Rechtsprechung zu Art. 6 StPO — Untersuchungsgrundsatz
Leitentscheide (BGE)
BGE 148 IV 356, E. 2.3 — Aktueller Strafregisterauszug
- Thema: Strafregisterauszug / Aktualität
- Kernaussage: Das Sachgericht hat vor Erlass des Urteils einen aktuellen Strafregisterauszug einzuholen. Ein 8 Monate alter Auszug erfüllt die Anforderungen des Untersuchungsgrundsatzes nicht. Die Verletzung von Art. 195 Abs. 2 StPO i.V.m. Art. 6 StPO führt zu einer offensichtlich unrichtigen Sachverhaltsfeststellung.
- Einschlägig für: Art. 6 Abs. 1 (bedeutsame Tatsachen), Art. 195 Abs. 2 StPO
- BGE 148 IV 356 →
BGE 147 IV 409, E. 5.3 — Ermittlungspflicht bei Sexualdelikten
- Thema: Aussage-gegen-Aussage / Berufungsgericht
- Kernaussage: Das Berufungsgericht muss das entscheiderhebliche Beweismaterial umfassend auswerten und bei zweifelhafter Beweislage zusätzliche sachdienliche Beweise abnehmen. Der Untersuchungsgrundsatz verlangt eine aktive Rolle der Gerichte, insbesondere bei Aussage-gegen-Aussage-Situationen in Sexualstrafverfahren.
- Einschlägig für: Art. 6 Abs. 1 u. 2, Art. 10 Abs. 2, Art. 389 StPO
- BGE 147 IV 409 →
BGE 143 IV 288, E. 1.4.1 — Beweisabnahme von Amtes wegen
- Thema: Berufungsverfahren / Beweiserhebungen
- Kernaussage: Erforderliche Beweisergänzungen i.S.v. Art. 389 Abs. 2 und 3 StPO sind von Amtes wegen vorzunehmen und bedürfen keines Parteiantrags. Der Untersuchungsgrundsatz gilt auch im Rechtsmittelverfahren.
- Einschlägig für: Art. 6, Art. 389 Abs. 2 u. 3, Art. 341 Abs. 3 StPO
- BGE 143 IV 288 →
BGE 140 IV 196, E. 4.4.1 — Unmittelbarkeitsprinzip im Berufungsverfahren
- Thema: Wahrheits- und Untersuchungsgrundsatz im Rechtsmittelverfahren
- Kernaussage: Der Wahrheits- und Untersuchungsgrundsatz gilt auch im Rechtsmittelverfahren. Eine unmittelbare Beweisabnahme ist erforderlich, wenn eine solche im erstinstanzlichen Verfahren unterblieb und die unmittelbare Kenntnis für die Urteilsfällung notwendig erscheint. Ist das Beweismittel nicht mehr erreichbar, sind zuvor erhobene Beweise verwertbar, aber besonders vorsichtig zu würdigen.
- Einschlägig für: Art. 6, Art. 343 Abs. 3, Art. 389 StPO
- BGE 140 IV 196 →
BGE 147 IV 534, E. 2.3.1 — Verhältnismässigkeit der Zeugenabklärungen
- Thema: Grenzen der Amtsaufklärung
- Kernaussage: Abklärungen zum Vorleben und den persönlichen Verhältnissen von Zeugen sind nur mit Zurückhaltung vorzunehmen. Der Verzicht auf Glaubwürdigkeitsabklärungen ist die Regel; Ausnahmen nur bei konkreten Zweifeln, die sich auf rechtserhebliche Aussagen auswirken.
- Einschlägig für: Art. 6, Art. 164 Abs. 1, Art. 194 StPO
- BGE 147 IV 534 →
BGE 143 IV 214 — Rückweisung und Untersuchungsgrundsatz
- Thema: Bindungswirkung nach Rückweisung
- Kernaussage: Nach einer Rückweisung muss sich das Berufungsgericht nochmals mit der Beweislage befassen und darf eine andere Beweiswürdigung vornehmen. Der Untersuchungsgrundsatz bleibt auch nach Rückweisung anwendbar.
- Einschlägig für: Art. 6, Art. 345, Art. 389, Art. 399 Abs. 3 lit. c StPO
- BGE 143 IV 214 →
BGE 139 IV 25 — Teilnahmerecht bei Beweiserhebungen
- Thema: Verteidigungsrechte im Vorverfahren
- Kernaussage: Recht auf Teilnahme bei der Einvernahme von Mitbeschuldigten, Zeugen und Auskunftspersonen. Der Untersuchungsgrundsatz sichert die Erforschung der materiellen Wahrheit; die Verteidigung hat ein Recht auf Teilnahme an Beweiserhebungen.
- Einschlägig für: Art. 6 i.V.m. Art. 147 StPO
- BGE 139 IV 25 →
BGE 131 I 455 — Untersuchungspflicht bei Foltervorwürfen
- Thema: Art. 3 EMRK / prozessuale Untersuchungspflicht
- Kernaussage: Wer behauptet, von der Polizei erniedrigend behandelt worden zu sein, hat Anspruch auf eine wirksame und vertiefte amtliche Untersuchung (Art. 3 und 13 EMRK). Anspruch im vorliegenden Fall verletzt.
- Einschlägig für: Art. 6 i.V.m. Art. 3 EMRK
- BGE 131 I 455 →
Weitere Bundesgerichtsentscheide
BGer 6B 574/2021, E. 1.4.2 — Antizipierte Beweiswürdigung / Entlastungsbeweise
- Thema: Grenzen der antizipierten Beweiswürdigung
- Kernaussage: Die Abweisung von Beweisanträgen durch antizipierte Beweiswürdigung ist nur zulässig bei hypothetischer Würdigung, dass die beantragten Beweise die Überzeugung nicht ändern könnten. Dass die abgenommenen Beweise «genügen», rechtfertigt den Verzicht auf entlastende Beweise für sich allein nicht. Beschwerde gutgeheissen.
- BGer 6B 574/2021 →
BGer 6B 1045/2020, E. 2.1.1 — Umfang der Amtsaufklärung
- Thema: Grenzen — willkürfreie antizipierte Beweiswürdigung
- Kernaussage: Gerichte können ohne Verletzung des Gehörsanspruchs auf weitere Beweise verzichten, wenn sie in willkürfreier antizipierter Würdigung zum Schluss kommen, ein Beweismittel vermöge die Überzeugung nicht zu erschüttern.
- BGer 6B 1045/2020 →
BGer 7B 205/2022, E. 3.3.1 — Aktenbeizug aus anderem Verfahren
- Thema: Beizug entlastender Beweise / Art. 194 StPO
- Kernaussage: Gerichte sind verpflichtet, Akten anderer Verfahren beizuziehen, wenn dies für den Nachweis des Sachverhalts erforderlich ist. Verzicht auf den Beizug eines potenziell entlastenden Beweises verletzt den Untersuchungsgrundsatz. Beschwerde gutgeheissen.
- BGer 7B 205/2022 →
BGer 6B 1397/2022, E. 2.2.2 — Beweisverzicht bei genügender Abklärung
- Thema: Antizipierte Beweiswürdigung / Verhältnismässigkeit
- Kernaussage: Verzicht auf weitere Beweise zulässig, wenn die Strafbehörde in antizipierter Würdigung zum Schluss kommt, ein Beweismittel vermöge die Überzeugung nicht zu ändern. Rüge wird nur unter dem Aspekt der Willkür geprüft.
- BGer 6B 1397/2022 →
BGer 6B 720/2018 — Anklagegrundsatz vs. Untersuchungsgrundsatz
- Thema: Grenze durch Anklagegrundsatz
- Kernaussage: Der Untersuchungsgrundsatz verlangt die Abklärung aller bedeutsamen Tatsachen, wird aber begrenzt durch den Anklagegrundsatz: Das Gericht darf nicht über die Anklage hinausgehen.
- BGer 6B 720/2018 →
BGer 7B 696/2023, E. 2.3.1 — Beweisergänzung in der Urteilsberatung
- Thema: Berufungsverfahren / späte Beweiserhebung
- Kernaussage: Im Berufungsverfahren können auch im Stadium der Urteilsberatung noch Beweisergänzungen vorgenommen werden, wenn dies als notwendig erachtet wird (Art. 349 i.V.m. Art. 379 und 389 Abs. 2 u. 3 StPO).
- BGer 7B 696/2023 →
BGer 6B 33/2016, E. 1.3 — Beweisanträge vs. in dubio pro reo
- Thema: Sexualelvikte / rechtliches Gehör
- Kernaussage: Die Abweisung eines Beweisantrags auf Befragung einer Entlastungszeugin ist unter dem Aspekt des rechtlichen Gehörs zu prüfen, nicht unter dem des Grundsatzes in dubio pro reo.
- BGer 6B 33/2016 →
BGer 6B 1263/2020 — Untersuchungs- und Anklagegrundsatz
- Thema: Wirtschaftstrafrecht / Beweiswürdigung
- Kernaussage: Rüge der Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes im Zusammenhang mit Anklagegrundsatz und willkürlicher Beweiswürdigung bei Urkundenfälschung und Unterlassung der Buchführung.
- BGer 6B 1263/2020 →
Kantonale Entscheide
BL Kantonsgericht, 470 18 161 — Nichtanhandnahme / Amtsaufklärung
- Kanton: Basel-Landschaft
- Thema: Entlastende Beweise bei Nichtanhandnahme
- Kernaussage: Die Staatsanwaltschaft hat vor Erlass einer Nichtanhandnahmeverfügung von Amtes wegen alle bedeutsamen Tatsachen abzuklären. Es ist nicht Aufgabe der Anzeigeerstatterin, der Staatsanwaltschaft die entlastenden Beweise zu liefern.
- BL Kantonsgericht 470 18 161 →
BL Kantonsgericht, 470 19 30 — Nichtdelegierbarkeit
- Kanton: Basel-Landschaft
- Thema: Delegationsverbot / Kernaufgabe Staatsanwaltschaft
- Kernaussage: Es ist die Kernaufgabe der Staatsanwaltschaft, Beweise zu erheben. Diese Aufgabe kann und darf nicht delegiert werden.
- BL Kantonsgericht 470 19 30 →
SG Anklagekammer, AK.2014.184 — Unparteilichkeit der Staatsanwaltschaft
- Kanton: St. Gallen
- Thema: Ausstand / Parteistellung nach Anklage
- Kernaussage: Während des Vorverfahrens sind Staatsanwälte zu einer gewissen Unparteilichkeit gehalten und haben gleichermassen be- und entlastende Umstände zu untersuchen. Nach Verfassen der Anklageschrift erlangen sie Parteistellung.
- SG Anklagekammer AK.2014.184 →
SG Kantonsgericht, ST.2013.51/57/59/61 — Fundamentale Verteidigungsrechte
- Kanton: St. Gallen
- Thema: Fair trial / Art. 6 EMRK
- Kernaussage: Belastende und entlastende Umstände mit gleicher Sorgfalt (Art. 6 Abs. 2 StPO). Zu den fundamentalen Verteidigungsrechten gehört der Anspruch auf ein faires Verfahren (Art. 6 EMRK, Art. 29 Abs. 2 und Art. 32 BV).
- SG Kantonsgericht ST.2013.51 →
SH Kantonsgericht, Nr. 50/2023/21 — Delegation an Polizei
- Kanton: Schaffhausen
- Thema: Einvernahme / Konfrontationsrecht
- Kernaussage: Die Delegation wichtiger Einvernahmen an die Polizei verletzt die staatsanwaltschaftliche Untersuchungspflicht. Das Konfrontationsrecht nach Art. 6 Ziff. 3 lit. d EMRK wurde verletzt.
- SH Kantonsgericht Nr. 50/2023/21 →
GL Obergericht, OG.2019.00089 — Befangenheit bei Verstössen
- Kanton: Glarus
- Thema: Wiederholte Verletzung / Befangenheit
- Kernaussage: Wiederholte krasse Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes (Art. 6 Abs. 2 StPO) kann Befangenheit begründen (vgl. BGE 141 IV 178).
- GL Obergericht OG.2019.00089 →
VS Kantonsgericht, P3 23 305 — Einstellungsverfahren
- Kanton: Wallis
- Thema: Amtsaufklärung im Einstellungsverfahren
- Kernaussage: Nach Art. 6 StPO klären die Strafbehörden alle bedeutsamen Tatsachen von Amtes wegen ab. Auch im Einstellungsverfahren müssen entlastende Elemente berücksichtigt werden.
- VS Kantonsgericht P3 23 305 →
EGMR-Entscheide (Schweiz-Bezug)
Pesukic gegen Schweiz, Nr. 25088/07 — Anonyme Zeugen
- Thema: Art. 6 Ziff. 1 und 3 lit. d EMRK / Fair trial
- Kernaussage: Verurteilung darf nicht allein auf anonyme Zeugenaussagen gestützt werden, wenn der Beschuldigte keine Befragungsmöglichkeit hatte.
- Pesukic gegen Schweiz →
Tatar gegen Schweiz, Nr. 65692/12 — Prozessuale Untersuchungspflicht
- Thema: Art. 2 und 3 EMRK / wirksame Untersuchung
- Kernaussage: Die Schweiz hat bei Tötungsdelikten und Misshandlungen die prozessuale Pflicht zu einer wirksamen Untersuchung (Art. 2 und 3 EMRK).
- Tatar gegen Schweiz →
Literatur
- Botschaft zur Vereinheitlichung des Strafprozessrechts, BBl 2006 1085 ff. (S. 1145 ff.) — Der Untersuchungsgrundsatz kodifiziert die bereits anerkannte Amtsaufklärungspflicht. Steht im Einklang mit Art. 32 Abs. 2 BV und Art. 6 EMRK.
- Nora Merki, Der Untersuchungsgrundsatz im staatsanwaltschaftlichen Massengeschäft, 2020, Rz. 46 ff. — Spannung zwischen Untersuchungsgrundsatz und Massengeschäft; entlastende Umstände werden in der Praxis oft vernachlässigt (zit. in BGer 6B 1290/2021 E. 4.1).
- Donatsch/Hansjakob/Lieber, Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung, 2. Aufl. 2014, N. 4 zu Art. 6 — Gilt für alle Strafbehörden in allen Stadien; Amtsaufklärung ist nicht delegierbar.
- Riedo/Fiolka, in: Basler Kommentar StPO — Fortgeltung auch im gerichtlichen Verfahren; Gericht hat bei Zweifeln weitere Beweiserhebungen anzuordnen.
- Bianchi/Schär, Onlinekommentar Art. 68 StPO (2026), N. 40 — Untersuchungsgrundsatz kann es gebieten, von Parteien nicht übersetzte Beweismittel von Amtes wegen zu berücksichtigen.
Letzte Aktualisierung: 24. Mai 2026 · Anregung einreichen