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Rechtsprechung zu Art. 66a StGB

Rechtsprechung zu Art. 66a StGB

I. Leitentscheide

BGE 144 IV 332 — Härtefallklausel und Verhältnismässigkeit

BGE 144 IV 332 (23. November 2018) — Grundlagenentscheid zur Härtefallklausel. Das Gericht muss bei der Ausübung seines ihm durch Art. 66a Abs. 2 StGB übertragenen Ermessens die Verfassungsprinzipien respektieren. Sind die Voraussetzungen der Härtefallklausel erfüllt, verlangt das in Art. 5 Abs. 2 BV verankerte Verhältnismässigkeitsprinzip, von einer Landesverweisung abzusehen. Die Härtefallklausel ist restriktiv anzuwenden. Zur Bestimmung des Härtefalls rechtfertigt sich eine Orientierung an den Kriterien des schwerwiegenden persönlichen Härtefalls nach Art. 31 Abs. 1 VZAE. Für in der Schweiz geborene oder aufgewachsene Ausländer sind die Kriterien zum Widerruf der Niederlassungsbewilligung einer Ausländerperson der zweiten Generation zu berücksichtigen, unter Beachtung der mit der Einführung von Art. 121 Abs. 3–6 BV und Art. 66a ff. StGB beabsichtigten Verschärfung. — Im konkreten Fall wurde ein in der Schweiz geborener und aufgewachsener Secundo mit spanischer Staatsangehörigkeit, der wegen Raubes verurteilt wurde, trotz festgestelltem Härtefall der Landesverweisung unterworfen, weil die öffentlichen Interessen an der Fernhaltung überwogen.

BGE 146 IV 105 — Härtefallprüfung bei in der Schweiz geborenen oder aufgewachsenen Ausländern

BGE 146 IV 105 (4. Dezember 2019) — Ob ein Härtefall vorliegt, bestimmt sich weder anhand von starren Altersvorgaben, noch führt eine bestimmte Anwesenheitsdauer automatisch zur Bejahung des Härtefalls. Die Härtefallprüfung ist in jedem Fall anhand der gängigen Integrationskriterien vorzunehmen. Der besonderen Situation von in der Schweiz geborenen oder aufgewachsenen Ausländern wird Rechnung getragen, indem eine längere Aufenthaltsdauer zusammen mit einer guten Integration in aller Regel als starke Indizien für ein gewichtiges Interesse an einem Verbleib in der Schweiz und damit für das Vorliegen eines Härtefalls zu werten sind. Bei der anschliessenden Interessenabwägung ist der betroffenen Person mit zunehmender Anwesenheitsdauer ein gewichtigeres privates Interesse an einem Verbleib in der Schweiz zuzubilligen. — Härtefall bei einem chilenischen Staatsangehörigen, der im Alter von 13 Jahren in die Schweiz kam, verneint; die Interessenabwägung ergab, dass die öffentlichen Interessen an der Landesverweisung überwogen.

BGE 144 IV 168 — Obligatorische Landesverweisung bei versuchter Katalogtat

BGE 144 IV 168 (25. April 2018) — Art. 66a Abs. 1 StGB erfasst auch den Versuch einer Katalogtat. Dass der Versuch in Abs. 1 nicht ausdrücklich erwähnt wird, ist nicht entscheidend; der Botschaft ist zu entnehmen, dass auch der Versuch einer Katalogtat die obligatorische Landesverweisung auslöst. Art. 66a Abs. 3 StGB enthält eine abschliessende Aufzählung der Strafmilderungsgründe, bei deren Vorliegen von einer Landesverweisung abgesehen werden kann. Der Begriff «ferner» in Abs. 3 bezieht sich auf den vorangehenden Absatz 2 und nicht auf sonstige Strafmilderungsgründe.

BGE 145 IV 364 — Landesverweisung und Freizügigkeitsabkommen

BGE 145 IV 364 (22. Mai 2019) — Bei der strafrechtlichen Landesverweisung von EU/EFTA-Bürgern ist im konkreten Einzelfall zu prüfen, ob die Massnahme zum Schutze der öffentlichen Ordnung und Sicherheit verhältnismässig ist (Art. 5 Abs. 1 Anhang I FZA). Das FZA hat keinen Einfluss auf die Gesetzgebung im Bereich des Strafrechts. Die Schweiz hat jedoch bei der Auslegung gesetzlicher Bestimmungen die völkerrechtlichen Verpflichtungen zu beachten. Eine spezifische Prüfung unter dem Blickwinkel der öffentlichen Ordnung und Sicherheit ist erforderlich; die blosse Tatsache einer Verurteilung genügt nicht.

BGE 145 IV 404 — Einbruchsdelikt und Landesverweisung

BGE 145 IV 404 — In verfassungskonformer Auslegung erfasst Art. 66a Abs. 1 lit. d StGB nur den Einbruchdiebstahl, nicht aber jeden Diebstahl in Verbindung mit einem Hausfriedensbruch. Die Tatbestandsvariante setzt voraus, dass der Diebstahl durch den Hausfriedensbruch qualifiziert wird; ein bloßes Zusammentreffen der beiden Delikte genügt nicht.

BGE 146 IV 311 — Rückwirkungsverbot und Landesverweisung

BGE 146 IV 311 — Art. 2 Abs. 1 StGB (strafrechtliches Rückwirkungsverbot) gilt auch für die strafrechtliche Landesverweisung. Die neuen Bestimmungen über die Landesverweisung (Art. 66a ff. StGB) sind auf Taten, die vor dem 1. Oktober 2016 begangen wurden, nicht anwendbar.


II. Weiterführende BGer-Entscheide zur Härtefallklausel (Art. 66a Abs. 2 StGB)

BGer 6B_627/2018 — Härtefall bei in der Schweiz geborenen Ausländern (Secundo)

BGer 6B_627/2018 vom 22. März 2019 — Der Beschwerdeführer war ein in der Schweiz geborener, aufgewachsener, ausgebildeter und wohnhafter serbischer Staatsangehöriger (Secundo), der wegen versuchter schwerer Körperverletzung und Raubes verurteilt wurde. Die Staatsanwaltschaft anerkannte einen persönlichen Härtefall gemäss Art. 66a Abs. 2 StGB, hielt aber die öffentlichen Interessen an der Landesverweisung für überwiegend. Das Bundesgericht bestätigte: Trotz festgestelltem Härtefall überwiegen die öffentlichen Interessen an der Fernhaltung, insbesondere wegen der Schwere der Taten und der wiederholten Delinquenz. Der Status als in der Schweiz geborener und aufgewachsener Secundo führt nicht automatisch zum Absehen von der Landesverweisung.

BGer 6B_742/2019 — Restriktive Härtefallprüfung bei Raub

BGer 6B 742/2019 vom 23. Juni 2020 — Härtefallprüfung nach Art. 66a Abs. 2 StGB bei einem ecuadorianisch-spanischen Doppelbürger, der wegen Raubes verurteilt wurde. Das Bundesgericht bestätigte die Landesverweisung. Obwohl ein Härtefall bejaht wurde (in der Schweiz geboren und aufgewachsen), überwogen die öffentlichen Interessen an der Fernhaltung. Die EMRK-Konformität wurde geprüft; Art. 8 EMRK verschafft keinen absoluten Anspruch auf Verbleib.

BGer 6B_423/2019 — Flüchtlingseigenschaft und Landesverweisung

BGer 6B 423/2019 vom 17. März 2020 — Das Bundesgericht hielt erstmals fest, dass Vollzugshindernisse — darunter auch solche, die eine Garantie des zwingenden Völkerrechts betreffen (z.B. Non-Refoulement-Gebot) — bereits bei der strafgerichtlichen Anordnung der Landesverweisung nach Art. 66a Abs. 2 StGB zu berücksichtigen sind. Das Strafgericht darf die Prüfung nicht einfach der Vollzugsbehörde überlassen. Die Sache wurde zur neuen Beurteilung an die Vorinstanz zurückgewiesen.

BGer 6B_747/2019 — Flüchtlingskonvention und Landesverweisung

BGer 6B_747/2019 vom 24. Juni 2020 — Bei anerkannten Flüchtlingen wird der Härtefall gleichsam vorausgesetzt. Die Landesverweisung ist gegenüber Flüchtlingen nur unter den Voraussetzungen gemäss Art. 32 FK zulässig: sie darf nur aus Gründen der Staatssicherheit oder der öffentlichen Ordnung verfügt werden, wobei eine schwerwiegende Gefährdung der öffentlichen Ordnung vorauszusetzen ist. Im konkreten Fall wurde die Landesverweisung eines türkischen Kurden mit anerkannter Flüchtlingseigenschaft (Familienasyl) bestätigt, da dessen Delinquenz die Schwelle von Art. 32 FK erreichte.

BGer 6B_1314/2019 — Sporadische Kontakte zu Kindern und Härtefall

BGer 6B_1314/2019 vom 9. März 2020 — Förderung der Prostitution und unrechtmässiger Bezug von Sozialleistungen. Das Obergericht hatte von der Landesverweisung abgesehen; das Bundesgericht hob diesen Entscheid auf und wies die Sache zurück. Sporadische Kontakte zu in der Schweiz lebenden Kindern begründen keinen Härtefall, wenn die Beziehung nicht als nahe, echt und tatsächlich gelebt gelten kann. Die Berufung auf das Kindeswohl ist prozesstaktischen Verhaltensweisen zu hinterfragen. Eine normale familiäre und emotionale Beziehung reicht nicht aus, um einen Aufenthaltsanspruch zu begründen.

BGer 6B_1152/2017 — FZA und Landesverweisung

BGer 6B_1152/2017 vom 28. November 2018 — Deutscher Staatsangehöriger ohne festen Wohnsitz in der Schweiz, der wegen Angriffs verurteilt wurde. Das Obergericht hatte von der Landesverweisung abgesehen mit der Begründung, das FZA gehe dem nationalen Recht vor. Das Bundesgericht hob den Entscheid auf: Da der Beschwerdegegner weder über eine Arbeits- noch eine Aufenthaltsbewilligung verfügte und kein geschütztes Aufenthaltsrecht im Sinne des FZA besass, konnte er sich nicht auf das Freizügigkeitsabkommen berufen. Die Vorrangfrage brauchte nicht entschieden zu werden.

BGer 6B_907/2018 — FZA: Kein geschütztes Aufenthaltsrecht

BGer 6B 907/2018 vom 23. November 2018 — Italienischer Staatsangehöriger, der wegen Gefährdung des Lebens und Betäubungsmitteldelikten verurteilt wurde. Das FZA gewährt kein umfassendes Aufenthaltsrecht; nur wenn ein Einreise- bzw. Aufenthaltsrecht besteht, kann sich die Frage nach dessen Einschränkung stellen. Die Härtefallklausel ist restriktiv anzuwenden. Ein Härtefall setzt einen Eingriff von einer gewissen Tragweite in den Anspruch auf Privat- und Familienleben voraus.

BGer 6B_1286/2017 — Kein Härtefall bei mangelnder Integration

BGer 6B_1286/2017 vom 11. April 2018 — Dominikanischer Staatsangehöriger, der wegen Betäubungsmitteldelikten (Art. 19 Abs. 2 BetmG) verurteilt wurde. Kein Härtefall trotz Ehe mit Schweizerin und längerem Aufenthalt, da die Integration als ungenügend beurteilt wurde. Schwierigkeiten bei der Arbeitssuche nach einer Vorstrafe dürften in der Schweiz nicht anders sein als im Heimatland.

BGer 6B_1428/2020 — Härtefallprüfung und Willkür

BGer 6B 1428/2020 vom 19. April 2021 — Das Bundesgericht prüft die Härtefallwürdigung der Vorinstanz auf Willkür. Der Ermessensspielraum der Vorinstanz bei der Interessenabwägung wird respektiert, solange die Würdigung nicht offensichtlich unrichtig ist.

BGer 6B_1124/2021 — Restriktive Härtefallprüfung

BGer 6B 1124/2021 vom 16. Dezember 2022 — Polnischer Staatsangehöriger, der in Polen aufgewachsen war und im Alter von 15 Jahren in die Schweiz gekommen war. Kein Härtefall: Die bis zur Einreise in der Schweiz verbrachte Jugendzeit war ebenfalls prägend. Die Härtefallklausel des Art. 66a Abs. 2 StGB ist restriktiv anzuwenden; die Interessenabwägung ergab, dass die öffentlichen Interessen an der Fernhaltung überwogen.

BGer 6B_149/2021 — Härtefall bei deutscher Staatsangehöriger

BGer 6B_149/2021 vom 3. Februar 2022 — Deutsche Staatsangehörige, die wegen Betäubungsmitteldelikten verurteilt wurde. Die Härtefallprüfung nach Art. 66a Abs. 2 StGB ergab keinen Härtefall trotz langer Anwesenheit in der Schweiz, da die soziale und berufliche Integration ungenügend war. Die EMRK-Prüfung ergab, dass die Landesverweisung verhältnismässig war.

BGer 6B_680/2018 — Unbedingte Landesverweisung

BGer 6B_680/2018 vom 19. September 2018 — Die Landesverweisung kann nur unbedingt ausgesprochen werden. Die SIS-Ausschreibung ist grundsätzlich anzuordnen, kann aber ausnahmsweise unterbleiben. Kein Härtefall bei einem dominikanischen Staatsangehörigen, der seit 13 Jahren keine Aufenthaltsbewilligung mehr besass und dessen Ehe mit einer Schweizerin den Härtefall nicht begründete.

BGer 6B_659/2018 — Härtefallprüfung nach VZAE-Kriterien

BGer 6B_659/2018 vom 20. September 2018 — Tunisischer Staatsangehöriger, der wegen Kokainhandels verurteilt wurde. Kein Härtefall trotz 18-jährigen Aufenthalts in der Schweiz. Die Härtefallprüfung orientiert sich an den Kriterien von Art. 31 Abs. 1 VZAE. Die mangelnde soziale Integration und die Schwere der Tat überwogen die privaten Interessen am Verbleib.

BGer 6B_1102/2020 — Flüchtlingseigenschaft und SIS-Ausschreibung

BGer 6B_1102/2020 vom 20. Mai 2021 — Eritreischer anerkannter Flüchtling, der wegen versuchter schwerer Körperverletzung verurteilt wurde. Die Landesverweisung wurde bestätigt. Kein Härtefall trotz Flüchtlingsstatus. Die Flüchtlingskonvention (Art. 32 und 33) steht der Landesverweisung nicht entgegen, wenn die öffentliche Ordnung schwerwiegend gefährdet ist. Der Aufschub des Vollzugs nach Art. 66d StGB ist vom Landverweisungsentscheid zu trennen.

BGer 6B_1299/2019 — Betäubungsmittel und Serbien-Verbindung

BGer 6B_1299/2019 vom 28. Januar 2020 — Serbischer Staatsangehöriger, der wegen Heroinhandels als Teil einer serbischen Drogenorganisation verurteilt wurde. 5-jährige Landesverweisung bestätigt. Kein Härtefall trotz Ehe mit Schweizerin und Kindern; die Integration war ungenügend und der Betäubungsmittelhandel schuf ein starkes öffentliches Interesse an der Fernhaltung.

BGer 6B_771/2022 — Härtefall und Interessenabwägung

BGer 6B_771/2022 vom 25. Januar 2023 — Landesverweisung bestätigt. Die Härtefallprüfung nach Art. 66a Abs. 2 StGB ist eine zweistufige Prüfung: Zunächst ist festzustellen, ob ein schwerer persönlicher Härtefall vorliegt; sodann ist eine Interessenabwägung vorzunehmen. Beide Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein.

BGer 6B_1077/2020 — Härtefall bei sexueller Nötigung

BGer 6B_1077/2020 vom 2. Juni 2021 — Härtefallprüfung nach Art. 66a Abs. 2 StGB. Die Prüfung, ob ein schwerer persönlicher Härtefall vorliegt, und die anschliessende Interessenabwägung sind kumulative Voraussetzungen.

BGer 6B_1178/2019 — Schändung und SIS-Ausschreibung

BGer 6B_1178/2019 vom 10. März 2021 — Schändung (Art. 191 StGB) als Katalogtat nach Art. 66a Abs. 1 lit. h StGB. Die SIS-Ausschreibung ist grundsätzlich anzuordnen; ein Ausnahmefall, der ein Absehen rechtfertigt, wurde verneint.

BGer 6B_34/2019 — Betäubungsmittel (Art. 66a Abs. 1 lit. o StGB)

BGer 6B_34/2019 vom 5. September 2019 — Widerhandlung gegen Art. 19 Abs. 2 BetmG als Katalogtat nach Art. 66a Abs. 1 lit. o StGB. Der Beschwerdeführer rügte eine Verletzung von Art. 8 EMRK. Die Landesverweisung wurde bestätigt; Art. 8 EMRK verschafft keinen Anspruch auf Einreise und Aufenthalt.

BGer 6B_1024/2019 — Betäubungsmittel und FZA

BGer 6B_1024/2019 vom 29. Januar 2020 — Landverweisung wegen qualifizierten Betrugs (Art. 66a Abs. 1 lit. b StGB). Bei EU/EFTA-Bürgern ist die Landesverweisung nur zulässig, wenn sie nach Massgabe von Art. 5 Abs. 1 Anhang I FZA verhältnismässig ist.

BGer 6B_191/2020 — Härtefall nach Art. 66a Abs. 2 StGB

BGer 6B_191/2020 vom 17. Juni 2020 — Prüfung der Härtefallklausel nach Art. 66a Abs. 2 StGB. Das Bundesgericht bestätigte die restriktive Anwendung der Härtefallklausel.

BGer 6B_552/2021 — Unrechtmässiger Sozialhilfebezug und EMRK

BGer 6B_552/2021 vom 9. November 2022 — Unrechtmässiger Bezug von Sozialhilfeleistungen (Art. 148a StGB) als Katalogtat nach Art. 66a Abs. 1 lit. e StGB. Prüfung der Verhältnismässigkeit der Landesverweisung unter dem Blickwinkel von Art. 8 EMRK.

BGer 7B_236/2022 — Landesverweisung und SIS-Ausschreibung (BGE-Publikation)

BGer 7B 236/2022 vom 27. Oktober 2023 — Regeste: Landesverweisung (Art. 66a StGB); Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS). Das Bundesgericht bestätigte die Grundsätze zur SIS-Ausschreibung und deren Verhältnis zur Landesverweisung.

BGer 6B_84/2023 — Aktuelle Härtefallrechtsprechung

BGer 6B 84/2023 vom 26. Februar 2024 — Regeste: Landesverweisung (Art. 66a StGB). Bestätigung der restriktiven Härtefallprüfung und der zweistufigen Prüfungsmethodik.

BGer 6B_622/2025 — Notwehrexzess und Landesverweisung

BGer 6B_622/2025 vom 27. April 2026 — Versuchte schwere Körperverletzung; Notwehrexzess; Landesverweisung nach Art. 66a Abs. 2 StGB. Das Bundesgericht befasste sich mit der Frage, ob ein Notwehrexzess die Härtefallklausel zugunsten des Beschwerdeführers beeinflussen kann.

BGer 6B_771/2025 — Aktuelle Härtefallprüfung

BGer 6B_771/2025 vom 17. März 2026 — Landesverweisung nach Art. 66a Abs. 2 StGB. Bestätigung der etablierten Rechtsprechung zur Härtefallprüfung.


III. SIS-Ausschreibung

BGE 147 IV 340 — SIS-Ausschreibung und Verschlechterungsverbot

BGE 147 IV 340 — Die Ausschreibung der Landesverweisung im Schengener Informationssystem (SIS) hat ein Einreise- und Aufenthaltsverbot für den Schengen-Raum zur Folge. Gegen die SIS-Ausschreibung kann Beschwerde geführt werden; das Verschlechterungsverbot gilt dabei sinngemäss.

BGE 146 IV 172 — SIS-Ausschreibung als Regel

BGE 146 IV 172 — Die SIS-Ausschreibung ist bei Anordnung der Landesverweisung grundsätzlich anzuordnen. Ein Absehen davon stellt die Ausnahme dar und setzt besondere Gründe voraus.


IV. Verhältnis zum Ausländerrecht und zum Freizügigkeitsabkommen

BGer 6B_1152/2017 — FZA und fehlendes Aufenthaltsrecht

BGer 6B_1152/2017 vom 28. November 2018 — Das Freizügigkeitsabkommen gewährt kein umfassendes Aufenthaltsrecht. Nur wenn ein Einreise- bzw. Aufenthaltsrecht besteht, kann die Frage nach dessen Einschränkung gestellt werden. Ohne geschütztes Aufenthaltsrecht richtet sich die Zulässigkeit der Landesverweisung nach nationalem Recht.

BGer 6B_907/2018 — Prima-facie-Prüfung des völkerrechtlichen Aufenthaltsrechts

BGer 6B 907/2018 vom 23. November 2018 — Vor der Härtefallprüfung nach Art. 66a Abs. 2 StGB ist eine prima-facie-Prüfung vorzunehmen, ob völkerrechtliche Bestimmungen ein Recht auf Einreise und Aufenthalt oder ein Ausweisungsverbot enthalten. Nur falls dies verneint wird, ist Art. 66a Abs. 2 StGB zu prüfen.


V. Flüchtlinge und Landesverweisung

BGer 6B_423/2019 — Non-Refoulement schon bei Anordnung prüfen

BGer 6B 423/2019 vom 17. März 2020 — Vollzugshindernisse (Non-Refoulement-Gebot) sind bereits bei der strafgerichtlichen Anordnung der Landesverweisung zu berücksichtigen, nicht erst beim Vollzug. Das Strafgericht darf die Prüfung nicht einfach der Vollzugsbehörde überlassen.

BGer 6B_747/2019 — Art. 32 Flüchtlingskonvention

BGer 6B_747/2019 vom 24. Juni 2020 — Bei anerkannten Flüchtlingen wird der Härtefall gleichsam vorausgesetzt. Die Landesverweisung ist nur unter den Voraussetzungen von Art. 32 FK zulässig: Gründe der Staatssicherheit oder der öffentlichen Ordnung. Eine schwerwiegende Gefährdung der öffentlichen Ordnung wird erst bei Delikten wie Vergewaltigung, Mordversuch oder banden- und gewerbsmässigem Diebstahl bejaht.


VI. Besondere Konstellationen

BGer 6B_1314/2019 — Kindeswohl und prozesstaktische Berufung

BGer 6B_1314/2019 vom 9. März 2020 — Das Kindeswohl ist im Rahmen der Härtefallprüfung zu berücksichtigen, aber eine blosse prozesstaktische Berufung darauf genügt nicht. Sporadische Kontakte zu Kindern begründen keinen Härtefall. Härtefallbegründende Aspekte bei Dritten sind nur zu berücksichtigen, wenn sie sich auf den Beschuldigten selbst auswirken.

BGer 6B_627/2018 — Secundo-Status und öffentliches Interesse

BGer 6B_627/2018 vom 22. März 2019 — Der Secundo-Status (in der Schweiz geboren und aufgewachsen) führt nicht automatisch zum Absehen von der Landesverweisung. Die Härtefallprüfung und die Interessenabwägung müssen im Einzelfall vorgenommen werden. Auch bei einem in der Schweiz geborenen Ausländer können die öffentlichen Interessen an der Fernhaltung überwiegen.


Zuletzt aktualisiert: 2026-05-17 | Bearbeiten | Anregung einreichen