Rechtsprechung zu Art. 127 StGB
Rechtsprechung zu Art. 127 StGB
Leitentscheide
BGE 73 IV 164 — Aussetzung (Fall Erismann)
BGE 73 IV 164 vom 9. November 1945
Frühes Leiturteil zur Aussetzung eines Hilflosen. Das Obergericht erblickte den Tatbestand der Aussetzung darin, dass die Täterin das offensichtlich in Gefahr schwebende und ihrer Obhut unterstellte Mädchen nicht durch einen Arzt hatte betreuen lassen. Das Bundesgericht befasste sich mit den Voraussetzungen der Aussetzung (Art. 127 Ziff. 1 Abs. 2 StGB) sowie der Irreführung der Rechtspflege und der Anstiftung zu Begünstigung. Grundlegende Klärung des Unterlassenscharakters der Aussetzung bei bestehender Obhutspflicht.
BGer 6B_40/2008 — Mehrfache eventualvorsätzliche Aussetzung; Strafzumessung
BGer 6B_40/2008 vom 20. Juni 2008
Der Beschwerdeführer wandte sich gegen seine Verurteilung wegen mehrfacher (davon einmal versuchter) eventualvorsätzlicher Aussetzung im Sinne von Art. 127 StGB zum Nachteil mehrerer Hilfloser (E. 1). Das Bundesgericht klärt den Vorsatzbegriff bei mehrfacher Aussetzung und die massgeblichen Kriterien der Strafzumessung. Bestätigt, dass Eventualvorsatz für Art. 127 StGB genügt, wenn der Täter die Gefahr für das Leben oder die Gesundheit des Hilflosen ernsthaft in Kauf nimmt.
BGer 6B_1055/2020 — Abgrenzung Aussetzung, fahrlässige Tötung und Unterlassung der Nothilfe
BGer 6B_1055/2020 vom 13. Juni 2022
Verfahren über die Einstellung des Verfahrens wegen fahrlässiger Tötung, evt. Aussetzung und evt. Unterlassung der Nothilfe. Das Bundesgericht grenzt Art. 127 StGB (Aussetzung) von der fahrlässigen Tötung (Art. 117 StGB) und der Unterlassung der Nothilfe ab. Erörtert, wann eine Hilflosigkeit im Sinne von Art. 127 StGB vorliegt und welche Anforderungen an die Obhuts- bzw. Sorgepflicht zu stellen sind.
Weitere Entscheide
BGer 6P.85/2004 — Verfahrensrechte bei Aussetzung
BGer 6P.85/2004 vom 11. August 2004
Der Beschwerdeführer war der Vater des verunfallten Kindes und als solcher gemäss Art. 2 Abs. 2 lit. b OHG dem Opfer bei der Geltendmachung von Verfahrensrechten und Zivilansprüchen gleichgestellt. Verfahrensleitender Entscheid, der die Opferstellung im Rahmen eines Verfahrens mit Aussetzungsvorwurf behandelt und die prozessualen Befugnisse der Angehörigen klärt.
BGer 6B_113/2010 — Aussetzung des Strafvollzugs (Abgrenzung)
BGer 6B_113/2010 vom 22. März 2010
Entscheid zur Aussetzung des Strafvollzugs (Art. 92 StGB) und zum Anspruch auf den verfassungsmässigen Richter (Art. 30 Abs. 1 BV). Wird hier als Kontextentscheid zur begrifflichen Abgrenzung des Aussetzungsbegriffs im Strafrecht aufgeführt: «Aussetzung» als terminus technicus (Vollzugsunterbrechung) ist strikt von der strafrechtlichen Aussetzung eines Hilflosen nach Art. 127 StGB zu unterscheiden.
Übersichtstabelle
| Entscheidung | Datum | Kernthema |
|---|---|---|
| BGE 73 IV 164 | 09.11.1945 | Aussetzung bei bestehender Obhutspflicht (Fall Erismann) |
| BGer 6B_40/2008 | 20.06.2008 | Mehrfache eventualvorsätzliche Aussetzung; Strafzumessung |
| BGer 6B_1055/2020 | 13.06.2022 | Abgrenzung Aussetzung / fahrlässige Tötung / Nothilfe |
| BGer 6P.85/2004 | 11.08.2004 | Verfahrensrechte der Opferangehörigen |
| BGer 6B_113/2010 | 22.03.2010 | Begriff der «Aussetzung» (Vollzug) — terminologische Abgrenzung |