119 Abs. 2 lit. b StPO, Art. 120 StPO

BGer 6B_481/2014 vom 13. August 2014

  • Thema: Blosser «Vorbehalt von Zivilansprüchen» keine Zivilklage; Präklusion mit Vorverfahrensabschluss
  • Kernaussage: Die Erklärung, sich als Strafkläger «unter Vorbehalt der Geltendmachung von Zivilansprüchen» zu konstituieren, genügt nicht als Konstituierung im Zivilpunkt. Wird die Zivilklage vor Abschluss des Vorverfahrens (Art. 318 StPO) nicht positiv erklärt, ist die Adhäsionsbefugnis verwirkt; der Kläger ist mangels Auswirkung auf Zivilansprüche im Strafverfahren nicht zur Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht legitimiert (E. 5).
  • Einschlägig für: Art. 118 Abs. 1 und 3 StPO, Art. 119 Abs. 2 lit. b StPO

BGer 1B_298/2012 vom 27. August 2012

  • Thema: Verwirkung der Privatklägerstellung bei Verfahrenseinstellung; Durchschlagen der Verwirkung auf die Erben
  • Kernaussage: Wer sich bis zum Abschluss des Vorverfahrens nicht als Privatkläger konstituiert hat, kann die Einstellungsverfügung grundsätzlich nicht anfechten. Wurde der Erblasser zu Lebzeiten im Vorverfahren ordnungsgemäss nach Art. 118 Abs. 4 StPO angefragt und hat er sich nicht konstituiert, ist das Recht für die Erben nach Art. 118 Abs. 3 StPO endgültig verwirkt (E. 2.4).
  • Einschlägig für: Art. 118 Abs. 3 und 4 StPO, Art. 121 StPO

BGer 6B_700/2020 vom 17. August 2021

  • Thema: Nichtanhandnahme bei Urkundendelikten; Konstituierung als Privatkläger im Schlichtungsverfahren
  • Kernaussage: Die blosse Konstituierung als Privatkläger genügt nicht zur Begründung der Beschwerdelegitimation vor Bundesgericht; das Strafverfahren darf nicht als reines Vehikel zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche missbraucht werden (E. 2.3).
  • Einschlägig für: Art. 118 Abs. 1 StPO, Art. 81 BGG

BGer 6B_299/2013 vom 26. August 2013

  • Thema: Nichtanhandnahmeverfügung; Abgrenzung unmittelbare vs. mittelbare Schädigung bei Forschungsprojekten
  • Kernaussage: Nicht jede indirekte Schädigung begründet Geschädigtenstellung. Die Sperrung von Forschungsgeldern und die Vernichtung von Versuchsmaterial verletzen nur den Projektinhaber unmittelbar; Kooperationspartner erleiden bloss mittelbare Reflexschäden und können sich nicht als Privatkläger konstituieren (E. 1.5).
  • Einschlägig für: Art. 118 Abs. 1 StPO, Art. 115 StPO

BGer 6B_1144/2018 vom 6. Februar 2019

  • Thema: Schranken der Heilung bei unterlassener Hinweispflicht; Treu und Glauben
  • Kernaussage: Der Grundsatz, wonach ein Versäumnis der Hinweispflicht nach Art. 118 Abs. 4 StPO der geschädigten Person nicht zum Nachteil gereichen darf, steht unter dem Vorbehalt von Treu und Glauben. Eine rechtskundig oder anwaltlich vertretene Partei kann sich nicht auf den unterlassenen Hinweis berufen (E. 2.3).
  • Einschlägig für: Art. 118 Abs. 4 StPO

SG KG AK.2023.558-AK vom 14. März 2024

  • Thema: Polizeiliche Formularpraxis bei ausländischen Arbeitnehmern; Unwirksamkeit des formularmässigen Verzichts
  • Kernaussage: Der Wille, auf eine Straf- oder Zivilklage zu verzichten, muss unmissverständlich sein. Wurde ein sprachunkundiges Opfer beim Ausfüllen des Formulars nicht hinreichend über seine Rechte aufgeklärt, entfaltet das Ankreuzen des Verzichtsfeldes keine Rechtswirkung; die Partei behält ihre Parteistellung (E. 3).
  • Einschlägig für: Art. 118 Abs. 1 StPO, Art. 120 StPO

BE OG BK 2025 403 vom 5. Dezember 2025

  • Thema: Gesetzlicher Forderungsübergang nach Art. 79 Abs. 3 ATSG; fehlende Konstituierungsbefugnis von Sozialversicherern
  • Kernaussage: Art. 79 Abs. 3 ATSG legitimiert den subrogierten Sozialversicherer nicht dazu, sich als Privatklägerin im Sinne von Art. 118 StPO zu konstituieren, sondern räumt ihm lediglich im Rahmen der Subrogation spezifische Verfahrensrechte ein (E. 4).
  • Einschlägig für: Art. 118 Abs. 1 StPO, Art. 121 StPO

ZH OG UE130326 vom 24. November 2014

  • Thema: Protokollierungspflicht des Hinweises nach Art. 118 Abs. 4 StPO vor Einstellungsverfügung
  • Kernaussage: Die Staatsanwaltschaft muss den Hinweis nach Abs. 4 aktenkundig erteilen. Unterbleibt dies, darf dem Geschädigten aus der fehlenden Konstituierung vor der Einstellung kein Rechtsnachteil erwachsen.
  • Einschlägig für: Art. 118 Abs. 4 StPO

Letzte Aktualisierung: 2026-09-14