Rechtsprechung zu Art. 46 StGB
Leitentscheide (BGE)
BGE 144 IV 217, E. 2.1
- Thema: Gesamtstrafenbildung, Gleichartigkeit
- Kernaussage: Die Bildung einer Gesamtstrafe nach dem Asperationsprinzip (Art. 49 Abs. 1 StGB) ist nur möglich, wenn das Gericht im konkreten Fall für jeden einzelnen Normverstoss gleichartige Strafen ausfällt. Dass die anzuwendenden Strafbestimmungen abstrakt gleichartige Strafen androhen, genügt nicht. Geld- und Freiheitsstrafen sind nicht gleichartig.
- Einschlägig für: Abs. 1 Satz 2 (Gesamtstrafenbildung)
BGE 145 IV 146
- Thema: Änderung der Rechtsprechung ab 1.1.2018
- Kernaussage: Am 1. Januar 2018 ist die revidierte Bestimmung von Art. 46 Abs. 1 Satz 2 StGB in Kraft getreten. Bei Widerruf des bedingten Strafvollzugs hat das Gericht nunmehr mit der widerrufenen und der neuen Strafe eine Gesamtstrafe zu bilden. Die Gesamtstrafenbildung setzt gleichartige Strafen voraus.
- Einschlägig für: Abs. 1 Satz 2 (neues Recht ab 2018)
BGE 134 IV 140, E. 4–5
- Thema: Verzicht auf den Widerruf
- Kernaussage: Präzisierung der Voraussetzungen für den Verzicht auf einen Widerruf (E. 4). Im vorliegenden Fall zu Unrecht verneint (E. 5). Das Gericht muss eine positive Prognose ausdrücklich begründen.
- Einschlägig für: Abs. 2 (Verzicht)
BGE 137 IV 249, E. 3.4.3
- Thema: Änderung der Vorstrafe, ratio legis
- Kernaussage: Es widerspricht der ratio legis von Art. 46 Abs. 1 StGB, eine (rechtskräftige) Vorstrafe zulasten des Verurteilten zu ändern. Das Verfahren ist nicht anwendbar, um eine Vorstrafe in eine schwerere Sanktion umzuwandeln.
- Einschlägig für: Abs. 1 Satz 2 (Schranken der Gesamtstrafenbildung)
BGE 138 IV 113
- Thema: Retrospektive Konkurrenz, Zusatzstrafe
- Kernaussage: Für die Frage, ob und in welchem Umfang das Gericht eine Zusatzstrafe im Sinne von Art. 49 Abs. 2 StGB aussprechen muss, ist auf das Datum der ersten Verurteilung im ersten Verfahren (Ersturteil) abzustellen. Für die Bemessung der Höhe der Zusatzstrafe ist das rechtskräftige Urteil im zweiten Verfahren massgebend.
- Einschlägig für: Abs. 1 Satz 2 (Zusatzstrafe vs. Gesamtstrafe)
BGE 143 IV 441, E. 2.3–2.4
- Thema: Probezeit bei teilbedingten Freiheitsstrafen
- Kernaussage: Bei teilbedingten Freiheitsstrafen verlängert sich die Probezeit um die Dauer des Vollzugs des unbedingt zu vollziehenden Teils der Strafe. Entsprechend beginnt die Frist zur Anordnung eines Widerrufs nach Art. 46 Abs. 5 StGB später zu laufen.
- Einschlägig für: Abs. 5 (Widerrufsfrist)
BGE 134 IV 241, E. 4
- Thema: Gesamtstrafenbildung bei gleichartigen Strafen (altes Recht)
- Kernaussage: Die Bildung einer Gesamtstrafe in sinngemässer Anwendung von Art. 49 StGB kommt nicht in Betracht, wenn die widerrufene Strafe und die neue Strafe gleichartig sind (alte Rechtsprechung vor 2018).
- Einschlägig für: Abs. 1 Satz 2 (frühere Rechtsprechung)
Weitere Bundesgerichtsentscheide
BGE 145 IV 137
- Thema: Lex mitior, Fünfjahresfrist
- Kernaussage: Das Bundesgericht prüft nicht, ob das nach Ausfällung des angefochtenen kantonalen Entscheids in Kraft getretene Recht milder ist. Die Fünfjahresfrist nach Art. 42 Abs. 2 StGB beginnt mit der Eröffnung des rechtskräftigen Urteils.
- Einschlägig für: Abs. 1 (Zusammenhang mit Art. 42)
BGer 6B 244/2021 vom 17. April 2023
- Thema: Strafzumessung, Verfolgungsverfährung
- Kernaussage: Mehrfacher Betrug; Strafzumessung im Zusammenhang mit Widerruf.
- Einschlägig für: Abs. 1 (Strafzumessung bei Widerruf)
BGer 6B 1070/2018 vom 14. August 2019
- Thema: Widerruf des bedingten Strafvollzugs
- Kernaussage: Widerruf im Zusammenhang mit Betäubungsmitteldelikten; Beweisverwertung und Willkür.
- Einschlägig für: Abs. 1 (Widerrufsvoraussetzungen)
BGer 6B 483/2016 vom 30. April 2018
- Thema: Strafzumessung, therapeutische Massnahme
- Kernaussage: Mehrfache einfache Körperverletzung; Anordnung einer therapeutischen Massnahme neben dem Widerruf.
- Einschlägig für: Abs. 1 (Zusammentreffen mit Massnahmen)
BGer 6B 744/2020 vom 26. Oktober 2020
- Thema: Widerruf
- Kernaussage: Widerruf des bedingten Strafvollzugs.
- Einschlägig für: Abs. 1
BGE 135 IV 146
- Thema: Übergangsrecht, Rückversetzungsverfahren
- Kernaussage: Gesamtstrafenbildung im Rückversetzungsverfahren nach altem Recht; Übergangsrecht bei Zusammentreffen von altem und neuem Recht.
- Einschlägig für: Abs. 1 (Übergangsrecht)
BGer 6B 808/2018 vom 6. Mai 2019
- Thema: Widerruf bei Führen ohne Führerausweis
- Kernaussage: Widerruf einer bedingten Freiheitsstrafe bei mehrfachem Führen eines Motorfahrzeugs trotz Entzug des Führerausweises.
- Einschlägig für: Abs. 1 (Widerruf bei Verkehrsdelikten)
BGer 6B 677/2019 vom 12. Dezember 2019
- Thema: Widerruf einer bedingten Freiheitsstrafe
- Kernaussage: Widerruf einer bedingten Freiheitsstrafe.
- Einschlägig für: Abs. 1
Letzte Aktualisierung: 2026-07-04