Rechtsprechung zu Art. 166 StGB
I. Leitentscheide (BGE)
BGE 148 IV 170, E. 3.4.8
- Thema: Objektive Strafbarkeitsbedingung: Organisationsmangelliquidation (Art. 731b OR) erfüllt die Konkursbedingung nicht
- Kernaussage: Die richterliche Anordnung einer Konkursliquidation gestützt auf Art. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 aOR (infolge Mangels an Organen oder Domizil) erfüllt für sich allein und unabhängig von einer allfälligen Überschuldung die objektive Strafbarkeitsbedingung der Konkurseröffnung gemäss den Art. 163–167 StGB nicht.
- Einschlägig für: Objektive Strafbarkeitsbedingung (Konkurseröffnung)
BGE 131 IV 56, E. 1.3
- Thema: Zeitliche Grenze der Aufbewahrungspflicht; Einstellung des Konkurses mangels Aktiven
- Kernaussage: Die Verletzung der Pflicht zur Aufbewahrung der Geschäftsbücher nach der formellen Einstellung des Konkursverfahrens mangels Aktiven (Art. 230 SchKG) und Löschung der Gesellschaft ist nicht nach Art. 166 StGB strafbar. Die spätere Pflichtverletzung untersteht ausschliesslich der Übertretung von Art. 325 StGB i.V.m. Art. 747 OR.
- Einschlägig für: Tathandlung (Aufbewahrungspflicht) und Verhältnis zu Art. 325 StGB
BGE 117 IV 163, E. 1 und 2
- Thema: Subjektiver Tatbestand (Eventualvorsatz) und Taterfolg bei theoretischer Rekonstruierbarkeit
- Kernaussage: Zur Erfüllung des subjektiven Tatbestandes von Art. 166 StGB genügt Eventualvorsatz. Der Taterfolg (Vermögensstand nicht oder nicht vollständig ersichtlich) tritt auch dann ein, wenn die finanzielle Lage über nachträgliche, aufwendige Ermittlungen bei Banken oder Dritten rekonstruiert werden könnte, diese Rekonstruktion jedoch erheblichen Aufwand erfordert.
- Einschlägig für: Taterfolg, Rekonstruktionsaufwand und subjektiver Tatbestand
BGE 117 IV 449, E. 5a
- Thema: Subjektiver Tatbestand: Keine Schädigungs- oder Verschleierungsabsicht erforderlich
- Kernaussage: Art. 166 StGB setzt keine Absicht voraus, den Gläubigern zu schaden oder Tatsachen zu verheimlichen. Dolus eventualis bezüglich der Verletzung der Buchführungspflicht und der daraus resultierenden Unklarheit genügt vollumfänglich.
- Einschlägig für: Subjektiver Tatbestand (Abgrenzung zu Art. 163 StGB)
BGE 116 IV 26, E. 4b und 4c
- Thema: Organhaftung bei juristischen Personen (Art. 29 StGB); Revisionsstelle; echte Konkurrenz zu Art. 165 StGB
- Kernaussage: Art. 166 StGB erfasst als Sonderdelikt nur Personen, die zur Buchführung verpflichtet sind. Die Revisionsstelle (Kontrollstelle) hat nach Aktienrecht keine Buchführungspflicht und kann daher nicht Täterin von Art. 166 StGB sein. Zwischen Misswirtschaft (Art. 165 StGB) und Unterlassung der Buchführung (Art. 166 StGB) besteht echte Realkonkurrenz.
- Einschlägig für: Täterkreis, Organhaftung (Art. 29 StGB) und Konkurrenzen
BGE 77 IV 164, E. 1
- Thema: Grundanforderungen an die kaufmännische Buchführung
- Kernaussage: Gesetzmässige Buchführung verlangt vollständige und klare rechnerische Aufzeichnungen über sämtliche Geschäftsvorgänge, sodass sich der Vermögensstand des Schuldners jederzeit zweifelsfrei und lückenlos ermitteln lässt.
- Einschlägig für: Tathandlung (Buchführungspflicht)
II. Weitere Bundesgerichtsentscheide
BGer 7B_758/2023 vom 29. Oktober 2024, E. 2.3–2.5
- Thema: Delegation an externe Treuhänder; Sistierung der Honorare begründet Eventualvorsatz
- Kernaussage: Die Pflicht zur Buchführung obliegt dem gesellschaftsrechtlichen Leitungsorgan. Überträgt der Verwaltungsrat die Buchführung einem externen Treuhänder, stellt aber in der Folge die Bezahlung der Treuhandrechnungen ein, sodass der Treuhänder die Arbeit niederlegt, und kümmert sich das Organ monatelang nicht um Ersatz, handelt es mit Eventualvorsatz hinsichtlich Art. 166 StGB.
- Einschlägig für: Delegation, Treuhandverhältnis und subjektiver Tatbestand
BGer 6B_774/2025 vom 4. Februar 2026, E. 4.1, 4.2 und 5.2
- Thema: Faktische Organstellung bei unkapitalisiertem Aktienmantel; mehrjährige Buchführungslosigkeit; Realkonkurrenz zu Art. 165 StGB
- Kernaussage: Wer nach Erwerb eines überschuldeten Aktienmantels operative und strategische Entscheide trifft, haftet als faktisches Organ nach Art. 29 lit. a und d StGB für die mehrjährige unterlassene Buchführung. Zwischen Art. 165 StGB und Art. 166 StGB besteht echte Realkonkurrenz.
- Einschlägig für: Faktisches Organ, mehrjährige Tatbegehung und Konkurrenzen
BGer 6B_1262/2020 vom 2. August 2022, E. 1.2 und 1.3
- Thema: Begriff des Vermögensstands; blosse Belegsammlung («Schuhschachtel») ist keine Buchführung
- Kernaussage: Der Begriff des Vermögensstands umfasst Aktiven und Passiven; das Fehlen von Vermögenswerten entlastet den Schuldner nicht, da die Gläubiger ein geschütztes Interesse an der verlässlichen Bezifferung der Passiven haben. Ungeordnete Belege und Ordner mit Rechnungen stellen keine Geschäftsbücher dar.
- Einschlägig für: Tathandlung (Belegablage) und Taterfolg (Vermögensstand)
BGer 6B_1340/2017 vom 24. September 2018, E. 5.1–5.3
- Thema: Bankenkonkurs nach Art. 33 BankG; Organhaftung nach Ausscheiden aus dem Verwaltungsrat
- Kernaussage: Die Eröffnung des Konkurses über eine Bank durch die FINMA erfüllt die objektive Strafbarkeitsbedingung von Art. 166 StGB. Ein früherer Verwaltungsrat haftet für die während seiner Amtszeit eingetretenen Buchführungsmängel auch dann, wenn der Konkurs erst nach seinem Rücktritt eröffnet wurde.
- Einschlägig für: Objektive Strafbarkeitsbedingung (Bankenkonkurs) und zeitliche Organhaftung
BGer 6B_448/2018 vom 9. Januar 2019, E. 1.1–1.3
- Thema: Unvollständige Bilanzierung; Verheimlichung wesentlicher Passiven; Rekonstruktionsaufwand
- Kernaussage: Auch eine förmlich vorgelegte Bilanz erfüllt den Tatbestand der unterlassenen bzw. ordnungswidrigen Bilanzaufstellung nach Art. 166 StGB, wenn darin wesentliche Verbindlichkeiten (hier: Subunternehmerforderungen über CHF 240'000.–) verschwiegen werden. Ein erheblicher Untersuchungsaufwand der Strafbehörden genügt für den Taterfolg.
- Einschlägig für: Bilanzaufstellungspflicht und Taterfolg
BGer 6S.132/2000 vom 24. August 2000, E. 1 und 2
- Thema: Sechsmonatsfrist zur Bilanzaufstellung; Vorrang vor Art. 325 StGB bei Vorsatz und Konkurs
- Kernaussage: Die Pflicht zur Aufstellung der Bilanz ist verletzt, wenn der Jahresabschluss nicht innert sechs Monaten nach Geschäftsjahresende vorliegt. Bei vorsätzlicher Begehung und eingetretenem Konkurs verdrängt das Vergehen nach Art. 166 StGB die subsidiäre Übertretung nach Art. 325 StGB.
- Einschlägig für: Bilanzaufstellungsfrist und Gesetzeskonkurrenz zu Art. 325 StGB
III. Kantonale Entscheide
ZH OG SB230104 vom 22. November 2023, E. II/2 und E. III/1
- Kanton: Zürich
- Thema: Strohmann-Verwaltungsrat ohne kaufmännische Vorbildung; Verwerfung des Entlastungsbeweises
- Kernaussage: Ein handwerklich ausgebildeter Strohmann-Verwaltungsrat, der über zwei Jahre hinweg weder Bilanzen einfordert noch Einsicht in die Buchhaltung verlangt, erfüllt den subjektiven Tatbestand des Eventualvorsatzes zu Art. 166 StGB. Der Einwand, man habe dem faktischen Geschäftsführer vertraut, wird als unentschuldbares Übernahmeverschulden qualifiziert.
- Einschlägig für: Strohmann-Haftung, Übernahmeverschulden und Eventualvorsatz
BS APG SB.2018.36 vom 24. September 2020, E. 3.2–3.4
- Kanton: Basel-Stadt
- Thema: Abgrenzung zwischen Belegsammlung und Buchführung; Ermittlungsaufwand begründet Taterfolg
- Kernaussage: Die blosse Übergabe unsortierter Belege an das Konkursamt schliesst den Taterfolg nicht aus. Müssen die Untersuchungsbehörden Buchhaltungsexperten beiziehen oder Bankakten aufwendig manuell zusammenführen, ist der Vermögensstand im Sinne des Gesetzes nicht ersichtlich.
- Einschlägig für: Belegablage, Taterfolg und behördlicher Rekonstruktionsaufwand
AG OG SST.2024.11 vom 8. Januar 2025, E. 3.2 und 3.3
- Kanton: Aargau
- Thema: Realkonkurrenz zwischen Art. 165 und 166 StGB; unvollständige Belegabgabe bei Autohandel
- Kernaussage: Verurteilung eines Geschäftsführers wegen Misswirtschaft und Unterlassung der Buchführung in echter Realkonkurrenz. Wer Autokäufe und -verkäufe nur lückenhaft dokumentiert und dem Buchhalter wesentliche Belege vorenthält, haftet uneingeschränkt nach Art. 166 StGB.
- Einschlägig für: Realkonkurrenz zu Misswirtschaft und lückenhafte Belegführung
GR KG SK1 2020 41 vom 20. Mai 2022, E. 2 und 3
- Kanton: Graubünden
- Thema: Realkonkurrenz Art. 165 / Art. 166 StGB; Strafzumessung und Legalprognose
- Kernaussage: Bestätigung der echten Realkonkurrenz bei einem Transportunternehmer, der durch Misswirtschaft die Überschuldung herbeiführte und gleichzeitig über zwei Geschäftsjahre keine ordnungsmässigen Bücher führte.
- Einschlägig für: Konkurrenzen und Strafzumessung bei Konkursdelikten