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Rechtsprechung zu Art. 94 StPO

Leitentscheide (BGE)

BGE 149 IV 196, E. 2

  • Thema: Pflichtverteidiger-Zurechnung
  • Kernaussage: Das Verschulden des Pflichtverteidigers bei ungenügend begründetem Wiederherstellungsgesuch ist dem Beschuldigten nicht zurechenbar, wenn das Verhalten grob fahrlässig, qualifiziert unrichtig oder mit den Regeln der Anwaltskunst gänzlich unvereinbar ist.
  • Einschlägig für: Art. 94 Abs. 2 i.V.m. Art. 89 Abs. 2 StPO

BGE 143 I 284, E. 3

  • Thema: Zurechnungsgrundsatz und Ausnahme
  • Kernaussage: Systematische Darstellung des Zurechnungsgrundsatzes bei Pflichtverteidigung. Drei kumulative Ausnahmevoraussetzungen: (1) Pflichtverteidigungsfall, (2) grob fahrlässiges / qualifiziert unrichtiges / anwaltskunstwidriges Verhalten, (3) Nichtreparierbarkeit des Nachteils.
  • Einschlägig für: Art. 89 Abs. 2 StPO, Art. 94 Abs. 2 StPO

Weitere Bundesgerichtsentscheide

BGer 6B_1005/2024, E. 3–4

  • Thema: Präzisierung — Doppeltes Pflichtverteidiger-Versagen
  • Kernaussage: Die Ausnahme vom Zurechnungsgrundsatz bei Pflichtverteidigung gilt analog, wenn der Pflichtverteidiger nicht nur eine Frist versäumt, sondern zusätzlich auch die Wiederherstellung der Frist nicht beantragt. Die doppelte Säumnis ist dem Beschuldigten erst recht nicht zurechenbar. Die Vorinstanz muss die Ausnahmevoraussetzungen von Amtes wegen prüfen.
  • Einschlägig für: Art. 94 Abs. 2 i.V.m. Art. 89 Abs. 2 StPO, Art. 399 StPO

BGer 6B_361/2025

  • Thema: Pflichtverteidiger-Versäumnis im Berufungsverfahren
  • Kernaussage: Fortführung der Rechtsprechung zur Nichtzurechnung des Pflichtverteidigerverschuldens bei Fristversäumnis.
  • Einschlägig für: Art. 94 Abs. 2 StPO

BGer 6B_1393/2021

  • Thema: Zurechnung bei gewähltem Verteidiger
  • Kernaussage: Beim gewählten Verteidiger gilt der Zurechnungsgrundsatz ohne die Ausnahme des Art. 89 Abs. 2 StPO. Das Verschulden des gewählten Verteidigers wird dem Mandanten stets zugerechnet.
  • Einschlägig für: Art. 94 Abs. 2 StPO (Grundsatz)

BGer 6B_283/2025

  • Thema: Pflichtverteidiger-Zurechnung, weitere Konstellation
  • Kernaussage: Weitere Bestätigung der Praxis zur Ausnahme vom Zurechnungsgrundsatz bei Pflichtverteidigung.
  • Einschlägig für: Art. 94 Abs. 2 StPO

Letzte Aktualisierung: 2026-06-12