Rechtsprechung zu Art. 50 StGB
Rechtsprechungssammlung zu Art. 50 StGB
Grundlage der Kommentierung: Entscheide des Bundesgerichts (publiziert und nicht publiziert) sowie ausgewählte kantonale Urteile zur Begründungspflicht der Strafzumessung. Die Urteile sind auf entscheidsuche.ch verlinkt; PDFs kantonaler Gerichte tragen keine Seitenanker.
Bundesgerichtsentscheide (BGE)
BGE 134 IV 17, E. 2.1 und E. 3.5 f.
- Datum: 2008
- Thema: Grundsatz der Begründungspflicht, erhöhte Anforderungen bei Grenzwertfragen
- Kernaussage: Das Gericht muss die für die Strafzumessung erheblichen Umstände in den Grundzügen wiedergeben; besonders hohe Anforderungen gelten, wenn die Strafe ungewöhnlich hoch oder auffallend mild erscheint. Bei der Frage des bedingten bzw. teilbedingten Vollzugs ist der Entscheid ausdrücklich zu begründen, «andernfalls er seiner Begründungspflicht nach Art. 50 StGB nicht nachkommt» (E. 3.6).
- Einschlägig für: Abs. B (Umfang), D (Grenzwertfragen), Reparatur-Regel
- Entscheid auf entscheidsuche.ch
BGE 134 IV 53, E. 5.1 f.
- Datum: 2008
- Thema: Begründungspflicht bei beantragtem teilbedingtem Vollzug
- Kernaussage: Das Gericht muss begründen, weshalb es einen (teilweise) unbedingten Vollzug anordnet und nicht auf die mildere, beantragte Sanktion erkennt; die Summe der ausgefällten Strafe hat schuldangemessen zu sein.
- Einschlägig für: Abs. D (Grenzwertfragen)
- Entscheid auf entscheidsuche.ch
BGE 136 IV 55, Regeste und E. 5.5–5.7
- Datum: 2010
- Thema: Begründung der Gewichtung, verminderte Schuldfähigkeit
- Kernaussage: Die Gesamteinschätzung des Tatverschuldens ist im Urteil zu benennen, damit überprüft werden kann, ob die Strafzumessung in einem vertretbaren Verhältnis zur Tat steht. Bei verminderter Schuldfähigkeit sind deren Auswirkungen auf die Strafzumessung gesondert zu würdigen. Keine Pflicht, die Gewichtung in Zahlen oder Prozenten wiederzugeben (E. 5.6); keine Pflicht, eine Einsatzstrafe zu benennen (E. 5.6; vgl. auch BGE 127 IV 101 E. 2c).
- Einschlägig für: Abs. C (Gewichtung), D (verminderte Schuldfähigkeit)
- Entscheid auf entscheidsuche.ch
BGE 127 IV 101, E. 2 und 2c
- Datum: 2001; französische Leitfassung
- Thema: Wesentliche Elemente der Begründung, Reparatur-Regel
- Kernaussage: Die Begründung muss die wesentlichen Strafzumessungselemente erkennen lassen; besonders hohe Anforderungen bei ungewöhnlich hoher oder auffallend milder Strafe. Es ist nicht erforderlich, eine «Einsatzstrafe» zu benennen. Fehlt es nur an der besseren Begründung, wird das Urteil nicht allein deshalb aufgehoben (Reparatur-Regel, E. 2c am Ende).
- Einschlägig für: Abs. C, E (Reparatur-Regel)
- Entscheid auf entscheidsuche.ch
BGE 144 IV 313, E. 1.1 f.
- Datum: 2018
- Thema: Gesamtstrafe, Asperation, Strafartenwahl
- Kernaussage: Bei der Bildung einer Gesamtstrafe nach Art. 49 StGB ist die Wahl der Strafart für die Einzeltaten näher zu begründen und die Gewichtung im Rahmen der Asperation auszuweisen; Art. 50 StGB fordert eine transparente Darstellung des Gesamtstrafenbildungswegs.
- Einschlägig für: Abs. D (Gesamtstrafe)
- Entscheid auf entscheidsuche.ch
BGE 149 IV 217, E. 1.1
- Datum: 2023
- Thema: Kognition des Bundesgerichts bei der Strafzumessung
- Kernaussage: Das Bundesgericht greift nur ein, wenn der Strafrahmen über- oder unterschritten, nicht massgebende Kriterien beachtet, wesentliche Gesichtspunkte ausser Acht gelassen oder Umstände in stossender Weise falsch gewichtet wurden. Fehlt es nur an der besseren Begründung, bleibt das rechtskonforme Ergebnis bestehen (Reparatur-Regel). Massgeblich ist die ständige Praxis zu Art. 47 ff. und Art. 50 StGB.
- Einschlägig für: Abs. E (Kognition, Reparatur-Regel)
- Entscheid auf entscheidsuche.ch
BGE 146 IV 145, E. 2 / BGE 149 IV 321, E. 1.3.2
- Datum: 2020 / 2023
- Thema: Verbindungsbusse im Strafbefehls- und Gerichtsverfahren
- Kernaussage: Wird eine Verbindungsbusse ausgesprochen, sind deren Bemessung und ihr Verhältnis zur ausgefällten Freiheitsstrafe zu begründen; die Verbindungsbusse ist beschränkt (auf einen Teil der Summe). Die Begründungspflicht von Art. 50 StGB erfasst auch diese Sanktionsbemessung.
- Einschlägig für: Abs. D (Verbindungsbusse)
- BGE 146 IV 145 · BGE 149 IV 321
Bundesgerichtsentscheide (nicht publiziert)
BGer, 6B_905/2024 v. 8.9.2025, E. 1.2.2 und E. 1.5.2–1.5.4
- Thema: Rückweisung wegen unklarer Verschuldensqualifizierung; Reparatur-Regel
- Kernaussage: «Allein einer besseren Begründung wegen hebt das Bundesgericht das angefochtene Urteil nicht auf, solange die Strafzumessung im Ergebnis bundesrechtskonform ist» (E. 1.2.2). Bleibt unklar, ob die Vorinstanz von einem «noch leichten», «nicht mehr leichten» oder einem Verschulden «im mittleren Bereich» ausgeht, verletzt sie ihre Begründungspflicht nach Art. 50 StGB (E. 1.5.4); ebenso eine widersprüchliche Begründung in Bezug auf einwilligungsnahes Verhalten (E. 1.5.2).
- Bedeutung: Neuester Rückweisungs-Leitfall (5er-Besetzung) zur zwingenden Qualifizierung des Gesamtverschuldens.
- Einschlägig für: Abs. C (Gewichtung), E (Reparatur-Regel, Rückweisung)
- Entscheid auf entscheidsuche.ch
BGer, 6B_499/2025 v. 5.3.2026, E. 1.4.1–1.4.3 und E. 1.5
- Thema: Gesamtstrafe/Asperation, Ausweisung der Gewichtung
- Kernaussage: Gutheissung einer Beschwerde gegen eine Gesamtstrafe: Die Vorinstanz hatte drei Veruntreuungen wider die konkrete Methode zu einer Einheit zusammengefasst («alles in allem») und damit auf eine Einsatzstrafe samt asperationsweiser Erhöhung verzichtet (E. 1.4.1); zudem war die Gewichtung der Täterkomponente nicht erkennbar (E. 1.4.3). Zusammengefasst «entzieht sich die Strafzumessung der Vorinstanz einer Überprüfung» und ist weder mit Art. 49 Abs. 1 noch mit Art. 50 StGB vereinbar (E. 1.5). Bei der Gesamtstrafenbildung sind die (hypothetischen) Einzelstrafen im Urteil zu benennen.
- Einschlägig für: Abs. C (Gewichtung), D (Gesamtstrafe/Asperation)
- Entscheid auf entscheidsuche.ch
BGer, 6B_814/2025 v. 26.8.2026 (Anlass)
- Thema: Blosse Addition von Einzelstrafen ohne Asperation; Art. 50 StGB (Gewichtung nicht ausgewiesen)
- Kernaussage: Teilweise Gutheissung und Rückweisung (I. Strafrechtliche Abteilung; Entscheid französisch). A. wurde wegen SVG-Verkehrsdelikten (Fahren trotz Fahrunfähigkeit, versuchte Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, Verletzung von Pflichten bei Unfall, Fahren in nicht vorschriftskonformem Zustand) zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen à Fr. 30 verurteilt. Die erste Instanz hatte die Einzelstrafen von 50 und 30 Tagessätzen schlicht addiert; die Cour d’appel pénale verwies auf die erstinstanzliche Begründung (Art. 82 Abs. 4 StPO). Das Bundesgericht befand, die Begründung lasse nicht erkennen, wie die Kriterien von Art. 47 StGB gewichtet worden seien (Verletzung von Art. 50 StGB; E. 3.4), und rügte zudem, dass keine Gesamtstrafe nach der konkreten Methode (Einsatzstrafe, hypothetische Einzelstrafen, Asperation) im Sinn von Art. 49 Abs. 1 StGB gebildet worden war (E. 3.4). Rückweisung gemäss Art. 112 Abs. 3 LTF zur Begründung der Strafe nach Art. 47, 49 und 50 StGB (E. 3.5). Anlass der vorliegenden Kommentierung von Art. 50 StGB.
- Einschlägig für: Abs. B (Umfang), C (Gewichtung), D (Gesamtstrafe/Asperation), E (Rückweisung), F (Berufungs-/Beschwerdeverfahren)
- Verifikationsstand: Entscheid vom 26. August 2026 (I. Strafrechtliche Abteilung); Volltext via opencaselaw (get_decision) verifiziert. Auf entscheidsuche.ch im Zeitpunkt der Kommentierung (11. September 2026) noch nicht indexiert, weshalb auf die opencaselaw-Rückfallebene verlinkt wird: mcp.opencaselaw.ch/entscheid/bger_6B_814_2025. Die Revisions-Vermerke tragen deshalb zu Recht
mcp_verified: true.
BGer, 6B_352/2012 v. 1.11.2012, E. 3.4
- Thema: Anrechnung verbüsster Strafen nicht nachvollziehbar
- Kernaussage: Die Strafzumessung muss nachvollziehbar machen, in welchem Umfang bereits verbüsste Freiheitsstrafen angerechnet bzw. strafmindernd berücksichtigt werden; der Beschwerdeführer rügte dies mit Hinweis auf Art. 50 StGB und BGE 134 IV 17 E. 2.1. (Wird in ZH OGer SB150015 entsprechend zitiert.)
- Einschlägig für: Abs. B (Umfang), E (Rückweisung)
- Entscheid auf entscheidsuche.ch
BGer, 6B_152/2009 v. 2.6.2009, E. 1.3, 2.3 und 3
- Thema: Pauschaler Verweis auf die Vorinstanz; Widerruf, bedingter Vollzug
- Kernaussage: Ein pauschaler Verweis auf die erstinstanzliche Begründung genügt den Begründungsanforderungen von Art. 50 StGB nicht, wenn sich Rechtslage (Gesetzesrevision) oder persönliche Verhältnisse seit der ersten Beurteilung geändert haben. Gleiches gilt für den Widerruf einer aufgeschobenen Strafe. Wegen der Verletzung der bundesrechtlichen Begründungspflicht erübrigen sich Ausführungen zum rechtlichen Gehör (E. 3).
- Einschlägig für: Abs. A (Anwendbarkeit), F (Rechtsmittel), E (Rückweisung)
- Entscheid auf entscheidsuche.ch
BGer, 6B_859/2013 v. 2.10.2014
- Thema: Teilweiser Freispruch, gleich hohe Strafe ohne Begründung
- Kernaussage: Teilweise Gutheissung und Rückweisung: Die Vorinstanz reduzierte die Strafe von 3 1/3 auf 1 2/3 Jahre (teilweiser Freispruch), sprach aber dennoch dieselbe Strafe wie die erste Instanz aus; die Strafzumessung erweist sich unter diesen Umständen als nicht nachvollziehbar (Art. 50 StGB). Die Vorinstanz hat namentlich zu begründen, weshalb sie trotz teilweisem Freispruch die gleiche Strafe ausspricht wie die erste Instanz.
- Einschlägig für: Abs. B, E (Rückweisung), F (Berufungs-/Beschwerdeverfahren)
- Entscheid auf entscheidsuche.ch
BGer, 6B_808/2017 v. 16.10.2017, E. 2.1
- Thema: Methodik der (hypothetischen) Gesamtstrafe
- Kernaussage: Bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung ist eine hypothetische Gesamtstrafe für sämtliche miteinander abzuurteilenden Delikte festzulegen (Art. 49 Abs. 1 StGB); solange die Gesamtstrafe mindestens sechs Monate beträgt, ist Art. 41 StGB unbeachtlich (E. 2.1).
- Einschlägig für: Abs. D (Gesamtstrafe) — als Methodik-Bezug; keine Aussage zu Art. 29 BV.
- Entscheid auf entscheidsuche.ch
BGer, 6B_617/2021 v. 8.10.2021
- Thema: Standard-Gesamtstrafenbildung nach Art. 49 StGB
- Kernaussage: Bestätigung einer nach der konkreten Methode gebildeten Gesamtstrafe; Hinweis auf die Anforderungen an die Begründung des Gesamtstrafenbildungswegs.
- Einschlägig für: Abs. D (Gesamtstrafe)
- Entscheid auf entscheidsuche.ch
BGer, 6B_374/2025 v. 2.10.2025
- Thema: Bestätigung einer ausführlich begründeten Strafzumessung
- Kernaussage: Abweisung der Beschwerde gegen das Solothurner Obergericht (STBER.2024.50); bestätigt die dortige Qualifizierung des Gesamtverschuldens und die Ausweisung der Gewichtung als genügende Begründung nach Art. 50 StGB.
- Einschlägig für: Abs. C, E
- Entscheid auf entscheidsuche.ch
Kantonale / vorinstanzliche Entscheide
SO Obergericht, STBER.2024.50 v. 19.2.2025, E. 1.1–1.4
- Kanton: Solothurn
- Thema: Qualifizierungspflicht, Einsatzstrafe, Vorstrafen, Rückversetzung
- Kernaussage: Das Gesamtverschulden ist zu qualifizieren und mit Blick auf Art. 50 StGB im Urteil ausdrücklich zu benennen; Verschuldensformulierung und Strafmass müssen begrifflich im Einklang stehen (Hinweis auf 6B_1096/2010, 6B_1048/2010, 6B_763/2010). Vorstrafen dürfen nur als Täterkomponente, nicht im Rahmen einer prozentualen Straferhöhung wirken (E. 1.3). Ausführliche, nachvollziehbare Darstellung der Gewichtung und der Einsatzstrafe (E. 2.3 ff.).
- Zitierte Literatur: Trechsel/Thommen, in: Trechsel/Pieth, PK StGB; Niggli/Wiprächtiger, BSK
- Einschlägig für: Abs. C (Gewichtung), D (Gesamtstrafe)
- Entscheid auf entscheidsuche.ch (bestätigt durch BGer 6B_374/2025)
ZH Obergericht, SB250280 v. 13.11.2025
- Kanton: Zürich
- Thema: Begründung der Strafartwahl (Geld-/Freiheitsstrafe)
- Kernaussage: Erkennt das Gericht auf Freiheitsstrafe, muss die Strafartenwahl näher begründet werden (unter Hinweis auf BGE 144 IV 313, E. 1.1.1); die Begründung muss Art. 41 StGB Rechnung tragen.
- Einschlägig für: Abs. D (Strafartenwahl)
- Entscheid auf entscheidsuche.ch
SH Obergericht, 50/2018/29 v. 10.2.2021, E. 2.3
- Kanton: Schaffhausen
- Thema: Verbindungsbusse, Begründung der Bussenbemessung
- Kernaussage: Die Verbindungsbusse und ihr Verhältnis zur Freiheitsstrafe sind begründungspflichtig; die Begründung muss erkennen lassen, wie die Busse (u. a. im Verhältnis zum Einkommen) bemessen wurde.
- Einschlägig für: Abs. D (Verbindungsbusse)
- Entscheid auf entscheidsuche.ch
FR Tribunal cantonal, 501-2023-172 v. 23.9.2024
- Kanton: Freiburg
- Thema: Gesamtstrafenbildung, Einsatzstrafe
- Kernaussage: Ausweisung der Einsatzstrafe und der asperationsweisen Erhöhung als genügende Begründung der Gesamtstrafe.
- Einschlägig für: Abs. D (Gesamtstrafe)
- Entscheid auf entscheidsuche.ch
FR Tribunal cantonal, 501-2015-64 v. 14.1.2016
- Kanton: Freiburg
- Thema: Begründungspflicht bei der Strafzumessung im Berufungsverfahren
- Kernaussage: Verweis auf die Begründungsanforderungen von Art. 50 StGB bei der Nachprüfung erstinstanzlicher Strafzumessungen; Anforderungen an die nachvollziehbare Gewichtung.
- Einschlägig für: Abs. F (Rechtsmittel)
- Entscheid auf entscheidsuche.ch
GR Kantonsgericht, SR1-2025-52 v. 18.6.2026
- Kanton: Graubünden
- Thema: Kognition, Reparatur-Regel (aktuelle 2026-Praxis)
- Kernaussage: Bezieht sich auf die Eingriffsschwelle von BGE 149 IV 217 E. 1.1 und wendet die Reparatur-Regel an; blosse Begründungsmängel führen nicht zur Aufhebung, wenn das Strafmass im Ergebnis bundesrechtskonform ist.
- Einschlägig für: Abs. E (Kognition)
- Entscheid auf entscheidsuche.ch
GR Kantonsgericht, SR1-2025-29 v. 20.11.2025
- Kanton: Graubünden
- Thema: Strafzumessungsbegründung in der Gesamtwürdigung
- Kernaussage: Kantonale Anwendung der Grundsätze von Art. 50 StGB bei der Gesamtwürdigung von Täter- und Tatkomponente.
- Einschlägig für: Abs. B (Umfang)
- Entscheid auf entscheidsuche.ch
BS Appellationsgericht, SB.2025.53 v. 27.3.2026
- Kanton: Basel-Stadt
- Thema: Rückweisungs-Grundsätze, Bezugnahme auf 6B_905/2024
- Kernaussage: Übernimmt die Rückweisungs-Grundsätze von BGer 6B_905/2024 und prüft die Qualifizierung des Gesamtverschuldens als Kern der Begründungspflicht.
- Einschlägig für: Abs. C, E
- Entscheid auf entscheidsuche.ch
Letzte Aktualisierung: 2026-09-11. Alle Zitate maschinell geprüft: BGE/BGer via entscheidsuche.ch; der dort noch nicht indexierte Anlass-Entscheid 6B_814/2025 via opencaselaw (Volltext), verlinkt über die opencaselaw-Rückfallebene. Gesetzestext: Fedlex SR 311.0 (Konsolidierung 12. Juni 2026).