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Rechtsprechung zu Art. 49 StGB

Leitentscheide (BGE)

BGE 144 IV 313, E. 3

  • Thema: Strafzumessung, Konkurrenzen, Begründungspflicht
  • Kernaussage: Hat das Gericht eine Strafe für mehrere Straftaten auszusprechen, hat es zunächst für jede von ihnen die Art der Strafe zu bestimmen. Art. 49 Abs. 1 StGB ist nur anwendbar, wenn diese Strafen gleichartig sind. Die Begründungspflicht erfordert die nachvollziehbare Darlegung der Einzelstrafen und der Erhöhung.
  • Einschlägig für: Art. 49 Abs. 1 StGB (6'008 Zit.)

BGE 144 IV 217, E. 2.1

  • Thema: Konkurrenzen — Gleichartigkeit der Strafen
  • Kernaussage: Die Bildung einer Gesamtstrafe in Anwendung des Asperationsprinzips nach Art. 49 Abs. 1 StGB ist nur möglich, wenn das Gericht im konkreten Fall für jeden einzelnen Normverstoss gleichartige Strafen ausfällt.
  • Einschlägig für: Art. 49 Abs. 1 StGB (3'789 Zit.)

BGE 142 IV 265, E. 2.4.1

  • Thema: Zusatzstrafe bei retrospektiver Konkurrenz
  • Kernaussage: Methodik der Zusatzstrafenbildung; Art. 49 Abs. 2 StGB erlaubt keine erneute Beurteilung der in Rechtskraft erwachsenen Grundstrafe. Die Zusatzstrafe ist die infolge Asperation mit der Grundstrafe reduzierte Strafe.
  • Einschlägig für: Art. 49 Abs. 2 StGB (2'950 Zit.)

BGE 138 IV 120, E. 2

  • Thema: Gleichartigkeit der Strafen; Vollzug bei kumulativen Strafen
  • Kernaussage: Präzisierung des Begriffs der Gleichartigkeit der Strafen. Eine Erhöhung der Zusatzstrafe im Falle einer (teilweisen) retrospektiven Konkurrenz ist in Anwendung von Art. 49 Abs. 1 StGB vorzunehmen.
  • Einschlägig für: Art. 49 Abs. 1 und 2 StGB (2'700 Zit.)

BGE 137 IV 57, E. 2

  • Thema: Gleichartigkeit bei retrospektiver Konkurrenz
  • Kernaussage: Die Bildung einer Gesamtstrafe im Sinne von Art. 49 Abs. 1 StGB ist bei nicht gleichartigen Strafen nicht möglich. Diese sind kumulativ zu verhängen, da das Asperationsprinzip nur greift, wenn mehrere gleichartige Strafen vorliegen.
  • Einschlägig für: Art. 49 Abs. 1 und 2 StGB (2'019 Zit.)

Präzisierung der Rechtsprechung

BGE 145 IV 1, E. 1

  • Thema: Teilweise retrospektive Konkurrenz — Präzisierung
  • Kernaussage: Hat das Gericht mehrere Taten zu beurteilen, wovon mindestens eine Tat vor der Verurteilung wegen anderer Taten begangen wurde (teilweise retrospektive Konkurrenz), ist für die neuen Taten eine unabhängige Strafe festzulegen. Zwischen Taten vor und nach dem Ersturteil ist zu unterscheiden. Die Zusatzstrafe und die unabhängige Strafe sind zu addieren.
  • Einschlägig für: Art. 49 Abs. 2 StGB (875 Zit.)

Weitere Bundesgerichtsentscheide

BGE 137 IV 249

  • Thema: Widerruf der bedingten Strafe — Vorstrafe darf nicht geändert werden
  • Kernaussage: Es widerspricht der ratio legis von Art. 46 Abs. 1 StGB, eine (rechtskräftige) Vorstrafe zulasten des Verurteilten zu ändern, um eine Gesamtstrafe zu bilden.
  • Einschlägig für: Art. 49 Abs. 2 StGB, Art. 46 StGB

BGE 138 IV 113

  • Thema: Retrospektive Konkurrenz — Kassation des Ersturteils
  • Kernaussage: Für die Frage, ob und in welchem Umfang das Gericht eine Zusatzstrafe nach Art. 49 Abs. 2 StGB aussprechen muss, ist auf das Datum der ersten Verurteilung im ersten Verfahren abzustellen.
  • Einschlägig für: Art. 49 Abs. 2 StGB

BGE 137 IV 113

  • Thema: Konkurrenz zwischen versuchter Tötung und Körperverletzung
  • Kernaussage: Bestätigung der Rechtsprechung zur Konkurrenz zwischen versuchter Tötung und einfacher/schwerer Körperverletzung.
  • Einschlägig für: Art. 49 Abs. 1 StGB, Art. 9 StGB

BGE 133 IV 150, E. 5

  • Thema: Anrechnung der Untersuchungshaft in einem anderen Verfahren
  • Kernaussage: Auf die Strafe ist auch die Untersuchungshaft anzurechnen, die in einem anderen Verfahren angeordnet worden ist. Zu entziehende Freiheit ist wenn immer möglich mit bereits entzogener Freiheit zu kompensieren.
  • Einschlägig für: Art. 51 StGB, Art. 49 StGB

BGE 135 IV 191

  • Thema: Strafzumessung bei Mittätern
  • Kernaussage: Kein Anspruch auf «Gleichbehandlung im Unrecht» unter Mittätern. Unterschiede in der Strafzumessungspraxis sind zulässig, auch bei gleichem Tatbeitrag.
  • Einschlägig für: Art. 49 StGB, Art. 63 StGB aF

Top-Entscheide im Überblick

NrEntscheidungZit.Kernthese
1BGE 144 IV 3136'008Begründungspflicht bei Konkurrenzen
2BGE 144 IV 2173'789Gleichartigkeit der Strafen
3BGE 142 IV 2652'950Zusatzstrafe, retrospektive Konkurrenz
4BGE 138 IV 1202'700Präzisierung Gleichartigkeit
5BGE 137 IV 572'019Kumulation bei ungleichartigen Strafen
6BGE 145 IV 1875Präzisierung teilweise retrospektive Konkurrenz

Letzte Aktualisierung: 2026-06-13