Rechtsprechung zu Art. 115 StPO
I. Leitentscheide des Bundesgerichts (BGE)
BGE 148 IV 170
- Thema: Geschädigtenstellung bei Vermögens-, Konkurs- und Urkundendelikten im Gesellschaftsrecht
- Sachverhalt: Ein Verwaltungsrat verkaufte das Millionen-Grundstück einer Schweizer AG über deren Tochtergesellschaft für EUR 1.– an eine eigene Stiftung und liess sich heimlich aus dem Handelsregister austragen. Die AG wurde mangels Organen liquidiert. Eine Mitaktionärin und Darlehensgeberinnen erstatteten Anzeige wegen Veruntreuung, ungetreuer Geschäftsbesorgung, Konkursdelikten und Bilanzfälschung.
- Kernaussage: Bei Straftaten gegen das Vermögen einer Aktiengesellschaft (Art. 138, 158 StGB) gilt einzig die juristische Person als geschädigt; Aktionäre und Gläubiger haben blossen Reflexschaden. Konkursdelikte (Art. 163 ff. StGB) schützen zwar die Gläubiger, setzen aber eine formelle Konkurseröffnung voraus (Art. 731b OR a.F. genügte nicht). Urkundendelikte schützen Privatrechte nur, wenn sie unmittelbar als Werkzeug zur Schädigung einer bestimmten Person eingesetzt werden.
- Einschlägig für: Abs. 1 (Vermögens-, Konkurs- und Urkundendelikte)
BGE 145 IV 491
- Thema: Delikte gegen Kollektivinteressen / Betreten von Bahnanlagen (Art. 86 EBG)
- Sachverhalt: Ein Reisender überquerte im Zürcher Hauptbahnhof zu Fuss unerlaubt die Gleise 1 bis 3 und wurde erstinstanzlich freigesprochen. Die SBB AG erhob Berufung und verlangte als Privatklägerin seine Verurteilung.
- Kernaussage: Art. 86 Abs. 1 EBG schützt die Sicherheit des Bahnbetriebs und damit ausschliesslich öffentliche Interessen der Allgemeinheit. Die SBB AG ist weder in ihrem Eigentum noch in Individualrechten unmittelbar verletzt und besitzt keine Parteistellung oder Berufungslegitimation als Geschädigte nach Art. 115 Abs. 1 StPO.
- Einschlägig für: Abs. 1 (Kollektivdelikte)
BGE 143 IV 77
- Thema: Rassendiskriminierung (Art. 261bis StGB): Angriffsrichtung und Geschädigtenstellung
- Sachverhalt: Strafanzeige eines Bürgers jüdischen Glaubens wegen antisemitischer Schriften und Diskriminierung der jüdischen Gemeinschaft als Gesamtheit.
- Kernaussage: Bei Rassendiskriminierung entscheidet die Angriffsrichtung. Richtet sich der Angriff gegen eine Gruppe von Personen (Art. 261bis Abs. 1–3, Abs. 4 Satz 2 StGB), ist nur das Kollektiv unmittelbar betroffen; den einzelnen Gruppenmitgliedern kommt keine Geschädigtenstellung zu. Geschädigter ist nur, wer als Individuum direkt angegriffen, herabgesetzt oder diskriminiert wird (Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 StGB).
- Einschlägig für: Abs. 1 (Diskriminierungsdelikte)
BGE 141 IV 454
- Thema: Abstrakte Gefährdungsdelikte und Raufhandel (Art. 133 StGB)
- Sachverhalt: Strafverfahren wegen eines Raufhandels mit mehreren Verletzten vor einem Clublokal.
- Kernaussage: Bei abstrakten Gefährdungsdelikten gibt es grundsätzlich keine geschädigte Person nach Art. 115 Abs. 1 StPO. Eine Ausnahme gilt, wenn der Schutzzweck der Norm nachrangig Individualgüter schützt und eine Person als unmittelbare Folge der Tat konkret gefährdet oder an der körperlichen Integrität verletzt wurde.
- Einschlägig für: Abs. 1 (Gefährdungsdelikte)
BGE 141 IV 380
- Thema: Straftaten gegen Gesamthandschaften / Erbengemeinschaft
- Sachverhalt: Ein Erbe veruntreute Nachlassvermögen; ein Miterbe erstattete Strafantrag und erhob nach Nichtanhandnahme alleine Beschwerde.
- Kernaussage: Da die Erbengemeinschaft keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt, sind die einzelnen Erben als Gesamteigentümer unmittelbar in ihren Rechten verletzt (Art. 115 Abs. 1 StPO). Das Strafantragsrecht (Art. 30 StGB) steht jedem Erben persönlich und selbständig zu. Er kann ohne Mitwirkung der Miterben als Strafkläger auftreten und Beschwerde führen.
- Einschlägig für: Abs. 1 und Abs. 2 (Gesamthandschaft, Strafantrag)
BGE 140 IV 155
- Thema: Abtretung nach Art. 260 SchKG begründet keine Geschädigtenstellung
- Sachverhalt: Abtretungsgläubiger liessen sich nach Art. 260 SchKG Schadenersatzansprüche der Konkursmasse gegen frühere Organe abtreten und wollten sich im Strafverfahren als Privatkläger konstituieren.
- Kernaussage: Die Abtretung nach Art. 260 SchKG verleiht lediglich das zivilprozessuale Klagerecht der Masse. Die strafprozessuale Geschädigtenstellung nach Art. 115 Abs. 1 StPO ist höchstpersönlich und geht nicht auf den Abtretungsgläubiger über.
- Einschlägig für: Abs. 1 (SchKG-Abtretung)
BGE 140 IV 162
- Thema: Gesetzlicher Forderungsübergang (Legalzession) bei Versicherungen
- Sachverhalt: Eine Versicherung entschädigte das Verbrechensopfer und verlangte als Rechtsnachfolgerin Parteistellung als Privatklägerin im Strafverfahren gegen den Täter.
- Kernaussage: Der gesetzliche oder vertragliche Übergang der Schadensforderung (Legalzession) macht den Nachfolger nicht zur geschädigten Person. Gesetzliche Nachfolger erleiden nur mittelbaren Schaden und haben keine Parteirechte nach Art. 115 StPO.
- Einschlägig for: Abs. 1 (Versicherungsregress)
BGE 138 IV 258
- Thema: Reiner Sachschaden bei Verkehrsdelikten (Art. 90 SVG)
- Sachverhalt: Verkehrskollision zweier Autos mit reinem Blechschaden; die Staatsanwaltschaft stellte das Strafverfahren wegen grober Verkehrsregelverletzung ein, der Halter erhob Beschwerde.
- Kernaussage: Art. 90 SVG schützt die Sicherheit des Verkehrs und das reibungslose Funktionieren der Fortbewegung, nicht das Eigentum. Bei reinen Sachschäden ist der Fahrzeughalter nicht unmittelbar verletzt; ihm fehlt die Geschädigtenstellung und die Beschwerdelegitimation.
- Einschlägig für: Abs. 1 (Strassenverkehrsdelikte)
II. Weitere Entscheide des Bundesgerichts (BGer)
BGer 7B_411/2025 (3. August 2026)
- Thema: Substanziierung der Zivilansprüche und Unzulässigkeit der Star-Praxis bei Ehrverletzung
- Sachverhalt: Ein Restaurantbesitzer zeigte einen Journalisten wegen übler Nachrede (Art. 173 StGB) an. Nach Nichtanhandnahme erhob er Beschwerde ans Bundesgericht, begründete seine Zivilansprüche aber bloss mit seelischem Schmerz und verwies auf die Star-Praxis.
- Kernaussage: Wer Nichtanhandnahme oder Einstellung anficht, muss konkrete Zivilansprüche (Art. 41 ff. OR) substanziieren und beziffern. Die Star-Praxis erlaubt keine Rügen, die auf eine materielle Überprüfung der Untersuchungseröffnung oder Beweiswürdigung abzielen.
- Einschlägig für: Abs. 1 und Abs. 2 (Prozessvoraussetzungen)
BGer 6B_1208/2019 (29. April 2020)
- Thema: Zession von Gläubigerforderungen und Konkursdelikte
- Sachverhalt: Eine Gesellschaft erwarb nach Konkurseröffnung mittels Zession Gläubigerforderungen und rügte eine Nichtanhandnahme wegen betrügerischen Konkurses.
- Kernaussage: Zessionare erlangen die Geschädigtenstellung nach Art. 115 Abs. 1 StPO nur, wenn die Forderungsabtretung zeitlich vor der Begehung des Konkursdelikts erfolgte. Bei nachträglichem Forderungserwerb fehlt die unmittelbare Rechtsverletzung.
- Einschlägig für: Abs. 1 (Forderungszession)
BGer 1C_66/2020 (23. November 2020)
- Thema: Gesetzliche Fiktion bei Ehrverletzungsdelikten (Abs. 2)
- Sachverhalt: Beschwerdeführung eines Anzeigers nach Beschimpfung und übler Nachrede.
- Kernaussage: Als antragsberechtigte Person bei Antragsdelikten gilt der Betroffene gemäss Art. 115 Abs. 2 StPO in jedem Fall als geschädigte Person, ohne dass ein Vermögensschaden nachgewiesen werden muss.
- Einschlägig für: Abs. 2 (Antragsdelikte)
III. Kantonale Gerichtsentscheide
ZH Obergericht UE240310 vom 12.05.2026
- Kanton: Zürich
- Thema: Aufspaltung der Geschädigtenstellung bei Rassendiskriminierung (Art. 261bis StGB)
- Sachverhalt: Ein israelischer Schauspieler wurde am Zürcher Theater wegen Sicherheitsbedenken einer libanesischen Kollegin nicht mit dieser besetzt und zeigte die Leitung wegen Art. 261bis Abs. 2 und Abs. 4 StGB an.
- Kernaussage: Die Legitimation nach Art. 115 StPO ist für jeden Absatz getrennt zu prüfen: Für den Vorwurf der gezielten Nichtbesetzung (Abs. 4) ist er unmittelbar geschädigt; bezüglich der Verbreitung einer diskriminierenden Ideologie (Abs. 2) ist er als Gruppenmitglied nur mittelbar betroffen (Teil-Nichteintreten).
- Einschlägig für: Abs. 1 (Kollektiv- vs. Individualangriff)
LU Kantonsgericht 2N 17 104 vom 24.10.2017 (LGVE 2017 I Nr. 19)
- Kanton: Luzern
- Thema: Falsche Beweisaussage im Zivilprozess (Art. 306 StGB)
- Sachverhalt: Eine Zivilprozesspartei zeigte die Gegenpartei wegen falscher Parteiaussage an und focht die Einstellung des Strafverfahrens an, während das Zivilverfahren noch lief.
- Kernaussage: Die Gegenpartei des Zivilprozesses ist während der Hängigkeit des Zivilverfahrens nicht zur Beschwerde gegen eine Einstellung legitimiert, da die Beweiswürdigung dem Zivilrichter obliegt.
- Einschlägig für: Abs. 1 (Aussagedelikte, Vorrang des Zivilprozesses)
GR Kantonsgericht PKG 2024 4
- Kanton: Graubünden
- Thema: Umweltstrafrecht / Gewässerschutz (Art. 70 GSchG)
- Sachverhalt: Eine Wasserkraftwerkbetreiberin verlangte als Privatklägerin die Bestrafung Dritter wegen Gewässerverunreinigung, da ihre Turbinen beschädigt worden seien.
- Kernaussage: Art. 70 GSchG schützt das Umweltmedium Wasser und damit ausschliesslich öffentliche Interessen. Die beliehene Kraftwerkbetreiberin ist nicht Trägerin des geschützten Rechtsguts und hat keine Geschädigtenstellung nach Art. 115 Abs. 1 StPO.
- Einschlägig für: Abs. 1 (Umweltstrafrecht)
Letzte Aktualisierung: 4. September 2026