Rechtsprechung zu Art. 20 StGB
Leitentscheide (BGE)
BGE 129 IV 6, E. 2–4 (6'027 Zit.)
- Thema: Schuldfähigkeit, Verbotsirrtum, Greenpeace-Blockade
- Kernaussage: Das Bundesgericht befasst sich mit dem Verbotsirrtum und der Schuldfähigkeit bei zivilem Ungehorsam. Die Kenntnis der Rechtswidrigkeit einer Handlung ist nicht gleichbedeutend mit voller Schuldfähigkeit; die Begutachtungspflicht besteht bei konkreten Anhaltspunkten.
- Einschlägig für: Voraussetzungen der Begutachtungspflicht
BGE 133 IV 145, E. 3.5–3.6
- Thema: Posttraumatische Belastungsstörungen und Schuldfähigkeit
- Kernaussage: Posttraumatische Belastungs- und Anpassungsstörungen sind im allgemeinen nicht mit Straftaten verbunden und begründen allein keine ernsthaften Zweifel an der Schuldfähigkeit. Die blosse Diagnose nebst IV-Rente begründet keine ernsthaften Zweifel an der Schuldfähigkeit im Sinne von Art. 20 StGB.
- Einschlägig für: Ernsthafter Anlass (Negativabgrenzung)
BGE 143 IV 330, E. 2.2
- Thema: Freiheitsentziehende Massnahmen bei Schuldunfähigkeit
- Kernaussage: Das Bundesgericht hält fest, dass eine Begutachtung der Schuldfähigkeit Voraussetzung für die Anordnung von Massnahmen nach Art. 19 Abs. 3 StGB ist. Der Haftrichter prüft nur den dringenden Tatverdacht.
- Einschlägig für: Begutachtung als Voraussetzung für Massnahmen
Weitere Bundesgerichtsentscheide
BGer 6B_1029/2019, E. 1.3.1
- Thema: Anordnung der Begutachtung; nicht in jedem Fall erforderlich
- Kernaussage: Gemäss Art. 20 StGB ordnet die Untersuchungsbehörde oder das Gericht die Begutachtung an, wenn ernsthafter Anlass besteht, an der Schuldfähigkeit des Täters zu zweifeln. Ein Gutachten ist nicht in jedem Fall erforderlich.
- Einschlägig für: Voraussetzungen der Begutachtungspflicht
BGer 6B_1363/2019, E. 1.6.1
- Thema: Schlussfolgerungen des Sachverständigen
- Kernaussage: Das Gericht darf die Schlussfolgerungen des Sachverständigen zur Schuldfähigkeit nicht ohne triftige Gründe beiseite legen (BOMMER, N. 33 zu Art. 20 StGB).
- Einschlägig für: Bindungswirkung des Gutachtens
BGer 6B_1186/2019, E. 1.1
- Thema: Verdacht auf dissoziative Identitätsstörung
- Kernaussage: Besteht ernsthafter Anlass, an der Schuldfähigkeit zu zweifeln (z.B. Verdacht auf dissoziative Identitätsstörung), muss ein psychiatrisches Gutachten angeordnet werden.
- Einschlägig für: Ernsthafter Anlass bei Persönlichkeitsstörungen
BGer 6B_515/2011, E. 2.1
- Thema: Abweichung des Gerichts vom Gutachten
- Kernaussage: Gelangt das Gericht trotz klarer gutachterlicher Aussagen zu einem abweichenden Ergebnis, muss es dies begründen. Eine unbegründete Abweichung verletzt Art. 20 i.V.m. Art. 19 Abs. 2 StGB.
- Einschlägig für: Bindungswirkung des Gutachtens
BGer 6B_644/2009, E. 1.2
- Thema: Begutachtungspflicht bei Strafzumessung
- Kernaussage: Das Bundesgericht wiederholt die Grundsätze zur Begutachtungspflicht: Anordnung, wenn ein ernsthafter Anlass besteht, an der Schuldfähigkeit des Täters zu zweifeln.
- Einschlägig für: Strafzumessung und Schuldfähigkeit
Letzte Aktualisierung: 2026-06-13