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Rechtsprechung zu Art. 12 StGB

Rechtsprechung zu Art. 12 StGB

I. Leitentscheide (BGE)

BGE 135 IV 12 — Subjektive Tatbestandsvoraussetzungen / Falschbeurkundung

THEMA: Eventualvorsatz / bedingter Vorsatz

KERNAUSSAGE: Wer bewusst ungelesene Urkunden unterzeichnet, kann sich nicht darauf berufen, ihren wahren Inhalt nicht gekannt zu haben. Wer weiss, dass er nichts weiss, irrt nicht (E. 2.3.1). Es darf jedoch nicht unbesehen von diesem Wissen auf die Inkaufnahme einer Falschbeurkundung geschlossen werden (E. 2.3.2). Als Indizien für die Inkaufnahme kommen in Betracht: Ausmass der Gefährdung fremder Interessen, das situative Risiko der Erfolgsverwirklichung sowie die Motive des Täters (E. 2.3.3).

EINSCHLÄGIG FÜR: Art. 12 Abs. 2 (Eventualvorsatz / bedingter Vorsatz)


BGE 134 IV 26 — Körperverletzung beim Eishockeyspiel

THEMA: Vorsatz bei Sportfouls / Inkaufnahme

KERNAUSSAGE: In die strafrechtliche Beurteilung von Foulspielen bei Mannschaftssportarten sind die geltenden Spielregeln miteinzubeziehen. Je krasser Regeln verletzt werden, die dem Schutz der Körperintegrität dienen, desto eher ist von vorsätzlichem Handeln auszugehen.

EINSCHLÄGIG FÜR: Art. 12 Abs. 2 (Vorsatz / Inkaufnahme)


BGE 134 IV 255 — Fahrlässige Störung des öffentlichen Verkehrs

THEMA: Fahrlässigkeit / Unterlassen

KERNAUSSAGE: Wer nach der Schaffung einer Gefahr im Sinne von Art. 11 Abs. 2 lit. d StGB passiv bleibt, begeht dadurch eine Fahrlässigkeit im Sinne von Art. 12 Abs. 3 StGB, sofern sein Nichthandeln nicht aus einer Hinnahme der vorhersehbaren Konsequenzen (Eventualvorsatz) resultiert, sondern aus einer Unaufmerksamkeit oder einem vorwerfbaren Mangel an Anstrengung (bewusste Fahrlässigkeit vs. Eventualvorsatz).

EINSCHLÄGIG FÜR: Art. 12 Abs. 3 (Fahrlässigkeit / Unterlassen)


BGE 135 IV 56 — Fahrlässige schwere Körperverletzung

THEMA: Fahrlässigkeit / Zurechnung / Schussabgabe

KERNAUSSAGE: Fragen der Zurechnung des Erfolgs bei fahrlässiger schwerer Körperverletzung. Beurteilung der Kausalität und der Sorgfaltspflichtverletzung im Kontext von Schussabgabe mit einer Pistole. Wo besondere, der Unfallverhütung dienende Normen ein bestimmtes Verhalten gebieten, bestimmt sich das Mass der Sorgfalt in erster Linie nach diesen Vorschriften.

EINSCHLÄGIG FÜR: Art. 12 Abs. 3 (Fahrlässigkeit / objektive Sorgfaltspflicht)


BGE 136 IV 55 — Strafzumessung bei verminderter Schuldfähigkeit

THEMA: Strafzumessung / verminderte Schuldfähigkeit

KERNAUSSAGE: Ausgehend von der objektiven Tatschwere hat der Richter das (subjektive) Tatverschulden zu bewerten. Dabei hat er auch die verminderte Schuldfähigkeit zu berücksichtigen und darzulegen, in welchem Umfange sich diese verschuldensmindernd auswirkt.

EINSCHLÄGIG FÜR: Art. 12 Abs. 1 (Vorsatz als Grundprinzip) i.V.m. Art. 19 StGB


BGE 136 IV 76 — Direkter Vorsatz und fahrlässige Tötung bei selbem Erfolg

THEMA: Direkter Vorsatz / fahrlässige Tötung / Idealkonkurrenz

KERNAUSSAGE: Wer skrupellos das Leben einer Person direktvorsätzlich gefährdet, welche in der Folge stirbt, ist sowohl wegen Gefährdung des Lebens als auch wegen fahrlässiger Tötung zu bestrafen, wenn er voraussieht, dass das Opfer sterben kann und er aus pflichtwidriger Unvorsicht auf den Nichteintritt des Todes vertraut. Die fahrlässige Tötung gilt das Unrecht der Gefährdung des Lebens nicht ab (E. 2.7).

EINSCHLÄGIG FÜR: Art. 12 Abs. 2 und Abs. 3 (direkter Vorsatz vs. Fahrlässigkeit bei selbem Erfolg)


BGE 138 V 74 — Unschuldsvermutung und in dubio pro reo

THEMA: Beweiswürdigung / Unschuldsvermutung

KERNAUSSAGE: Die verfassungsmässigen Anforderungen an die Beweiswürdigung im Strafprozess gelten auch im sozialversicherungsgerichtlichen Verfahren, wenn vorfrageweise geprüft wird, ob sich der Rückforderungsanspruch aus einer strafbaren Handlung ergibt.

EINSCHLÄGIG FÜR: Art. 12 Abs. 1 (Vorsatz, Beweislast)


BGE 141 IV 249 — Fahrlässige Tötung und Garantenpflicht

THEMA: Garantenpflicht / fahrlässige Tötung

KERNAUSSAGE: Klärt die Voraussetzungen einer Garantenpflicht im Allgemeinen; Unterscheidung zwischen Obhuts- und Überwachungspflichten. Eine Garantenstellung aus Vertrag entsteht nicht schon durch die Vereinbarung, sondern erst durch die faktische Übernahme der Stellung.

EINSCHLÄGIG FÜR: Art. 12 Abs. 3 (Fahrlässigkeit durch Unterlassen)


BGE 143 IV 138 — Fahrlässige Tötung im Strassenverkehr

THEMA: Fahrlässige Tötung / Sorgfaltspflicht im Strassenverkehr

KERNAUSSAGE: Fahrlässige Tötung (Art. 117 StGB), Sorgfaltspflichtverletzung; Rechtsvorbeifahren an einer Motorfahrzeugkolonne. Nach Art. 42 Abs. 3 VRV dürfen Radfahrer an einer Kolonne vorbeifahren, wenn genügend freier Raum vorhanden ist. In einer sich bewegenden Kolonne ist das Rechtsvorbeifahren an einem Fahrzeug mit eingeschalteter rechter Richtungsanzeige unzulässig (E. 2.2.1).

EINSCHLÄGIG FÜR: Art. 12 Abs. 3 StGB (Fahrlässigkeit im Strassenverkehr)


BGE 143 IV 330 — Eventualvorsatz und Untersuchungshaft

THEMA: Eventualvorsatz / Untersuchungshaft

KERNAUSSAGE: Der dringende Tatverdacht bezieht sich auf ein tatbestandsmässiges und rechtswidriges Verbrechen oder Vergehen; dabei können sich auch Fragen hinsichtlich des Kausalzusammenhanges stellen. Der Begriff des Eventualvorsatzes nach Art. 12 Abs. 2 Satz 2 StGB wird im Kontext der Untersuchungshaft geprüft.

EINSCHLÄGIG FÜR: Art. 12 Abs. 2 Satz 2 (Eventualvorsatz)


BGE 143 IV 361 — Fahrlässigkeit / Alternativtäterschaft

THEMA: Fahrlässigkeit / Beweislast bei Alternativtäterschaft

KERNAUSSAGE: Fahrlässige Verursachung einer Feuersbrunst (Art. 222 Abs. 1 StGB). Die fehlende Möglichkeit, einem von zwei Beschuldigten eine sorgfaltswidrige Erfolgsverursachung nachzuweisen, kann nicht zur Annahme einer strafrechtlichen Gesamtverantwortung führen (E. 4.9–4.11).

EINSCHLÄGIG FÜR: Art. 12 Abs. 3 (Fahrlässigkeit / Beweislast)


BGE 147 IV 439 — Cannabis-Grenzwerte und Vorsatz

THEMA: Vorsatz / Grenzwerte im Strassenverkehr

KERNAUSSAGE: Die in Art. 2 Abs. 2 VRV festgelegte Nulltoleranz für THC im Strassenverkehr sowie der Bestimmungsgrenzwert von 1,5 µg/l in Art. 34 lit. a VSKV-ASTRA sind zulässig. Vorsatz beim Fahren in fahrunfähigem Zustand nach Cannabiskonsum. Das Bundesgericht überprüft die Abgrenzung von Eventualvorsatz und Fahrlässigkeit mit einer gewissen Zurückhaltung (E. 7.3.1).

EINSCHLÄGIG FÜR: Art. 12 Abs. 2 (Vorsatz / Grenzwerte)


BGE 148 IV 39 — Fahrlässige Tötung / Arzt-Sorgfaltspflicht

THEMA: Fahrlässigkeit / Arzneimittelverschreibung

KERNAUSSAGE: Ein Arzneimittel darf nur verschrieben werden, wenn die Vitaldaten des Patienten, sein Gesundheitszustand, Allergien, Arzneimittelunverträglichkeiten und das Interaktionspotential mit anderen Wirkstoffen bekannt sind. Freispruch wegen fahrlässiger Tötung mangels Kausalität bzw. Sorgfaltspflichtverletzung.

EINSCHLÄGIG FÜR: Art. 12 Abs. 3 (Fahrlässigkeit / Arzt-Sorgfaltspflicht)


BGE 129 IV 238 — Sachverhaltsirrtum bei normativen Merkmalen

THEMA: Sachverhaltsirrtum / Verbotsirrtum / normative Tatbestandsmerkmale

KERNAUSSAGE: Wer fälschlicherweise der Überzeugung ist, aus dem Drogenhandel stammende Vermögenswerte seien wegen Zeitablaufs nicht mehr einziehbar, handelt in einem Sachverhaltsirrtum (E. 3). Der Irrtum über normative Tatbestandsmerkmale qualifiziert als Sachverhaltsirrtum, nicht als Verbotsirrtum.

EINSCHLÄGIG FÜR: Art. 13 StGB, Sachverhaltsirrtum bei normativen Merkmalen


BGE 134 IV 193 — Fahrlässigkeit und erlaubtes Risiko (HIV)

THEMA: Erlaubtes Risiko / Fahrlässigkeit / HIV-Infektion

KERNAUSSAGE: Fahrlässige schwere Körperverletzung (Art. 125 Abs. 2 StGB); Fahrlässigkeit und erlaubtes Risiko (Art. 12 Abs. 3 StGB). Wer konkrete Anhaltspunkte für die Möglichkeit der eigenen HIV-Infektion hat, ist gehalten, auf ungeschützte Sexualkontakte zu verzichten. Andernfalls schafft er pflichtwidrig eine Gefahr, die das erlaubte Risiko übersteigt (E. 8.1).

EINSCHLÄGIG FÜR: Art. 12 Abs. 3 (erlaubtes Risiko vs. Fahrlässigkeit)


II. Weitere Bundesgerichtsentscheide

BGer 6B_422/2024 — Sachverhaltsirrtum und Fahrlässigkeit

THEMA: Sachverhaltsirrtum / Fahrlässigkeit i.V.m. Art. 13 StGB

KERNAUSSAGE: Sachverhaltsirrtum nach Art. 13 Abs. 1 StGB schliesst den Vorsatz aus; Irrtum und Fahrlässigkeit nach Art. 13 Abs. 2 StGB.

EINSCHLÄGIG FÜR: Art. 12 Abs. 3 (Fahrlässigkeit) i.V.m. Art. 13 StGB


BGer 6B_169/2019 — Eventualvorsatz bei Terrorismus-Verbot

THEMA: Eventualvorsatz / Terrorismus

KERNAUSSAGE: Vorsätzlich handelt bereits, wer die Verwirklichung der Tat für möglich hält und in Kauf nimmt (Art. 12 Abs. 2 StGB). Neben dem direkten Vorsatz erfasst Art. 12 Abs. 2 StGB auch den Eventualvorsatz.

EINSCHLÄGIG FÜR: Art. 12 Abs. 2 (Eventualvorsatz)


BGer 6B_899/2021 — Eventualvorsatz / Beweiswürdigung

THEMA: Eventualvorsatz / Abgrenzung bewusste Fahrlässigkeit / Beweiswürdigung

KERNAUSSAGE: Die Abgrenzung zwischen Eventualvorsatz und bewusster Fahrlässigkeit: Der bewusst fahrlässig handelnde Täter vertraut darauf, dass der Erfolg nicht eintritt; der eventualvorsätzliche Täter nimmt den Erfolg ernst und findet sich mit ihm ab. Wer den Erfolg dergestalt in Kauf nimmt, “will” ihn i.S.v. Art. 12 Abs. 2 StGB. Nicht erforderlich ist, dass er den Erfolg “billigt”. Als Kriterien: Grösse des Risikos, Schwere der Sorgfaltspflichtverletzung, Beweggründe, Art der Tathandlung (E. 3.5.2–3.5.3).

EINSCHLÄGIG FÜR: Art. 12 Abs. 2 (Abgrenzung Eventualvorsatz / bewusste Fahrlässigkeit)


BGE 147 IV 439 — Überprüfungsmaßstab bei Eventualvorsatz / Cannabis-Grenzwerte

THEMA: Beweiswürdigung / Überprüfungsmaßstab / Cannabis-Grenzwerte

KERNAUSSAGE: Das Bundesgericht überprüft die richtige Bewertung der tatsächlichen Umstände im Hinblick auf die Abgrenzung von Eventualvorsatz und (bewusster) Fahrlässigkeit nach ständiger Praxis mit einer gewissen Zurückhaltung (E. 7.3.1). Was der Täter wusste, wollte und in Kauf nahm, betrifft eine innere Tatsache (Tatfrage). Rechtsfrage ist hingegen, ob gestützt auf die festgestellten Tatsachen Fahrlässigkeit, Eventualvorsatz oder direkter Vorsatz gegeben ist.

EINSCHLÄGIG FÜR: Art. 12 Abs. 2 StGB (Beweiswürdigung / Überprüfungsmaßstab)


BGer 6B_1298/2023 — Eventualvorsatz / Zurückhaltung bei Überprüfung

THEMA: Beweiswürdigung / Eventualvorsatz / Zurückhaltung

KERNAUSSAGE: Das Bundesgericht überprüft die richtige Bewertung der tatsächlichen Umstände im Hinblick auf die Abgrenzung von Eventualvorsatz und (bewusster) Fahrlässigkeit nach ständiger Praxis mit einer gewissen Zurückhaltung (BGE 147 IV 439 E. 7.3.1 mit Hinweisen).

EINSCHLÄGIG FÜR: Art. 12 StGB (Beweiswürdigung bei Eventualvorsatz)


BGer 6B_1059/2019 — Billigungstheorie / Dolus eventualis

THEMA: Eventualvorsatz vs. bewusste Fahrlässigkeit / Billigungstheorie

KERNAUSSAGE: Die Einwilligungs- oder Billigungstheorie stellt bei der Abgrenzung zur bewussten Fahrlässigkeit auf das Willenselement ab. “Billigen” ist nicht im Sinne eigener Zustimmung zu verstehen; BGE 96 IV 99 S. 101 klärt, dass sich “billigen” nicht vom “Sich-Abfinden” oder “Inkaufnehmen” unterscheidet. Vorsatz und Fahrlässigkeit werden nicht allein nach psychologischen, sondern in einem normativen Wertungsakt abgegrenzt (E. 4.4.5, 4.4.9).

EINSCHLÄGIG FÜR: Art. 12 Abs. 2 StGB (Dolus eventualis / Billigungstheorie)


BGer 6B_804/2018 — Sachverhalts- vs. Verbotsirrtum

THEMA: Sachverhaltsirrtum / normative Merkmale / Verbotsirrtum

KERNAUSSAGE: Einem Sachverhaltsirrtum unterliegt, wer von einem Merkmal eines Straftatbestands keine oder eine falsche Vorstellung hat; nicht nur der Irrtum über deskriptive, sondern auch über normative Tatbestandsmerkmale qualifies als Sachverhaltsirrtum. Versteht der Täter in laienhafter Anschauung die soziale Bedeutung des Sachverhalts, handelt er mit Vorsatz, auch wenn er über die genaue rechtliche Qualifikation irrt (Subsumtionsirrtum). E. 3.1.1

EINSCHLÄGIG FÜR: Art. 13 StGB, Abgrenzung Sachverhalts-/Verbotsirrtum bei normativen Merkmalen


BGer 6B_920/2015 — Sachverhaltsirrtum bei normativen Merkmalen

THEMA: Sachverhaltsirrtum / normative Tatbestandsmerkmale

KERNAUSSAGE: Einem Sachverhaltsirrtum unterliegt, wer von einem Merkmal eines Straftatbestandes keine oder eine falsche Vorstellung hat. Nicht nur der Irrtum über deskriptive Merkmale, sondern auch die falsche Vorstellung über Tatbestandsmerkmale rechtlicher (normativer) Natur gilt als Sachverhaltsirrtum. Dem Irrenden fehlt in diesen Fällen der Vorsatz. E. 1.3

EINSCHLÄGIG FÜR: Art. 13 StGB (normative Tatbestandsmerkmale)


BGer 6B_782/2016 — Verbotsirrtum (Art. 21 StGB)

THEMA: Verbotsirrtum / Güterkontrollgesetz

KERNAUSSAGE: Gemäss Art. 21 StGB handelt nicht schuldhaft, wer bei Begehung der Tat nicht weiss und nicht wissen kann, dass er sich rechtswidrig verhält. Abgrenzung zwischen Sachverhaltsirrtum und Verbotsirrtum im Kontext des Güterkontrollgesetzes. E. 3.1

EINSCHLÄGIG FÜR: Art. 13 i.V.m. Art. 21 StGB (Verbotsirrtum)


BGer 6B_538/2022 — Verbotsirrtum bei UWG

THEMA: Verbotsirrtum / Wirtschaftsdelikte

KERNAUSSAGE: Abgrenzung zwischen Sachverhaltsirrtum und Verbotsirrtum (Art. 21 StGB). Gemäss Art. 21 Satz 1 StGB handelt nicht schuldhaft, wer bei Begehung der Tat nicht weiss und nicht wissen kann, dass er sich rechtswidrig verhält.

EINSCHLÄGIG FÜR: Art. 13 i.V.m. Art. 21 StGB (Verbotsirrtum bei Wirtschaftsdelikten)


BGer 6B_96/2018 — Sachbeschädigung / Irrtum

THEMA: Sachbeschädigung / Irrtum

KERNAUSSAGE: Sachbeschädigung; Irrtum. Beurteilung eines Sachverhaltsirrtums i.S.v. Art. 13 StGB und dessen Abgrenzung zum Verbotsirrtum (Art. 21 StGB) im Kontext einer Sachbeschädigung.

EINSCHLÄGIG FÜR: Art. 13 StGB (Sachverhaltsirrtum)


BGer 6B_870/2018 — Rechtsüberholen / Eventualvorsatz im Strassenverkehr

THEMA: Eventualvorsatz / Strassenverkehr

KERNAUSSAGE: Der Vergehenstatbestand von Art. 90 Abs. 2 SVG erfasst insbesondere vorsätzliches und eventualvorsätzliches Verhalten. Objektiv genügt eine erhöhte abstrakte Gefährdung. Subjektiv erfordert der Tatbestand ein rücksichtsloses oder sonst schwerwiegend verkehrswidriges Verhalten, bei fahrlässiger Begehung grobe Fahrlässigkeit.

EINSCHLÄGIG FÜR: Art. 12 i.V.m. Art. 90 SVG (Eventualvorsatz im Strassenverkehr)


BGer 6B_636/2019 — Qualifiziert grobe Verkehrsregelverletzung

THEMA: Eventualvorsatz / Qualifizierte Verkehrsregelverletzung

KERNAUSSAGE: Der subjektive Tatbestand des Art. 90 Abs. 3 und 4 SVG erfordert Vorsatz bezüglich der Verletzung einer elementaren Verkehrsregel und der Risikoverwirklichung, wobei Eventualvorsatz genügt. E. 1.1.2

EINSCHLÄGIG FÜR: Art. 12 StGB, Art. 90 SVG (Eventualvorsatz im Strassenverkehr)


BGer 6B_16/2023 — Fahrlässige Tötung / Eventualvorsatz vs. Fahrlässigkeit

THEMA: Fahrlässige Tötung / Eventualvorsatz

KERNAUSSAGE: Rechtsfrage ist, ob gestützt auf die festgestellten Tatsachen Fahrlässigkeit, Eventualvorsatz oder direkter Vorsatz gegeben ist. Das Bundesgericht überprüft die Bewertung der Umstände im Hinblick auf den Rechtsbegriff des Eventualvorsatzes mit einer gewissen Zurückhaltung (BGE 147 IV 439 E. 7.3.1). E. 2.2.5

EINSCHLÄGIG FÜR: Art. 12 Abs. 2/3 StGB (Fahrlässigkeit / Eventualvorsatz)


BGer 6B_230/2022 — Eventualvorsatz bei Begünstigung

THEMA: Eventualvorsatz / Begünstigung

KERNAUSSAGE: Die Abgrenzung zwischen Eventualvorsatz und bewusster Fahrlässigkeit kann im Einzelfall schwierig sein. Sowohl der eventualvorsätzlich als auch der bewusst fahrlässig handelnde Täter wissen um die Möglichkeit des Erfolgseintritts. Unterschiede bestehen beim Willensmoment (E. 3.3.3).

EINSCHLÄGIG FÜR: Art. 12 Abs. 2 (Eventualvorsatz vs. bewusste Fahrlässigkeit)


BGer 6B_195/2024 — Schwere Körperverletzung / Eventualvorsatz

THEMA: Eventualvorsatz / schwere Körperverletzung / Abgrenzung

KERNAUSSAGE: Abgrenzung zwischen Eventualvorsatz und bewusster Fahrlässigkeit: Der eventualvorsätzlich handelnde Täter nimmt den Eintritt des als möglich erkannten Erfolgs ernst und findet sich mit ihm ab. Normativer Bewertungsakt bei der Abgrenzung.

EINSCHLÄGIG FÜR: Art. 12 Abs. 2 StGB (Eventualvorsatz vs. bewusste Fahrlässigkeit — neueste Rechtsprechung 2025)


BGer 6B_131/2021 — Sachbeschädigung / Eventualvorsatz

THEMA: Sachbeschädigung / Eventualvorsatz

KERNAUSSAGE: Sachbeschädigung, Eventualvorsatz, schriftliches Verfahren. Abgrenzung Eventualvorsatz/bewusste Fahrlässigkeit im Kontext einer Sachbeschädigung.

EINSCHLÄGIG FÜR: Art. 12 Abs. 2 StGB (Eventualvorsatz)


BGer 6B_1013/2020 — Beweislast bei Eventualvorsatz

THEMA: Beweislast / Eventualvorsatz / Geldwäscherei

KERNAUSSAGE: Das Bundesgericht überprüft die richtige Bewertung der tatsächlichen Umstände im Hinblick auf die Abgrenzung von Eventualvorsatz und (bewusster) Fahrlässigkeit nach ständiger Praxis mit einer gewissen Zurückhaltung (BGE 147 IV 439 E. 7.3.1). E. 6.2.1

EINSCHLÄGIG FÜR: Art. 12 StGB (Beweiswürdigung / Überprüfungsmaßstab)


BGer 6B_1246/2019 — Eventualvorsätzliche Tötung

THEMA: Eventualvorsatz / Tötung

KERNAUSSAGE: Erörterung des Eventualvorsatzes im Rahmen einer eventualvorsätzlichen Tötung; Abgrenzung zur bewussten Fahrlässigkeit.

EINSCHLÄGIG FÜR: Art. 12 Abs. 2 (Eventualvorsatz bei Tötungsdelikten)


BGer 6B_561/2020 — Vorsatz/Fahrlässigkeit im Strassenverkehr

THEMA: Bewusste Fahrlässigkeit / Eventualvorsatz im Strassenverkehr

KERNAUSSAGE: Rechtsfrage ist, ob gestützt auf die festgestellten Tatsachen bewusste Fahrlässigkeit, Eventualvorsatz oder direkter Vorsatz gegeben ist (BGE 137 IV 1 E. 4.2.3). Eventualvorsatz i.S.v. Art. 12 Abs. 2 Satz 2 StGB liegt vor, wenn der Täter den Erfolg in Kauf nimmt. Abgrenzung im Strassenverkehrskontext.

EINSCHLÄGIG FÜR: Art. 12 Abs. 2 (bewusste Fahrlässigkeit / Eventualvorsatz im Strassenverkehr)


BGer 6B_899/2013 — Freiheitsberaubung / abweichender Kausalverlauf

THEMA: Dolus generalis / abweichender Kausalverlauf

KERNAUSSAGE: Ob und inwieweit dem Täter der Erfolg noch als sein Werk zugerechnet werden kann, wenn der ihn tatsächlich herbeiführende Geschehensablauf dem vorgestellten nicht entspricht — also wie ein Irrtum über den Kausalverlauf zu behandeln ist.

EINSCHLÄGIG FÜR: Art. 12 StGB (Dolus generalis / abweichender Kausalverlauf)


III. Kantonale Entscheide

Kanton ZH (Zürich)

ZH Obergericht SB100345 vom 30. September 2010, E. 2.4.3

  • Thema: Eventualvorsatz / Mittäterschaft / Körperverletzung
  • Kernaussage: Eventualvorsatz kann auch vorliegen, wenn der Eintritt des tatbestandsmässigen Erfolges bloss möglich ist. Doch darf nicht allein aus dem Wissen um die Möglichkeit des Erfolgseintritts auf dessen Inkaufnahme geschlossen werden — es müssen weitere Umstände hinzukommen.
  • Einschlägig für: Art. 12 Abs. 2 (Eventualvorsatz / Abgrenzung)

ZH Obergericht SB140145 vom 2. Oktober 2014, E. 1.3.2

  • Thema: Abgrenzung Eventualvorsatz / bewusste Fahrlässigkeit
  • Kernaussage: Die Abgrenzung zwischen Eventualvorsatz und bewusster Fahrlässigkeit kann im Einzelfall schwierig sein. Beide kennen die Möglichkeit des Erfolgseintritts (Wissensseite). Der Unterschied liegt im Willensmoment: Der bewusst fahrlässige Täter vertraut darauf, dass der Erfolg nicht eintritt, der eventualvorsätzliche Täter nimmt ihn in Kauf.
  • Einschlägig für: Art. 12 Abs. 2 u. Abs. 3 (Eventualvorsatz vs. bewusste Fahrlässigkeit)

ZH Obergericht SB240248 vom 19. Mai 2025, E. 10

  • Thema: Eventualvorsatz / Berufsgeheimnis
  • Kernaussage: Eventualvorsatz ist gegeben, wenn der Täter den Erfolgseintritt ernst nimmt, sich mit ihm abfindet, mag er ihm auch unerwünscht sein. Die Inkaufnahme ist aufgrund der Umstände zu entscheiden: Grösse des bekannten Risikos, Schwere der Sorgfaltsmissachtung, Art der Tathandlung und Beweggründe.
  • Einschlägig für: Art. 12 Abs. 2 (Indizien für Eventualvorsatz)

ZH Obergericht SU250006 vom 30. September 2025, E. 3

  • Thema: Vorsatz / Zustellfiktion
  • Kernaussage: Eine rein strafprozessuale Zustellfiktion nach Art. 85 Abs. 4 StPO kann nicht als Grundlage dienen, um eine vorsätzliche Tatbegehung im Sinne von Art. 12 Abs. 2 StGB zu begründen. Vorsatz setzt Wissen und Wollen oder Inkaufnahme der Tatbestandsverwirklichung voraus.
  • Einschlägig für: Art. 12 Abs. 2 (Vorsatz / subjektiver Tatbestand)

ZH Obergericht SB130535 vom 8. Mai 2014

  • Thema: Eventualvorsatz / Fahren in fahrunfähigem Zustand
  • Kernaussage: Der Beschuldigte bestreitet eventualvorsätzliches Handeln hinsichtlich Fahrens in fahrunfähigem Zustand. Die Ärzte hätten ihm bescheinigt, dass er ohne weiteres Auto fahren dürfe. Prüfung des Vorsatzes gemäss Art. 12 Abs. 2 StGB im Kontext von Opioidtherapie und Fahrfähigkeit.
  • Einschlägig für: Art. 12 Abs. 2 (Eventualvorsatz / Verkehr)

Kanton AG (Aargau)

AG Strafgericht SST.2024.242 vom 16. Oktober 2025, E. 19

  • Thema: Abgrenzung Eventualvorsatz / bewusste Fahrlässigkeit
  • Kernaussage: Vom Eventualvorsatz ist fahrlässiges Verhalten (unbewusste und bewusste Fahrlässigkeit) abzugrenzen. Der eventualvorsätzlich und der bewusst fahrlässig handelnde Täter wissen gleichermassen um die Möglichkeit des Erfolgseintritts. Der Unterschied liegt im Willensmoment: Der bewusst fahrlässig handelnde Täter vertraut darauf, dass der Erfolg nicht eintritt.
  • Einschlägig für: Art. 12 Abs. 2 u. Abs. 3 (Eventualvorsatz vs. bewusste Fahrlässigkeit)

AG Strafgericht SBK.2023.191 vom 22. August 2023, E. 3.2.3.1

  • Thema: Eventualvorsatz / Sachbeschädigung
  • Kernaussage: Die Sachbeschädigung nach Art. 144 StGB ist ein Vorsatzdelikt, wobei Eventualvorsatz genügt. Zum Vorsatz gehört das Wissen und Wollen, dass die Einwirkung auf die Sache deren Substanz oder Funktion beeinträchtigt. Bei Schäden an einer gemieteten Liegenschaft handelt es sich in der Regel um Fahrlässigkeit; eventualvorsätzliche Sachbeschädigung setzt gezielte Beschädigungen über den üblichen Gebrauch hinaus voraus.
  • Einschlägig für: Art. 12 Abs. 2 (Eventualvorsatz / Vorsatzdelikt)

AG Strafgericht SST.2023.265 vom 22. April 2024, E. 2.2.2

  • Thema: Sachverhaltsirrtum / Fahrlässigkeit
  • Kernaussage: Wenn der Täter sich den Sachverhalt anders vorstellt als er tatsächlich ist (Sachverhaltsirrtum nach Art. 13 Abs. 1 StGB), ist der Vorsatz ausgeschlossen. Hätte der Täter den Irrtum bei pflichtgemässer Vorsicht vermeiden können, ist er wegen Fahrlässigkeit strafbar (Art. 13 Abs. 2 StGB).
  • Einschlägig für: Art. 12 Abs. 1 u. Abs. 3 (Vorsatzprinzip / Fahrlässigkeit) i.V.m. Art. 13 StGB

AG Strafgericht SST.2024.85, E. 4.4.1

  • Thema: Schuldspruch / Vorsatz oder Fahrlässigkeit
  • Kernaussage: Die Formulierungen «mit Wissen und Willen» bzw. «in Kauf genommen» deuten auf Vorsatz bzw. Eventualvorsatz hin, während «Fahrlässigkeit» ausdrücklich genannt werden muss.
  • Einschlägig für: Art. 12 Abs. 1 (Vorsatz vs. Fahrlässigkeit im Schuldspruch)

Kanton BS (Basel-Stadt)

BS Appellationsgericht SB.2015.114 vom 22. Dezember 2017, E. 3

  • Thema: Abgrenzung Eventualvorsatz / bewusste Fahrlässigkeit / Urkundenfälschung
  • Kernaussage: Eventualvorsatz und bewusste Fahrlässigkeit stimmen auf der Wissensseite überein — in beiden Fällen ist dem Täter die Möglichkeit der Tatbestandsverwirklichung bewusst. Die entscheidende Differenz liegt auf der Willensseite: Auch wer jene Möglichkeit erkennt, kann sich darüber hinwegsetzen und darauf vertrauen, dass “schon nichts passieren werde” (bewusste Fahrlässigkeit). Der eventualvorsätzlich handelnde Täter nimmt den Erfolg demgegenüber in Kauf.
  • Einschlägig für: Art. 12 Abs. 2 u. Abs. 3 (Kernabgrenzung Eventualvorsatz vs. bewusste Fahrlässigkeit)

BS Appellationsgericht SB.2017.6 vom 18. Dezember 2018, E. 3

  • Thema: Sorgfaltspflicht / Fahrlässigkeit / Feuersbrunst
  • Kernaussage: Wo besondere, der Unfallverhütung und der Sicherheit dienende Normen ein bestimmtes Verhalten gebieten, bestimmt sich das Mass der im Einzelfall zu beachtenden Sorgfalt in erster Linie nach diesen Vorschriften (vgl. BGE 135 IV 56 E. 2.1). Das Gleiche gilt für allgemein anerkannte Verhaltensregeln (Empfehlungen, Richtlinien, Merkblätter).
  • Einschlägig für: Art. 12 Abs. 3 (Sorgfaltspflichtmassstab)

Kanton BL (Basel-Landschaft)

BL Kantonsgericht 2006/16 vom 3. Januar 2006, E. 4.2

  • Thema: Abgrenzung bewusste Fahrlässigkeit und Eventualvorsatz
  • Kernaussage: Für den Nachweis des Vorsatzes kann sich der Richter regelmässig nur auf äusserlich feststellbare Indizien und Erfahrungsregeln stützen. Zu diesen gehören die Grösse des dem Täter bekannten Risikos, die Schwere der Sorgfaltspflichtverletzung, die Art der Tathandlung und die Beweggründe. Wer den Erfolg derart in Kauf nimmt, “will” ihn im Sinne von Art. 18 Abs. 2 StGB (jetzt Art. 12 Abs. 2). Nicht erforderlich ist, dass der Täter den Erfolg “billigt”.
  • EinschläGIG FÜR: Art. 12 Abs. 2 (Indizien für Eventualvorsatz / Abgrenzung zur Fahrlässigkeit)

Kanton LU (Luzern)

LU Kantonsgericht 2N 14 157 vom 17. Februar 2015, E. 7

  • Thema: Vorsatz / Fahrlässigkeit im Strafbefehl
  • Kernaussage: Aus dem Strafbefehl muss klar hervorgehen, ob der Schuldspruch wegen Vorsatz oder Fahrlässigkeit erfolgt (Art. 12 Abs. 3 StGB). Die Umschreibung des subjektiven Tatbestands im Strafbefehl ist zwingend.
  • Einschlägig für: Art. 12 Abs. 1 u. Abs. 3 (Vorsatz vs. Fahrlässigkeit im Schuldspruch)

Kanton SO (Solothurn)

SO Kantonsgericht STAPA.2011.3 vom 22. März 2012

  • Thema: Eventualvorsatz / fahrlässige Tötung / Mittäterschaft
  • Kernaussage: Tödlicher Verkehrsunfall (Raserfahrt): Schuldspruch des Haupttäters wegen vorsätzlicher Tötung (Eventualvorsatz); Schuldsprüche der zwei weiteren Täter wegen fahrlässiger Tötung in Mittäterschaft zur vorsätzlichen Tötung des Haupttäters. Illustrativ für die praktische Abgrenzung von Eventualvorsatz und Fahrlässigkeit im gleichen Sachverhalt.
  • Einschlägig für: Art. 12 Abs. 2 u. Abs. 3 (Eventualvorsatz vs. Fahrlässigkeit bei Mittäterschaft)

Kanton GR (Graubünden)

[GR Kantonsgericht SK1 2013 27 vom 22. Oktober 2013](https://mcp.opencaselaw.ch/entscheid/gr_gerichte_SK1 2013 27), E. 4.1.c–e

  • Thema: Eventualvorsatz / Sachbeschädigung / Indizien für Inkaufnahme
  • Kernaussage: Einer Sachbeschädigung nach Art. 144 Abs. 1 StGB kann sich nur der vorsätzlich handelnde Täter strafbar machen. Eventualvorsatz ist gegeben, wenn der Täter den Eintritt des Erfolgs für möglich hält (Wissenselement) und ihn in Kauf nimmt, sich mit ihm abfindet (Willenselement). Je grösser die Wahrscheinlichkeit der Tatbestandsverwirklichung und je schwerer die Sorgfaltspflichtverletzung, desto eher ist auf Inkaufnahme zu schliessen. Der Schluss auf Inkaufnahme darf aber nicht allein aus dem Bewusstsein des Risikos gezogen werden, da dieses auch bei bewusster Fahrlässigkeit vorausgesetzt wird.
  • Einschlägig für: Art. 12 Abs. 2 (Eventualvorsatz / Indizien / Abgrenzung zur bewussten Fahrlässigkeit)

GR Kantonsgericht SK2 2018 56 vom 23. August 2019

  • Thema: Eventualvorsatz / Berufsgeheimnis
  • Kernaussage: In subjektiver Hinsicht verlangt Art. 321 Ziff. 1 StGB Vorsatz, wobei eventualvorsätzliche Tatbegehung genügt (vgl. Art. 12 Abs. 1 und 2 StGB).
  • Einschlägig für: Art. 12 Abs. 2 (Eventualvorsatz bei Berufsgeheimnisverletzung)

Kanton FR (Freiburg)

FR Strafappellationshof 501 2024 150 vom 19. Mai 2025, E. 2.1

  • Thema: Anklagegrundsatz / Vorsatz oder Fahrlässigkeit im Schuldspruch
  • Kernaussage: Weiter muss klar sein, ob dem Angeklagten Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorgeworfen wird. Dabei reicht die Schilderung des objektiven Tatgeschehens aus, wenn sich daraus die Umstände ergeben, aus denen auf einen vorhandenen Vorsatz geschlossen werden kann. Hält die Staatsanwaltschaft an einem Strafbefehl fest, so gilt dieser als Anklageschrift.
  • Einschlägig für: Art. 12 Abs. 1 (Vorsatz/Fahrlässigkeit im Anklagegrundsatz)

FR Kantonsgericht 502 2015 122 vom 25. September 2015, E. 2

  • Thema: Fahrlässige Hehlerei / Straflosigkeit gemäss Art. 12 Abs. 1 StGB
  • Kernaussage: Fahrlässige Hehlerei ist straflos (Art. 12 Abs. 1 i.V.m. Art. 160 StGB). Für den Vorsatz ist weder genauere Kenntnis vom Vortäter noch von der konkreten Eigenart der Vortat erforderlich. Es genügt die Kenntnis hinreichend dichter Verdachtsmomente in Bezug auf die Umstände irgendeiner hehlereitauglichen Vortat.
  • Einschlägig für: Art. 12 Abs. 1 (Vorsatzprinzip / Straflosigkeit fahrlässiger Begehung)

Kanton TG (Thurgau)

TG Obergericht RBOG-2022-28

  • Thema: Fahrlässige Mittäterschaft bei Unterlassungsdelikt / Art. 12 Abs. 3 StGB
  • Kernaussage: Fahrlässige Mittäterschaft bei einem Unterlassungsdelikt (Art. 11 StGB i.V.m. Art. 12 Abs. 3 StGB): Die Sorgfaltspflichtverletzung bei Unterlassungsdelikten richtet sich nach den persönlichen Verhältnissen und der Zumutbarkeit des Handelns.
  • Einschlägig für: Art. 12 Abs. 3 (Fahrlässigkeit bei Unterlassungsdelikten)

TG Obergericht TVR-2006-35 vom 3. Juli 2003

  • Thema: Eventualvorsatz / Brandstiftung / Inkaufnahme
  • Kernaussage: Führt das Entzünden eines Abfallhaufens in unmittelbarer Nähe eines Gebäudes und einer Remise zu einem Gebäudebrand, ist von Eventualvorsatz auszugehen, der zur Leistungsverweigerung in der Versicherung führt.
  • Einschlägig für: Art. 12 Abs. 2 (Eventualvorsatz / Inkaufnahme bei Brandstiftung)

Kanton BE (Bern)

BE Verwaltungsgericht 100 2016 300 vom 19. Dezember 2017, E. 7.3

  • Thema: Vorsatz und Fahrlässigkeit im Steuerstrafrecht / Art. 12 StGB
  • Kernaussage: Die Bedeutung der Begriffe Vorsatz und Fahrlässigkeit bestimmt sich nach dem gemeinen Strafrecht, mithin nach Art. 12 StGB. Vorsätzlich verübt ein Delikt, wer die Tat mit Wissen und Willen ausführt; bereits Eventualvorsatz genügt.
  • Einschlägig für: Art. 12 Abs. 1 u. Abs. 2 (Vorsatz/Fahrlässigkeit im Steuerstrafrecht)

Kanton SG (St. Gallen)

SG Kantonsgericht ST.2014.20 vom 1. September 2014

  • Thema: Eventualvorsatz / Gehilfenschaft / Sprengstoffgesetz
  • Kernaussage: Wer sich an Fussballspielen eventualvorsätzlich daran beteiligt, eine Fanblockfahne über eine Gruppe von Fussballanhängern aufzuziehen und gespannt zu halten, damit diese vermummt pyrotechnische Gegenstände (“Pyros”) abbrennen können, macht sich der Gehilfenschaft zur Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz schuldig. Der Eventualvorsatz genügt auch für die Gehilfenschaft (Art. 25 StGB i.V.m. Art. 12 Abs. 2 StGB).
  • Einschlägig für: Art. 12 Abs. 2 (Eventualvorsatz bei Gehilfenschaft)

Letzte Aktualisierung: 2026-06-05