Rechtsprechung zu Art. 146 StGB
I. Leitentscheide (BGE)
BGE 147 IV 73 – Arglist; Vorspiegelung der Zahlungsbereitschaft
- Thema: Arglist bei Vorspiegelung der Zahlungsbereitschaft für sexuelle Dienstleistungen
- Kernaussage: Die Vorspiegelung der Zahlungsbereitschaft ist als Täuschung über innere Tatsachen grundsätzlich arglistig. Das Merkmal der Arglist dient als Begrenzungskriterium gegenüber alltäglichem Irrtum.
- Einschlägig für: Art. 146 Abs. 1 (Arglist)
BGE 135 IV 76 – Anlagebetrug
- Thema: Aggressive mündliche Vermittlung von Aktienoptionen unter Verschleierung der Kommissionen
- Kernaussage: Die verschleierte Provisionierung durch Telefonverkäufer stellt eine arglistige Täuschung dar, die den Tatbestand des Betrugs erfüllt.
- Einschlägig für: Art. 146 Abs. 1 (Arglist, Vermögensschaden)
BGE 128 IV 18 – Vollendeter Betrugsversuch, Arglist
- Thema: Arglist und vollendeter Betrugsversuch
- Kernaussage: Zunächst ist zu entscheiden, ob das Vorgehen des Täters objektiv arglistig war. Trifft dies zu, bleibt die Täuschung jedoch ohne Erfolg, so ist versuchte arglistige Täuschung gegeben.
- Einschlägig für: Art. 146 Abs. 1 (Arglist)
BGE 142 IV 153 – Leichtfertigkeit und Opfermitverantwortung
- Thema: Arglist respektive Opfermitverantwortung bei Internetkäufen
- Kernaussage: Wer bei einem Kauf über das Internet ein Produkt mit einem hohen Warenwert auf Rechnung an eine unbekannte Person sendet, missachtet grundlegendste Vorsichtsmassnahmen und verhält sich leichtfertig.
- Einschlägig für: Art. 146 Abs. 1 (Opfermitverantwortung)
BGE 148 IV 73 – Offenbarungspflicht und Unterdrückung von Tatsachen
- Thema: Aufklärungspflicht bei Unterdrückung von Tatsachen
- Kernaussage: Eine Aufklärungspflicht kann sich aus Gesetz, Vertrag, Treu und Glauben oder einer besonderen Vertrauensstellung ergeben.
- Einschlägig für: Art. 146 Abs. 1 (Unterdrückung von Tatsachen)
BGE 146 IV 179 – Stoffgleichheit zwischen Vorteil und Nachteil
- Thema: Stoffgleichheit bei der Bereicherungsabsicht
- Kernaussage: Der erstrebte Vorteil muss mit dem erlittenen Nachteil stoffgleich sein. Dies ist eine Voraussetzung für die Bereicherungsabsicht.
- Einschlägig für: Art. 146 Abs. 1 (Bereicherungsabsicht)
BGE 146 IV 239 – Schweigen als Täuschung
- Thema: Schweigen als Täuschungshandlung
- Kernaussage: Ein bloses Schweigen genügt für die Annahme einer Täuschung grundsätzlich nicht. Eine Ausnahme gilt, wenn eine Aufklärungspflicht besteht.
- Einschlägig für: Art. 146 Abs. 1 (Unterdrückung von Tatsachen)
BGE 144 IV 244 – Gewerbsmässigkeit
- Thema: Gewerbsmässiger Betrug
- Kernaussage: Gewerbsmässigkeit liegt vor, wenn der Täter die Betrugshandlungen mit dem Willen wiederholt, sie als Einnahmequelle von einiger Dauer und Bedeutung zu benutzen. Einmalige Wiederholungsabsicht genügt nicht.
- Einschlägig für: Art. 146 Abs. 2 (Gewerbsmässiger Betrug)
II. Weitere Bundesgerichtsentscheide
BGer 6B_1050/2024 – Geschädigtenstellung bei Gesellschaftsbetrug
- Thema: Gesellschaftsdelikte — Geschädigtenstellung
- Kernaussage: Bei Gesellschaftsdelikten ist nur die Gesellschaft (bzw. die SA) selbst Geschädigte; ein Minderheitsaktionär hat in der Regel keine direkte Betrogenheit im Sinne von Art. 146 StGB.
III. Kantonale Entscheide
Noch keine kantonalen Entscheide erfasst.
Letzte Aktualisierung: 2026-06-07