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Rechtsprechung zu Art. 115 StPO

I. Leitentscheide (BGE)

BGE 145 IV 36, E. 3.2

  • Thema: Unmittelbare Betroffenheit — Begriff und Voraussetzungen
  • Kernaussage: Die Privatklägerschaft erfordert eine unmittelbare Betroffenheit in rechtlich geschützten Interessen. Die blosse mittelbare Betroffenheit genügt nicht. Das rechtlich geschützte Interesse muss direkt durch die Straftat tangiert worden sein.
  • Einschlägig für: Art. 115 Abs. 1 (Unmittelbare Betroffenheit)

BGE 143 IV 241, E. 2.1

  • Thema: Begründungspflicht der Forderungen
  • Kernaussage: Die Privatklägerschaft muss ihre Forderungen nach Eingang der Anklageschrift, spätestens vor Abschluss des Hauptverfahrens, begründen. Die Frist ist Präklusionsfrist.
  • Einschlägig für: Art. 115 Abs. 2 (Begründungspflicht)

BGE 140 IV 186, E. 3.2

  • Thema: Beschwerdelegitimation der Privatklägerschaft
  • Kernaussage: Die Beschwerdelegitimation der Privatklägerschaft richtet sich nach Art. 81 Abs. 1 lit. b BGG. Voraussetzung ist, dass die Privatklägerschaft im kantonalen Verfahren als solche anerkannt wurde und durch den angefochtenen Entscheid unmittelbar betroffen ist.
  • Einschlägig für: Art. 115 Abs. 1 (Verhältnis zum BGG)

II. Weitere Bundesgerichtsentscheide

BGer 6B_1050/2024

  • Thema: Strenge Begründungspflicht bei Nichteintreten — Zivilansprüche konkret darlegen
  • Kernaussage: Wenn die Staatsanwaltschaft auf Nichteintreten erkennt, muss die Privatklägerschaft ihre Zivilansprüche konkret darlegen und beziffern. Eine blosse formelle Teilnahmeerklärung ohne substantiierte Begründung genügt nicht.
  • Einschlägig für: Art. 115 Abs. 2 (Begründungspflicht)

III. Kantonale Entscheide

Noch keine kantonalen Entscheide erfasst.


Letzte Aktualisierung: 2026-06-06