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Rechtsprechung zu Art. 146 StGB

I. Leitentscheide (BGE)

BGE 147 IV 73 – Arglist; Vorspiegelung der Zahlungsbereitschaft

  • Thema: Arglist bei Vorspiegelung der Zahlungsbereitschaft für sexuelle Dienstleistungen
  • Kernaussage: Die Vorspiegelung der Zahlungsbereitschaft ist als Täuschung über innere Tatsachen grundsätzlich arglistig. Das Merkmal der Arglist dient als Begrenzungskriterium gegenüber alltäglichem Irrtum.
  • Einschlägig für: Art. 146 Abs. 1 (Arglist)

BGE 135 IV 76 – Anlagebetrug

  • Thema: Aggressive mündliche Vermittlung von Aktienoptionen unter Verschleierung der Kommissionen
  • Kernaussage: Die verschleierte Provisionierung durch Telefonverkäufer stellt eine arglistige Täuschung dar, die den Tatbestand des Betrugs erfüllt.
  • Einschlägig für: Art. 146 Abs. 1 (Arglist, Vermögensschaden)

BGE 128 IV 18 – Vollendeter Betrugsversuch, Arglist

  • Thema: Arglist und vollendeter Betrugsversuch
  • Kernaussage: Zunächst ist zu entscheiden, ob das Vorgehen des Täters objektiv arglistig war. Trifft dies zu, bleibt die Täuschung jedoch ohne Erfolg, so ist versuchte arglistige Täuschung gegeben.
  • Einschlägig für: Art. 146 Abs. 1 (Arglist)

BGE 142 IV 153 – Leichtfertigkeit und Opfermitverantwortung

  • Thema: Arglist respektive Opfermitverantwortung bei Internetkäufen
  • Kernaussage: Wer bei einem Kauf über das Internet ein Produkt mit einem hohen Warenwert auf Rechnung an eine unbekannte Person sendet, missachtet grundlegendste Vorsichtsmassnahmen und verhält sich leichtfertig.
  • Einschlägig für: Art. 146 Abs. 1 (Opfermitverantwortung)

BGE 148 IV 73 – Offenbarungspflicht und Unterdrückung von Tatsachen

  • Thema: Aufklärungspflicht bei Unterdrückung von Tatsachen
  • Kernaussage: Eine Aufklärungspflicht kann sich aus Gesetz, Vertrag, Treu und Glauben oder einer besonderen Vertrauensstellung ergeben.
  • Einschlägig für: Art. 146 Abs. 1 (Unterdrückung von Tatsachen)

BGE 146 IV 179 – Stoffgleichheit zwischen Vorteil und Nachteil

  • Thema: Stoffgleichheit bei der Bereicherungsabsicht
  • Kernaussage: Der erstrebte Vorteil muss mit dem erlittenen Nachteil stoffgleich sein. Dies ist eine Voraussetzung für die Bereicherungsabsicht.
  • Einschlägig für: Art. 146 Abs. 1 (Bereicherungsabsicht)

BGE 146 IV 239 – Schweigen als Täuschung

  • Thema: Schweigen als Täuschungshandlung
  • Kernaussage: Ein bloses Schweigen genügt für die Annahme einer Täuschung grundsätzlich nicht. Eine Ausnahme gilt, wenn eine Aufklärungspflicht besteht.
  • Einschlägig für: Art. 146 Abs. 1 (Unterdrückung von Tatsachen)

BGE 144 IV 244 – Gewerbsmässigkeit

  • Thema: Gewerbsmässiger Betrug
  • Kernaussage: Gewerbsmässigkeit liegt vor, wenn der Täter die Betrugshandlungen mit dem Willen wiederholt, sie als Einnahmequelle von einiger Dauer und Bedeutung zu benutzen. Einmalige Wiederholungsabsicht genügt nicht.
  • Einschlägig für: Art. 146 Abs. 2 (Gewerbsmässiger Betrug)

II. Weitere Bundesgerichtsentscheide

BGer 6B_1050/2024 – Geschädigtenstellung bei Gesellschaftsbetrug

  • Thema: Gesellschaftsdelikte — Geschädigtenstellung
  • Kernaussage: Bei Gesellschaftsdelikten ist nur die Gesellschaft (bzw. die SA) selbst Geschädigte; ein Minderheitsaktionär hat in der Regel keine direkte Betrogenheit im Sinne von Art. 146 StGB.

III. Kantonale Entscheide

Noch keine kantonalen Entscheide erfasst.


Letzte Aktualisierung: 2026-06-07