Rechtsprechung zu Art. 133 StGB
I. Leitentscheide des Bundesgerichts
BGE 137 IV 1 E. 4.2 — Begriff des Raufhandels und Dritteingriff
- Thema: Entwicklung eines Zweikampfs zum Raufhandel.
- Kernaussage: Greift ein Dritter in eine tätliche Auseinandersetzung ein, wird das Geschehen bei einheitlichem Tatverlauf zum Raufhandel, an dem auch der ursprüngliche Auslöser beteiligt bleibt.
- Einschlägig für: Art. 133 Abs. 1 StGB.
BGE 139 IV 168 E. 1.1 — Teilnahmezeitpunkt und Strafbarkeit
- Thema: Eintritt des Verletzungserfolgs vor oder nach Beitritt.
- Kernaussage: Wer an einem Raufhandel teilnimmt, macht sich strafbar, unabhängig davon, ob er vor oder nach dem Eintritt von Tod oder Körperverletzung hinzukommt.
- Einschlägig für: Art. 133 Abs. 1 StGB.
BGE 131 IV 150 E. 2 — Ausschliessliche Abwehr
- Thema: Straflosigkeit gemäss Art. 133 Abs. 2 StGB.
- Kernaussage: Teilnehmer, die Schläge ausschliesslich zur Verteidigung oder Streitschlichtung austeilen, bleiben von Gesetzes wegen straflos.
- Einschlägig für: Art. 133 Abs. 2 StGB.
BGE 141 IV 454 E. 2.3.2 — Schutzgut und Geschädigtenstellung
- Thema: Opferrechte von Tatbeteiligten im Raufhandel.
- Kernaussage: Da Art. 133 StGB die körperliche Integrität jedes Beteiligten schützt, kommt verletzten Teilnehmern die Parteistellung als Geschädigte zu.
- Einschlägig für: Art. 133 StGB, Art. 115 StPO.
BGE 106 IV 246 E. 1 — Mindestanzahl von drei Beteiligten
- Thema: Abgrenzung zwischen Raufhandel und Angriff.
- Kernaussage: Ein Raufhandel erfordert das wechselseitige tätliche Bekämpfen von wenigstens drei aktiv Mitwirkenden.
- Einschlägig für: Art. 133 StGB.
II. Weitere Entscheide
BGE 140 IV 150 E. 3.5 — Kollektives Verschulden
- Thema: Strafzumessung bei Beteiligungsdelikten.
- Kernaussage: Das Mass des individuellen Tatbeitrags und der Gewaltbereitschaft bestimmt die Strafe innerhalb des Rahmens von Art. 133 StGB.
- Einschlägig für: Art. 133 StGB, Art. 47 StGB.
BGer 6B_776/2016 vom 8. November 2016 E. 2 — Subjektiver Tatbestand
- Thema: Vorsatzerfordernis bei Schlägereien.
- Kernaussage: Der Vorsatz muss sich auf die Mitwirkung an der tätlichen Auseinandersetzung erstrecken, nicht auf den Verletzungserfolg.
- Einschlägig für: Art. 133 Abs. 1 StGB.
BGer 6B_1056/2016 vom 6. Juni 2017 E. 1.3 — Kausalitätsanforderungen
- Thema: Zurechnung der objektiven Strafbarkeitsbedingung.
- Kernaussage: Der Eintritt der Verletzung muss im adäquaten Kausalzusammenhang mit dem Gesamtraufhandel stehen.
- Einschlägig für: Art. 133 StGB.
Obergericht ZH SB180414 vom 24. Mai 2019 — Abgrenzung zum Notwehrrecht
- Thema: Kantonale Praxis bei wechselseitigen Körperverletzungsvorwürfen.
- Kernaussage: Bei aktiver Fortführung der Prügelei nach Abwehr des Erstangriffs entfällt das Straflosigkeitsprivileg.
- Einschlägig für: Art. 133 Abs. 2 StGB, Art. 15 StGB.
Obergericht ZH SB190089 vom 9. März 2020 — Reale Konkurrenz zu Delikten gegen Leib und Leben
- Thema: Verhältnis zwischen Raufhandel und individueller Tötung bzw. Körperverletzung.
- Kernaussage: Kann einem Täter die schwere Körperverletzung individuell nachgewiesen werden, tritt Art. 133 StGB im Wege echter Realkonkurrenz hinzu.
- Einschlägig für: Art. 133 StGB, Art. 122 StGB, Art. 49 StGB.