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Rechtsprechung zu Art. 13 StGB

I. Leitentscheide des Bundesgerichts

BGE 129 IV 238 E. 3 — Irrtum bei normativen Merkmalen

  • Thema: Sachverhaltsirrtum infolge unzutreffender rechtlicher Wertungen.
  • Kernaussage: Wer infolge fehlerhafter Rechtsvorstellungen die tatsächlichen Merkmale eines Tatbestands verkennt, handelt im Sachverhaltsirrtum gemäss Art. 13 StGB.
  • Einschlägig für: Art. 13 Abs. 1 StGB.

BGE 147 IV 193 E. 1.4 — Abgrenzung von Irrtum und Wahn

  • Thema: Ausschluss von Art. 13 StGB bei psychotischen Wahnvorstellungen.
  • Kernaussage: Krankheitsbedingte Fehlwahrnehmungen führen nicht zu einem Sachverhaltsirrtum zu Gunsten des Täters, sondern sind nach Art. 19 StGB zu beurteilen.
  • Einschlägig für: Art. 13 StGB, Art. 19 StGB.

BGE 135 IV 12 E. 2.3.1 — Bewusstes Nichtwissen

  • Thema: Ausschluss des Irrtums bei bewusster Unkenntnis.
  • Kernaussage: Wer weiss, dass er über entscheidende Tatsachen keine Kenntnis hat und dennoch handelt, unterliegt keinem rechtlich geschützten Irrtum.
  • Einschlägig für: Art. 13 Abs. 1 StGB.

BGE 115 IV 221 E. 1 — Deliktischer Wille bei Zurechnungsunfähigkeit

  • Thema: Handlungsfähigkeit und Vorsatz bei psychischen Störungen.
  • Kernaussage: Auch im Zustand der Schuldunfähigkeit kann vorsätzliches Handeln vorliegen, das vom Sachverhaltsirrtum abzugrenzen ist.
  • Einschlägig für: Art. 13 StGB, Art. 12 StGB.

BGer 6B_804/2018 vom 21. November 2018 E. 3.1.1 — Abgrenzung zum Verbotsirrtum

  • Thema: Dogmatische Unterscheidung zwischen Tatumstandsirrtum und Unrechtsbewusstsein.
  • Kernaussage: Fehlvorstellungen über die Tatsachenbasis schliessen den Vorsatz aus, während die Verkennung der Rechtswidrigkeit dem Verbotsirrtum unterliegt.
  • Einschlägig für: Art. 13 StGB, Art. 21 StGB.

II. Weitere Entscheide

BGE 140 IV 150 E. 3.5 — Verschulden bei Fahrlässigkeit

  • Thema: Bemessung des Verschuldens bei vermeidbarem Irrtum.
  • Kernaussage: Der Grad der Pflichtwidrigkeit bei Erkennbarkeit des Irrtums bestimmt die Strafe nach Art. 13 Abs. 2 StGB.
  • Einschlägig für: Art. 13 Abs. 2 StGB, Art. 47 StGB.

BGer 6B_776/2016 vom 8. November 2016 E. 2 — Begründung der Vorwerfbarkeit

  • Thema: richterliche Pflicht zur Feststellung der Tätervorstellung.
  • Kernaussage: Das Gericht muss feststellen, von welchem Sachverhalt der Handelnde zur Tatzeit ausging.
  • Einschlägig für: Art. 13 Abs. 1 StGB.

BGer 6B_1056/2016 vom 6. Juni 2017 E. 1.3 — Sorgfaltsmassstab

  • Thema: Massstäbe der pflichtgemässen Vorsicht.
  • Kernaussage: Die Vermeidbarkeit beurteilt sich nach den individuellen Fähigkeiten und Erkenntnismöglichkeiten des Täters.
  • Einschlägig für: Art. 13 Abs. 2 StGB.

Obergericht ZH SB180414 vom 24. Mai 2019 — Irrtumsbehauptungen bei Gewaltdelikten

  • Thema: Beweiswürdigung von Schutzbehauptungen.
  • Kernaussage: Ein behaupteter Irrtum über das Vorliegen einer Notwehrlage (Putativnotwehr) muss durch objektive Indizien gestützt werden.
  • Einschlägig für: Art. 13 StGB, Art. 15 StGB.

Obergericht ZH SB190089 vom 9. März 2020 — Fahrlässige Nebendelikte

  • Thema: Verurteilung wegen fahrlässiger Begehung bei vermeidbarem Irrtum.
  • Kernaussage: Führt ein Sachverhaltsirrtum zum Wegfall des Vorsatzes, ist die Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung zu prüfen.
  • Einschlägig für: Art. 13 Abs. 2 StGB, Art. 125 StGB.