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Rechtsprechung zu Art. 60 StGB

Leitentscheide (BGE)

BGE 144 IV 97, E. 3.1

  • Thema: Hohe Wahrscheinlichkeit des Rückfalls
  • Kernaussage: Die Verwahrung setzt voraus, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit erneut Straftaten der gleichen oder einer ähnlichen Art zu erwarten sind. Dies bedeutet nicht, dass der Täter exakt dieselbe Tat begehen muss, wohl aber, dass die Rückfalltat im selben Rechtsgebiet angesiedelt sein muss. Massgebend ist eine prognostische Gesamtwürdigung aller Umstände.
  • Einschlägig für: Abs. 1 Satz 1 (hohe Wahrscheinlichkeit)

BGE 146 IV 222, E. 2.3

  • Thema: Unzulänglichkeit der Strafe zur Rückfallprävention
  • Kernaussage: Die Verwahrung darf nur angeordnet werden, wenn die Strafe allein nicht ausreichend erscheint, um den Täter von weiteren Straftaten abzuhalten. Dies ist der Fall, wenn die Strafe die Rückfallgefahr nicht bannen kann. Allein die Schwere der Tat rechtfertigt die Verwahrung nicht ohne nachgewiesene hohe Rückfallwahrscheinlichkeit.
  • Einschlägig für: Abs. 1 lit. b (Unzulänglichkeit der Strafe)

BGE 147 IV 177, E. 4.2

  • Thema: Entlassungsprognose und Überprüfung
  • Kernaussage: Die Entlassungsprognose muss auf einer gesamthaften Würdigung aller Umstände beruhen: Vorleben, Persönlichkeit, Verhalten während der Verwahrung, therapeutische Massnahmen und Aussichten auf soziale Integration. Massgebend ist der Zeitpunkt der Beurteilung, nicht der Zeitpunkt der Anordnung.
  • Einschlägig für: Abs. 3 (Aufhebung und Überprüfung)

Weitere Bundesgerichtsentscheide

BGer 7B_1050/2024 vom 15. Mai 2026

  • Thema: Verhältnis Verwahrung zu Art. 59 StGB (therapeutische Massnahme)
  • Kernaussage: Art. 59 Abs. 3 StGB (stationäre therapeutische Massnahme) ist lex specialis zu Art. 58 Abs. 2 StGB (Strafanstaltvollzug), und die therapeutische Massnahme nach Art. 59 StGB hat Vorrang vor der Verwahrung nach Art. 60 StGB. Die Verwahrung kommt nur in Betracht, wenn keine therapeutische Massnahme angezeigt ist oder diese erfolglos blieb.
  • Einschlägig für: Abgrenzung Art. 59 StGB

BGer 7B_1360/2025 vom 15. Mai 2026

  • Thema: Lex specialis-Verhältnis und EMRK-Konformität
  • Kernaussage: Bestätigt die ständige Rechtsprechung, dass die therapeutische Massnahme nach Art. 59 StGB als lex specialis Vorrang hat. Der Strafanstaltvollzug mit entsprechendem Fachpersonal unter Art. 59 Abs. 3 StGB ist EMRK-konform.
  • Einschlägig für: Abs. 1 lit. b (Abgrenzung)

BGer 7B_1347/2025 vom 28. April 2026

  • Thema: Aufhebung der Verwahrung bei günstiger Prognose
  • Kernaussage: Die Verwahrung ist aufzuheben, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr mit weiteren Straftaten zu rechnen ist. Die positive Entlassungsprognose erfordert eine umfassende Einzelfallwürdigung, bei der auch die soziale Einbindung und die therapeutische Ansprechbarkeit des Täters zu berücksichtigen sind.
  • Einschlägig für: Abs. 3 (Aufhebung)

Letzte Aktualisierung: 2026-06-07