Rechtsprechung zu Art. 34 StGB
I. Leitentscheide des Bundesgerichts
BGE 134 IV 60 E. 5.2 — Das zweistufige Tagessatzsystem
- Thema: Grundlagen und Struktur der Geldstrafenbemessung; Nettoeinkommensprinzip.
- Kernaussage: Die Bemessung der Geldstrafe trennt strikt zwischen der verschuldensabhängigen Zahl der Tagessätze (Abs. 1) und der leistungsfähigkeitsabhängigen Tagessatzhöhe (Abs. 2). Ausgangspunkt für die Höhe ist das Nettoeinkommen.
- Einschlägig für: Art. 34 Abs. 1 und 2 StGB.
BGE 134 IV 97 E. 4 — Vorrang der Geldstrafe
- Thema: Sanktionenwahl im Bereich kurzer Strafen.
- Kernaussage: Das Gesetz räumt der Geldstrafe im Anwendungsbereich bis zu 180 Tagessätzen den Vorzug vor der Freiheitsstrafe ein; eine Freiheitsstrafe verlangt besondere Begründung.
- Einschlägig für: Art. 34 StGB, Art. 41 StGB.
BGE 135 IV 180 E. 1.4 — Herabsetzung bei Mittellosigkeit
- Thema: Kriterien für das Unterschreiten des gesetzlichen Regelansatzes.
- Kernaussage: Bei Mittellosen und Fürsorgeempfängern gebieten es die wirtschaftlichen Verhältnisse, den Tagessatz bis auf den gesetzlichen Mindestansatz von 10 Franken zu senken.
- Einschlägig für: Art. 34 Abs. 2 StGB.
II. Weitere Entscheide
BGer 6B_313/2013 vom 3. Mai 2013 E. 2.1 — Zulässige Abzugsposten
- Thema: Berechnung des strafrechtlichen Nettoeinkommens.
- Kernaussage: Abzugsfähig sind zwingende Auslagen wie Steuern, Krankenkassenprämien und tatsächliche Unterhaltspflichten; freiwillige Schuldenrückzahlungen bleiben unberücksichtigt.
- Einschlägig für: Art. 34 Abs. 2 StGB.
BGer 6B_610/2009 vom 13. Juli 2010 E. 1.3 — Ausschluss symbolischer Tagessätze
- Thema: Mindesthöhe des Tagessatzes.
- Kernaussage: Ein Tagessatz unter 10 Franken hat rein symbolischen Charakter und ist mit dem Sinn einer spürbaren Kriminalstrafe unvereinbar.
- Einschlägig für: Art. 34 Abs. 2 StGB.
BGer 6B_464/2020 vom 3. September 2020 E. 1.3 — Relevanter Beurteilungszeitpunkt
- Thema: Massgeblichkeit der Verhältnisse im Zeitpunkt des Urteils.
- Kernaussage: Für die Bemessung des Tagessatzes sind die wirtschaftlichen Verhältnisse im Zeitpunkt des Sachurteils massgebend.
- Einschlägig für: Art. 34 Abs. 2 StGB.
Zivil- und Strafgericht BE SK 2009 176 vom 2. Juli 2009 — Grundsätze kantonaler Tagessatzberechnung
- Thema: Konsumverzicht und Opfergleichheit als Strafzweck.
- Kernaussage: Der Tagessatz entzieht dem Verurteilten denjenigen Teil des Einkommens, der nicht für den unumgänglichen Lebensunterhalt benötigt wird.
- Einschlägig für: Art. 34 Abs. 2 StGB.
Zivil- und Strafgericht BE SK 2007 445 vom 21. Februar 2008 — Hypothetisches Einkommen
- Thema: Berücksichtigung hypothetischer Erwerbsmöglichkeiten.
- Kernaussage: Schöpft der Täter seine zumutbare Erwerbskraft mutwillig nicht aus, kann der Tagessatz auf Basis eines hypothetischen Einkommens festgesetzt werden.
- Einschlägig für: Art. 34 Abs. 2 StGB.
Zivil- und Strafgericht BE SK 2018 50 vom 15. August 2018 — Tagessatz bei Sozialhilfebezügern
- Thema: Praxis zur Tagessatzhöhe bei Fürsorgeempfängern.
- Kernaussage: Bei Personen im Bezug von Sozialhilfeleistungen ist der Tagessatz regelmässig im Bereich von CHF 10 bis CHF 25 anzusetzen.
- Einschlägig für: Art. 34 Abs. 2 StGB.
Obergericht TG RBOG 2008 Nr. 25 vom 20. November 2008 — Ehegattenunterhalt
- Thema: Einbezug des Familieneinkommens bei nicht erwerbstätigen Partnern.
- Kernaussage: Der zivilrechtliche Unterhaltsanspruch des haushaltsführenden Ehegatten stellt eine berücksichtigungsfähige Einkommensquelle für die Tagessatzbemessung dar.
- Einschlägig für: Art. 34 Abs. 2 StGB.