Rechtsprechung zu Art. 189 StGB
Leitentscheide (BGE)
BGE 133 IV 49, E. 4–5
- Thema: Systematik des Sexualstrafrechts, Abgrenzung Art. 189/191/193 StGB
- Kernaussage: Angriffe auf die sexuelle Freiheit und Ehre sind im Gesetz systematisch gestaffelt. Eine physiotherapeutische Behandlung begründet in der Regel keine Abhängigkeit i.S.v. Art. 193 StGB. Der Therapeut, der seine Patientin über den Behandlungsinhalt täuscht und unvermerkt sexuelle Handlungen vornimmt, erfüllt nicht Art. 189, sondern Art. 191, wenn die Patientin urteilsunfähig ist.
- Einschlägig für: Abs. 2 (psychischer Druck), Abgrenzung zu Art. 191/193
- Link: BGE 133 IV 49
BGE 131 IV 167, E. 2–3
- Thema: Psychischer Druck, Drohungen gegen Angehörige
- Kernaussage: Anforderungen an die Intensität des psychischen Drucks beim erwachsenen Opfer. Psychischer Druck wird bejaht bei Drohungen, die Gewaltakte gegen dem Opfer nahestehende Personen befürchten lassen. Zumutbarkeit von Selbstschutzmassnahmen wird erörtert.
- Einschlägig für: Abs. 2 (psychischer Druck, Bedrohung)
- Link: BGE 131 IV 167
BGE 131 IV 107, E. 2.4
- Thema: Strukturelle Gewalt als psychischer Druck
- Kernaussage: Der Tatbestand der sexuellen Nötigung setzt voraus, dass der Täter eine Zwangssituation für das Opfer schafft und nicht lediglich bestehende Machtverhältnisse ausnützt. Strukturelle Gewalt in Form von systematisch ausgeübtem psychischem Druck kann eine Zwangssituation begründen.
- Einschlägig für: Abs. 2 (psychischer Druck, strukturelle Gewalt)
- Link: BGE 131 IV 107
BGE 128 IV 106, E. 3a
- Thema: Psychisches Unterdrucksetzen, Abhängigkeit
- Kernaussage: Anforderungen an das Nötigungsmittel des Unter-psychischen-Druck-Setzens bei erwachsenen Opfern. Eine in anderer Weise begründete Abhängigkeit i.S.v. Art. 193 StGB kann zwischen einem Psychotherapeuten und seinem Patienten bestehen. Die Abgrenzung zu Art. 189 erfolgt über die Intensität des Drucks.
- Einschlägig für: Abs. 2 (psychischer Druck), Abgrenzung zu Art. 193
- Link: BGE 128 IV 106
BGE 128 IV 97, E. 2a–b, 3a
- Thema: Psychischer Druck bei kindlichen Opfern, Strafzumessung
- Kernaussage: Voraussetzungen für die Annahme eines psychischen Drucks bei kindlichen Opfern — Bestätigung und Verdeutlichung der Rechtsprechung. Eine sexuelle Nötigung unter Anwendung psychischen Drucks wiegt nicht prinzipiell leichter als eine mit Gewalt oder Drohungen begangene Tat.
- Einschlägig für: Abs. 2 (psychischer Druck bei Kindern), Strafzumessung
- Link: BGE 128 IV 97
BGE 124 IV 154, E. 3a
- Thema: Konkurrenz Art. 187/189/190 StGB, psychischer Druck bei Kindern
- Kernaussage: Erfüllen sexuelle Handlungen mit Kindern zugleich die Tatbestände der sexuellen Nötigung oder der Vergewaltigung, ist echte Konkurrenz anzunehmen. Ein Kind kann ohne eigentliche Gewaltanwendung aufgrund physischer Dominanz, kognitiver Unterlegenheit sowie emotionaler und sozialer Abhängigkeit unter psychischen Druck gesetzt werden.
- Einschlägig für: Abs. 2 (psychischer Druck), Konkurrenz zu Art. 187
- Link: BGE 124 IV 154
BGE 146 IV 153
- Thema: Zwangssituation bei Kindern, psychischer Druck durch nahestehenden Täter
- Kernaussage: Konkretisierung der Rechtsprechung zum Schutz der sexuellen Freiheit von Kindern, insbesondere zur Zwangssituation bei der Ausübung psychischen Drucks durch einen nahestehenden Täter. Bestätigung der Rechtsprechung zur Konkurrenz zwischen sexuellen Nötigungstatbeständen und sexuellen Handlungen mit Kindern. In Fällen, in denen ein “Nein” eines Kindes zu sexuellen Handlungen nicht respektiert wird, bejaht das Bundesgericht regelmässig eine Zwangssituation.
- Einschlägig für: Abs. 2 (psychischer Druck bei Kindern)
- Link: BGE 146 IV 153
BGE 125 IV 58, E. 3a
- Thema: Begriff der sexuellen Handlung, Küsse
- Kernaussage: Bei der inhaltlichen Bestimmung der sexuellen Handlungen mit Kindern ist grundsätzlich von der Rechtsprechung zu Art. 191 Ziff. 2 aStGB auszugehen. Übliche Küsse und Umarmungen stellen in der Regel keine sexuellen Handlungen dar.
- Einschlägig für: Begriff der sexuellen Handlung (Abs. 1 und 2)
- Link: BGE 125 IV 58
BGE 119 IV 230
- Thema: Widerstandsunfähigkeit, Schändung (Art. 189 aF)
- Kernaussage: Eine Frau kann zum Widerstand unfähig sein, wenn sie nach einer Feier alkoholisiert zu Bett geht, vom Täter, den sie irrtümlich für ihren Ehemann hält, aus dem Schlaf geweckt und überraschend geschlechtlich missbraucht wird.
- Einschlägig für: Abs. 2 (zum Widerstand unfähig machen), aF
- Link: BGE 119 IV 230
BGE 119 IV 309, E. 7a–7b
- Thema: Konkurrenz Art. 187/189 StGB bei Kindern
- Kernaussage: Wird ein Kind unter 16 Jahren zur Duldung einer sexuellen Handlung genötigt, besteht zwischen Art. 187 StGB (Schutz der sexuellen Entwicklung) und Art. 189 StGB (Schutz der sexuellen Freiheit) echte Konkurrenz. Voraussetzungen der Anwendung von Art. 189 Abs. 1 StGB werden dargelegt.
- Einschlägig für: Konkurrenz zu Art. 187
- Link: BGE 119 IV 309
BGE 132 IV 120
- Thema: Strafzumessung bei Nötigung vs. Vergewaltigung (aF)
- Kernaussage: Die Strafe für eine Nötigung zur Duldung einer beischlafsähnlichen Handlung darf nicht wesentlich niedriger sein als die Strafe, welche der Richter unter im Übrigen vergleichbaren Umständen für eine Vergewaltigung ausgeurteilt hätte.
- Einschlägig für: Strafzumessung (Abs. 2)
- Link: BGE 132 IV 120
BGE 127 IV 198, E. 3
- Thema: Legalitätsprinzip, Nötigung zur Vornahme
- Kernaussage: Der Tatbestand der sexuellen Nötigung erfasst entgegen seinem zu engen Wortlaut nicht nur die Nötigung zur Duldung, sondern — entsprechend Sinn, Zweck und Gesetzgeberwillen — auch die Nötigung zur Vornahme von sexuellen Handlungen. (In der nF ausdrücklich geregelt.)
- Einschlägig für: Abs. 2 (Vornahme/Duldung), Legalitätsprinzip
- Link: BGE 127 IV 198
Weitere Bundesgerichtsentscheide
BGer 6B_1149/2014 vom 16. Juli 2015
- Thema: Ausstandsgesuch, rechtliches Gehör, Vergewaltigung/sexuelle Nötigung
- Kernaussage: Verfahrensrechtlicher Entscheid betreffend Ausstandsgesuch und Genugtuung im Kontext eines Vergewaltigungsverfahrens. (Keine regeste; thematisch relevant für prozessuale Fragen bei Art. 189/190-Fällen.)
- Link: BGer 6B_1149/2014
BGer 6B 145/2019 vom 28. August 2019
- Thema: Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Förderung der Prostitution, Freiheitsberaubung; rechtliches Gehör
- Kernaussage: Anklagegrundsatz (Art. 325 StPO) — die Anklageschrift muss Ort, Datum und Zeit der Tat genügend bezeichnen. Rüge der ungenügenden Anklageschilderung wird im Kontext eines Schuldspruchs nach Art. 189/190 StGB erörtert.
- Link: BGer 6B 145/2019
BGer 6B_1265/2019 vom 9. April 2020
- Thema: Tatsituative Zwangssituation, psychischer Druck
- Kernaussage: Der Beschwerdeführer rügt zu Unrecht das Vorliegen einer “tatsituativen Zwangssituation”. Die Videoaufzeichnung der Einvernahme des Opfers und deren Verwertbarkeit werden behandelt. Bestätigt die Anforderungen an die Zwangssituation i.S.v. Art. 189.
- Link: BGer 6B_1265/2019
BGer 6B_1444/2020 vom 10. März 2021
- Thema: Vergewaltigung, willkürliche Sachverhaltsfeststellung
- Kernaussage: Der Beschwerdeführer rügt eine willkürliche Sachverhaltsfeststellung und verlangt Freispruch in dubio pro reo. Die Vorinstanz erachtet die Aussagen des Opfers als durchwegs glaubhaft. Das Bundesgericht legt den vorinstanzlich festgestellten Sachverhalt zugrunde (Art. 105 Abs. 1 BGG).
- Link: BGer 6B_1444/2020
BGer 6B_479/2020 vom 19. Januar 2021
- Thema: Freispruch vom Vergewaltigungsvorwurf, Beweiswürdigung
- Kernaussage: Privatklägerschaft wendet sich gegen den Freispruch des Beschwerdegegners vom Vorwurf der Vergewaltigung. Vorinstanz hält in tatsächlicher Hinsicht fest, dass die Voraussetzungen von Art. 190 aF nicht erstellt seien.
- Link: BGer 6B_479/2020
BGer 6B_798/2021 vom 2. August 2022
- Thema: Anklagegrundsatz, Verjährung, approximative Anklagebeschreibung
- Kernaussage: Rüge der Verletzung des Anklagegrundsatzes im Zusammenhang mit verjährungsrechtlicher Problematik. Die approximative Beschreibung in der Anklageschrift kann genügen (Art. 325 Abs. 1 lit. f StPO).
- Link: BGer 6B_798/2021
BGer 6B 643/2021 vom 21. September 2021
- Thema: Mehrfache Vergewaltigung, sexuelle Nötigung; willkürliche Beweiswürdigung
- Kernaussage: Rüge der willkürlichen Beweiswürdigung und Verletzung des Grundsatzes “in dubio pro reo”. Die Vorinstanz stellt die regelmässige Vornahme von sexuellen Handlungen des Beschwerdeführers mit seiner Ehefrau fest — insbesondere den Vollzug des Geschlechtsverkehrs gegen ihren Willen.
- Link: BGer 6B 643/2021
BGer 6B_95/2015 vom 25. Januar 2016
- Thema: Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Beweiswürdigung
- Kernaussage: Verfahrensvereinigung und Rüge der einseitigen Beweiswürdigung. Behandelt die Anforderungen an die Beschwerdebegründung bei Rügen der unrichtigen Sachverhaltsfeststellung im Kontext von Art. 189/190 StGB.
- Link: BGer 6B_95/2015
BGer 6B 267/2007 vom 3. Dezember 2007
- Thema: Vergewaltigung (Art. 190 aF), sexuelle Handlungen mit einem Kind (Art. 187 StGB)
- Kernaussage: Anwendung des revidierten Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches (AT 2007) auf Taten, die vor dem 1. Januar 2007 begangen wurden. Übergangsrecht und Konkurrenzverhältnisse.
- Link: BGer 6B 267/2007
Letzte Aktualisierung: 2026-07-04