Rechtsprechung zu Art. 63 StGB
I. Leitentscheide des Bundesgerichts
BGE 147 IV 209 E. 2.4.4 — Beginn der Fünfjahresfrist bei ambulanter Behandlung
- Thema: Berechnung der Höchstdauer nach Art. 63 Abs. 4 StGB; Vorzeitiger Massnahmeantritt.
- Kernaussage: Die Fünfjahresfrist der ambulanten Massnahme beginnt erst mit dem tatsächlichen Behandlungsantritt nach Eintritt der Rechtskraft zu laufen. Eine vorzeitige Behandlung während des strafprozessualen Freiheitsentzugs verkürzt die Frist nicht.
- Einschlägig für: Art. 63 Abs. 4 StGB.
BGE 143 IV 445 E. 2 — Aufhebung und Verwahrungsausschluss
- Thema: Sanktionenwechsel nach gescheiterter ambulanter Massnahme; Art. 63b Abs. 5 StGB.
- Kernaussage: Wird eine strafvollzugsbegleitende ambulante Behandlung infolge Aussichtslosigkeit aufgehoben, kann das Gericht die Massnahme nicht nachträglich in eine Verwahrung nach Art. 64 StGB umwandeln.
- Einschlägig für: Art. 63 StGB, Art. 63b Abs. 5 StGB, Art. 64 StGB.
BGE 143 IV 1 E. 5.4 — Nachträglicher Wechsel ambulanter Massnahmen
- Thema: Zulässigkeit des Wechsels zwischen verschiedenen ambulanten Behandlungsformen.
- Kernaussage: Praxisänderung: Nach Aufhebung einer ambulanten Massnahme wegen Aussichtslosigkeit ist die nachträgliche Anordnung einer anderen ambulanten Massnahme nicht grundsätzlich ausgeschlossen.
- Einschlägig für: Art. 63 StGB, Art. 63b Abs. 5 StGB.
BGE 146 IV 1 E. 3.2 — Gutachtenserfordernis bei Massnahmenanordnung
- Thema: Anforderungen an psychiatrische Sachverständigengutachten bei therapeutischen Massnahmen.
- Kernaussage: Grundsatzentscheid zu den formellen und materiellen Anforderungen an forensisch-psychiatrische Aktengutachten bei der Anordnung von Massnahmen.
- Einschlägig für: Art. 56 Abs. 3 StGB, Art. 63 Abs. 1 StGB.
II. Weitere Entscheide
BGer 6B_981/2009 vom 25. Februar 2010 E. 1.2 — Ausnahmecharakter des Strafaufschubs
- Thema: Voraussetzungen für den Aufschub des Strafvollzugs nach Art. 63 Abs. 2 StGB.
- Kernaussage: Der Aufschub des Strafvollzugs zugunsten einer ambulanten Behandlung hat Ausnahmecharakter und setzt voraus, dass der unmittelbare Vollzug der Strafe den therapeutischen Erfolg vereiteln würde.
- Einschlägig für: Art. 63 Abs. 2 StGB.
BGer 6B_850/2016 vom 7. März 2017 E. 1.3.1 — Anordnungsvoraussetzungen bei psychischen Störungen
- Thema: Prüfung der Behandlungsbedürftigkeit und Erfolgsaussicht bei Art. 63 StGB.
- Kernaussage: Bestätigung der materiellen Voraussetzungen für die Anordnung einer ambulanten Massnahme bei schweren psychischen Störungen.
- Einschlägig für: Art. 63 Abs. 1 StGB.
BGer 7B_144/2023 vom 1. Dezember 2023 — Vollzug und Wiederaufnahme ambulanter Massnahmen
- Thema: Rechtliche Schranken der Aufhebung und Wiederaufnahme von ambulanten Behandlungen.
- Kernaussage: Beurteilung von behördlichen Aufhebungsverfügungen und Rechtsmitteln gegen den Abbruch einer ambulanten Therapie.
- Einschlägig für: Art. 63 StGB, Art. 63b StGB.
BGer 6B_564/2018 vom 2. August 2018 — Keine Haftanrechnung an ambulante Behandlung
- Thema: Anrechnung von Untersuchungshaft auf die Dauer einer ambulanten Massnahme.
- Kernaussage: Untersuchungshaft wird nicht auf die Frist der ambulanten Behandlung angerechnet, da diese keinen Freiheitsentzug darstellt.
- Einschlägig für: Art. 63 Abs. 4 StGB, Art. 51 StGB.
Verwaltungsgericht ZH VB.2015.00274 vom 21. Juli 2015 — Therapeutenwahl und Parteirechte
- Thema: Rechtliches Gehör der verurteilten Person bei der Bestimmung der Behandlungsstelle.
- Kernaussage: Die Vollzugsbehörde muss die verurteilte Person vor der Zuweisung zu einem Therapeuten anhören und in die Vollzugsgestaltung einbeziehen.
- Einschlägig für: Art. 63 StGB, Art. 377 ff. StPO.
Verwaltungsgericht ZH VB.2016.00591 vom 3. Januar 2017 — Beweiswert von Therapieberichten
- Thema: Periodische Berichterstattung der Behandlungsstelle im Massnahmenvollzug.
- Kernaussage: Verlaufsberichten der Therapeuten kommt für die behördliche Beurteilung des Behandlungsfortschritts amtlicher Beweiswert zu.
- Einschlägig für: Art. 63 Abs. 4 StGB, Art. 62d StGB.