Rechtsprechung zu Art. 111 StGB
Vorsatzabgrenzung (Eventualvorsatz vs. Fahrlässigkeit)
BGE 137 IV 1 (→ BGE-Publikation) — 14. April 2011
- Thema: Eventualvorsatz bei Tötungshandlungen
- Kernaussage: Das Bundesgericht konkretisiert die Abgrenzung zwischen Eventualvorsatz und bewusstloser Fahrlässigkeit bei vorsätzlichen Tötungsdelikten. Massgeblich ist, ob der Täter die konkrete Lebensgefahr erkennt und sich rücksichtslos darüber hinwegsetzt. Die blosse Nichtberücksichtigung von Vorsichtsmassnahmen genügt für die Annahme von Eventualvorsatz nicht.
- Einschlägig für: Art. 111 StGB, Art. 12 StGB
Abgrenzung Totschlag — Mord (Art. 111 vs. Art. 112)
BGE 135 IV 41 — 22. Januar 2009
- Thema: Qualifikationsmerkmale des Mordes
- Kernaussage: Die Qualifikationsmerkmale des Art. 112 StGB (besonders skrupellos) sind restriktiv auszulegen. Nicht jede grausame Tötung erfüllt den Mordtatbestand; vielmehr muss die besondere Skrupellosität über das für vorsätzliche Tötungen typische Mass an Verwerflichkeit hinausgehen.
- Einschlägig für: Art. 111 StGB, Art. 112 StGB
BGE 124 IV 149 — 28. Oktober 1998
- Thema: Heimtücke als Qualifikationsmerkmal des Mordes
- Kernaussage: Heimtückisches Vorgehen im Sinne von Art. 112 StGB setzt voraus, dass der Täter das Opfer arglistig in wehrloser Situation überrascht. Nicht jede Ausnutzung einer günstigen Gelegenheit erfüllt das Heimtückemerkmal.
- Einschlägig für: Art. 112 StGB, Art. 111 StGB
Totschlag aus entschuldbarer heftiger Gemütsbewegung (Art. 113)
BGE 142 IV 65 — 28. Juni 2016
- Thema: Entschuldbare heftige Gemütsbewegung bei langanhaltender häuslicher Gewalt
- Kernaussage: Bei langanhaltender häuslicher Gewalt gegen die spätere Täterin kann eine entschuldbare heftige Gemütsbewegung im Sinne von Art. 113 StGB vorliegen. Die Prüfung der Entschuldbarkeit erfordert eine Gesamtwürdigung aller Umstände, einschliesslich der Dauer und Intensität der vorangegangenen Gewalt.
- Einschlägig für: Art. 113 StGB, Art. 111 StGB
BGE 130 IV 70 — 19. Mai 2004
- Thema: Grenzen der Entschuldbarkeit bei Art. 113 StGB
- Kernaussage: Nicht jede emotionale Aufwallung genügt für die Annahme einer entschuldbaren heftigen Gemütsbewegung. Die Entschuldbarkeit setzt voraus, dass die Gemütsbewegung durch eine äussere Provokation oder Belastung ausgelöst wurde, die bei einem Durchschnittsmenschen eine vergleichbare Reaktion hervorzurufen vermocht hätte.
- Einschlägig für: Art. 113 StGB, Art. 111 StGB
Tatbegehung durch Unterlassen
BGE 117 IV 130 — 27. Juni 1991
- Thema: Garantenstellung bei Tötung durch Unterlassen
- Kernaussage: Eltern haben eine Garantenstellung für das Leben ihrer Kinder. Das Unterlassen lebenserhaltender Massnahmen kann den Tatbestand der vorsätzlichen Tötung erfüllen, wenn der Garant den Todeseintritt vorsätzlich in Kauf nimmt.
- Einschlägig für: Art. 111 StGB, Art. 11 StGB
Strafzumessung
BGE 136 IV 69 — 12. Mai 2010
- Thema: Strafzumessung bei Totschlag
- Kernaussage: Die Strafzumessung bei vorsätzlicher Tötung hat alle Tatumstände umfassend zu würdigen. Eine zehnjährige Freiheitsstrafe für Totschlag ist nicht willkürlich, wenn die Tat ohne nennenswerte Provokation und mit einem gefährlichen Tatwerkzeug begangen wurde.
- Einschlägig für: Art. 111 StGB, Art. 47 StGB
Letzte Aktualisierung: 2026-06-12