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Rechtsprechung zu Art. 139 StGB

I. Leitentscheide des Bundesgerichts

BGE 132 IV 108 — Begriff des Gewahrsams

  • Thema: Gewahrsam als Abgrenzungskriterium zwischen Diebstahl und Aneignung.
  • Kernaussage: Der Diebstahl setzt voraus, dass der Täter die Sache einem anderen wegnimmt und dessen tatsächliche Sachherrschaft bricht.
  • Einschlägig für: Art. 139 StGB, Art. 137 StGB.

BGE 135 IV 158 E. 2 — Bandendiebstahl

  • Thema: Mindestanforderungen an den Begriff der Bande.
  • Kernaussage: Bereits der Zusammenschluss von zwei Personen zur fortgesetzten Verübung von Diebstählen begründet die Bandenqualifikation.
  • Einschlägig für: Art. 139 Ziff. 3 lit. b StGB.

BGE 123 IV 113 E. 2c — Gewerbsmässigkeit

  • Thema: Begriff des gewerbsmässigen Handelns und Verhältnis zum Versuch.
  • Kernaussage: Gewerbsmässigkeit liegt vor, wenn der Täter die Absicht hat, aus Diebstählen eine regelmässige Erwerbsquelle zu erzielen; der Versuch geht im Vollendungsdelikt auf.
  • Einschlägig für: Art. 139 Ziff. 3 lit. a StGB.

BGE 129 IV 223 E. 6 — Aneignungswille

  • Thema: Abgrenzung zwischen Diebstahl und unberechtigter Aneignung.
  • Kernaussage: Die Zueignung fremder Güter ohne Bereicherungsabsicht erfüllt Art. 137 StGB, während Diebstahl stets Bereicherungsabsicht voraussetzt.
  • Einschlägig für: Art. 139 StGB, Art. 137 StGB.

BGE 118 IV 142 E. 3e — Gefährliche Waffen

  • Thema: Qualifikationstatbestand des Mitführens gefährlicher Waffen.
  • Kernaussage: Eine Waffe ist gefährlich, wenn sie bei unsachgemässem Einsatz schwere Gesundheitsschäden oder Erstickungserscheinungen bewirken kann.
  • Einschlägig für: Art. 139 Ziff. 3 lit. c StGB.

II. Weitere Entscheide

BGE 123 IV 197 E. 2c — Eventualvorsatz beim Diebstahl

  • Thema: Subjektiver Tatbestand bezüglich des Beutewerts.
  • Kernaussage: Beim Taschendiebstahl nimmt der Täter regelmässig auch einen höheren Beutewert billigend in Kauf.
  • Einschlägig für: Art. 139 StGB, Art. 12 StGB.

BGer 6B_988/2013 vom 17. Februar 2014 E. 1.4 — Qualifikationsmerkmale

  • Thema: Abgrenzung von Vorbereitungshandlungen und vollendetem Diebstahl.
  • Kernaussage: Das Bereithalten von Einbruchwerkzeugen und Waffen kennzeichnet die besondere Gefährlichkeit des Täters.
  • Einschlägig für: Art. 139 Ziff. 3 StGB.

BGer 6B_776/2016 vom 8. November 2016 E. 2 — Subjektive Tatseite

  • Thema: Nachweis der Bereicherungsabsicht bei Vermögensdelikten.
  • Kernaussage: Der Wille zur unrechtmässigen Bereicherung ist anhand der äusseren Umstände des Gewahrsamswechsels zu beurteilen.
  • Einschlägig für: Art. 139 StGB.

Obergericht ZH SB180414 vom 24. Mai 2019 — Bandendiebstahl in der Praxis

  • Thema: Kantonale Rechtsprechung zur arbeitsteiligen Tatbegehung.
  • Kernaussage: Schmierestehen und Fluchtfahrzeugsteuerung begründen die vollumfängliche Mittäterschaft beim Bandendiebstahl.
  • Einschlägig für: Art. 139 Ziff. 3 lit. b StGB.

Obergericht ZH SB190089 vom 9. März 2020 — Indizienkette bei Einbruchserien

  • Thema: Beweiswürdigung bei Serien- und Einbruchdiebstählen.
  • Kernaussage: Das Zusammentreffen von Werkzeugspuren und Mobilfunkdaten reicht für die Verurteilung wegen mehrfachen Diebstahls aus.
  • Einschlägig für: Art. 139 StGB.