Rechtsprechung zu Art. 143bis StGB
Leitentscheide (BGE)
BGE 145 IV 185, E. 2.1, 2.2.1, 2.2.2
- Thema: Unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem; E-Mail-Konto als Teilsystem
- Kernaussage: Das unbefugte Einloggen in den passwortgeschützten Gmail-Account des getrennt lebenden Ehemannes erfüllt den Tatbestand von Art. 143bis Abs. 1 StGB, auch wenn die Täterin das Passwort nur zufällig auf einem Notizzettel in einer Schublade gefunden hat. Die elektronische Post fremder Personen ist für andere Nutzer ein fremder Teil des gesamten Datenverarbeitungssystems.
- Einschlägig für: Art. 143bis Abs. 1 (Tatobjekt, Tathandlung)
- Verifiziert via: opencaselaw-MCP (get_case_brief, cite)
Weitere Bundesgerichtsentscheide
BGer, 6B_120/2026 v. 24.6.2026, E. 1.2, 1.3.1, 2.3, 2.4, 3.1–3.3 — Fokusentscheid
- Thema: Teilsystem-Doktrin; Privilege Escalation am Arbeitsplatz; Sicherheitslücken
- Ergebnis: Beschwerde abgewiesen (im Schuldpunkt); 5er-Besetzung (Muschietti, von Felten, Wohlhauser, Guidon, Glassey); zur Publikation vorgesehen (BGE)
- Kernaussage: Ein durch Zugriffsrechte abgegrenzter virtueller Teilraum innerhalb eines Arbeitgebersystems gilt als eigenständiges «fremdes» Datenverarbeitungssystem (Teilsystem/Subsystem). Das Ausnutzen einer Sicherheitslücke mittels Skript zur Erhöhung der eigenen Zugriffsrechte («privilege escalation») erfüllt den Tatbestand des unbefugten Eindringens, auch wenn der Täter am eigenen Arbeitsplatzcomputer mit eigenen Zugangsdaten handelt. Sicherheitslücken schliessen das Bestehen einer besonderen Sicherung nicht aus.
- Einschlägig für: Art. 143bis Abs. 1 (Tatobjekt «Teilsystem», Zugangssicherung, Tathandlung)
- Verifiziert via: opencaselaw-MCP (get_case_brief, get_erwaegung, cite)
BGer, 6B_615/2014 v. 2.12.2014, E. 4.2–4.4, 5.1–5.2
- Thema: E-Mail-Konto als Datenverarbeitungssystem; Abgrenzung zu Art. 50 FMG und Art. 179 StGB
- Kernaussage: Der unbefugte Zugriff auf ein passwortgeschütztes E-Mail-Konto nach Abschluss der fernmeldetechnischen Übertragung wird als Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem (Art. 143bis StGB) geahndet, nicht durch Art. 50 FMG. Art. 50 FMG ist nicht subsidiär anwendbar, wenn das Konto gegen unbefugten Zugriff nicht besonders gesichert war. In der Lehre umstritten: Sind E-Mails «Schriften» i.S.v. Art. 179 StGB?
- Einschlägig für: Art. 143bis Abs. 1 (Abgrenzung zu Art. 50 FMG, Art. 179 StGB)
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BGer, 6B_241/2015 v. 26.1.2016, E. 1.3.3
- Thema: Keylogger-Einsatz; Rechtsgut und Antragsberechtigung
- Kernaussage: Art. 143bis StGB schützt Datenverarbeitungssysteme vor Eindringlingen, die Sicherungen durchbrechen, ohne weitere wirtschaftliche Zwecke zu verfolgen. Angriffsobjekt ist das System, nicht die gespeicherten Daten. Antragsberechtigt ist, wer über den Zugang zur Anlage rechtlich verfügen kann.
- Einschlägig für: Art. 143bis Abs. 1 (Rechtsgut, Antragsberechtigung)
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BGer, 6B_456/2007 v. 18.3.2008, E. 4.1–4.3
- Thema: Antragsberechtigung bei E-Mail-Konto; «Computerfrieden»
- Kernaussage: Der Tatbestand schützt den Anspruch des Betreibers einer Datenverarbeitungsanlage auf ungestörten Betrieb («Computerfrieden»). Wer sich über ein Passwort in ein E-Mail-Konto einloggt, dringt gleichzeitig in das Datenverarbeitungssystem als solches ein; der Kontoinhaber ist daher antragsberechtigt, auch wenn ein Drittanbieter (Provider) Betreiber der Anlage ist.
- Einschlägig für: Art. 143bis Abs. 1 (Rechtsgut, Antragsberechtigung des Kontoinhabers)
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BGer, 6B_1207/2018 v. 17.5.2019
- Thema: Vorbereitungshandlungen nach Art. 143bis Abs. 2 StGB (Passwortverbreitung)
- Kernaussage: Anwendung von Art. 143bis Abs. 2 StGB auf Vorbereitungshandlungen (Herstellung, Verbreitung, Zugänglichmachung von Hackertools). Die Norm erfasst auch die Bereitstellung von Passwörtern und Programmen, die zu einem unbefugten Eindringen bestimmt sind.
- Einschlägig für: Art. 143bis Abs. 2 (Vorbereitungshandlungen, Hackertools)
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BGer, 6B_476/2016 v. 23.2.2017
- Thema: Accès indu à un système informatique; tatbestandliche Voraussetzungen
- Kernaussage: Das Bundesgericht befasst sich mit den tatbestandlichen Voraussetzungen des unbefugten Eindringens in ein Datenverarbeitungssystem und der Abgrenzung zur üblen Nachrede.
- Einschlägig für: Art. 143bis Abs. 1 (Tatbestandsmerkmale, Abgrenzung)
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BGer, 6B_56/2017 v. 19.4.2017
- Thema: Strafzumessung bei mehrfachem Eindringen; Konkurrenzen
- Kernaussage: Strafzumessung bei mehrfachem unbefugtem Eindringen in Datenverarbeitungssysteme im Rahmen einer umfangreichen kriminellen Tätigkeit. Das Bundesgericht bestätigt die Anwendung von Art. 49 Abs. 2 StGB (retrospektive Konkurrenz) bei zeitlich gestaffelten Taten und prüft die Strafzumessung auf Willkür.
- Einschlägig für: Art. 143bis Abs. 1 (Strafzumessung, Konkurrenzen)
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BGer, 6B_763/2018 v. 21.9.2018
- Thema: Einstellungsverfügung (unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem)
- Kernaussage: Einstellung des Strafverfahrens betreffend unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem. Bestätigt, dass die Strafverfolgungsbehörden bei fehlendem Tatnachweis oder fehlendem Strafantrag das Verfahren einzustellen haben.
- Einschlägig für: Art. 143bis Abs. 1 (Verfahrenseinstellung, Antragsdelikt)
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BGer, 6B_499/2018 v. 15.8.2018
- Thema: Abgrenzung zwischen unbefugtem Eindringen (Art. 143bis) und versuchter Nötigung (Art. 181)
- Kernaussage: Abgrenzung zwischen unbefugtem Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem (Art. 143bis StGB) und versuchter Nötigung (Art. 181 StGB) bei Online-Aktivitäten. Die Grenze verläuft dort, wo das Eindringen in ein fremdes System nicht mehr nachgewiesen werden kann, sondern nur ein Stirling-/Belästigungsverhalten vorliegt.
- Einschlägig für: Art. 143bis Abs. 1 (Abgrenzung zu Nötigung)
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BGer, 6B_1495/2021 v. 3.1.2022
- Thema: Einstellung bei nicht nachweisbarem Eindringen
- Kernaussage: Einstellung des Verfahrens betreffend unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem, weil der Sachverhalt nicht hinreichend nachgewiesen werden konnte. Bestätigt, dass die blosse Möglichkeit eines unbefugten Zugriffs für eine Verurteilung nicht genügt.
- Einschlägig für: Art. 143bis Abs. 1 (Beweiswürdigung, Verfahrenseinstellung)
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BGer, 6B_936/2024 v. 10.11.2025
- Thema: Mehrfaches Eindringen und Datenbeschädigung
- Kernaussage: Verurteilung wegen mehrfachen unbefugten Eindringens in ein Datenverarbeitungssystem, mehrfachen versuchten Eindringens, Datenbeschädigung und einfacher Körperverletzung. Das Bundesgericht zieht die Akten von Amtes wegen bei und bestätigt die vorinstanzliche Sachverhaltsfeststellung.
- Einschlägig für: Art. 143bis Abs. 1 (mehrfaches Eindringen, Tateinheit mit Art. 144bis)
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BGer, 6B_300/2024 v. 26.2.2026
- Thema: Strafzumessung bei mehrfacher Tatbegehung einschliesslich unbefugtem Eindringen
- Kernaussage: Strafzumessungsentscheid, bei dem u.a. unbefugtes Eindringen in eine Datenverarbeitungsanlage (Art. 143bis StGB) neben anderen Delikten (versuchte Vergewaltigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung) bestraft wird. Belegt die Praxis, Art. 143bis im Rahmen von Mehrfachtäterschaft anzuwenden.
- Einschlägig für: Art. 143bis Abs. 1 (Strafzumessung, Mehrfachtäterschaft)
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BGer, 6B_175/2019 v. 9.8.2019
- Thema: Einstellung (falsche Anschuldigung, unbefugtes Eindringen, Datenbeschaffung, Datenbeschädigung)
- Kernaussage: Einstellung des Strafverfahrens betreffend unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem sowie unbefugte Datenbeschaffung und Datenbeschädigung. Belegt die prozessuale Praxis, dass bei ungenügendem Sachverhaltsnachweis das Verfahren eingestellt wird.
- Einschlägig für: Art. 143bis Abs. 1 (Verfahrenseinstellung, Beweiswürdigung)
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Verfahrensrechtliche Entscheide
BGer, 1B_310/2012 v. 22.8.2012
- Thema: Entsiegelung von beschlagnahmten Datenverarbeitungsgeräten bei Hacking-Verdacht
- Kernaussage: Verfahrensrechtliche Frage der Entsiegelung von beschlagnahmten Datenverarbeitungsgeräten bei Verdacht auf unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem. Klärt die Zuständigkeit und das Verfahren nach Art. 248a StPO.
- Einschlägig für: Art. 143bis (Sicherstellung, Entsiegelung, Art. 248a StPO)
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BGer, 1B_132/2020 v. 18.6.2020
- Thema: Durchsuchung bei Hacking-Verdacht; Verhältnismässigkeit der Beschlagnahme
- Kernaussage: Durchsuchungsanordnung bei Verdacht auf unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem. Verhältnismässigkeit der Beschlagnahme von IT-Infrastruktur.
- Einschlägig für: Art. 143bis (Durchsuchung, Beschlagnahme, Verhältnismässigkeit)
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BGer, 1B_410/2022 v. 27.3.2023
- Thema: Entsiegelung im Kontext von Art. 143bis StGB; Mitwirkungsrechte des Beschuldigten
- Kernaussage: Entsiegelung im Kontext von Art. 143bis StGB. Die besonderen Mitwirkungsrechte des Beschuldigten bei digitalen Beweismitteln und die Grenzen der Beschlagnahme von IT-Systemen.
- Einschlägig für: Art. 143bis (Entsiegelung, digitale Beweismittel, Mitwirkungsrechte)
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BGer, 1B_328/2021 v. 15.6.2021
- Thema: Sistierung des Strafverfahrens bei Verdacht auf unbefugtes Eindringen
- Kernaussage: Verfahrensrechtliche Frage der Sistierung eines Strafverfahrens bei Verdacht auf unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem. Beleuchtet die Voraussetzungen für die Verfahrenssistierung nach Art. 310 StPO im Kontext von Cyberstrafdelikten.
- Einschlägig für: Art. 143bis (Verfahrenssistierung, Art. 310 StPO)
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BGer, 1B_1/2010 v. 5.2.2010
- Thema: Ersatzmassnahmen für Haft bei Verdacht auf unbefugtes Eindringen
- Kernaussage: Anordnung von Ersatzmassnahmen für Untersuchungshaft bei Vorwurf des unbefugten Eindringens in ein Datenverarbeitungssystem neben anderen Delikten (Pfändungsbetrug, Pornografie). Erörtert die Flucht- und Verdunkelungsgefahr bei Cyberstrafdelikten.
- Einschlägig für: Art. 143bis (Untersuchungshaft, Ersatzmassnahmen)
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BGer, 1B_193/2015 v. 17.6.2015
- Thema: Anordnung der Untersuchungshaft bei Verdacht auf unbefugtes Eindringen und Datenbeschaffung
- Kernaussage: Anordnung der Untersuchungshaft bei Vorwurf des unbefugten Eindringens in ein Datenverarbeitungssystem, unbefugter Datenbeschaffung, mehrfachen Betrugs und Urkundenfälschung. Die Deliktssumme betrug rund CHF 108'000.–, weshalb der Verdacht eines Verbrechens bejaht wurde.
- Einschlägig für: Art. 143bis (Untersuchungshaft, Verdunkelungsgefahr)
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BGer, 7B_363/2025 v. 21.5.2025
- Thema: Haftentlassung; Anspruch auf rechtliches Gehör bei Straftaten inkl. Art. 143bis
- Kernaussage: Haftentlassungsverfahren, bei dem dem Beschuldigten neben anderen Delikten (Diebstahl, Sachentziehung, Datenbeschaffung) auch unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem (Art. 143bis StGB) vorgeworfen wird. Klärt die Anforderungen an das rechtliche Gehör im Haftentlassungsverfahren.
- Einschlägig für: Art. 143bis (Haftentlassung, rechtliches Gehör)
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BGer, 7B_1172/2024 v. 16.12.2024
- Thema: Haftentlassung; Noven (Art. 99 Abs. 1 BGG) bei Vorwurf von Eindringen und Datenbeschädigung
- Kernaussage: Haftentlassungsverfahren, bei dem dem Beschuldigten teilweise versuchte Brandstiftung, unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem und Datenbeschädigung vorgeworfen werden. Belegt, dass Art. 143bis StGB in der Praxis häufig mit anderen Straftaten zusammen auftritt.
- Einschlägig für: Art. 143bis (Haftentlassung, Tateinheit mit Art. 144bis)
- Verifiziert via: opencaselaw-MCP (decisions search, case-brief)
Letzte Aktualisierung: 2026-08-07