Rechtsprechung zu Art. 101 StPO
I. Leitentscheide (BGE)
BGE 137 IV 280 E. 2.1
- Thema: Akteneinsicht für Auskunftspersonen
- Kernaussage: Als Verfahrensbeteiligte geniessen Auskunftspersonen nur dann die Verfahrensrechte einer Partei gemäss Art. 101 Abs. 1 StPO, als sie in ihren Rechten im Sinne von Art. 105 Abs. 2 StPO unmittelbar betroffen sind; die blosse Vorladung zu einer Einvernahme begründet keine unmittelbare Betroffenheit (E. 2.2.2).
- Einschlägig für: Abs. 1; Parteistellung und Auskunftspersonen
BGE 138 IV 78 E. 3
- Thema: Akteneinsichtsrecht im Haftprüfungsverfahren
- Kernaussage: Das Haftprüfungsverfahren gemäss Art. 220 ff. StPO ist ein Teilverfahren des Strafverfahrens; die Akten gehören zu den Strafakten, weshalb die Privatklägerin im Rahmen von Art. 101 Abs. 1 StPO Anspruch auf Einsicht in die Akten dieses Teilverfahrens hat.
- Einschlägig für: Abs. 1; Teilverfahren und Haftprüfung
BGE 146 IV 218 E. 3.2.2
- Thema: Information der Mandantschaft durch die Verteidigung
- Kernaussage: Ein Verbot an die Verteidigung, ihrer Mandantschaft über den Inhalt von eingesehenen Aktenstücken zu berichten, verletzt die anwaltliche Treue- und Sorgfaltspflicht und stellt eine unzulässige Einschränkung des Akteneinsichtsrechts dar; die Geheimhaltungspflicht nach Art. 73 Abs. 2 StPO gilt gegenüber verfahrensfremden Dritten (E. 3.2.3).
- Einschlägig für: Abs. 1; Schranken von Geheimhaltungsauflagen
BGE 139 IV 25 E. 4
- Thema: Zeitpunkt der Akteneinsicht im Vorverfahren
- Kernaussage: Klärt die Verfahrensregeln der getrennten Einvernahmen und der Parteiöffentlichkeit von Beweiserhebungen im Vorverfahren im Verhältnis zu Art. 101 Abs. 1 StPO.
- Einschlägig für: Abs. 1; Zeitpunkt der Akteneinsicht
BGE 120 Ia 65
- Thema: Akteneinsicht in Untersuchungshaft
- Kernaussage: Die Wahrnehmung des Akteneinsichtsrechts durch den inhaftierten Beschuldigten über seinen Verteidiger ist verfassungs- und bundesrechtskonform.
- Einschlägig für: Abs. 1; Akteneinsichtsmodalitäten bei Freiheitsentzug
II. Weitere Entscheide (BGer und Kantone)
BGer 6B_98/2014 E. 2.3 (30. September 2014)
- Thema: Aktenführungspflicht als Voraussetzung der Akteneinsicht
- Kernaussage: Aus dem Gehörsrecht und Art. 101 StPO ergibt sich der Anspruch auf Akteneinsicht; soll dieser effizient wahrgenommen werden können, ist erforderlich, dass alles in den Akten festgehalten wird, was zur Sache gehört und entscheidwesentlich sein kann.
- Einschlägig für: Abs. 1; Aktenführung
BGer 1B_326/2011 E. 2.3 (30. August 2011)
- Thema: Einschränkung vor Erhebung der wichtigsten Beweise
- Kernaussage: Die beschuldigte Person hat vor der Durchführung ihrer ersten Einvernahme und vor Erhebung der wichtigsten Beweise grundsätzlich keinen absoluten Anspruch auf vollständige Akteneinsicht; bei Kollusionsgefahr darf die Staatsanwaltschaft die Einsicht verweigern.
- Einschlägig für: Abs. 1; Vorverfahren und Kollusionsgefahr
BGer 7B_256/2023 E. 2.3 (5. März 2024)
- Thema: Wahrnehmung der Akteneinsicht in Untersuchungshaft
- Kernaussage: Es verletzt kein Bundesrecht, wenn eine beschuldigte Person ihr Recht auf Akteneinsicht gemäss Art. 101 Abs. 1 StPO während der Untersuchungshaft nicht persönlich, sondern über ihren amtlichen Verteidiger wahrnehmen muss.
- Einschlägig für: Abs. 1; Ausübung in Haft
BGer 1B_585/2021 E. 1.2 (16. Februar 2022)
- Thema: Anfechtung von Zwischenentscheiden über Akteneinsicht
- Kernaussage: Bei einer Verweigerung der Akteneinsicht im Strafverfahren ist die Voraussetzung des nicht wieder gutzumachenden Nachteils nach Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG dann erfüllt, wenn die beschuldigte Person im gegebenen Verfahrensstadium grundsätzlich über ein Recht auf Akteneinsicht verfügt.
- Einschlägig für: Rechtsschutz
BStGer SN.2024.3 vom 11. März 2024
- Thema: Dritteinsicht nach Art. 101 Abs. 3 StPO
- Kernaussage: Ein schützenswertes Interesse von nicht am Verfahren beteiligten Dritten im Sinne von Art. 101 Abs. 3 StPO ist nach der bundesgerichtlichen und bundesstrafgerichtlichen Praxis nur in begründeten Ausnahmefällen anzuerkennen.
- Einschlägig für: Abs. 3; Dritteinsicht
Kantonsgericht SG AK.2022.146-AK vom 14. Juli 2022
- Gericht / Kanton: Kantonsgericht St. Gallen
- Thema: Akteneinsicht nach Fusion
- Kernaussage: Der Rechtsnachfolgerin einer juristischen Person, welche eine Strafanzeige erstattet hat, kommt nach einer Fusion keine Parteistellung im laufenden Strafverfahren zu; ihr Akteneinsichtsbegehren ist nach Art. 101 Abs. 3 StPO als Drittgesuch zu prüfen.
- Einschlägig für: Abs. 3; Dritteinsicht und Rechtsnachfolge
Kantonsgericht LU 2N 14 98 vom 23. September 2014
- Gericht / Kanton: Kantonsgericht Luzern
- Thema: Schutz vor sachverhaltsfremden Aktenstücken
- Kernaussage: Material der Untersuchungsakten sind grundsätzlich alle Informationen, die mit dem möglichen Schuldbefund und der allfälligen Strafzumessung in Zusammenhang stehen; zum Schutz der Persönlichkeit erfolgt keine Integration sachverhaltsfremder Aktenstücke in die Untersuchungsakten.
- Einschlägig für: Abs. 1; Umfang der Aktenführung und Einsicht
Kantonsgericht BL 2021_08_25_sr_1 vom 25. August 2021
- Gericht / Kanton: Kantonsgericht Basel-Landschaft
- Thema: Rechtsmittelweg bei Dritteinsicht
- Kernaussage: Ist eine Strafuntersuchung rechtshängig, können Drittpersonen Einsicht nehmen, wenn sie ein schützenswertes Interesse nach Art. 101 Abs. 3 StPO nachweisen; wird dem Gesuch nicht entsprochen, steht die Beschwerde gemäss Art. 393 ff. StPO offen.
- Einschlägig für: Abs. 3; Rechtsschutz für Dritte
Letzte Aktualisierung: 22. August 2026