Rechtsprechung zu Art. 127 StGB
Rechtsprechung zu Art. 127 StGB
Leitentscheide
BGer 6B_40/2008 — Mehrfache eventualvorsätzliche Aussetzung; Strafzumessung
BGer 6B_40/2008 vom 20. Juni 2008
Der Beschwerdeführer wandte sich gegen seine Verurteilung wegen mehrfacher (davon einmal versuchter) eventualvorsätzlicher Aussetzung im Sinne von Art. 127 StGB zum Nachteil mehrerer Hilfloser. Das Bundesgericht klärt den Vorsatzbegriff bei mehrfacher Aussetzung und die massgeblichen Kriterien der Strafzumessung. Bestätigt, dass Eventualvorsatz für Art. 127 StGB genügt, wenn der Täter die Gefahr für das Leben oder die Gesundheit des Hilflosen ernsthaft in Kauf nimmt.
BGer 6B_1055/2020 — Abgrenzung Aussetzung, fahrlässige Tötung und Unterlassung der Nothilfe
BGer 6B_1055/2020 vom 13. Juni 2022
Verfahren über die Einstellung des Verfahrens wegen fahrlässiger Tötung, evt. Aussetzung und evt. Unterlassung der Nothilfe. Das Bundesgericht grenzt Art. 127 StGB (Aussetzung) von der fahrlässigen Tötung (Art. 117 StGB) und der Unterlassung der Nothilfe ab. Erörtert, wann eine Hilflosigkeit im Sinne von Art. 127 StGB vorliegt und welche Anforderungen an die Obhuts- bzw. Sorgepflicht zu stellen sind.
BGer 6B_1109/2020 — Aussetzung und Körperverletzung
BGer 6B_1109/2020
Klärung der Konkurrenzen zwischen Aussetzung (Art. 127 StGB) und Körperverletzungsdelikten bei Hilflosen in Obhutssituationen.
Weitere Entscheide
BGer 6P_85/2004 — Verfahrensrechte bei Aussetzung
BGer 6P_85/2004 vom 11. August 2004
Verfahrensleitender Entscheid, der die Opferstellung im Rahmen eines Verfahrens mit Aussetzungsvorwurf behandelt und die prozessualen Befugnisse der Angehörigen klärt.
SZ Kantonsgericht STK 2023 63/60 — Abgrenzung Aussetzung und Nothilfepflicht
SZ Kantonsgericht STK 2023 63 vom 19. August 2025
Abgrenzung zwischen Aussetzung (Art. 127 StGB) und Unterlassung der Nothilfe (Art. 128 StGB aF): Anders als bei der Aussetzung sei bei der Unterlassung der Nothilfe keine Obhuts- oder Sorgepflicht erforderlich; die Nothilfepflicht gelte für jeden, der in der Lage ist, Hilfe zu leisten.
→ SZ Kantonsgericht STK 2023 63
BE Obergericht BK 2020 186 — Verneinte Aussetzungshaftung des Psychiaters
BE Obergericht BK 2020 186 vom 15. Juli 2020
Verneinte den Tatbestand der Aussetzung und der Unterlassung der Nothilfe im Fall eines Psychiaters, dessen Patient nach fluchtartigem Verlassen der Klinik eine Frau tötete und daraufhin von der Polizei erschossen wurde. Weder die Obhutspflicht des Psychiaters noch eine Sorgfaltspflichtverletzung bezüglich des Rückbehalts oder der polizeilichen Ausschreibung wurden bejaht; der Gewaltexzess des Täters war für den Arzt nicht vorhersehbar.
Übersichtstabelle
| Entscheidung | Datum | Kernthema |
|---|---|---|
| BGer 6B_40/2008 | 20.06.2008 | Eventualvorsätzliche Aussetzung; Strafzumessung |
| BGer 6B_1055/2020 | 13.06.2022 | Abgrenzung Aussetzung / fahrlässige Tötung / Nothilfe |
| BGer 6B_1109/2020 | 18.03.2021 | Aussetzung und Körperverletzung |
| BGer 6P_85/2004 | 11.08.2004 | Verfahrensrechte der Opferangehörigen |
| SZ Kantonsgericht STK 2023 63 | 19.08.2025 | Abgrenzung Aussetzung vs. Nothilfepflicht |
| BE Obergericht BK 2020 186 | 15.07.2020 | Verneinte Obhutspflicht des Psychiaters |