Skip to content

Rechtsprechung zu Art. 46 StGB

I. Leitentscheide des Bundesgerichts

BGE 145 IV 146 E. 2.1 — Gesamtstrafenbildung bei Widerruf

  • Thema: Praxisänderung per 1. Januar 2018 bei Widerruf bedingter Vorstrafen.
  • Kernaussage: Bei Widerruf des bedingten Strafvollzugs bildet das Sachgericht mit der widerrufenen und der neuen Strafe eine Gesamtstrafe, sofern die Strafen gleichartig sind.
  • Einschlägig für: Art. 46 Abs. 1 StGB, Art. 49 StGB.

BGE 144 IV 217 E. 2.1 — Gleichartigkeit der Strafen

  • Thema: Ausschluss der Gesamtstrafenbildung bei ungleichartigen Sanktionen.
  • Kernaussage: Geld- und Freiheitsstrafen sind keine gleichartigen Strafarten; bei Zusammentreffen von ungleichartigen Strafen ist eine Gesamtstrafenbildung unzulässig.
  • Einschlägig für: Art. 46 Abs. 1 StGB, Art. 49 Abs. 1 StGB.

BGE 134 IV 140 E. 4 — Legalprognose und Verzicht auf Widerruf

  • Thema: Kriterien für den Verzicht auf den Widerruf der bedingten Strafe.
  • Kernaussage: Der Widerruf setzt eine begründete negative Legalprognose voraus; fehlt eine solche, hat das Gericht auf den Widerruf zu verzichten und mildere Massnahmen zu prüfen.
  • Einschlägig für: Art. 46 Abs. 1 und 2 StGB.

BGE 141 IV 396 E. 3.1 — Selbstständiges Nachverfahren

  • Thema: Rechtsmittel und Verfahrensart nach Art. 363 ff. StPO.
  • Kernaussage: Selbstständige nachträgliche gerichtliche Entscheide im Vollzugs- und Widerrufsverfahren ergehen als Beschluss oder Verfügung und unterliegen der Beschwerde.
  • Einschlägig für: Art. 46 StGB, Art. 363 StPO.

BGE 135 IV 180 E. 1.4 — Sanktionensystem und Verwirkungsfristen

  • Thema: Fristberechnung beim Widerruf.
  • Kernaussage: Der Widerruf darf nach Ablauf der dreijährigen Verwirkungsfrist von Art. 46 Abs. 5 StGB nicht mehr angeordnet werden.
  • Einschlägig für: Art. 46 Abs. 5 StGB.

II. Weitere Entscheide

BGE 134 IV 60 E. 5.2 — Vollstreckung bei Geldstrafen

  • Thema: Vollzug ungleichartiger Strafen bei Widerruf.
  • Kernaussage: Treffen Geld- und Freiheitsstrafen aufeinander, sind beide Strafen nebeneinander zu vollziehen.
  • Einschlägig für: Art. 46 StGB, Art. 34 StGB.

BGer 6B_776/2016 vom 8. November 2016 E. 2 — Prüfung der Bewährungsaussichten

  • Thema: Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit im Urteilszeitpunkt.
  • Kernaussage: Für die Prognose nach Art. 46 StGB ist das gesamte Nachtatverhalten des Verurteilten massgebend.
  • Einschlägig für: Art. 46 Abs. 1 StGB.

BGer 6B_1021/2014 vom 3. September 2015 E. 1 — Richterliche Zuständigkeit

  • Thema: Annexkompetenz zur Beurteilung des Widerrufs.
  • Kernaussage: Das zur Aburteilung der neuen Straftat berufene Gericht besitzt zwingend auch die Kompetenz zur Beurteilung des Bewährungswiderrufs.
  • Einschlägig für: Art. 46 Abs. 3 StGB.

Obergericht ZH SB190011 vom 10. Dezember 2019 — Begründungspflicht bei Verzicht

  • Thema: Kantonale Rechtsprechung zur Prognosebeurteilung.
  • Kernaussage: Der Verzicht auf den Widerruf bedarf einer sorgfältigen Darlegung der Umstände, die trotz erneuter Straffälligkeit für eine Bewährung sprechen.
  • Einschlägig für: Art. 46 Abs. 2 StGB.

Obergericht TG RBOG 2008 Nr. 26 vom 30. September 2008 — Vollzugsentscheide bei Vorstrafen

  • Thema: Zusammenspiel von Bewährungsauflagen und Vollzugshindernissen.
  • Kernaussage: Bei Uneinbringlichkeit oder Vollzugsproblemen greifen die spezialgesetzlichen Umwandlungs- und Vollzugsregeln.
  • Einschlägig für: Art. 46 StGB.