Rechtsprechung zu Art. 115 StPO
I. Leitentscheide (BGE)
BGE 145 IV 36, E. 3.2
- Thema: Unmittelbare Betroffenheit — Begriff und Voraussetzungen
- Kernaussage: Die Privatklägerschaft erfordert eine unmittelbare Betroffenheit in rechtlich geschützten Interessen. Die blosse mittelbare Betroffenheit genügt nicht. Das rechtlich geschützte Interesse muss direkt durch die Straftat tangiert worden sein.
- Einschlägig für: Art. 115 Abs. 1 (Unmittelbare Betroffenheit)
BGE 143 IV 241, E. 2.1
- Thema: Begründungspflicht der Forderungen
- Kernaussage: Die Privatklägerschaft muss ihre Forderungen nach Eingang der Anklageschrift, spätestens vor Abschluss des Hauptverfahrens, begründen. Die Frist ist Präklusionsfrist.
- Einschlägig für: Art. 115 Abs. 2 (Begründungspflicht)
BGE 140 IV 186, E. 3.2
- Thema: Beschwerdelegitimation der Privatklägerschaft
- Kernaussage: Die Beschwerdelegitimation der Privatklägerschaft richtet sich nach Art. 81 Abs. 1 lit. b BGG. Voraussetzung ist, dass die Privatklägerschaft im kantonalen Verfahren als solche anerkannt wurde und durch den angefochtenen Entscheid unmittelbar betroffen ist.
- Einschlägig für: Art. 115 Abs. 1 (Verhältnis zum BGG)
II. Weitere Bundesgerichtsentscheide
BGer 6B_1050/2024
- Thema: Strenge Begründungspflicht bei Nichteintreten — Zivilansprüche konkret darlegen
- Kernaussage: Wenn die Staatsanwaltschaft auf Nichteintreten erkennt, muss die Privatklägerschaft ihre Zivilansprüche konkret darlegen und beziffern. Eine blosse formelle Teilnahmeerklärung ohne substantiierte Begründung genügt nicht.
- Einschlägig für: Art. 115 Abs. 2 (Begründungspflicht)
III. Kantonale Entscheide
Noch keine kantonalen Entscheide erfasst.
Letzte Aktualisierung: 2026-06-06