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Rechtsprechung zu Art. 174 StGB

Leitentscheide (BGE)

BGE 93 IV 93

  • Thema: Dauerdelikt / planmässige Verleumdung
  • Kernaussage: Planmässigkeit der Verleumdung begründet weder ein Dauerdelikt noch ein fortgesetztes Delikt. Ehrverletzung durch eine Strafanzeige ist kein Dauerdelikt.
  • Einschlägig für: Art. 174 Ziff. 2 (qualifizierte Verleumdung)

BGE 102 IV 176

  • Thema: Ehrverletzung durch die Presse / Wahrheitsbeweis
  • Kernaussage: Für die Verdächtigung (oder Weiterverbreitung) gibt es keinen besondern Wahrheitsbeweis. Der Gutgläubigkeitsbeweis erfordert, dass der Äussernde die Verdachtsmomente in pflichtgemässem Vorgehen ermittelt hat.
  • Einschlägig für: Wahrheitsbeweis / Entlastungsbeweis

BGE 115 IV 1, E. 2b

  • Thema: Strafantragsumfang
  • Kernaussage: Ein Strafantrag wegen falscher Anschuldigung (Art. 303 StGB) kann grundsätzlich auch einen solchen wegen Ehrverletzung (Art. 173 ff. StGB) mitumfassen; aus konkludentem Verhalten des Antragstellers kann sich aber ebenfalls ein Verzicht auf letzteren ergeben.
  • Einschlägig für: Strafantrag, Art. 28, 303, 173 ff. StGB

BGE 122 IV 311

  • Thema: Ehrverletzung / Presse / Unschuldsvermutung
  • Kernaussage: Die in der Presse geäusserte Behauptung, jemand habe eine bestimmte strafbare Handlung begangen, ist ehrverletzend, selbst wenn das Strafverfahren eingestellt wurde.
  • Einschlägig für: Art. 173 Ziff. 2 und 3 StGB; Art. 28 ZGB; Art. 6 Ziff. 2 EMRK

BGE 136 IV 170

  • Thema: Falsche Anschuldigung / Abgrenzung zur Verleumdung
  • Kernaussage: Wer gegen eine Person eine Strafanzeige einreicht, macht sich dadurch nicht wegen falscher Anschuldigung strafbar, wenn das aufgrund der Anzeige eröffnete Strafverfahren eingestellt wird. Die Strafanzeige erfüllt den Tatbestand nur, wenn die Nichtschuld der Drittperson in einem früheren Verfahren festgestellt wurde.
  • Einschlägig für: Abgrenzung Art. 174 / Art. 303 StGB

BGE 137 IV 313

  • Thema: Üble Nachrede / Meinungsäusserungsfreiheit
  • Kernaussage: Einer Person zu unterstellen, sie habe Sympathien für das Nazi-Regime, ist selbst für einen Politiker ehrverletzend. Grenzen der Meinungsäusserungsfreiheit in der politischen Diskussion.
  • Einschlägig für: Art. 173 Ziff. 3 StGB — Entlastungsbeweis (analog bei Verleumdung)

BGE 148 IV 409

  • Thema: Äusserungen gegenüber dem Rechtsanwalt
  • Kernaussage: Die Bedeutung von Äusserungen, die ein Mandant gegenüber seinem Rechtsanwalt tätigt, ist nicht auf die gleiche Weise zu beurteilen wie die Bedeutung von Äusserungen gegenüber jeder anderen Drittperson.
  • Einschlägig für: Art. 173 ff. StGB — Vertrauensverhältnis Anwalt

BGE 80 IV 56

  • Thema: Zeugenaussage / Konkurrenz mit Verleumdung
  • Kernaussage: Art. 307 StGB schliesst die Anwendung der Art. 160 und 174 StGB auf wissentlich falsche Zeugenaussagen nicht aus. Wer als Zeuge aussagt, was er für wahr hält, kann nicht wegen übler Nachrede bestraft werden.
  • Einschlägig für: Art. 174 StGB, Art. 307 StGB

Weitere Bundesgerichtsentscheide

BGer 6B_189/2024 vom 16. April 2026

  • Thema: Dénonciation calomnieuse / Abgrenzung Art. 303 StGB
  • Kernaussage: Der Beschwerdeführer hatte einen Anwalt wider besseres Wissen bei der Polizei angezeigt. Das Bundesgericht erklärte die Beschwerde als unzulässig, da der Beschwerdeführer die Begründung der Vorinstanz zum subjektiven Tatbestand nicht substanziiert anfocht.
  • Einschlägig für: Art. 174 StGB, Art. 303 StGB — subjektiver Tatbestand

BGer 6B_976/2017 vom 14. November 2018

  • Thema: Mehrfache planmässige Verleumdung
  • Kernaussage: Schuldspruch wegen mehrfacher planmässiger Verleumdung (Art. 174 Ziff. 2 StGB), mehrfacher falscher Anschuldigung und Irreführung der Rechtspflege.
  • Einschlägig für: Art. 174 Ziff. 2 StGB — qualifizierte Verleumdung

BGer 7B_97/2023 vom 13. November 2024

  • Thema: Nichtanhandnahme (Verleumdung / üble Nachrede)
  • Kernaussage: Wer eine ehrenrührige Beschuldigung oder Verdächtigung wider besseres Wissen verbreitet, wird gemäss Art. 174 StGB (Verleumdung), auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
  • Einschlägig für: Art. 174 StGB — Grundtatbestand

BGer 6B_94/2013 vom 3. Oktober 2013

  • Thema: Verleumdung / Rechtsprechung
  • Kernaussage: Führende unveröffentlichte Entscheidung zu Art. 174 StGB.
  • Einschlägig für: Art. 174 StGB

BGer 6B_333/2008 vom 9. März 2009

  • Thema: Verleumdung / Rechtsprechung
  • Kernaussage: Führende unveröffentlichte Entscheidung zu Art. 174 StGB.
  • Einschlägig für: Art. 174 StGB

Kantonale Entscheide

OG O2S-17-10 (Obergericht Appenzell AR, 14.08.2018)

  • Kanton: AR
  • Thema: Verleumdung Ziff. 1/2
  • Kernaussage: Abgrenzung zwischen Art. 174 Ziff. 1 StGB (Grundtatbestand) und Art. 174 Ziff. 2 StGB (qualifizierte Verleumdung).

SST.2023.72 (Obergericht / Strafgericht AG, 17.10.2023)

  • Kanton: AG
  • Thema: Verleumdung / falsche Anschuldigung
  • Kernaussage: Konkurrenz von Verleumdung (Art. 174 Ziff. 1 StGB) und falscher Anschuldigung (Art. 303 StGB).

BGer 6B_29/2026 vom 18. März 2026

  • Thema: Planmässige Verleumdung im Social-Media-Kontext
  • Kernaussage: Verleumdung (Art. 174 Ziff. 1 StGB) ist eine qualifizierte Form der üblen Nachrede (Art. 173 StGB) auf unwahrer Tatsachenbehauptung. Die planmässige Verleumdung (Ziff. 2) erfordert ein koordiniertes, über längere Zeit fortgesetztes Vorgehen — hier: gezielte Rufschädigungskampagne über Video-Blogs, Facebook, Twitter sowie physisch verbreitete Aufkleber/Flyer mit Pädophilie-Vorwurf. Der Entlastungsbeweis nach Art. 173 Ziff. 2 StGB besteht nicht, wenn Art. 174 StGB erfüllt ist (E. 3.6.3).
  • Einschlägig für: Art. 174 Ziff. 1 und 2 StGB — Tatbestandsmerkmale; planmässige Verleumdung; Social Media; Abgrenzung zu Art. 173 StGB

BGer 6B_936/2024 vom 10. November 2025

  • Thema: Cyberstalking und Verleumdung im digitalen Raum
  • Kernaussage: Verleumdung kann auch über digitale Kanäle (Instagram-Fake-Profile, E-Mail-Konten, WhatsApp) begangen werden. Systematisches Cyberstalking einer früheren Partnerin (Eindringen in Web-/E-Mail-/Instagram-Konten, Verbreitung intimer Bilder an Dritte, Erstellung von Fake-Profilen) erfüllt die planmässige Verleumdung (Ziff. 2) bei über längere Zeit fortgesetztem Vorgehen.
  • Einschlägig für: Art. 174 Ziff. 2 StGB — digitale Verleumdung; Cyberstalking; Fake-Profile

Letzte Aktualisierung: 24.05.2026