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Rechtsprechung zu Art. 101 StPO

I. Leitentscheide (BGE)

BGE 137 IV 280 E. 2.1

  • Thema: Akteneinsicht für Auskunftspersonen
  • Kernaussage: Als Verfahrensbeteiligte geniessen Auskunftspersonen nur dann die Verfahrensrechte einer Partei gemäss Art. 101 Abs. 1 StPO, als sie in ihren Rechten im Sinne von Art. 105 Abs. 2 StPO unmittelbar betroffen sind; die blosse Vorladung zu einer Einvernahme begründet keine unmittelbare Betroffenheit (E. 2.2.2).
  • Einschlägig für: Abs. 1; Parteistellung und Auskunftspersonen

BGE 138 IV 78 E. 3

  • Thema: Akteneinsichtsrecht im Haftprüfungsverfahren
  • Kernaussage: Das Haftprüfungsverfahren gemäss Art. 220 ff. StPO ist ein Teilverfahren des Strafverfahrens; die Akten gehören zu den Strafakten, weshalb die Privatklägerin im Rahmen von Art. 101 Abs. 1 StPO Anspruch auf Einsicht in die Akten dieses Teilverfahrens hat.
  • Einschlägig für: Abs. 1; Teilverfahren und Haftprüfung

BGE 146 IV 218 E. 3.2.2

  • Thema: Information der Mandantschaft durch die Verteidigung
  • Kernaussage: Ein Verbot an die Verteidigung, ihrer Mandantschaft über den Inhalt von eingesehenen Aktenstücken zu berichten, verletzt die anwaltliche Treue- und Sorgfaltspflicht und stellt eine unzulässige Einschränkung des Akteneinsichtsrechts dar; die Geheimhaltungspflicht nach Art. 73 Abs. 2 StPO gilt gegenüber verfahrensfremden Dritten (E. 3.2.3).
  • Einschlägig für: Abs. 1; Schranken von Geheimhaltungsauflagen

BGE 139 IV 25 E. 4

  • Thema: Zeitpunkt der Akteneinsicht im Vorverfahren
  • Kernaussage: Klärt die Verfahrensregeln der getrennten Einvernahmen und der Parteiöffentlichkeit von Beweiserhebungen im Vorverfahren im Verhältnis zu Art. 101 Abs. 1 StPO.
  • Einschlägig für: Abs. 1; Zeitpunkt der Akteneinsicht

BGE 120 Ia 65

  • Thema: Akteneinsicht in Untersuchungshaft
  • Kernaussage: Die Wahrnehmung des Akteneinsichtsrechts durch den inhaftierten Beschuldigten über seinen Verteidiger ist verfassungs- und bundesrechtskonform.
  • Einschlägig für: Abs. 1; Akteneinsichtsmodalitäten bei Freiheitsentzug

II. Weitere Entscheide (BGer und Kantone)

BGer 6B_98/2014 E. 2.3 (30. September 2014)

  • Thema: Aktenführungspflicht als Voraussetzung der Akteneinsicht
  • Kernaussage: Aus dem Gehörsrecht und Art. 101 StPO ergibt sich der Anspruch auf Akteneinsicht; soll dieser effizient wahrgenommen werden können, ist erforderlich, dass alles in den Akten festgehalten wird, was zur Sache gehört und entscheidwesentlich sein kann.
  • Einschlägig für: Abs. 1; Aktenführung

BGer 1B_326/2011 E. 2.3 (30. August 2011)

  • Thema: Einschränkung vor Erhebung der wichtigsten Beweise
  • Kernaussage: Die beschuldigte Person hat vor der Durchführung ihrer ersten Einvernahme und vor Erhebung der wichtigsten Beweise grundsätzlich keinen absoluten Anspruch auf vollständige Akteneinsicht; bei Kollusionsgefahr darf die Staatsanwaltschaft die Einsicht verweigern.
  • Einschlägig für: Abs. 1; Vorverfahren und Kollusionsgefahr

BGer 7B_256/2023 E. 2.3 (5. März 2024)

  • Thema: Wahrnehmung der Akteneinsicht in Untersuchungshaft
  • Kernaussage: Es verletzt kein Bundesrecht, wenn eine beschuldigte Person ihr Recht auf Akteneinsicht gemäss Art. 101 Abs. 1 StPO während der Untersuchungshaft nicht persönlich, sondern über ihren amtlichen Verteidiger wahrnehmen muss.
  • Einschlägig für: Abs. 1; Ausübung in Haft

BGer 1B_585/2021 E. 1.2 (16. Februar 2022)

  • Thema: Anfechtung von Zwischenentscheiden über Akteneinsicht
  • Kernaussage: Bei einer Verweigerung der Akteneinsicht im Strafverfahren ist die Voraussetzung des nicht wieder gutzumachenden Nachteils nach Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG dann erfüllt, wenn die beschuldigte Person im gegebenen Verfahrensstadium grundsätzlich über ein Recht auf Akteneinsicht verfügt.
  • Einschlägig für: Rechtsschutz

BStGer SN.2024.3 vom 11. März 2024

  • Thema: Dritteinsicht nach Art. 101 Abs. 3 StPO
  • Kernaussage: Ein schützenswertes Interesse von nicht am Verfahren beteiligten Dritten im Sinne von Art. 101 Abs. 3 StPO ist nach der bundesgerichtlichen und bundesstrafgerichtlichen Praxis nur in begründeten Ausnahmefällen anzuerkennen.
  • Einschlägig für: Abs. 3; Dritteinsicht

Kantonsgericht SG AK.2022.146-AK vom 14. Juli 2022

  • Gericht / Kanton: Kantonsgericht St. Gallen
  • Thema: Akteneinsicht nach Fusion
  • Kernaussage: Der Rechtsnachfolgerin einer juristischen Person, welche eine Strafanzeige erstattet hat, kommt nach einer Fusion keine Parteistellung im laufenden Strafverfahren zu; ihr Akteneinsichtsbegehren ist nach Art. 101 Abs. 3 StPO als Drittgesuch zu prüfen.
  • Einschlägig für: Abs. 3; Dritteinsicht und Rechtsnachfolge

Kantonsgericht LU 2N 14 98 vom 23. September 2014

  • Gericht / Kanton: Kantonsgericht Luzern
  • Thema: Schutz vor sachverhaltsfremden Aktenstücken
  • Kernaussage: Material der Untersuchungsakten sind grundsätzlich alle Informationen, die mit dem möglichen Schuldbefund und der allfälligen Strafzumessung in Zusammenhang stehen; zum Schutz der Persönlichkeit erfolgt keine Integration sachverhaltsfremder Aktenstücke in die Untersuchungsakten.
  • Einschlägig für: Abs. 1; Umfang der Aktenführung und Einsicht

Kantonsgericht BL 2021_08_25_sr_1 vom 25. August 2021

  • Gericht / Kanton: Kantonsgericht Basel-Landschaft
  • Thema: Rechtsmittelweg bei Dritteinsicht
  • Kernaussage: Ist eine Strafuntersuchung rechtshängig, können Drittpersonen Einsicht nehmen, wenn sie ein schützenswertes Interesse nach Art. 101 Abs. 3 StPO nachweisen; wird dem Gesuch nicht entsprochen, steht die Beschwerde gemäss Art. 393 ff. StPO offen.
  • Einschlägig für: Abs. 3; Rechtsschutz für Dritte

Letzte Aktualisierung: 22. August 2026