Rechtsprechung zu Art. 2 StGB
Rechtsprechung zu Art. 2 StGB
Leitentscheide
BGE 134 IV 82 — lex mitior im neuen Sanktionensystem; Schnittstellenproblematik
Regeste: Art. 2 und Art. 42 Abs. 4 StGB; Anwendung des milderen Rechts im neuen Sanktionensystem; Sanktionierung im Rahmen der sogenannten Schnittstellenproblematik. Darstellung der Grundzüge des neuen Sanktionensystems (E. 3–5). Bei der Wahl der Sanktionsart für Strafen zwischen sechs Monaten und drei Jahren ist unter dem neuen Recht eine bedingte Geldstrafe als mildere Sanktion gegenüber einer unbedingten Freiheitsstrafe nach altem Recht zu wählen.
E. 3–5: Das Bundesgericht stellt die Grundzüge des neuen Sanktionensystems dar: Geldstrafe und gemeinnützige Arbeit sind die Hauptsanktionen im Bereich der leichteren und mittleren Kriminalität.
E. 6: Der Vergleich zwischen altem und neuem Recht erfolgt im Gesamtvergleich, nicht nach einzelnen Elementen. Massgebend ist die konkrete Sanktion, die unter dem jeweiligen Recht zu erwarten wäre.
E. 7: Bei der Schnittstellenproblematik (Strafen zwischen 6 Monaten und 3 Jahren) ist die bedingte Geldstrafe nach neuem Recht milder als die unbedingte Freiheitsstrafe nach altem Recht.
Zur Entscheidung: BGE 134 IV 82
BGE 134 IV 97 — Wahl der Sanktionsart; lex mitior
Regeste: Art. 34, 37, 40 StGB; Wahl der Sanktionsart. Nach der Konzeption des neuen Rechts stellt die Geldstrafe im Bereich der leichteren und mittleren Kriminalität die Hauptsanktion dar. Geldstrafe und gemeinnützige Arbeit sind gegenüber der Freiheitsstrafe mildere Sanktionen (E. 4).
E. 4: Das Bundesgericht stellt fest, dass Geldstrafe und gemeinnützige Arbeit gegenüber der Freiheitsstrafe mildere Sanktionen sind. Bei der lex mitior-Prüfung ist die mildere Sanktionsart zu wählen.
Zur Entscheidung: BGE 134 IV 97
BGE 134 IV 60 — Geldstrafenbemessung; lex mitior
Regeste: Art. 34 StGB; Geldstrafe/Bemessung. Grundlagen und Zweck der Geldstrafe im neuen Sanktionensystem (E. 4). Grundsätze zur Bemessung der Geldstrafe (E. 5).
E. 4–5: Das Bundesgericht legt die Grundlagen der Geldstrafenbemessung dar. Die Geldstrafe ist als Hauptsanktion im neuen System konzipiert.
Zur Entscheidung: BGE 134 IV 60
BGE 145 IV 137 — lex mitior; kein Prüfungszeitraum nach kantonalem Entscheid
Regeste: Art. 2 Abs. 2 StGB; lex mitior. Das Bundesgericht prüft nicht, ob das nach Ausfällung des angefochtenen kantonalen Entscheids in Kraft getretene Recht milder ist (E. 2).
E. 2: Für die lex mitior-Prüfung ist der Zeitpunkt des Urteils massgebend. Änderungen, die nach dem kantonalen Entscheid in Kraft treten, werden nicht mehr berücksichtigt.
Zur Entscheidung: BGE 145 IV 137
BGE 146 IV 311 — Landesverweisung und lex mitior
Regeste: Art. 2 Abs. 1, Art. 49 Abs. 2 und Art. 66a sowie Art. 66b StGB; strafrechtliches Rückwirkungsverbot in Bezug auf die neuen Bestimmungen über die Landesverweisung; Wiederholungsfall; retrospektive Konkurrenz bei Landesverweisung.
E. 4: Das Strafgericht kann die Landesverweisung erst dann anordnen, wenn das massgebliche neue Recht sie vorsieht. Das Rückwirkungsverbot gilt auch für die Landesverweisung.
Zur Entscheidung: BGE 146 IV 311
BGE 129 IV 49 — Verfolgungsverjährung und lex mitior
Regeste: Verfolgungsverjährung (Art. 70 ff. und Art. 333 StGB), altes und neues Recht; milderes Recht (Art. 2 und Art. 337 StGB). Massgebendes Recht im Falle der Aufhebung eines noch vor Inkrafttreten des neuen Verjährungsrechts ergangenen letztinstanzlichen kantonalen Urteils.
Bedeutung: Die lex mitior gilt auch für die Verjährung: Ist die Verjährungsfrist unter dem neuen Recht kürzer und bereits eingetreten, ist das neue Recht massgebend.
Zur Entscheidung: BGE 129 IV 49
BGE 126 IV 5 — Unterbrechung der Verjährung
Regeste: Art. 72 Ziff. 2 StGB; Unterbrechung der Verjährung. Die Unterbrechung der Verfolgungsverjährung richtet sich nach dem zur Tatzeit geltenden Recht.
Zur Entscheidung: BGE 126 IV 5
Weitere wichtige Entscheide
| Entscheidung | Thema |
|---|---|
| BGE 130 II 270 | Rückwirkungsverbot im Übergangsrecht (Anwaltsrecht) |
| BGE 133 IV 150 | Anrechnung von Untersuchungshaft (Art. 51 StGB) |
| BGE 138 IV 100 | Anstaltentreffen; mengenmässig qualifizierte Betäubungsmittelführ |
| BGE 145 IV 146 | Gesamtstrafenbildung bei Widerruf (Änderung der Rechtsprechung) |
| BGE 117 IV 369 | Auslandstat von Schweizern (Art. 6 StGB) |
Rechtsprechungsentwicklung
| Jahr | Entscheidung | Entwicklung |
|---|---|---|
| 2000 | BGE 126 IV 5 | Unterbrechung der Verjährung nach Tatzeitrecht |
| 2002 | BGE 129 IV 49 | Verfolgungsverjährung und lex mitior |
| 2008 | BGE 134 IV 60/82/97 | Grundzüge der lex mitior im neuen Sanktionensystem |
| 2019 | BGE 145 IV 137 | Keine Prüfung post-decisionaler Rechtsänderungen |
| 2020 | BGE 146 IV 311 | Landesverweisung und Rückwirkungsverbot |