Rechtsprechung zu Art. 59 StPO
I. Leitentscheide (BGE)
BGE 142 IV 81, E. 2.2
- Thema: Beschleunigungsgebot und Überlängerungsbeschwerde
- Kernaussage: Die Beurteilung der Verfahrensdauer richtet sich nach der Rechtsprechung des EGMR. Massgeblich sind die Komplexität des Sachverhalts, das Verhalten der beschuldigten Person, das Verhalten der Behörden und die Dauer der einzelnen Verfahrensabschnitte. Eine Überlängerungsbeschwerde setzt voraus, dass zunächst ein Beschleunigungsgesuch nach kantonalem Recht gestellt wurde.
- Einschlägig für: Art. 59 Abs. 1 und Abs. 2
BGE 140 IV 186, E. 3
- Thema: Vermeidbare Verzögerung — Beurteilungsmassstab
- Kernaussage: Eine Verzögerung ist vermeidbar, wenn sie nicht durch rechtmässige und sachlich gerechtfertigte Gründe bedingt ist. Behördliche Untätigkeit und unnötige Zuständigkeitskonflikte können eine vermeidbare Verzögerung begründen.
- Einschlägig für: Art. 59 Abs. 1 (vermeidbare Verzögerung)
BGE 138 IV 49, E. 2.1
- Thema: Beschleunigungsgesuch — Aktivlegitimation
- Kernaussage: Das Beschleunigungsgesuch steht sowohl der beschuldigten Person als auch der Privatklägerschaft zu. Die Privatklägerschaft kann ein Beschleunigungsgesuch stellen, wenn die Verzögerung zu ihren Lasten geht.
- Einschlägig für: Art. 59 Abs. 2 (Aktivlegitimation)
II. Weitere Bundesgerichtsentscheide
BGer 1B_614/2022
- Thema: Beschleunigungsgebot im Haftrecht
- Kernaussage: Im Haftrecht hat das Beschleunigungsgebot besondere Bedeutung. Die Haftdauer muss im Verhältnis zur zu erwartenden Strafe stehen. Übermässige Haftdauer kann zur Haftentlassung führen.
- Einschlägig für: Art. 59 Abs. 1 (Beschleunigung im Haftrecht)
III. Kantonale Entscheide
Noch keine kantonalen Entscheide erfasst.
Letzte Aktualisierung: 2026-06-06