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Rechtsprechung zu Art. 125 StGB

I. Leitentscheide des Bundesgerichts

BGE 109 IV 18 E. 2 — Schwere Schädigung und Lebensgefahr

  • Thema: Begriff der schweren Körperverletzung im Rahmen von Art. 125 Abs. 2 StGB.
  • Kernaussage: Ein Milzriss, der ohne rasche Operation lebensbedrohlich verlaufen wäre, stellt eine lebensgefährliche und damit schwere Schädigung dar; die Verfügbarkeit ärztlicher Hilfe ändert daran nichts.
  • Einschlägig für: Art. 125 Abs. 2 StGB, Art. 122 StGB.

BGE 135 IV 56 E. 2.1 — Pflichtwidrigkeitszusammenhang

  • Thema: Zurechnung des Verletzungserfolgs bei fahrlässiger schwerer Körperverletzung.
  • Kernaussage: Der Taterfolg ist nur zuzurechnen, wenn pflichtgemässes Handeln den Erfolg mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verhindert hätte.
  • Einschlägig für: Art. 125 Abs. 2 StGB, Art. 12 Abs. 3 StGB.

BGE 134 IV 255 E. 4.4 — Körperverletzung durch Unterlassen

  • Thema: Garantenstellung und Unterlassungshaftung.
  • Kernaussage: Eine Strafbarkeit durch Unterlassen setzt eine spezifische Rechtspflicht zur Gefahrenabwehr nach Art. 11 StGB voraus.
  • Einschlägig für: Art. 125 StGB, Art. 11 StGB.

BGE 133 IV 9 E. 3.2 — Abgrenzung Vorsatz und Fahrlässigkeit

  • Thema: Billigende Inkaufnahme von Gesundheitsschäden.
  • Kernaussage: Wer eine erhebliche Ansteckungsgefahr erkennt und dennoch ungeschützt handelt, nimmt eine Körperverletzung vorsätzlich in Kauf.
  • Einschlägig für: Art. 125 StGB, Art. 122 StGB, Art. 12 StGB.

BGE 143 IV 138 E. 2.1 — Sorgfaltspflichten im Strassenverkehr

  • Thema: Konkretisierung der strafrechtlichen Sorgfaltspflicht durch Verkehrsregeln.
  • Kernaussage: Die Missachtung elementarer Verkehrsvorschriften begründet regelmässig die Sorgfaltswidrigkeit nach Art. 125 StGB.
  • Einschlägig für: Art. 125 StGB, Art. 12 Abs. 3 StGB.

II. Weitere Entscheide

BGE 134 IV 193 E. 4 — Erlaubtes Risiko und Sorgfaltsmassstab

  • Thema: Fahrlässige schwere Körperverletzung und Risikoverhalten.
  • Kernaussage: Das erlaubte Risiko begrenzt die strafrechtliche Sorgfaltspflicht im Rahmen sportlicher und gesellschaftlicher Risikobereiche.
  • Einschlägig für: Art. 125 StGB, Art. 12 Abs. 3 StGB.

BGE 122 IV 145 E. 3 — Individuelle Fähigkeiten

  • Thema: Subjektiver Sorgfaltsmassstab nach persönlichen Verhältnissen.
  • Kernaussage: Die Zumutbarkeit und Voraussehbarkeit richten sich nach den individuellen Bildungs- und Erfahrungsständen des Angeschuldigten.
  • Einschlägig für: Art. 125 StGB, Art. 12 Abs. 3 StGB.

BGer 6B_1056/2016 vom 6. Juni 2017 E. 1.3 — Sorgfaltspflicht bei Sportunfällen

  • Thema: Haftung bei sportlichen Wettkämpfen und Zweikämpfen.
  • Kernaussage: Eine Sorgfaltspflichtverletzung liegt vor, wenn die Grenzen des im Sport tolerierten Risikos missachtet werden.
  • Einschlägig für: Art. 125 StGB.

BGer 6B_351/2017 vom 1. März 2018 E. 1.3 — Voraussetzungen der Sorgfaltswidrigkeit

  • Thema: Kriterien zur Feststellung von Vorhersehbarkeit und Vermeidbarkeit.
  • Kernaussage: Massgebend ist das Verhalten, das von einem vernünftigen und besonnenen Menschen in der gleichen Situation erwartet werden durfte.
  • Einschlägig für: Art. 125 StGB, Art. 12 Abs. 3 StGB.

Obergericht ZH SB090433 vom 17. September 2009 — Sorgfaltspflicht des bauleitenden Architekten

  • Thema: Haftung bei Baustellenunfällen durch Unterlassen.
  • Kernaussage: Eine Garantenstellung der Bauleitung besteht nur bei ausdrücklicher Sicherheitsübernahme oder erkennbaren akuten Gefahrenlagen.
  • Einschlägig für: Art. 125 StGB, Art. 11 StGB.