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Rechtsprechung zu Art. 58 StGB

I. Leitentscheide (BGE)

BGE 149 IV 325, E. 4.2

  • Thema: Qualifiziertes Rückfallrisiko und lex specialis-Verhältnis Art. 59 Abs. 3 zu Art. 58 Abs. 2 StGB
  • Kernaussage: Der Strafanstaltvollzug nach Art. 59 Abs. 3 StGB setzt ein qualifiziertes Rückfall- oder Fluchtrisiko voraus. Qualifiziert bedeutet, dass es hochgradig wahrscheinlich ist, dass der Verurteilte weitere Straftaten gegen wesentliche Rechtsgüter begeht, und dass dieses Risiko nur durch den Platz in einer geschlossenen Einrichtung eingedämmt werden kann. Ob das Risiko qualifiziert ist, ist eine Rechtsfrage.
  • Einschlägig für: Abs. 2 (Trennungsgebot), Art. 59 Abs. 3 (lex specialis)

BGE 144 IV 285, E. 4

  • Thema: Kumulative Voraussetzungen der stationären therapeutischen Massnahme
  • Kernaussage: Die Voraussetzungen von Art. 59 Abs. 1 StGB sind kumulativ zu erfüllen. Die therapeutischen Einrichtungen müssen über geeignetes Fachpersonal und ein therapeutisches Konzept verfügen. Die Eignungsprognose ist im Einzelfall zu beurteilen.
  • Einschlägig für: Abs. 1 (Eignung der Einrichtungen), Art. 59 Abs. 1 lit. b

BGE 142 IV 1, E. 5

  • Thema: Strafanstaltvollzug und experts’ preference
  • Kernaussage: Eine Expertenempfehlung für eine ambulante Massnahme hindert die Vollzugsbehörde nicht, einen geschlossenen Rahmen anzuordnen, wenn die Sicherheitsanforderungen dies gebieten. Die Frage des offenen vs. geschlossenen Vollzugs ist eine Vollzugsfrage, keine medizinische.
  • Einschlägig für: Art. 59 Abs. 3 (Vollzug in Strafanstalt)

II. Weitere Bundesgerichtsentscheide

BGer 7B_1360/2025 vom 15.05.2026

  • Thema: Bestätigung: Art. 59 Abs. 3 StGB lex specialis zu Art. 58 Abs. 2 StGB; Strafanstaltvollzug EMRK-konform
  • Kernaussage: Das Bundesgericht bestätigt, dass Art. 59 Abs. 3 StGB lex specialis zu Art. 58 Abs. 2 StGB ist. Bei qualifiziertem Rückfallrisiko darf die Massnahme in einer Strafanstalt vollzogen werden, auch wenn die Trennung von Straf- und Massnahmenvollzug dort nicht gewährleistet ist. Die Unterbringung ist bei gewährleisteter Behandlung durch Fachpersonal EMRK-konform (Art. 5 Abs. 1 lit. e EMRK). Art. 59 Abs. 3 StGB fordert keine ständige Präsenz von Therapiepersonal.
  • Einschlägig für: Abs. 2 (Trennungsgebot), Art. 59 Abs. 3 (lex specialis)

BGer 7B_551/2025 vom 13.11.2025

  • Thema: Aufhebung des Platzes in offener Strafanstaltskolonie — kein lex specialis-Fall
  • Kernaussage: Das Bundesgericht hob den Platz in einer offenen Strafanstaltskolonie auf, weil für den Massnahmenvollzug in einer offenen Einrichtung keine gesetzliche Grundlage besteht und Art. 58 Abs. 2 StGB verletzt war. Im offenen Vollzug greift Art. 59 Abs. 3 StGB nicht als lex specialis ein — das Trennungsgebot gilt unvermindert.
  • Einschlägig für: Abs. 2 (Trennungsgebot), Art. 59 Abs. 2 vs. Abs. 3

BGer 7B_278/2025 vom 07.10.2025

  • Thema: Strafanstaltvollzug bei qualifiziertem Rückfallrisiko
  • Kernaussage: Bestätigt die ständige Rechtsprechung: Art. 59 Abs. 3 StGB verdrängt als lex specialis das Trennungsgebot von Art. 58 Abs. 2 StGB, wenn ein qualifiziertes Rückfall- oder Fluchtrisiko vorliegt und die fachärztliche Behandlung gewährleistet ist.
  • Einschlägig für: Abs. 2 (Trennungsgebot), Art. 59 Abs. 3 (lex specialis)

BGer 7B_883/2023 vom 04.03.2024

  • Thema: Qualifiziertes Rückfallrisiko und Strafanstaltvollzug
  • Kernaussage: Der Strafanstaltvollzug ist zulässig, wenn ein qualifiziertes Rückfall- oder Fluchtrisiko vorliegt und die Behandlung durch Fachpersonal gewährleistet ist. Eine an sich ungeeignete Einrichtung kann genügen, wenn angemessene Behandlung durch Fachpersonal sichergestellt ist (i.S.v. EMRK Rooman c. Belgique).
  • Einschlägig für: Abs. 2 (Trennungsgebot), Art. 59 Abs. 3

BGer 7B_1071/2024 vom 20.11.2024

  • Thema: EMRK-Konformität des Strafanstaltvollzugs
  • Kernaussage: Eine Strafanstalt mit Fachpersonal ist eine geeignete Einrichtung i.S.v. Art. 5 Abs. 1 lit. e EMRK, solange die Behandlung durch Fachpersonal gewährleistet ist — auch ohne ständige psychiatrische Anwesenheit.
  • Einschlägig für: Abs. 2 (EMRK-Konformität)

BGer 6B_817/2021 vom 30.03.2022

  • Thema: Qualifiziertes Rückfallrisiko — Indizien
  • Kernaussage: Ob ein qualifiziertes Rückfallrisiko vorliegt, ist eine Rechtsfrage, bei der psychiatrische und rechtliche Fragen in der Praxis oft schwer zu trennen sind. Indizien sind: Rückfall innerhalb kurzer Frist nach Entlassung, strukturelle Gleichheit des Deliktmusters, anhaltende Disziplinverstösse im Vollzug.
  • Einschlägig für: Art. 59 Abs. 3 (qualifiziertes Risiko)

BGer 7B_68/2022 vom 06.03.2024, E. 3.5.3

  • Thema: Keine ständige Präsenz von Therapiepersonal erforderlich
  • Kernaussage: Art. 59 Abs. 3 StGB fordert keine ständige Anwesenheit von Therapiepersonal in der Einrichtung. Massgeblich ist, dass die Behandlung durch Fachpersonal im erforderlichen Umfang gewährleistet ist.
  • Einschlägig für: Abs. 1 (Eignung der Einrichtungen), Art. 59 Abs. 3

III. EGMR

EGMR, Rooman c. Belgique, Grosskammer, 31.01.2019, §§ 208 ff.

  • Thema: Geeignete Einrichtung i.S.v. Art. 5 Abs. 1 lit. e EMRK
  • Kernaussage: Die Unterbringung einer psychisch gestörten Person ist nur dann konventionsgemäss, wenn sie in einem geeigneten Krankenhaus oder einer anderen geeigneten Einrichtung erfolgt. Eine Strafanstalt kann eine geeignete Einrichtung sein, wenn angemessene Behandlung durch Fachpersonal sichergestellt ist.
  • Einschlägig für: Abs. 1 (Eignung), Art. 59 Abs. 3 (EMRK-Konformität)

EGMR, Kadušić c. Suisse, 09.01.2018, § 45

  • Thema: EMRK-Anforderungen an den Massnahmenvollzug
  • Kernaussage: Bestätigt die Anforderungen an geeignete Einrichtungen im Massnahmenvollzug.

EGMR, Mehenni (Adda) c. Suisse, 09.04.2024, § 28

  • Thema: EMRK-Konformität des Strafanstaltvollzugs
  • Kernaussage: Weiterbestätigung der Anforderungen an eine geeignete Einrichtung nach Art. 5 Abs. 1 lit. e EMRK.

Letzte Aktualisierung: 2026-06-06