Rechtsprechung zu Art. 3 StHG
I. Leitentscheide (BGE)
BGE 148 II 285 — Kriterien des Steuerwohnsitzes, Patchwork-Familie, leitende Stellung und alternierender Wohnsitz
- Entscheid: BGE 148 II 285 vom 23. Dezember 2021 (2C_398/2021)
- Thema: Steuerrechtlicher Wohnsitz bei Mehrfachaufenthalt; Ausdehnungsverbot der Figur des leitenden Angestellten; Unvereinbarkeit des alternierenden Wohnsitzes mit dem StHG
- Abstract: Der Alleinaktionär und CEO einer KMU in Zug mietete eine Wohnung in Zug, lebte jedoch mit seiner Partnerin in einem Haus im Kanton Luzern. Das Bundesgericht hielt fest, dass in einer Patchwork-Konstellation die Bindung zum neuen Lebenspartner schwerer wiegt als diejenige zu erwachsenen Kindern. Die Figur des leitenden Angestellten ist restriktiv handzuhaben und nicht auf KMU-Geschäftsführer mit 17 Mitarbeitenden auszudehnen. Das Konzept des alternierenden Wohnsitzes steht im Widerspruch zum Grundsatz der Einheit des Wohnsitzes nach Art. 3 und Art. 4b StHG.
- Einschlägig für: Art. 3 Abs. 1 und 2 StHG — Mittelpunkt der Lebensinteressen und Ausschluss des alternierenden Wohnsitzes
BGE 143 II 233 — Steuerwohnsitz, objektive Absicht dauernden Verbleibens und Ersatzbeschaffung
- Entscheid: BGE 143 II 233 vom 7. März 2017 (2C_306/2016)
- Thema: Auslegung des Wohnsitzbegriffs im StHG; Anlehnung an Art. 23 ff. ZGB; Massgeblichkeit der objektiv erkennbaren Umstände
- Abstract: Das Bundesgericht ruft in Erinnerung, dass sich der Begriff des steuerrechtlichen Wohnsitzes nach Art. 3 Abs. 1 und 2 StHG eng an den zivilrechtlichen Begriff von Art. 23 ZGB anlehnt. Massgebend für die Absicht dauernden Verbleibens ist nicht der innere Wille, sondern welche Absicht objektiv für Dritte erkennbar ist. Auch ein von vornherein zeitlich befristeter Aufenthalt kann einen Wohnsitz begründen, wenn der Lebensmittelpunkt dorthin verlegt wird (in der Regel ab einem Jahr).
- Einschlägig für: Art. 3 Abs. 2 StHG — Definition und objektiver Massstab der Absicht dauernden Verbleibens
BGE 141 II 318 — Gemeinsame Steuerpflicht der Ehegatten am Nebensteuerdomizil (Faktorenaddition)
- Entscheid: BGE 141 II 318 vom 16. Juli 2015 (2C_309/2014)
- Thema: Reichweite von Art. 3 Abs. 3 Satz 1 StHG; Haushaltsbesteuerung und gemeinsame Steuerpflicht bei interkantonalen Verhältnissen
- Abstract: Einkommen und Vermögen der in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe lebenden Ehegatten werden ohne Rücksicht auf den Güterstand zusammengerechnet. Das Bundesgericht entschied, dass die Besteuerung als Einheit auch das Nebensteuerdomizil erfasst: Besitzt nur ein Ehegatte wirtschaftliche Anknüpfungspunkte (z.B. Grundeigentum) in einem anderen Kanton, begründet die Haushaltsbesteuerung die Steuerpflicht beider Ehegatten in jenem Kanton zur Festsetzung der Steuerfaktoren und Satzbestimmung.
- Einschlägig für: Art. 3 Abs. 3 StHG — Faktorenaddition und Steuersubjektstellung am Nebensteuerdomizil
BGE 138 II 300 — Fortbestand des schweizerischen Steuerdomizils beim «Weltenbummler»
- Entscheid: BGE 138 II 300 vom 4. Mai 2012 (2C_614/2011)
- Thema: Wohnsitzverlegung ins Ausland; analoge Anwendbarkeit von Art. 24 Abs. 1 ZGB im harmonisierten Steuerrecht
- Abstract: Ein Pflichtiger meldete sich in Zürich ab und begab sich auf eine weltweite Reise ohne festen Aufenthaltsort im Ausland. Das Bundesgericht entschied, dass in analoger Anwendung von Art. 24 Abs. 1 ZGB der bisherige schweizerische Steuerwohnsitz so lange fortbesteht, als die ausgereiste Person nicht nachweisbar an einem konkreten anderen Ort im Ausland neue massgebliche Beziehungen im Sinne einer tatsächlichen Ansässigkeit begründet.
- Einschlägig für: Art. 3 Abs. 1 und 2 StHG — Fortbestand des Steuerdomizils und Vermeidung steuerfreier Räume
BGE 132 I 29 — Leitende Stellung und Notwendigkeit eines ständigen Pied-à-terre am Arbeitsort
- Entscheid: BGE 132 I 29 vom 17. Oktober 2005 (2P_100/2005)
- Thema: Steuerdomizil eines leitenden Angestellten bei interkantonaler Erwerbstätigkeit; Erfordernis einer ständigen Wohngelegenheit
- Abstract: Der Generaldirektor einer internationalen Pharmagruppe mit Sitz in Basel wohnte mit seiner Familie im Kanton Waadt. Der Kanton Basel-Stadt beanspruchte die Steuerhoheit am Arbeitsort gestützt auf die leitende Stellung. Das Bundesgericht verwarf den Steuerwohnsitz in Basel: Selbst bei einer herausragenden Leitungsfunktion kann kein Steuerdomizil am Arbeitsort entstehen, wenn die Person dort über keine ständige eigene Wohngelegenheit (pied-à-terre) verfügt, sondern lediglich tageweise in Hotels absteigt.
- Einschlägig für: Art. 3 Abs. 2 StHG — Voraussetzungen der Wohnsitzbegründung bei Kadern
BGE 125 I 54 — Grundregeln für Wochenaufenthalter und Pendler
- Entscheid: BGE 125 I 54 vom 17. Februar 1999 (2P.239/1998)
- Thema: Abgrenzung des Steuerdomizils bei unselbstständig Erwerbstätigen; Vermutungen bei Verheirateten und Ledigen
- Abstract: Grundlegendes Urteil zur Kollision von Arbeitsort und Aufenthaltsort der Familie bzw. der Eltern. Bei verheirateten Wochenaufenthaltern gilt die natürliche Vermutung des Lebensmittelpunkts am Familienort. Bei ledigen Personen unter 30 Jahren wird vermutet, dass die engen Beziehungen zum Elternhaus fortbestehen; nach Vollendung des 30. Altersjahrs oder nach mehr als fünfjährigem auswärtigem Aufenthalt kehrt sich die Vermutung zugunsten des Arbeitsorts um.
- Einschlägig für: Art. 3 Abs. 2 StHG — Vermutungsregeln bei Wochenaufenthaltern
II. Weitere Entscheide (BGer und kantonale Instanzen)
ZH VG SB.2025.00120 vom 27. Mai 2026 — Beweis des Scheindomizils mittels Kreditkarten und Wärmemessungen
- Entscheid: ZH VG SB.2025.00120 vom 27. Mai 2026
- Thema: Widerlegung einer behaupteten Wohnsitzverlegung im Vorfeld der Pensionierung; objektive Beweismittel im Steuerdomizilverfahren
- Abstract: Ein Zürcher Ehepaar mietete ab 2017 eine Wohnung in einem anderen Kanton und behauptete, im Hinblick auf die Pensionierung dorthin umgezogen zu sein. Die Zürcher Eigentumswohnung wurde beibehalten. Das Zürcher Verwaltungsgericht wies die Beschwerde ab: Bank- und Kreditkartenauszüge belegten, dass Einkäufe fast ausschliesslich in Zürich erfolgten. Zudem wiesen die Wärmekostenabrechnungen nach, dass die Zürcher Wohnung intensiv beheizt und genutzt wurde, während an der angeblichen neuen Wohnadresse kaum Verbrauch anfiel.
- Einschlägig für: Art. 3 Abs. 2 StHG — Indizienbeweis und Widerlegung von Scheindomizilen
ZH VG SB.2024.00066 vom 6. November 2024 — Beweislast und Vorperioden-Vermutung bei Wohnsitzstreitigkeiten
- Entscheid: ZH VG SB.2024.00066 vom 6. November 2024
- Thema: Objektive Beweislast für steuerbegründende Tatsachen; Bindungswirkung von Einschätzungen der Vorjahre
- Abstract: War ein Steuerpflichtiger in den Vorjahren (2015/2016) im Kanton Zug veranlagt worden, greift die natürliche Vermutung, dass dieser ausserkantonale Wohnsitz fortbesteht. Das kantonale Steueramt Zürich trug die Beweislast für einen Wiederzuzug nach Zürich und konnte diesen nicht erbringen. Das Verwaltungsgericht hob die Zürcher Einschätzungen für 2017–2019 auf.
- Einschlägig für: Art. 3 Abs. 1 StHG — Beweislast der Steuerbehörde bei behauptetem Wiederzuzug
SG VG B 2019/70 vom 20. August 2019 — Scheindomizil im Tiefsteuerkanton Schwyz
- Entscheid: SG VG B 2019/70 vom 20. August 2019
- Thema: Steuerrechtlicher Wohnsitz bei Aufteilung zwischen St. Gallen und Schwyz; Scheinwohnsitz
- Abstract: Die Steuerpflichtige behauptete einen Wohnsitzwechsel in den steuergünstigen Kanton Schwyz. Das Verwaltungsgericht St. Gallen bestätigte, dass die Steuerpflichtige ihren tatsächlichen Lebensmittelpunkt weiterhin im Kanton St. Gallen hatte. Massgebend waren die faktische Anwesenheit, die Beibehaltung der familiären und gesellschaftlichen Kontakte sowie die fehlende Integration am Schwyzer Domizil.
- Einschlägig für: Art. 3 Abs. 2 StHG — Abgrenzung zwischen Scheindomizil und echtem Wohnsitz
BL SG 510 08 80 vom 27. März 2009 — Steuerrechtlicher Wohnsitz des Kindes unter elterlicher Sorge
- Entscheid: BL SG 510 08 80 vom 27. März 2009
- Thema: Gesetzlicher Wohnsitz von Kindern unter elterlicher Sorge nach Art. 3 Abs. 2 Alt. 2 und Abs. 3 StHG
- Abstract: Das Steuergericht Basel-Landschaft klärte den gesetzlichen Wohnsitz und die steuerliche Zurechnung eines Kindes bei getrennt lebenden Eltern. Nach Art. 3 Abs. 2 StHG i.V.m. Art. 25 Abs. 1 ZGB teilt das Kind den Wohnsitz desjenigen Elternteils, der die Obhut innehat und bei dem es tatsächlich lebt. Bei diesem Elternteil erfolgt die Zurechnung des Kindesvermögens und der nicht erwerbsmässigen Kindeseinkünfte.
- Einschlägig für: Art. 3 Abs. 2 und 3 StHG — Gesetzlicher Wohnsitz des Kindes
BGE 124 II 193 — Ersatztatbestand des qualifizierten Aufenthalts
- Entscheid: BGE 124 II 193 vom 2. April 1998 (2A.304/1997)
- Thema: Steuerpflicht infolge Aufenthalts (30 bzw. 90 Tage) bei fehlendem Wohnsitz; Ersatztatbestand
- Abstract: Das Bundesgericht legte die Voraussetzungen dar, unter denen ein tatsächlicher Aufenthalt ohne Begründung eines dauernden Wohnsitzes die unbeschränkte Steuerpflicht auslöst. Bei Erwerbstätigen genügt ein Aufenthalt von 30 Tagen, bei Nichterwerbstätigen von 90 Tagen. Der Aufenthalt muss nicht ununterbrochen sein; vorübergehende Abwesenheiten unterbrechen den Fristenlauf nicht.
- Einschlägig für: Art. 3 Abs. 1 Teilsatz 2 StHG — Qualifizierter steuerrechtlicher Aufenthalt