Rechtsprechung zu Art. 139 StGB
I. Leitentscheide des Bundesgerichts
BGE 132 IV 108 — Begriff des Gewahrsams
- Thema: Gewahrsam als Abgrenzungskriterium zwischen Diebstahl und Aneignung.
- Kernaussage: Der Diebstahl setzt voraus, dass der Täter die Sache einem anderen wegnimmt und dessen tatsächliche Sachherrschaft bricht.
- Einschlägig für: Art. 139 StGB, Art. 137 StGB.
BGE 135 IV 158 E. 2 — Bandendiebstahl
- Thema: Mindestanforderungen an den Begriff der Bande.
- Kernaussage: Bereits der Zusammenschluss von zwei Personen zur fortgesetzten Verübung von Diebstählen begründet die Bandenqualifikation.
- Einschlägig für: Art. 139 Ziff. 3 lit. b StGB.
BGE 123 IV 113 E. 2c — Gewerbsmässigkeit
- Thema: Begriff des gewerbsmässigen Handelns und Verhältnis zum Versuch.
- Kernaussage: Gewerbsmässigkeit liegt vor, wenn der Täter die Absicht hat, aus Diebstählen eine regelmässige Erwerbsquelle zu erzielen; der Versuch geht im Vollendungsdelikt auf.
- Einschlägig für: Art. 139 Ziff. 3 lit. a StGB.
BGE 129 IV 223 E. 6 — Aneignungswille
- Thema: Abgrenzung zwischen Diebstahl und unberechtigter Aneignung.
- Kernaussage: Die Zueignung fremder Güter ohne Bereicherungsabsicht erfüllt Art. 137 StGB, während Diebstahl stets Bereicherungsabsicht voraussetzt.
- Einschlägig für: Art. 139 StGB, Art. 137 StGB.
BGE 118 IV 142 E. 3e — Gefährliche Waffen
- Thema: Qualifikationstatbestand des Mitführens gefährlicher Waffen.
- Kernaussage: Eine Waffe ist gefährlich, wenn sie bei unsachgemässem Einsatz schwere Gesundheitsschäden oder Erstickungserscheinungen bewirken kann.
- Einschlägig für: Art. 139 Ziff. 3 lit. c StGB.
II. Weitere Entscheide
BGE 123 IV 197 E. 2c — Eventualvorsatz beim Diebstahl
- Thema: Subjektiver Tatbestand bezüglich des Beutewerts.
- Kernaussage: Beim Taschendiebstahl nimmt der Täter regelmässig auch einen höheren Beutewert billigend in Kauf.
- Einschlägig für: Art. 139 StGB, Art. 12 StGB.
BGer 6B_988/2013 vom 17. Februar 2014 E. 1.4 — Qualifikationsmerkmale
- Thema: Abgrenzung von Vorbereitungshandlungen und vollendetem Diebstahl.
- Kernaussage: Das Bereithalten von Einbruchwerkzeugen und Waffen kennzeichnet die besondere Gefährlichkeit des Täters.
- Einschlägig für: Art. 139 Ziff. 3 StGB.
BGer 6B_776/2016 vom 8. November 2016 E. 2 — Subjektive Tatseite
- Thema: Nachweis der Bereicherungsabsicht bei Vermögensdelikten.
- Kernaussage: Der Wille zur unrechtmässigen Bereicherung ist anhand der äusseren Umstände des Gewahrsamswechsels zu beurteilen.
- Einschlägig für: Art. 139 StGB.
Obergericht ZH SB180414 vom 24. Mai 2019 — Bandendiebstahl in der Praxis
- Thema: Kantonale Rechtsprechung zur arbeitsteiligen Tatbegehung.
- Kernaussage: Schmierestehen und Fluchtfahrzeugsteuerung begründen die vollumfängliche Mittäterschaft beim Bandendiebstahl.
- Einschlägig für: Art. 139 Ziff. 3 lit. b StGB.
Obergericht ZH SB190089 vom 9. März 2020 — Indizienkette bei Einbruchserien
- Thema: Beweiswürdigung bei Serien- und Einbruchdiebstählen.
- Kernaussage: Das Zusammentreffen von Werkzeugspuren und Mobilfunkdaten reicht für die Verurteilung wegen mehrfachen Diebstahls aus.
- Einschlägig für: Art. 139 StGB.