Skip to content

Rechtsprechung zu Art. 34 StGB

I. Leitentscheide des Bundesgerichts

BGE 134 IV 60 E. 5.2 — Das zweistufige Tagessatzsystem

  • Thema: Grundlagen und Struktur der Geldstrafenbemessung; Nettoeinkommensprinzip.
  • Kernaussage: Die Bemessung der Geldstrafe trennt strikt zwischen der verschuldensabhängigen Zahl der Tagessätze (Abs. 1) und der leistungsfähigkeitsabhängigen Tagessatzhöhe (Abs. 2). Ausgangspunkt für die Höhe ist das Nettoeinkommen.
  • Einschlägig für: Art. 34 Abs. 1 und 2 StGB.

BGE 134 IV 97 E. 4 — Vorrang der Geldstrafe

  • Thema: Sanktionenwahl im Bereich kurzer Strafen.
  • Kernaussage: Das Gesetz räumt der Geldstrafe im Anwendungsbereich bis zu 180 Tagessätzen den Vorzug vor der Freiheitsstrafe ein; eine Freiheitsstrafe verlangt besondere Begründung.
  • Einschlägig für: Art. 34 StGB, Art. 41 StGB.

BGE 135 IV 180 E. 1.4 — Herabsetzung bei Mittellosigkeit

  • Thema: Kriterien für das Unterschreiten des gesetzlichen Regelansatzes.
  • Kernaussage: Bei Mittellosen und Fürsorgeempfängern gebieten es die wirtschaftlichen Verhältnisse, den Tagessatz bis auf den gesetzlichen Mindestansatz von 10 Franken zu senken.
  • Einschlägig für: Art. 34 Abs. 2 StGB.

II. Weitere Entscheide

BGer 6B_313/2013 vom 3. Mai 2013 E. 2.1 — Zulässige Abzugsposten

  • Thema: Berechnung des strafrechtlichen Nettoeinkommens.
  • Kernaussage: Abzugsfähig sind zwingende Auslagen wie Steuern, Krankenkassenprämien und tatsächliche Unterhaltspflichten; freiwillige Schuldenrückzahlungen bleiben unberücksichtigt.
  • Einschlägig für: Art. 34 Abs. 2 StGB.

BGer 6B_610/2009 vom 13. Juli 2010 E. 1.3 — Ausschluss symbolischer Tagessätze

  • Thema: Mindesthöhe des Tagessatzes.
  • Kernaussage: Ein Tagessatz unter 10 Franken hat rein symbolischen Charakter und ist mit dem Sinn einer spürbaren Kriminalstrafe unvereinbar.
  • Einschlägig für: Art. 34 Abs. 2 StGB.

BGer 6B_464/2020 vom 3. September 2020 E. 1.3 — Relevanter Beurteilungszeitpunkt

  • Thema: Massgeblichkeit der Verhältnisse im Zeitpunkt des Urteils.
  • Kernaussage: Für die Bemessung des Tagessatzes sind die wirtschaftlichen Verhältnisse im Zeitpunkt des Sachurteils massgebend.
  • Einschlägig für: Art. 34 Abs. 2 StGB.

Zivil- und Strafgericht BE SK 2009 176 vom 2. Juli 2009 — Grundsätze kantonaler Tagessatzberechnung

  • Thema: Konsumverzicht und Opfergleichheit als Strafzweck.
  • Kernaussage: Der Tagessatz entzieht dem Verurteilten denjenigen Teil des Einkommens, der nicht für den unumgänglichen Lebensunterhalt benötigt wird.
  • Einschlägig für: Art. 34 Abs. 2 StGB.

Zivil- und Strafgericht BE SK 2007 445 vom 21. Februar 2008 — Hypothetisches Einkommen

  • Thema: Berücksichtigung hypothetischer Erwerbsmöglichkeiten.
  • Kernaussage: Schöpft der Täter seine zumutbare Erwerbskraft mutwillig nicht aus, kann der Tagessatz auf Basis eines hypothetischen Einkommens festgesetzt werden.
  • Einschlägig für: Art. 34 Abs. 2 StGB.

Zivil- und Strafgericht BE SK 2018 50 vom 15. August 2018 — Tagessatz bei Sozialhilfebezügern

  • Thema: Praxis zur Tagessatzhöhe bei Fürsorgeempfängern.
  • Kernaussage: Bei Personen im Bezug von Sozialhilfeleistungen ist der Tagessatz regelmässig im Bereich von CHF 10 bis CHF 25 anzusetzen.
  • Einschlägig für: Art. 34 Abs. 2 StGB.

Obergericht TG RBOG 2008 Nr. 25 vom 20. November 2008 — Ehegattenunterhalt

  • Thema: Einbezug des Familieneinkommens bei nicht erwerbstätigen Partnern.
  • Kernaussage: Der zivilrechtliche Unterhaltsanspruch des haushaltsführenden Ehegatten stellt eine berücksichtigungsfähige Einkommensquelle für die Tagessatzbemessung dar.
  • Einschlägig für: Art. 34 Abs. 2 StGB.