Rechtsprechung zu Art. 62c StGB
I. Leitentscheide des Bundesgerichts
BGE 141 IV 236 E. 3.4 — Anrechnung von Freiheitsentzug
- Thema: Anrechnung von Sicherheits- und Massnahmehaft an den Reststrafvollzug.
- Kernaussage: Jeder im Rahmen des Verfahrens und Vollzugs erstandene Freiheitsentzug ist auf die nach Aufhebung der Massnahme zu vollziehende Reststrafe anzurechnen.
- Einschlägig für: Art. 62c Abs. 2 StGB, Art. 51 StGB.
BGE 140 IV 1 E. 3 — Begriff der Therapierbarkeit
- Thema: Kriterien für das Scheitern und die Aussichtslosigkeit von Massnahmen.
- Kernaussage: Aussichtslosigkeit liegt vor, wenn nach fachärztlicher Begutachtung keine begründete Aussicht mehr auf eine therapeutische Risikosenkung besteht.
- Einschlägig für: Art. 62c Abs. 1 lit. a StGB.
BGE 136 IV 156 E. 2 — Umwandlung und Ersatzmassnahmen
- Thema: Wechsel der Massnahmenart nach Art. 62c Abs. 3 und 6 StGB.
- Kernaussage: Die Anordnung einer anderen Massnahme anstelle des Strafvollzugs ist zulässig, wenn damit der Gefährlichkeit des Täters verhältnismässig begegnet werden kann.
- Einschlägig für: Art. 62c Abs. 3 und 6 StGB.
BGE 135 IV 139 E. 2 — Höchstdauer und Verlängerung
- Thema: Abgrenzung von Verlängerung und Aufhebung bei stationären Behandlungen.
- Kernaussage: Bei Erreichen der Behandlungsfristen ist die Massnahme aufzuheben, wenn keine gesetzlichen Verlängerungsgründe vorliegen.
- Einschlägig für: Art. 62c Abs. 1 lit. b StGB, Art. 59 Abs. 4 StGB.
BGE 134 IV 315 E. 3 — Gutachterliche Beurteilung der Aussichtslosigkeit
- Thema: Anforderungen an das psychiatrische Sachverständigengutachten.
- Kernaussage: Die gerichtliche Feststellung der Aussichtslosigkeit bedarf einer aktuellen und schlüssigen Begutachtung zur Behandelbarkeit.
- Einschlägig für: Art. 62c Abs. 1 lit. a StGB, Art. 56 Abs. 3 StGB.
II. Weitere Entscheide
BGE 142 IV 1 E. 2 — Vollzugshindernisse und Unterbringung
- Thema: Fehlen einer geeigneten Einrichtung nach lit. c.
- Kernaussage: Kann der Vollzug in einer spezialisierten Einrichtung dauerhaft nicht gewährleistet werden, greift der Aufhebungstatbestand.
- Einschlägig für: Art. 62c Abs. 1 lit. c StGB.
BGer 6B_242/2012 vom 3. Mai 2012 E. 1 — Reststrafenprüfung
- Thema: Vollzugsaussetzung der Reststrafe nach Massnahmenaufhebung.
- Kernaussage: Bei der Aufhebung ist von Amtes wegen zu prüfen, ob der Vollzug der verbleibenden Freiheitsstrafe bedingt aufgeschoben werden kann.
- Einschlägig für: Art. 62c Abs. 2 StGB.
BGer 6B_1021/2014 vom 3. September 2015 E. 1 — Selbstständiges Nachverfahren
- Thema: Richterliches Verfahren bei Massnahmenaufhebungen (Art. 363 ff. StPO).
- Kernaussage: Das Nachverfahren nach Art. 363 ff. StPO regelt die Zuständigkeit und das rechtliche Gehör bei nachträglichen Massnahmenentscheiden.
- Einschlägig für: Art. 62c StGB, Art. 363 StPO.
Obergericht ZH SB190011 vom 10. Dezember 2019 — Abgrenzung Motivationskrise und Therapieversagen
- Thema: Kantonale Praxis zur Feststellung der Aussichtslosigkeit.
- Kernaussage: Vorübergehende Therapiemüdigkeit rechtfertigt die Massnahmenaufhebung nicht; erforderlich ist ein definitiver Therapieverlust.
- Einschlägig für: Art. 62c Abs. 1 lit. a StGB.
Verwaltungsgericht ZH VB.2014.00336 vom 19. August 2014 — Fehlendes Anwesenheitsrecht
- Thema: Vollzugsanpassungen bei fremdenpolizeilichen Wegweisungen.
- Kernaussage: Der dauerhafte Verlust des Aufenthaltsrechts im Inland kann ein Vollzugshindernis darstellen, das gerichtliche Neubeurteilungen veranlasst.
- Einschlägig für: Art. 62c StGB.