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Rechtsprechung zu Art. 67 StGB

I. Leitentscheide des Bundesgerichts

BGE 149 IV 161 — Ausnahme vom lebenslänglichen Tätigkeitsverbot (Art. 67 Abs. 4bis StGB)

BGE 149 IV 161 vom 2023 (5er-Besetzung)

Leitentscheid zu Art. 67 Abs. 3 lit. d Ziff. 2 i.V.m. Art. 67 Abs. 4bis StGB. Darstellung, unter welchen kumulativen Voraussetzungen ausnahmsweise von der Anordnung eines Tätigkeitsverbots gemäss Art. 67 Abs. 3 und 4 StGB abgesehen werden kann, und in welchen Konstellationen eine Ausnahme von Gesetzes wegen ausgeschlossen ist (E. 2.5.1–2.5.6). Sind die beiden Voraussetzungen von Art. 67 Abs. 4bis StGB erfüllt, hat das Gericht von einem Tätigkeitsverbot abzusehen, sofern kein Fall von Art. 67 Abs. 4bis lit. a und b StGB vorliegt (E. 2.5.7). Voraussetzungen für ein Absehen von der Anordnung eines Tätigkeitsverbots im konkreten Fall verneint (E. 2.6).

BGE 149 IV 161


BGer 7B_143/2022 — Lebenslängliches Tätigkeitsverbot (Regelcharakter)

BGer 7B_143/2022 vom 18. Juli 2023

Das zwingende lebenslängliche Tätigkeitsverbot ist die Regel; die Ausnahmebestimmung von Art. 67 Abs. 4bis StGB ist restriktiv anzuwenden. Bestätigt die Grundsätze von BGE 149 IV 161.

BGer 7B_143/2022


BGer 7B_479/2023 — Tätigkeitsverbot bei Pornografiedelikten

BGer 7B_479/2023 vom 21. November 2023

Delikte nach Art. 197 Abs. 4 und 5 StGB mit Minderjährigenbezug begründen grundsätzlich das lebenslängliche Tätigkeitsverbot. Konkretisiert die Grundsätze von BGE 149 IV 161.

BGer 7B_479/2023


BGer 6B_1027/2021 — Tätigkeitsverbot bei Sexualdelikten

BGer 6B_1027/2021

Bestätigt die Praxis zur Anordnung von Tätigkeitsverboten bei Sexualdelikten gegen Minderjährige und die Voraussetzungen von Art. 67 Abs. 3 StGB.

BGer 6B_1027/2021


BGer 6B_140/2025 — Ausnahmebestimmung als unbestimmter Rechtsbegriff

BGer 6B_140/2025 vom 20. November 2025

Art. 67 Abs. 4bis StGB stellt einen unbestimmten Rechtsbegriff dar; die Ausnahme ist restriktiv anzuwenden. Bei Verurteilung wegen Kinderpornografie nach Art. 197 Abs. 4 StGB wird lebenslänglich jede berufliche und organisierte ausserberufliche Tätigkeit mit regelmässigem Kontakt zu Minderjährigen verboten.

BGer 6B_140/2025


BGer 6B_635/2025 — Bestätigung des lebenslänglichen Tätigkeitsverbots

BGer 6B_635/2025 vom 29. Juli 2026

Bestätigung der Anordnung eines lebenslänglichen Tätigkeitsverbots nach Art. 67 Abs. 3 lit. d Ziff. 2 StGB bei mehrfacher harter Pornografie. Die Voraussetzungen von Art. 67 Abs. 4bis StGB wurden verneint. Nach Art. 67c Abs. 6bis StGB können Verbote nach Art. 67 Abs. 3 und 4 StGB nicht aufgehoben werden.

BGer 6B_635/2025


II. Kantonale Praxis

SZ Kantonsgericht STK 2023 63/60 — Abgrenzung Aussetzung und Nothilfepflicht

Abgrenzung zwischen Aussetzung (Art. 127 StGB) und Unterlassung der Nothilfe (Art. 128 StGB): Die Nothilfepflicht gilt für jeden, der in der Lage ist, Hilfe zu leisten; die Aussetzung setzt eine besondere Obhuts- oder Sorgepflicht voraus.

BE Obergericht BK 2020 186 — Verneinte Aussetzungshaftung des Psychiaters

Keine Obhutspflicht des Psychiaters bezüglich des fluchtartigen Verlassens der Klinik durch den Patienten; weder Aussetzung noch Unterlassung der Nothilfe bejaht.


Letzte Aktualisierung: 2026-09-05