Rechtsprechung zu Art. 39 StGB
I. Leitentscheide des Bundesgerichts
BGE 141 IV 396 E. 3.1 — Rechtsmittel bei selbstständigen nachträglichen Entscheiden
- Thema: Verfahrensform und Anfechtbarkeit nachträglicher gerichtlicher Anordnungen (Art. 363 ff. StPO).
- Kernaussage: Selbstständige nachträgliche gerichtliche Entscheide im Vollzugs- und Umwandlungsverfahren ergehen als Beschluss oder Verfügung und unterliegen der Beschwerde.
- Einschlägig für: Art. 39 StGB, Art. 363 StPO.
BGE 135 IV 121 E. 3.2 — Direkte Umwandlung in Freiheitsstrafe
- Thema: Kriterien für die Anordnung einer unbedingten Freiheitsstrafe bei Nichtleistung gemeinnütziger Arbeit.
- Kernaussage: Die direkte Umwandlung in eine unbedingte Freiheitsstrafe ist zulässig, wenn eine Geldstrafe voraussichtlich nicht vollzogen werden kann; dem Sachrichter steht ein weiter Ermessensspielraum zu.
- Einschlägig für: Art. 39 Abs. 3 StGB, Art. 41 StGB.
BGE 134 IV 97 E. 6.3 — Mahnung als Umwandlungsvoraussetzung
- Thema: Gesetzlicher Ablauf des Sanktionenvollzugs.
- Kernaussage: Eine Umwandlung der gemeinnützigen Arbeit darf erst nach vorgängig erfolgter Mahnung und erneutem Fehlverhalten angeordnet werden.
- Einschlägig für: Art. 39 Abs. 1 StGB.
BGE 134 IV 60 E. 6.2 — Bemessung der Ersatzgeldstrafe
- Thema: Festlegung der Tagessatzhöhe bei der Umwandlung von Sanktionen.
- Kernaussage: Wird gemeinnützige Arbeit in Geldstrafe umgewandelt, bestimmt sich die Tagessatzhöhe nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Verurteilten.
- Einschlägig für: Art. 39 StGB, Art. 34 StGB.
II. Weitere Entscheide
BGer 6B_754/2009 vom 1. Dezember 2009 E. 1.2 — Verweigerungshaltung und Mahnung
- Thema: Feststellung mangelnder Kooperation im Vollzugsverfahren.
- Kernaussage: Reagiert der Verurteilte weder auf Aufgebote noch auf die Mahnung, rechtfertigt dies die Feststellung fehlender Zahlungs- und Leistungsbereitschaft.
- Einschlägig für: Art. 39 Abs. 1 StGB.
BGer 6B_1021/2014 vom 3. September 2015 E. 1 — Nachträgliches Gerichtsverfahren
- Thema: Tragweite nachträglicher gerichtlicher Entscheide.
- Kernaussage: Das Nachverfahren nach Art. 363 ff. StPO erfasst sowohl vollzugsrechtliche Routinegeschäfte als auch einschneidende Sanktionsumwandlungen.
- Einschlägig für: Art. 39 StGB, Art. 363 StPO.
BGer 6B_140/2016 vom 14. Februar 2017 E. 3 — Spezialregelung bei Übertretungen
- Thema: Verhältnis zu Art. 107 Abs. 3 StGB.
- Kernaussage: Bei Übertretungen schliesst die Spezialnorm von Art. 107 Abs. 3 StGB die allgemeine Umwandlung nach Art. 39 StGB aus.
- Einschlägig für: Art. 39 StGB, Art. 107 StGB.
Gericht LU 21 08 125 vom 17. Januar 2008 — Anrechnung von Teilleistungen
- Thema: Umrechnung von geleisteten Arbeitsstunden in Tagessätze.
- Kernaussage: Bereits erbrachte Arbeitseinsätze sind beim Vollzug der Ersatzstrafe anrechenbar; erforderlich sind volle Vier-Stunden-Einheiten.
- Einschlägig für: Art. 39 StGB.
Obergericht TG RBOG 2008 Nr. 26 vom 30. September 2008 — Höchstpersönliche Strafhaftung
- Thema: Umwandlung in Freiheitsstrafe bei Vermögenslosigkeit.
- Kernaussage: Eine Umwandlung in Geldstrafe ist unzulässig, wenn die Zahlungspflicht ausschliesslich den unbeteiligten Ehegatten treffen würde.
- Einschlägig für: Art. 39 StGB.
Verwaltungsgericht ZH VB.2014.00336 vom 19. August 2014 — Verlust des Anwesenheitsrechts
- Thema: Einstellung der gemeinnützigen Arbeit ohne Mahnung.
- Kernaussage: Entfällt das ausländerrechtliche Bleiberecht des Verurteilten, darf die Vollzugsbehörde die Arbeit einstellen und direkt die Umwandlung beantragen.
- Einschlägig für: Art. 39 StGB.