Rechtsprechung zu Art. 303 StGB
Leitentscheide (BGE)
BGE 136 IV 170
- Thema: Massgeblicher Leitentscheid — «Nichtschuldiger», «wider besseres Wissen», Eventualvorsatz
- Kernaussage: Der Tatbestand von Art. 303 Abs. 1 StGB ist nur erfüllt, wenn die Nichtschuld des Angeschuldigten in einem früheren Verfahren festgestellt wurde; die blosse Einstellung des Vorverfahrens genügt nicht. Der subjektive Tatbestand erfordert Handeln wider besseres Wissen: sicheres Wissen um die Unwahrheit. Eventualvorsatz genügt nicht; blosses Bewusstsein, die Behauptung könne falsch sein, reicht nicht aus.
- Einschlägig für: Abs. 1 — Nichtschuldiger; wider besseres Wissen; Eventualvorsatz
BGE 132 IV 20
- Thema: Mittelbare falsche Anschuldigung (Abs. 2) — arglistige Veranstaltungen
- Kernaussage: Das Vortäuschen einer falschen Identität anlässlich einer Festnahme erfüllt den Tatbestand der mittelbaren falschen Anschuldigung. Abs. 1 erfordert eine an eine Behörde gerichtete sprachliche Mitteilung; Abs. 2 besteht im Schaffen fingierter belastender Indizien oder im Legen falscher Spuren.
- Einschlägig für: Abs. 1 und Abs. 2 — «Beschuldigen» vs. «arglistige Veranstaltungen»; Bestimmbarkeit
BGE 80 IV 117
- Thema: Absicht der Strafverfolgung — Eventualabsicht genügt
- Kernaussage: Die Absicht, gegen einen Nichtschuldigen eine Strafverfolgung herbeizuführen, setzt keinen bestimmten Beweggrund voraus. Eventualabsicht (dolus eventualis) bezüglich der Strafverfolgung genügt.
- Einschlägig für: Abs. 1 — Absicht der Strafverfolgung
BGE 85 IV 80
- Thema: Kein Arglist-Erfordernis bei Abs. 1; Beschuldigen im Verhör
- Kernaussage: Art. 303 Abs. 1, 1. Alternative setzt kein arglistiges Vorgehen voraus; Arglist gilt nur für Abs. 2. Beschuldigen im Verhör genügt. Der Täter muss nicht namentlich genannt werden, aber bestimmbar sein.
- Einschlägig für: Abs. 1 vs. Abs. 2 — Abgrenzung Arglist; «Beschuldigen»; Bestimmbarkeit
BGE 115 IV 1
- Thema: Strafantragsrecht; Konsumtion von Ehrverletzungsdelikten
- Kernaussage: Ein Strafantrag wegen Art. 303 StGB kann Ehrverletzungsdelikte mitumfassen. Art. 303 ist kein Antragsdelikt. Die Äusserung, jemand habe ein Verbrechen oder Vergehen begangen, ist zugleich ehrverletzend. Fehlt «wider besseres Wissen», ist weder Art. 303 noch Art. 174 erfüllt; bei Eventualvorsatz kommt nur Art. 173 StGB in Betracht.
- Einschlägig für: Verhältnis Art. 303 zu Art. 173/174 StGB; Strafantragsrecht; Konsumtion
BGE 89 IV 204
- Thema: Anschuldigung bei ausländischer Behörde; Doppeltes Rechtsgut
- Kernaussage: Die Behörde kann auch eine ausländische sein. Der Tatbestand schützt in erster Linie den zuverlässigen Gang der Rechtspflege, daneben die Persönlichkeitsrechte zu Unrecht Angeschuldigter.
- Einschlägig für: Abs. 1 — Begriff der Behörde; Rechtsgut
Weitere Bundesgerichtsentscheide
BGer 6B_955/2024 vom 13. April 2026
- Thema: Mehrfache falsche Anschuldigung — «wider besseres Wissen», «Nichtschuldiger»
- Kernaussage: Bestätigt BGE 136 IV 170: Der subjektive Tatbestand erfordert Handeln wider besseres Wissen; blosses Bewusstsein, die Behauptung könne falsch sein, genügt nicht. Präzisiert: Die Qualifikation als Nichtschuldiger setzt nicht voraus, dass die Unschuld bereits vor der Anschuldigung rechtskräftig festgestellt war.
- Einschlägig für: Abs. 1 — «wider besseres Wissen»; «Nichtschuldiger»
BGer 6B_662/2022 vom 21. September 2022
- Thema: Subjektiver Tatbestand — Vergeltungsmassnahme
- Kernaussage: Eine als reine Vergeltungsmassnahme erhobene Strafanzeige gegen einen Richter wegen Amtsmissbrauchs, bei der der Anzeigende sicher um die Unwahrheit wusste, erfüllt Art. 303 Abs. 1 StGB.
- Einschlägig für: Abs. 1 — «wider besseres Wissen»; innerer Tatbestand
BGer 1B_555/2019 vom 6. Februar 2020
- Thema: Verhältnis Art. 303 zu Art. 174 StGB; Sistierung
- Kernaussage: Art. 303 konsumiert Art. 174 bei gleichen Äusserungen. Ohne «wider besseres Wissen» verbleibt nur Art. 173 StGB (üble Nachrede). Die Sistierung eines Verfahrens wegen falscher Anschuldigung bis zum Abschluss des Vorverfahrens gegen den Anzeigenden ist zulässig.
- Einschlägig für: Verhältnis Art. 303/174/173 StGB; Konsumtion; Offizialdelikt
BGer 6B_189/2024 vom 16. April 2026
- Thema: Dénonciation calomnieuse — Nichteintreten wegen ungenügender Begründung
- Kernaussage: Das BGer trat auf die Beschwerde eines rechtskräftig verurteilten Anzeigers nicht ein, da die Begründung weder topisch noch ausreichend war (Art. 42 Abs. 1 und 2 BGG). Keine sachliche Auseinandersetzung mit den Tatbestandsmerkmalen von Art. 303 StGB.
- Einschlägig für: Verfahrensrecht (BGG-Begründungspflicht); kein Sachurteil zu Art. 303
BGer 6B_1189/2023 vom 19. Januar 2026
- Thema: Falsche Anschuldigung — Eventualvorsatz vs. Eventualabsicht
- Kernaussage: Bezüglich der Unwahrheit der Anschuldigung ist Eventualvorsatz ausgeschlossen; der Täter muss sicher um die Unwahrheit wissen («wider besseres Wissen»). Hingegen genügt bezüglich der Absicht, eine Strafverfolgung herbeizuführen, Eventualabsicht (dolus eventualis).
- Einschlägig für: Abs. 1 — subjektiver Tatbestand; Eventualvorsatz vs. Eventualabsicht
BGer 7B_1041/2023 vom 29. Dezember 2025
- Thema: Eventualabsicht bei falscher Anschuldigung im KESB-Verfahren
- Kernaussage: Bestätigung der ständigen Praxis: Bezüglich der Absicht, eine Strafverfolgung herbeizuführen, genügt Eventualabsicht (Verweis auf BGer 6B_200/2022 E. 2.3). Praktische Anwendung im familierechtlichen Kontext (KESB-Verfahren).
- Einschlägig für: Abs. 1 — Eventualabsicht; KESB-Verfahren
Letzte Aktualisierung: 24.05.2026