Rechtsprechung zu Art. 125 StGB
I. Leitentscheide des Bundesgerichts
BGE 109 IV 18 E. 2 — Schwere Schädigung und Lebensgefahr
- Thema: Begriff der schweren Körperverletzung im Rahmen von Art. 125 Abs. 2 StGB.
- Kernaussage: Ein Milzriss, der ohne rasche Operation lebensbedrohlich verlaufen wäre, stellt eine lebensgefährliche und damit schwere Schädigung dar; die Verfügbarkeit ärztlicher Hilfe ändert daran nichts.
- Einschlägig für: Art. 125 Abs. 2 StGB, Art. 122 StGB.
BGE 135 IV 56 E. 2.1 — Pflichtwidrigkeitszusammenhang
- Thema: Zurechnung des Verletzungserfolgs bei fahrlässiger schwerer Körperverletzung.
- Kernaussage: Der Taterfolg ist nur zuzurechnen, wenn pflichtgemässes Handeln den Erfolg mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verhindert hätte.
- Einschlägig für: Art. 125 Abs. 2 StGB, Art. 12 Abs. 3 StGB.
BGE 134 IV 255 E. 4.4 — Körperverletzung durch Unterlassen
- Thema: Garantenstellung und Unterlassungshaftung.
- Kernaussage: Eine Strafbarkeit durch Unterlassen setzt eine spezifische Rechtspflicht zur Gefahrenabwehr nach Art. 11 StGB voraus.
- Einschlägig für: Art. 125 StGB, Art. 11 StGB.
BGE 133 IV 9 E. 3.2 — Abgrenzung Vorsatz und Fahrlässigkeit
- Thema: Billigende Inkaufnahme von Gesundheitsschäden.
- Kernaussage: Wer eine erhebliche Ansteckungsgefahr erkennt und dennoch ungeschützt handelt, nimmt eine Körperverletzung vorsätzlich in Kauf.
- Einschlägig für: Art. 125 StGB, Art. 122 StGB, Art. 12 StGB.
BGE 143 IV 138 E. 2.1 — Sorgfaltspflichten im Strassenverkehr
- Thema: Konkretisierung der strafrechtlichen Sorgfaltspflicht durch Verkehrsregeln.
- Kernaussage: Die Missachtung elementarer Verkehrsvorschriften begründet regelmässig die Sorgfaltswidrigkeit nach Art. 125 StGB.
- Einschlägig für: Art. 125 StGB, Art. 12 Abs. 3 StGB.
II. Weitere Entscheide
BGE 134 IV 193 E. 4 — Erlaubtes Risiko und Sorgfaltsmassstab
- Thema: Fahrlässige schwere Körperverletzung und Risikoverhalten.
- Kernaussage: Das erlaubte Risiko begrenzt die strafrechtliche Sorgfaltspflicht im Rahmen sportlicher und gesellschaftlicher Risikobereiche.
- Einschlägig für: Art. 125 StGB, Art. 12 Abs. 3 StGB.
BGE 122 IV 145 E. 3 — Individuelle Fähigkeiten
- Thema: Subjektiver Sorgfaltsmassstab nach persönlichen Verhältnissen.
- Kernaussage: Die Zumutbarkeit und Voraussehbarkeit richten sich nach den individuellen Bildungs- und Erfahrungsständen des Angeschuldigten.
- Einschlägig für: Art. 125 StGB, Art. 12 Abs. 3 StGB.
BGer 6B_1056/2016 vom 6. Juni 2017 E. 1.3 — Sorgfaltspflicht bei Sportunfällen
- Thema: Haftung bei sportlichen Wettkämpfen und Zweikämpfen.
- Kernaussage: Eine Sorgfaltspflichtverletzung liegt vor, wenn die Grenzen des im Sport tolerierten Risikos missachtet werden.
- Einschlägig für: Art. 125 StGB.
BGer 6B_351/2017 vom 1. März 2018 E. 1.3 — Voraussetzungen der Sorgfaltswidrigkeit
- Thema: Kriterien zur Feststellung von Vorhersehbarkeit und Vermeidbarkeit.
- Kernaussage: Massgebend ist das Verhalten, das von einem vernünftigen und besonnenen Menschen in der gleichen Situation erwartet werden durfte.
- Einschlägig für: Art. 125 StGB, Art. 12 Abs. 3 StGB.
Obergericht ZH SB090433 vom 17. September 2009 — Sorgfaltspflicht des bauleitenden Architekten
- Thema: Haftung bei Baustellenunfällen durch Unterlassen.
- Kernaussage: Eine Garantenstellung der Bauleitung besteht nur bei ausdrücklicher Sicherheitsübernahme oder erkennbaren akuten Gefahrenlagen.
- Einschlägig für: Art. 125 StGB, Art. 11 StGB.