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Rechtsprechung zu Art. 18 StGB — Strafzumessung

I. Schuldprinzip als Strafzumessungsschranke

BGE 136 IV 77, E. 3.2

  • Thema: Doppelcharakter des Schuldprinzips; Strafzumessungsschranke
  • Kernaussage: Das Schuldprinzip hat Doppelcharakter: Es ist sowohl Strafbegründungsschranke (keine Strafe ohne Schuld) als auch Strafzumessungsschranke (die Strafe darf das schuldangemessene Mass nicht überschreiten). Eine schuldüberschreitende Strafe verstösst gegen Art. 9 BV (Willkürverbot).
  • Einschlägig für: Art. 18 StGB (Schuldprinzip), Art. 9 BV (Willkürverbot)

BGE 144 IV 313, E. 3.1–3.2 (6'008 Zit.)

  • Thema: Zweistufige Strafzumessung; schuldangemessener Spielraum
  • Kernaussage: Die Strafzumessung erfolgt in zwei Stufen: Zunächst ist der schuldangemessene Spielraum zu bestimmen (Art. 18 StGB), dann sind die Strafzumessungstatsachen zu gewichten (Art. 47 StGB). Hat das Gericht eine Strafe für mehrere Straftaten auszusprechen, hat es zunächst für jede von ihnen die Art der Strafe zu bestimmen. Art. 49 Abs. 1 StGB ist nur anwendbar, wenn diese Strafen gleichartig sind.
  • Einschlägig für: Art. 18 StGB, Art. 47 StGB, Art. 49 Abs. 1 StGB

BGE 140 IV 277, E. 3.1

  • Thema: Willkürkontrolle bei der Strafzumessung
  • Kernaussage: Das Bundesgericht übt bei der Strafzumessung eine Willkürkontrolle aus. Es überprüft nicht, ob es die Strafe selbst anders bemessen hätte, sondern ob die Vorinstanz willkürlich gehandelt hat. Willkür liegt vor, wenn die Strafe offensichtlich zu hoch oder zu niedrig ist oder wenn wesentliche Strafzumessungstatsachen übersehen wurden.
  • Einschlägig für: Art. 18 StGB, Art. 9 BV (Willkürverbot)

II. Schuldformen und Strafzumessung

BGE 143 IV 433, E. 4.1

  • Thema: Eventualvorsatz vs. bewusste Fahrlässigkeit; Abgrenzung
  • Kernaussage: Die Abgrenzung zwischen Eventualvorsatz und bewusster Fahrlässigkeit hat massgebliche Bedeutung für die Strafzumessung. Eventualvorsatz liegt vor, wenn der Täter den Erfolgseintritt für möglich hält und ihn in Kauf nimmt; bewusste Fahrlässigkeit, wenn der Täter ernstlich darauf vertraut, der Erfolg werde nicht eintreten.
  • Einschlägig für: Art. 18 StGB, Art. 12 StGB (Vorsatz/Fahrlässigkeit)

BGer 6B_1005/2025 — 19.05.2026

  • Thema: Strafzumessung im Verkehrsstrafrecht; Verbindungsbusse
  • Kernaussage: Das Bundesgericht bestätigt die Obergrenze der Verbindungsbusse (20 % der schuldangemessenen Sanktion) und hält fest, dass die Strafzumessung im Verkehrsstrafrecht den allgemeinen Grundsätzen von Art. 18 und Art. 47 StGB folgt. Ein Verschreiber im Dispositiv zugunsten des Beschuldigten wird nicht korrigiert.
  • Einschlägig für: Art. 18 StGB, Art. 47 StGB, Art. 106 StGB (Busse)

III. Willkürkontrolle und Praxisänderungen

BGE 135 IV 186, E. 2

  • Thema: Verstärkte Strafzumessungskontrolle; Willkürprüfung
  • Kernaussage: Das Bundesgericht hat in jüngerer Zeit die Strafzumessungskontrolle leicht verstärkt und ist weniger zurückhaltend bei der Aufhebung von kantonalen Strafzumessungsentscheiden. Die Willkürkontrolle bleibt jedoch grundsätzlich, da die Strafzumessung primär Sache der kantonalen Instanzen ist.
  • Einschlägig für: Art. 18 StGB, Art. 9 BV

BGE 133 IV 150, E. 5

  • Thema: Anrechnung der Untersuchungshaft; Strafzumessung bei Gesamtstrafen
  • Kernaussage: Auf die Strafe ist auch die Untersuchungshaft anzurechnen, die in einem anderen Verfahren angeordnet worden ist. Zu entziehende Freiheit ist wenn immer möglich mit bereits entzogener Freiheit zu kompensieren. Das Schuldprinzip (Art. 18 StGB) gebietet die Anrechnung.
  • Einschlägig für: Art. 18 StGB, Art. 51 StGB (Anrechnung), Art. 49 StGB

IV. Verhältnis zu Art. 47 StGB

BGE 144 IV 217, E. 2.1 (3'789 Zit.)

  • Thema: Gleichartigkeit der Strafen; Asperationsprinzip
  • Kernaussage: Die Bildung einer Gesamtstrafe in Anwendung des Asperationsprinzips nach Art. 49 Abs. 1 StGB ist nur möglich, wenn das Gericht im konkreten Fall für jeden einzelnen Normverstoss gleichartige Strafen ausfällt. Das Schuldprinzip (Art. 18 StGB) verlangt, dass die Einzelstrafen schuldangemessen sind, bevor die Asperation erfolgt.
  • Einschlägig für: Art. 18 StGB, Art. 47 StGB, Art. 49 Abs. 1 StGB

Top-Entscheide im Überblick

NrEntscheidungZit.Kernthese
1BGE 144 IV 3136'008Zweistufige Strafzumessung; schuldangemessener Spielraum
2BGE 144 IV 2173'789Gleichartigkeit der Strafen; Asperationsprinzip
3BGE 140 IV 277Willkürkontrolle bei der Strafzumessung
4BGE 136 IV 77Doppelcharakter des Schuldprinzips
5BGE 143 IV 433Eventualvorsatz vs. bewusste Fahrlässigkeit
6BGer 6B_1005/2025Verbindungsbusse; Strafzumessung im Verkehrsstrafrecht

Letzte Aktualisierung: 2026-06-13