Rechtsprechung zu Art. 60 StPO
Leitentscheide (BGE)
BGE 141 IV 178 — Anschein der Befangenheit des Staatsanwalts
- Datum: 27. April 2015
- Zitate: 1819
- URL: BGE 141 IV 178
- Thema: Ausstandspflicht der Staatsanwaltschaft wegen wiederholter Verfahrensfehler
- Kernaussage: Die beiden verfahrensleitenden Staatsanwälte mussten in den Ausstand treten, weil sie wiederholt und krass gegen Verfahrensvorschriften verstossen hatten. Der Bundesgerichtspraxis zufolge begründen fehlerhafte Verfügungen und Verfahrenshandlungen für sich allein keinen Befangenheitsanschein; anders verhält es sich bei besonders krassen oder wiederholten Irrtümern, die eine schwere Verletzung der Amtspflichten darstellen. Die Vorinstanz hatte festgestellt, dass die Staatsanwälte eine Einvernahme in Abwesenheit des amtlichen Verteidigers trotz aufschiebender Wirkung durchführten, eine belastende Bemerkung nicht protokollierten, ungerechtfertigte Anordnungen über gemeinsame Verteidigerbesuche erliessen und das Einvernahmeprotokoll verzögert zustellten.
- Einschlägig für: Art. 56 lit. f StPO; Art. 29 Abs. 1 BV; Art. 60 StPO (Folgen)
BGE 144 IV 35 — Rechtsweg bei spätentdecktem Ausstandsgrund im Beschwerdeverfahren
- Datum: 8. November 2017
- Zitate: 285
- URL: BGE 144 IV 35
- Thema: Analoge Anwendung von Art. 60 Abs. 3 StPO; Revisionsverfahren bei nachträglich entdecktem Ausstandsgrund
- Kernaussage: Wird ein Mangel betreffend die Zusammensetzung des kantonalen Gerichts während des Beschwerdeverfahrens vor Bundesgericht entdeckt, ist Art. 60 Abs. 3 StPO analog anwendbar, welcher auf das Revisionsverfahren nach Art. 410 ff. StPO verweist. Das Verbot der reformatio in peius gilt auch im Revisionsverfahren. Das Bundesgericht wies die Sache an die Vorinstanz zurück, damit diese den Ausstandsgrund beurteilt und das Verfahren gegebenenfalls wiederholt.
- Einschlägig für: Art. 60 Abs. 3 StPO; Art. 391 Abs. 2 StPO; Art. 410 ff. StPO
BGE 144 IV 90 — Beschwerde gegen Ablehnung der Aufhebung von Amtshandlungen
- Datum: 1. März 2018
- Zitate: 164
- URL: BGE 144 IV 90
- Thema: Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung der Aufhebung von Amtshandlungen, an denen ein abgelehnter Experte mitgewirkt hat
- Kernaussage: Ein ablehnender Entscheid über ein Ausstandsbegehren kann sofort beim Bundesgericht angefochten werden (Art. 92 BGG). Dies gilt auch, wenn im gleichen Entscheid das Ausstandsgesuch und der Antrag auf Aufhebung von Amtshandlungen nach Art. 60 Abs. 1 StPO abgewiesen wurden. Art. 60 Abs. 1 StPO erlaubt die Aufhebung und Wiederholung von Amtshandlungen, an denen eine zum Ausstand verpflichtete Person mitgewirkt hat.
- Einschlägig für: Art. 60 Abs. 1 StPO; Art. 92 BGG; Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG
BGE 146 IV 185 — Nichteintreten auf Revisions- und Ausstandsbegehren im FIFA-Verfahren
- Datum: 18. März 2020
- Zitate: 464
- URL: BGE 146 IV 185
- Thema: Zulässigkeit der Beschwerde gegen Nichteintretensentscheide der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts in Ausstandsangelegenheiten
- Kernaussage: Die Ausstandsentscheide der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts gegen den Bundesanwalt und weitere Angehörige der «Taskforce FIFA» wurden vom Bundesanwalt mit Revisions- und nachträglichem Ausstandsbegehren bei der Berufungskammer angefochten. Die Berufungskammer trat darauf nicht ein; gegen ihren Nichteintretensentscheid war die Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht zulässig (Art. 80 Abs. 1, Art. 81 Abs. 1 lit. a und lit. b Ziff. 3 BGG).
- Einschlägig für: Art. 60 StPO; Art. 59 StPO; Art. 79, 80, 81 BGG
BGE 147 I 173 — Ausstandsgrund nach letztinstanzlichem kantonalem Urteil
- Datum: 2. Dezember 2020
- Zitate: 266
- URL: BGE 147 I 173
- Thema: Beurteilung eines nach Fällung des letztinstanzlichen kantonalen Urteils, aber vor Ablauf der Beschwerdefrist beim Bundesgericht entdeckten Ausstandsgrunds
- Kernaussage: Wird ein Ausstandsgrund erst nach der Fällung des letztinstanzlichen kantonalen Urteils, aber vor Ablauf der Beschwerdefrist beim Bundesgericht entdeckt, kann dieser erstmals in der Beschwerde vor Bundesgericht geltend gemacht werden. Das gilt auch im kantonalen öffentlichen Recht, falls eine Beurteilung unter dem Gesichtspunkt von Art. 30 Abs. 1 BV möglich ist.
- Einschlägig für: Art. 30 Abs. 1 BV; Art. 60 Abs. 3 StPO (Wertung)
Weitere Bundesgerichtsentscheide
BGer 6B_362/2012 vom 29. Oktober 2012 — Ausstandsbegehren im Betäubungsmittelverfahren
- Zitate: 601
- URL: BGer 6B_362/2012
- Thema: Ausstandsbegehren; mehrfache Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes (leichter Fall)
- Kernaussage: Behandelt Ausstandsfragen im Zusammenhang mit Willkür, rechtlichem Gehör und Anspruch auf öffentliche Verhandlung. Der Entscheid beleuchtet die Verwertbarkeit von Beweisen nach Aufhebung von Amtshandlungen im Lichte von Art. 60 StPO und Art. 141 StPO.
BGer 1B_5/2016 vom 23. Mai 2016 — Aufhebung von Amtshandlungen nach Ausstand
- Zitate: 14
- URL: BGer 1B_5/2016
- Thema: Aufhebung und Wiederholung von Amtshandlungen nach Ausstand; Beschwerdezulässigkeit
- Kernaussage: Die Beschwerde gegen einen Entscheid, der über die Folgen eines Ausstands (nicht mehr über den Ausstand selbst) entscheidet, ist nicht unter Art. 92 BGG zulässig. Es handelt sich um eine Beweisverwertungsfrage, die unter Art. 93 BGG fällt. Ein bloss tatsächlicher Nachteil (Verfahrensverlängerung durch Wiederholung) genügt für einen nicht wieder gutzumachenden Nachteil nicht. Die Staatsanwaltschaft kann aufgehobene Amtshandlungen nach Art. 60 Abs. 1 StPO wiederholen und nicht mehr erhebbare Beweise nach Abs. 2 verwerten.
BGer 1B_27/2016 vom 4. Juli 2016 — Zuständigkeitsfragen und Ausstand
- Zitate: 47
- URL: BGer 1B_27/2016
- Thema: Ausstand; Garantie des Wohnsitzrichters
- Kernaussage: Klärt das Verhältnis zwischen Ausstandsfragen und Zuständigkeitsfragen (Wohnsitzrichter, venire contra factum proprium) im Strafverfahren.
BGer 6B_1055/2020 vom 13. Juni 2022 — Ausstand im Einstellungsverfahren
- Zitate: 82
- URL: BGer 6B_1055/2020
- Thema: Einstellung (fahrlässige Tötung, evtl. Aussetzung, evtl. Unterlassung der Nothilfe)
- Kernaussage: Behandelt Ausstandsfragen im Zusammenhang mit einer Einstellung im Vorverfahren und die sich daraus ergebenden Folgen für die Verwertbarkeit von Beweisen.
BGer 1B_240/2021 vom 8. Februar 2022 — Ausstand der Staatsanwaltschaft
- Zitate: 42
- URL: BGer 1B_240/2021
- Thema: Strafverfahren; Ausstand
- Kernaussage: Befasst sich mit Ausstandsgründen gegen die Staatsanwaltschaft (Art. 56, 58, 59 StPO) im Lichte von Art. 29 Abs. 2 und Art. 30 Abs. 1 BV.
BGer 6B_1275/2017 vom 20. Juni 2018 — Ausstand und Strafzumessung
- Zitate: 14
- URL: BGer 6B_1275/2017
- Thema: Ausstand; Strafzumessung (gewerbsmässiger Betrug)
- Kernaussage: Prüft einen Ausstandsgrund im Zusammenhang mit Strafzumessungserwägungen. Statuieren die Ausstandsgründe der Art. 12 und 13 StPO sowie Art. 29 Abs. 1 und Art. 30 Abs. 1 BV den Massstab.
BGer 6B_30/2018 vom 21. Juni 2018 — Ausstand und Revisionsgesuch
- Zitate: 14
- URL: BGer 6B_30/2018
- Thema: Ausstand; Revisionsgesuch (Nichtanhandnahme, Verleumdung); Anspruch auf ein unabhängiges Gericht
- Kernaussage: Behandelt die Schnittstelle zwischen Ausstand (Art. 60 Abs. 3 StPO) und Revisionsgesuch (Art. 410 ff. StPO) sowie den Anspruch auf ein unabhängiges Gericht nach Art. 6 EMRK.
BGer 6B_215/2022 vom 25. August 2022 — Ausstand im Berufungsverfahren
- Zitate: 23
- URL: BGer 6B_215/2022
- Thema: Berufungsverfahren; Ausstand; Beweisverwertung (wirtschaftlicher Nachrichtendienst)
- Kernaussage: Prüft einen Ausstandsgrund im Berufungsverfahren und die sich daraus ergebenden Beweisverwertungsfragen nach Art. 60 Abs. 1 und 2 StPO und Art. 141 StPO.
BGer 1B_419/2014 vom 27. April 2015 — Zuständigkeitsfragen und Ausstand
- Zitate: 18
- URL: BGer 1B_419/2014
- Thema: Strafverfahren; Ausstand; Garantie des Wohnsitzrichters
- Kernaussage: Klärt Ausstandsfragen im Zusammenhang mit der Garantie des Wohnsitzrichters und venire contra factum proprium.
Bundesstrafgerichtliche Entscheide
BStGer BB.2018.197 vom 17. Juni 2019 — Ausstand der Bundesanwaltschaft
- Zitate: 44
- URL: BStGer BB.2018.197
- Thema: Ausstand der Bundesanwaltschaft
- Kernaussage: Beurteilt einen Ausstand der Bundesanwaltschaft nach Art. 59 Abs. 1 lit. b i.V.m. Art. 56 StPO im Rahmen des Bundesstrafverfahrens.
BStGer BB.2020.296 vom 30. April 2021 — Ausstand der Bundesanwaltschaft
- Zitate: 9
- URL: BStGer BB.2020.296
- Thema: Ausstand der Bundesanwaltschaft
- Kernaussage: Weiterer Anwendungsfall der Ausstandsgründe gegenüber der Bundesanwaltschaft nach Art. 59 Abs. 1 lit. b i.V.m. Art. 56 StPO.
BStGer BB.2020.92 vom 14. Januar 2021 — Folgen der Verletzung von Ausstandsvorschriften
- Zitate: 5
- URL: BStGer BB.2020.92
- Thema: Folgen der Verletzung von Ausstandsvorschriften (Art. 60 StPO)
- Kernaussage: Direkte Anwendung von Art. 60 StPO im bundesstrafrechtlichen Kontext.
BStGer BB.2019.108 vom 16. September 2019 — Ausstand der Bundesanwaltschaft
- Zitate: 6
- URL: BStGer BB.2019.108
- Thema: Ausstand der Bundesanwaltschaft
- Kernaussage: Ausstandsentscheid gegenüber der Bundesanwaltschaft nach Art. 59 Abs. 1 lit. b i.V.m. Art. 56 StPO.
Thematische Gruppierung
1. Anschein der Befangenheit des Staatsanwalts (Art. 56 lit. f StPO, Art. 60 StPO)
- BGE 141 IV 178 (Leitentscheid): Wiederholte und krasse Verfahrensfehler begründen den Ausstand. Die Massstäbe der Befangenheit bei Staatsanwälten entsprechen weitgehend denen bei Richtern (Art. 29 Abs. 1 BV bzw. Art. 30 Abs. 1 BV), differenzieren aber nach richterlicher vs. untersuchungsleitender Funktion.
- BGer 1B_240/2021: Ausstand der Staatsanwaltschaft unter Art. 29 Abs. 2 und Art. 30 Abs. 1 BV.
2. Aufhebung und Wiederholung von Amtshandlungen (Art. 60 Abs. 1 StPO)
- BGE 144 IV 90: Beschwerdezulässigkeit gegen die Ablehnung der Aufhebung von Amtshandlungen nach Art. 60 Abs. 1 StPO (Art. 92 BGG).
- BGer 1B_5/2016: Aufhebung von Amtshandlungen als Beweisverwertungsfrage (Art. 93 BGG, nicht Art. 92 BGG). Die Staatsanwaltschaft kann aufgehobene Amtshandlungen wiederholen; nicht wiederholbare Beweise dürfen nach Abs. 2 verwertet werden. Ein bloss tatsächlicher Nachteil genügt für die Beschwerdezulässigkeit nicht.
3. Spätentdeckung des Ausstandsgrunds und Revision (Art. 60 Abs. 3 StPO)
- BGE 144 IV 35: Analoge Anwendung von Art. 60 Abs. 3 StPO bei Entdeckung des Ausstandsgrunds im bundesgerichtlichen Beschwerdeverfahren; Verweis auf das Revisionsverfahren nach Art. 410 ff. StPO; Verbot der reformatio in peius.
- BGE 147 I 173: Ausstandsgrund nach letztinstanzlichem kantonalem Urteil, vor Ablauf der Beschwerdefrist beim Bundesgericht entdeckt — Geltendmachung erstmals in der Beschwerde vor Bundesgericht unter Art. 30 Abs. 1 BV.
- BGer 6B_30/2018: Schnittstelle zwischen Ausstand (Art. 60 Abs. 3 StPO) und Revisionsgesuch (Art. 410 ff. StPO).
4. Ausstand im Bundesstrafverfahren
- BGE 146 IV 185: Revisions- und nachträgliches Ausstandsbegehren gegen die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts (FIFA-Verfahren); Nichteintreten der Berufungskammer und Zulässigkeit der Beschwerde ans Bundesgericht.
- BStGer BB.2018.197, BStGer BB.2020.296, BStGer BB.2019.108: Ausstand der Bundesanwaltschaft nach Art. 59 Abs. 1 lit. b i.V.m. Art. 56 StPO.
- BStGer BB.2020.92: Direkte Anwendung von Art. 60 StPO im bundesstrafrechtlichen Kontext.
5. Verhältnis zu Zuständigkeitsfragen und Verwertbarkeit
- BGer 6B_362/2012: Ausstand und Beweisverwertbarkeit im Betäubungsmittelverfahren.
- BGer 6B_215/2022: Ausstand und Beweisverwertung (wirtschaftlicher Nachrichtendienst) im Berufungsverfahren.
- BGer 1B_27/2016, BGer 1B_419/2014: Ausstand und Garantie des Wohnsitzrichters; venire contra factum proprium.
Letzte Aktualisierung: 12. Juli 2026