Rechtsprechung zu Art. 12 StGB
I. Leitentscheide des Bundesgerichts (BGE)
BGE 133 IV 9 E. 4.1 — Grundsatzabgrenzung Eventualvorsatz und bewusste Fahrlässigkeit
- Thema: Strassenverkehrsunfall beim Überholen; Wissens- und Willenselement; Beschleunigen beim Überholtwerden.
- Sachverhalt: Ein Autolenker beschleunigte auf gerader, übersichtlicher Ausserortsstrecke, als ein anderer Lenker mit seiner Familie zum Überholen ansetzte. Bei nahendem Gegenverkehr kam es zum Kräftemessen nebeneinander und schliesslich zur tödlichen Frontalkollision des Überholenden mit dem Gegenverkehr.
- Kernaussage: Sowohl beim Eventualvorsatz als auch bei der bewussten Fahrlässigkeit erkennt der Täter die Möglichkeit der Tatbestandsverwirklichung. Der Unterschied liegt auf der Willensseite: Der bewusst fahrlässig Handelnde vertraut darauf, dass der Erfolg nicht eintreten werde, während der eventualvorsätzlich Handelnde den Eintritt des Erfolgs für den Fall seines Eintretens in Kauf nimmt und sich mit ihm abfindet. Da der Täter auf freier Strecke auf ein Abbrechen des Überholmanövers vertrauen durfte und sich bei einer Kollision selbst gefährdet hätte, lag nur fahrlässige Tötung vor.
- Einschlägig für: Art. 12 Abs. 2 und Abs. 3 StGB, Art. 117 StGB.
BGE 130 IV 58 E. 8.2 — Eventualvorsatz bei grober Verkehrsgefährdung und Raserdelikten
- Thema: Vorsätzliche Tötung durch Eventualvorsatz im Strassenverkehr; innerstädtisches Raserrennen.
- Sachverhalt: Zwei Lenker lieferten sich innerorts bei Tageslicht ein Rennen mit über 100 km/h statt der erlaubten 50 km/h. In einer Kurve verlor ein Fahrzeug die Beherrschung und tötete zwei Fussgänger auf dem Trottoir.
- Kernaussage: Bei extremen, lebensgefährlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts begründen das immense bekannte Risiko und das Fehlen realistischer Handlungs- oder Ausweichmöglichkeiten den zwingenden Schluss auf Inkaufnahme des tödlichen Erfolgs. Ein blosses vages Hoffen auf ein gutes Ende genügt nicht, um bewusste Fahrlässigkeit anzunehmen.
- Einschlägig für: Art. 12 Abs. 2 StGB, Art. 111 StGB.
BGE 135 IV 12 E. 2.3.1 — Indizienlehre und Unterzeichnung ungelesener Urkunden
- Thema: Subjektiver Tatbestand bei Falschbeurkundung (Art. 251 StGB); Indizien für die Inkaufnahme.
- Sachverhalt: Vermittler unterzeichneten ungelesene Leasingverträge für fremde Kunden im Rahmen eines grösseren Leasingbetrugssystems.
- Kernaussage: Wer bewusst ungelesene Urkunden unterzeichnet, kann sich nicht auf einen Tatbestandsirrtum berufen («wer weiss, dass er nichts weiss, irrt nicht»). Für den Schluss auf Eventualvorsatz bedarf es jedoch konkreter Indizien, namentlich der Grösse des Risikos und der Täterbeweggründe; aus dem blossen Nichtwissen darf nicht automatisch auf Inkaufnahme geschlossen werden.
- Einschlägig für: Art. 12 Abs. 2 StGB, Art. 13 StGB, Art. 251 StGB.
BGE 147 IV 439 E. 7.3.1 — Tatfrage versus Rechtsfrage beim Vorsatznachweis
- Thema: Kognitionsbefugnis des Bundesgerichts bei der Überprüfung des subjektiven Tatbestands; Eventualvorsatz bei Fahren unter Drogeneinfluss.
- Sachverhalt: Ein Fahrzeuglenker fuhr am Tag nach Cannabiskonsum mit deutlicher Überschreitung des THC-Grenzwerts und körperlichen Ausfallerscheinungen Auto.
- Kernaussage: Was der Täter im Tatzeitpunkt wusste, wollte und in Kauf nahm, betrifft innere Vorgänge und stellt eine Tatsachenfeststellung (Tatfrage) dar, die der Sachrichter feststellt. Ob gestützt darauf rechtlich Vorsatz oder Fahrlässigkeit anzunehmen ist, bildet eine vom Bundesgericht frei überprüfbare Rechtsfrage.
- Einschlägig für: Art. 12 Abs. 2 und Abs. 3 StGB, Art. 91 SVG.
BGE 135 IV 56 E. 2.1 — Sorgfaltsmassstab, Schutznormen und Pflichtwidrigkeitszusammenhang
- Thema: Fahrlässige schwere Körperverletzung; Anforderungen an die Zurechnung und hypothetische Kausalität.
- Sachverhalt: Behördliche Rückgabe einer beschlagnahmten Schusswaffe nach ärztlicher Begutachtung; der Täter verletzte später mit einer Waffe einen Menschen schwer, führte jedoch ohnehin eine zweite Pistole mit sich.
- Kernaussage: Die Pflichtwidrigkeit der Unvorsichtigkeit bestimmt sich primär nach bestehenden gesetzlichen Sicherheits- und Schutznormen. Ein Schuldspruch wegen Fahrlässigkeit setzt zudem den Pflichtwidrigkeitszusammenhang voraus: Hätte der Erfolg auch bei pflichtgemässem Verhalten nicht vermieden werden können (rechtmässiges Alternativverhalten), entfällt die strafrechtliche Zurechnung.
- Einschlägig für: Art. 12 Abs. 3 StGB, Art. 125 StGB.
BGE 131 IV 1 E. 1–2 — Eventualvorsatz bei ungeschütztem Geschlechtsverkehr (HIV)
- Thema: Schwere Körperverletzung und Verbreiten menschlicher Krankheiten durch Verschweigen einer HIV-Infektion.
- Sachverhalt: Ein Mann vollzog wiederholt ungeschützten Geschlechtsverkehr mit einer ahnungslosen Partnerin, ohne seine HIV-Infektion offenzulegen.
- Kernaussage: Wer in Kenntnis seiner Infektion ungeschützt intim verkehrt, nimmt die Ansteckung des Partners und damit eine schwere Gesundheitsschädigung im Sinne von Art. 122 StGB billigend in Kauf (Eventualvorsatz).
- Einschlägig für: Art. 12 Abs. 2 StGB, Art. 122 StGB, Art. 231 StGB.
BGE 134 IV 26 E. 3.2 — Vorsatz bei schweren Sportregelverstössen (Eishockey-Foul)
- Thema: Vorsätzliche einfache und fahrlässige schwere Körperverletzung in echter Idealkonkurrenz.
- Sachverhalt: Ein Eishockeyspieler fuhr mit vollem Tempo auf einen Gegenspieler ohne Puck zu und checkte ihn frontal gegen Kopf und Hals (schwere Halswirbelverletzung).
- Kernaussage: Bei krasser Missachtung von Schutzregeln im Sport greift kein Haftungsausschluss wegen spieltypischen Risikos. Wer vorsätzlich eine Körperverletzung herbeiführen will oder in Kauf nimmt, versehentlich aber eine schwere Körperschädigung verursacht, erfüllt vorsätzliche einfache und fahrlässige schwere Körperverletzung in Idealkonkurrenz.
- Einschlägig für: Art. 12 Abs. 2 und Abs. 3 StGB, Art. 122, 123, 125 StGB, Art. 49 StGB.
BGE 148 IV 39 E. 2.4.1 — Ärztliche Sorgfaltspflichten bei Arzneimittelverschreibung
- Thema: Fahrlässige Tötung; Sorgfaltsmassstab des Arztes bei Medikation und Patientenanamnese.
- Sachverhalt: Eine Patientin verstarb an einem allergischen Schock nach Einnahme eines Antibiotikums; der Arzt hatte nach Allergien gefragt und die Patientin dringend gemahnt, alte Akten nachzureichen.
- Kernaussage: Der Arzt darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass ein verständiger Patient mitwirkt. Wurde eine Anamnese erhoben und nachgehakt, begründet das Unterlassen eigener Aktennachforschungen keine Pflichtwidrigkeit (Freispruch von Art. 117 StGB).
- Einschlägig für: Art. 12 Abs. 3 StGB, Art. 117 StGB, Art. 26 HMG.
BGE 145 IV 154 E. 2 — Gefährliches Fussball-Tackling und Sorgfaltspflichtverletzung
- Thema: Fahrlässige Körperverletzung im Sport; Reichweite von volenti non fit iniuria.
- Sachverhalt: Ein Amateurfussballer grätschte mit 10–15 cm angehobenem Bein in den Gegenspieler (Fraktur von Schien- und Wadenbein).
- Kernaussage: Ein gefährliches Tackling stellt eine schwerwiegende Verletzung der Spielregeln und der Sorgfaltspflicht dar. Die stillschweigende Einwilligung des Mitspielers umfasst keine schweren Regelverstösse.
- Einschlägig für: Art. 12 Abs. 3 StGB, Art. 125 StGB.
BGE 130 IV 7 E. 3.3 — Sorgfaltspflichten des Notfallarztes bei Bewusstlosigkeit
- Thema: Fahrlässige schwere Körperverletzung; Pflicht zur Erhebung aller differentialdiagnostischen Befunde.
- Sachverhalt: Ein Notfallarzt behandelte einen bewusstlosen Patienten vorschnell als Alkoholintoxikation und übersah ein epidurales Schädel-Hirn-Trauma.
- Kernaussage: Bei Notfällen muss der Arzt sämtliche verfügbaren Informationen und Befunde berücksichtigen. Eine ungeprüfte Verdachtsdiagnose verletzt die gebotene ärztliche Sorgfalt.
- Einschlägig für: Art. 12 Abs. 3 StGB, Art. 125 StGB.
BGE 134 IV 255 E. 4.2.3 — Ingerenzprinzip und Fahrlässigkeit durch pflichtwidriges Unterlassen
- Thema: Gefahrenschaffung auf Wasserstrassen; Unterlassen von Sicherheitsvorkehren.
- Sachverhalt: Aufstellen eines ungesicherten Baustellenboots auf einem Fluss; Kollision mit einem Schlauchboot.
- Kernaussage: Wer eine Gefahr schafft, hat pflichtgemäss deren Verwirklichung abzuwenden. Passivität aus Unaufmerksamkeit begründet eine Fahrlässigkeit durch Unterlassen nach Art. 12 Abs. 3 i.V.m. Art. 11 Abs. 2 lit. d StGB.
- Einschlägig für: Art. 11 Abs. 2 lit. d StGB, Art. 12 Abs. 3 StGB, Art. 237 StGB.
BGE 141 IV 249 E. 1.4.1 — Vertragliche Garantenstellung und faktische Pflichtenübernahme
- Thema: Fahrlässige Tötung durch Unterlassen; Lawinensicherheitsdienst.
- Sachverhalt: Tödlicher Lawinenunfall auf Skitour; Beurteilung der Verantwortlichkeit des Sicherheitschefs.
- Kernaussage: Eine vertragliche Garantenstellung nach Art. 11 Abs. 2 lit. a StGB entsteht strafrechtlich erst mit der tatsächlichen faktischen Übernahme der Schutzfunktion, nicht bereits mit dem blossen Vertragsschluss.
- Einschlägig für: Art. 11 Abs. 2 lit. a StGB, Art. 12 Abs. 3 StGB, Art. 117 StGB.
BGE 141 IV 97 E. 2.4 — Schwere Körperverletzung bei HIV und medizinischer Therapiestandard
- Thema: Tatbestand der schweren Körperverletzung bei HIV-Infizierung; Ausschluss der Gefährdung bei viraler Suppression.
- Kernaussage: Die Infizierung mit dem HI-Virus stellt eine schwere Körperverletzung dar (Art. 122 Abs. 3 StGB). Steht der Betroffene jedoch unter wirksamer antiretroviraler Behandlung mit nicht nachweisbarer Viruslast, entfällt das Übertragungsrisiko und damit die Strafbarkeit wegen Gefährdungs- oder Körperverletzungsdelikten.
- Einschlägig für: Art. 12 Abs. 2 StGB, Art. 122 StGB.
BGE 136 IV 76 E. 2.7 — Konkurrenz zwischen Gefährdung des Lebens und fahrlässiger Tötung
- Thema: Idealkonkurrenz zwischen direktem Vorsatz bei der Gefährdung und bewusster Fahrlässigkeit beim Tötungserfolg.
- Kernaussage: Wer das Leben einer Person skrupellos direktvorsätzlich gefährdet (Art. 129 StGB) und darauf vertraut, dass der Tod ausbleibt, der schliesslich doch eintritt, ist wegen Lebensgefährdung und fahrlässiger Tötung in Idealkonkurrenz zu verurteilen.
- Einschlägig für: Art. 12 Abs. 2 und Abs. 3 StGB, Art. 117 StGB, Art. 129 StGB, Art. 49 StGB.
II. Weitere Bundesgerichts- und kantonale Entscheide
BGer 6B_775/2011 vom 4. Juni 2012 E. 1.2 — Eventualvorsatz bei Messerstich in den Thoraxbereich
- Thema: Versuchte vorsätzliche Tötung bei Streitigkeit; Indizwirkung der Vitalitätsnähe.
- Sachverhalt: Wuchtiger Stich mit 8 cm langer Messerklinge in den linken Brustbereich des Kontrahenten (Herzbeuteleröffnung).
- Kernaussage: Wer mit einem spitzen Messer kraftvoll gegen den Oberkörper sticht, weiss um die tödliche Gefahr und nimmt den Tod des Opfers billigend in Kauf (Eventualvorsatz auf Tötung bejaht).
- Einschlägig für: Art. 12 Abs. 2 StGB, Art. 111 StGB, Art. 22 StGB.
BGer 6B_901/2014 vom 27. Februar 2015 E. 2.1 — Eventualvorsatz bei wuchtigen Tritten gegen den Kopf
- Thema: Tötungsdelikt durch Schläge und Tritte gegen das am Boden liegende Opfer.
- Sachverhalt: Mehrfache wuchtige Tritte mit Schuhen gegen den Kopf des wehrlosen Opfers mit tödlichen Schädel-Hirn-Verletzungen.
- Kernaussage: Das Versetzen massiver Tritte gegen die Schädelregion begründet wegen der bekannten Lebensgefährlichkeit den direkten Schluss auf die Inkaufnahme des Todes.
- Einschlägig für: Art. 12 Abs. 2 StGB, Art. 111 StGB.
BGer 6B_529/2020 vom 14. September 2020 E. 2.3 — Versuchte vorsätzliche Tötung durch Kopfstösse und Tritte
- Thema: Subjektiver Tatbestand bei schwerer körperlicher Gewaltanwendung.
- Kernaussage: Wer gezielt und mit grosser Wucht Kopfstösse und Fusstritte gegen den Kopf ausführt, nimmt schwerste bis tödliche Verletzungen billigend in Kauf.
- Einschlägig für: Art. 12 Abs. 2 StGB, Art. 111 StGB, Art. 22 StGB.
Obergericht SH 50/2023/21 und 35 vom 20. Juni 2024 E. 3.5.1 — Messerstich in den Arm und Ausschluss des Tötungsvorsatzes
- Kanton: Schaffhausen (Obergericht)
- Thema: Abgrenzung von versuchter Tötung, schwerer Körperverletzung und einfacher Körperverletzung bei Stich in Extremität.
- Sachverhalt: Gezielter Stich in den Oberarm aus über einem Meter Distanz ohne Nahkampf.
- Kernaussage: Mangels unmittelbarer Lebensgefahr und mangels Hinweisen auf die Absicht, Vitalstrukturen zu treffen, liegt kein Tötungs- oder schwerer Körperverletzungsvorsatz vor; Verurteilung wegen einfacher Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand (Art. 123 Ziff. 2 StGB).
- Einschlägig für: Art. 12 Abs. 2 StGB, Art. 111 StGB, Art. 122 StGB, Art. 123 StGB.
Obergericht ZH SB200495 vom 1. Juli 2021 — Kantonale Praxis zu Kopftritten und Eventualvorsatz
- Kanton: Zürich (Obergericht, I. Strafkammer)
- Thema: Versuchte vorsätzliche Tötung durch wuchtige Tritte gegen den Kopf.
- Kernaussage: Das Obergericht bejaht Eventualvorsatz bezüglich Tötung bei massiven Tritten gegen den Kopf am Boden Liegender, da der Täter die erhebliche Todesgefahr durch intrakranielle Blutungen und Erstickung billigend in Kauf nimmt.
- Einschlägig für: Art. 12 Abs. 2 StGB, Art. 111 StGB, Art. 22 StGB.
Appellationsgericht BS SB.2023.52 vom 13. September 2024 — Fahrlässige Tötung und Pflichtwidrigkeitszusammenhang bei Beteiligung
- Kanton: Basel-Stadt (Appellationsgericht)
- Thema: Fahrlässige Tötung durch Unterlassen; Zurechnung und Pflichtwidrigkeitszusammenhang bei mehreren Beteiligten.
- Kernaussage: Das Gericht differenziert bei mehreren Beteiligten die individuellen Sorgfaltspflichten nach Art. 12 Abs. 3 StGB und verlangt für den Schuldspruch den strikten Nachweis des hypothetischen Kausalzusammenhangs zwischen Pflichtwidrigkeit und Erfolgseintritt.
- Einschlägig für: Art. 12 Abs. 3 StGB, Art. 117 StGB, Art. 11 StGB.
Letzte Aktualisierung: 29. August 2026