Rechtsprechung zu Art. 18 StGB — Strafzumessung
I. Schuldprinzip als Strafzumessungsschranke
BGE 136 IV 77, E. 3.2
- Thema: Doppelcharakter des Schuldprinzips; Strafzumessungsschranke
- Kernaussage: Das Schuldprinzip hat Doppelcharakter: Es ist sowohl Strafbegründungsschranke (keine Strafe ohne Schuld) als auch Strafzumessungsschranke (die Strafe darf das schuldangemessene Mass nicht überschreiten). Eine schuldüberschreitende Strafe verstösst gegen Art. 9 BV (Willkürverbot).
- Einschlägig für: Art. 18 StGB (Schuldprinzip), Art. 9 BV (Willkürverbot)
BGE 144 IV 313, E. 3.1–3.2 (6'008 Zit.)
- Thema: Zweistufige Strafzumessung; schuldangemessener Spielraum
- Kernaussage: Die Strafzumessung erfolgt in zwei Stufen: Zunächst ist der schuldangemessene Spielraum zu bestimmen (Art. 18 StGB), dann sind die Strafzumessungstatsachen zu gewichten (Art. 47 StGB). Hat das Gericht eine Strafe für mehrere Straftaten auszusprechen, hat es zunächst für jede von ihnen die Art der Strafe zu bestimmen. Art. 49 Abs. 1 StGB ist nur anwendbar, wenn diese Strafen gleichartig sind.
- Einschlägig für: Art. 18 StGB, Art. 47 StGB, Art. 49 Abs. 1 StGB
BGE 140 IV 277, E. 3.1
- Thema: Willkürkontrolle bei der Strafzumessung
- Kernaussage: Das Bundesgericht übt bei der Strafzumessung eine Willkürkontrolle aus. Es überprüft nicht, ob es die Strafe selbst anders bemessen hätte, sondern ob die Vorinstanz willkürlich gehandelt hat. Willkür liegt vor, wenn die Strafe offensichtlich zu hoch oder zu niedrig ist oder wenn wesentliche Strafzumessungstatsachen übersehen wurden.
- Einschlägig für: Art. 18 StGB, Art. 9 BV (Willkürverbot)
II. Schuldformen und Strafzumessung
BGE 143 IV 433, E. 4.1
- Thema: Eventualvorsatz vs. bewusste Fahrlässigkeit; Abgrenzung
- Kernaussage: Die Abgrenzung zwischen Eventualvorsatz und bewusster Fahrlässigkeit hat massgebliche Bedeutung für die Strafzumessung. Eventualvorsatz liegt vor, wenn der Täter den Erfolgseintritt für möglich hält und ihn in Kauf nimmt; bewusste Fahrlässigkeit, wenn der Täter ernstlich darauf vertraut, der Erfolg werde nicht eintreten.
- Einschlägig für: Art. 18 StGB, Art. 12 StGB (Vorsatz/Fahrlässigkeit)
BGer 6B_1005/2025 — 19.05.2026
- Thema: Strafzumessung im Verkehrsstrafrecht; Verbindungsbusse
- Kernaussage: Das Bundesgericht bestätigt die Obergrenze der Verbindungsbusse (20 % der schuldangemessenen Sanktion) und hält fest, dass die Strafzumessung im Verkehrsstrafrecht den allgemeinen Grundsätzen von Art. 18 und Art. 47 StGB folgt. Ein Verschreiber im Dispositiv zugunsten des Beschuldigten wird nicht korrigiert.
- Einschlägig für: Art. 18 StGB, Art. 47 StGB, Art. 106 StGB (Busse)
III. Willkürkontrolle und Praxisänderungen
BGE 135 IV 186, E. 2
- Thema: Verstärkte Strafzumessungskontrolle; Willkürprüfung
- Kernaussage: Das Bundesgericht hat in jüngerer Zeit die Strafzumessungskontrolle leicht verstärkt und ist weniger zurückhaltend bei der Aufhebung von kantonalen Strafzumessungsentscheiden. Die Willkürkontrolle bleibt jedoch grundsätzlich, da die Strafzumessung primär Sache der kantonalen Instanzen ist.
- Einschlägig für: Art. 18 StGB, Art. 9 BV
BGE 133 IV 150, E. 5
- Thema: Anrechnung der Untersuchungshaft; Strafzumessung bei Gesamtstrafen
- Kernaussage: Auf die Strafe ist auch die Untersuchungshaft anzurechnen, die in einem anderen Verfahren angeordnet worden ist. Zu entziehende Freiheit ist wenn immer möglich mit bereits entzogener Freiheit zu kompensieren. Das Schuldprinzip (Art. 18 StGB) gebietet die Anrechnung.
- Einschlägig für: Art. 18 StGB, Art. 51 StGB (Anrechnung), Art. 49 StGB
IV. Verhältnis zu Art. 47 StGB
BGE 144 IV 217, E. 2.1 (3'789 Zit.)
- Thema: Gleichartigkeit der Strafen; Asperationsprinzip
- Kernaussage: Die Bildung einer Gesamtstrafe in Anwendung des Asperationsprinzips nach Art. 49 Abs. 1 StGB ist nur möglich, wenn das Gericht im konkreten Fall für jeden einzelnen Normverstoss gleichartige Strafen ausfällt. Das Schuldprinzip (Art. 18 StGB) verlangt, dass die Einzelstrafen schuldangemessen sind, bevor die Asperation erfolgt.
- Einschlägig für: Art. 18 StGB, Art. 47 StGB, Art. 49 Abs. 1 StGB
Top-Entscheide im Überblick
| Nr | Entscheidung | Zit. | Kernthese |
|---|---|---|---|
| 1 | BGE 144 IV 313 | 6'008 | Zweistufige Strafzumessung; schuldangemessener Spielraum |
| 2 | BGE 144 IV 217 | 3'789 | Gleichartigkeit der Strafen; Asperationsprinzip |
| 3 | BGE 140 IV 277 | — | Willkürkontrolle bei der Strafzumessung |
| 4 | BGE 136 IV 77 | — | Doppelcharakter des Schuldprinzips |
| 5 | BGE 143 IV 433 | — | Eventualvorsatz vs. bewusste Fahrlässigkeit |
| 6 | BGer 6B_1005/2025 | — | Verbindungsbusse; Strafzumessung im Verkehrsstrafrecht |
Letzte Aktualisierung: 2026-06-13