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Rechtsprechung zu Art. 133 StGB

I. Leitentscheide des Bundesgerichts

BGE 137 IV 1 E. 4.2 — Begriff des Raufhandels und Dritteingriff

  • Thema: Entwicklung eines Zweikampfs zum Raufhandel.
  • Kernaussage: Greift ein Dritter in eine tätliche Auseinandersetzung ein, wird das Geschehen bei einheitlichem Tatverlauf zum Raufhandel, an dem auch der ursprüngliche Auslöser beteiligt bleibt.
  • Einschlägig für: Art. 133 Abs. 1 StGB.

BGE 139 IV 168 E. 1.1 — Teilnahmezeitpunkt und Strafbarkeit

  • Thema: Eintritt des Verletzungserfolgs vor oder nach Beitritt.
  • Kernaussage: Wer an einem Raufhandel teilnimmt, macht sich strafbar, unabhängig davon, ob er vor oder nach dem Eintritt von Tod oder Körperverletzung hinzukommt.
  • Einschlägig für: Art. 133 Abs. 1 StGB.

BGE 131 IV 150 E. 2 — Ausschliessliche Abwehr

  • Thema: Straflosigkeit gemäss Art. 133 Abs. 2 StGB.
  • Kernaussage: Teilnehmer, die Schläge ausschliesslich zur Verteidigung oder Streitschlichtung austeilen, bleiben von Gesetzes wegen straflos.
  • Einschlägig für: Art. 133 Abs. 2 StGB.

BGE 141 IV 454 E. 2.3.2 — Schutzgut und Geschädigtenstellung

  • Thema: Opferrechte von Tatbeteiligten im Raufhandel.
  • Kernaussage: Da Art. 133 StGB die körperliche Integrität jedes Beteiligten schützt, kommt verletzten Teilnehmern die Parteistellung als Geschädigte zu.
  • Einschlägig für: Art. 133 StGB, Art. 115 StPO.

BGE 106 IV 246 E. 1 — Mindestanzahl von drei Beteiligten

  • Thema: Abgrenzung zwischen Raufhandel und Angriff.
  • Kernaussage: Ein Raufhandel erfordert das wechselseitige tätliche Bekämpfen von wenigstens drei aktiv Mitwirkenden.
  • Einschlägig für: Art. 133 StGB.

II. Weitere Entscheide

BGE 140 IV 150 E. 3.5 — Kollektives Verschulden

  • Thema: Strafzumessung bei Beteiligungsdelikten.
  • Kernaussage: Das Mass des individuellen Tatbeitrags und der Gewaltbereitschaft bestimmt die Strafe innerhalb des Rahmens von Art. 133 StGB.
  • Einschlägig für: Art. 133 StGB, Art. 47 StGB.

BGer 6B_776/2016 vom 8. November 2016 E. 2 — Subjektiver Tatbestand

  • Thema: Vorsatzerfordernis bei Schlägereien.
  • Kernaussage: Der Vorsatz muss sich auf die Mitwirkung an der tätlichen Auseinandersetzung erstrecken, nicht auf den Verletzungserfolg.
  • Einschlägig für: Art. 133 Abs. 1 StGB.

BGer 6B_1056/2016 vom 6. Juni 2017 E. 1.3 — Kausalitätsanforderungen

  • Thema: Zurechnung der objektiven Strafbarkeitsbedingung.
  • Kernaussage: Der Eintritt der Verletzung muss im adäquaten Kausalzusammenhang mit dem Gesamtraufhandel stehen.
  • Einschlägig für: Art. 133 StGB.

Obergericht ZH SB180414 vom 24. Mai 2019 — Abgrenzung zum Notwehrrecht

  • Thema: Kantonale Praxis bei wechselseitigen Körperverletzungsvorwürfen.
  • Kernaussage: Bei aktiver Fortführung der Prügelei nach Abwehr des Erstangriffs entfällt das Straflosigkeitsprivileg.
  • Einschlägig für: Art. 133 Abs. 2 StGB, Art. 15 StGB.

Obergericht ZH SB190089 vom 9. März 2020 — Reale Konkurrenz zu Delikten gegen Leib und Leben

  • Thema: Verhältnis zwischen Raufhandel und individueller Tötung bzw. Körperverletzung.
  • Kernaussage: Kann einem Täter die schwere Körperverletzung individuell nachgewiesen werden, tritt Art. 133 StGB im Wege echter Realkonkurrenz hinzu.
  • Einschlägig für: Art. 133 StGB, Art. 122 StGB, Art. 49 StGB.