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Rechtsprechung zu Art. 62c StGB

I. Leitentscheide des Bundesgerichts

BGE 141 IV 236 E. 3.4 — Anrechnung von Freiheitsentzug

  • Thema: Anrechnung von Sicherheits- und Massnahmehaft an den Reststrafvollzug.
  • Kernaussage: Jeder im Rahmen des Verfahrens und Vollzugs erstandene Freiheitsentzug ist auf die nach Aufhebung der Massnahme zu vollziehende Reststrafe anzurechnen.
  • Einschlägig für: Art. 62c Abs. 2 StGB, Art. 51 StGB.

BGE 140 IV 1 E. 3 — Begriff der Therapierbarkeit

  • Thema: Kriterien für das Scheitern und die Aussichtslosigkeit von Massnahmen.
  • Kernaussage: Aussichtslosigkeit liegt vor, wenn nach fachärztlicher Begutachtung keine begründete Aussicht mehr auf eine therapeutische Risikosenkung besteht.
  • Einschlägig für: Art. 62c Abs. 1 lit. a StGB.

BGE 136 IV 156 E. 2 — Umwandlung und Ersatzmassnahmen

  • Thema: Wechsel der Massnahmenart nach Art. 62c Abs. 3 und 6 StGB.
  • Kernaussage: Die Anordnung einer anderen Massnahme anstelle des Strafvollzugs ist zulässig, wenn damit der Gefährlichkeit des Täters verhältnismässig begegnet werden kann.
  • Einschlägig für: Art. 62c Abs. 3 und 6 StGB.

BGE 135 IV 139 E. 2 — Höchstdauer und Verlängerung

  • Thema: Abgrenzung von Verlängerung und Aufhebung bei stationären Behandlungen.
  • Kernaussage: Bei Erreichen der Behandlungsfristen ist die Massnahme aufzuheben, wenn keine gesetzlichen Verlängerungsgründe vorliegen.
  • Einschlägig für: Art. 62c Abs. 1 lit. b StGB, Art. 59 Abs. 4 StGB.

BGE 134 IV 315 E. 3 — Gutachterliche Beurteilung der Aussichtslosigkeit

  • Thema: Anforderungen an das psychiatrische Sachverständigengutachten.
  • Kernaussage: Die gerichtliche Feststellung der Aussichtslosigkeit bedarf einer aktuellen und schlüssigen Begutachtung zur Behandelbarkeit.
  • Einschlägig für: Art. 62c Abs. 1 lit. a StGB, Art. 56 Abs. 3 StGB.

II. Weitere Entscheide

BGE 142 IV 1 E. 2 — Vollzugshindernisse und Unterbringung

  • Thema: Fehlen einer geeigneten Einrichtung nach lit. c.
  • Kernaussage: Kann der Vollzug in einer spezialisierten Einrichtung dauerhaft nicht gewährleistet werden, greift der Aufhebungstatbestand.
  • Einschlägig für: Art. 62c Abs. 1 lit. c StGB.

BGer 6B_242/2012 vom 3. Mai 2012 E. 1 — Reststrafenprüfung

  • Thema: Vollzugsaussetzung der Reststrafe nach Massnahmenaufhebung.
  • Kernaussage: Bei der Aufhebung ist von Amtes wegen zu prüfen, ob der Vollzug der verbleibenden Freiheitsstrafe bedingt aufgeschoben werden kann.
  • Einschlägig für: Art. 62c Abs. 2 StGB.

BGer 6B_1021/2014 vom 3. September 2015 E. 1 — Selbstständiges Nachverfahren

  • Thema: Richterliches Verfahren bei Massnahmenaufhebungen (Art. 363 ff. StPO).
  • Kernaussage: Das Nachverfahren nach Art. 363 ff. StPO regelt die Zuständigkeit und das rechtliche Gehör bei nachträglichen Massnahmenentscheiden.
  • Einschlägig für: Art. 62c StGB, Art. 363 StPO.

Obergericht ZH SB190011 vom 10. Dezember 2019 — Abgrenzung Motivationskrise und Therapieversagen

  • Thema: Kantonale Praxis zur Feststellung der Aussichtslosigkeit.
  • Kernaussage: Vorübergehende Therapiemüdigkeit rechtfertigt die Massnahmenaufhebung nicht; erforderlich ist ein definitiver Therapieverlust.
  • Einschlägig für: Art. 62c Abs. 1 lit. a StGB.

Verwaltungsgericht ZH VB.2014.00336 vom 19. August 2014 — Fehlendes Anwesenheitsrecht

  • Thema: Vollzugsanpassungen bei fremdenpolizeilichen Wegweisungen.
  • Kernaussage: Der dauerhafte Verlust des Aufenthaltsrechts im Inland kann ein Vollzugshindernis darstellen, das gerichtliche Neubeurteilungen veranlasst.
  • Einschlägig für: Art. 62c StGB.