SR 311.0 — StGB — Schweizerisches Strafgesetzbuch
Kommentar zum Schweizerisches Strafgesetzbuch vom 21. Dezember 1937 (StGB, SR 311.0). Tippe auf einen Artikel, um den Kommentar zu öffnen.
99 kommentierte Artikel · gegliedert nach der Systematik des Gesetzes
Allgemeine Bestimmungen — Keine Sanktion ohne Gesetz
Allgemeine Bestimmungen — Geltungsbereich
Allgemeine Bestimmungen — Strafbarkeit
- Art. 10 Verbrechen und Vergehen
- Art. 11 Begehung durch Unterlassen
- Art. 12 Vorsatz und Fahrlässigkeit
- Art. 13 Sachverhaltsirrtum
- Art. 14 Rechtmässiges Verhalten
- Art. 15 Rechtfertigende Notwehr
- Art. 16 Entschuldbare Notwehr (Notwehrexzess)
- Art. 17 Rechtfertigender Notstand
- Art. 18 Entschuldigender Notstand
- Art. 19 Schuldunfähigkeit und verminderte Schuldfähigkeit
- Art. 20 Zweifelhafte Schuldfähigkeit
- Art. 21 Rechtsirrtum
- Art. 22 Versuch
- Art. 24 Anstiftung
- Art. 25 Gehilfenschaft
- Art. 30 Antragsberechtigung
Allgemeine Bestimmungen — Strafen und Massnahmen
- Art. 34 Geldstrafe
- Art. 39 aStGB Umwandlung der gemeinnützigen Arbeit
- Art. 41 Freiheitsstrafe anstelle von Geldstrafe
- Art. 42 Bedingter Strafvollzug
- Art. 43 Teilbedingte Freiheitsstrafe
- Art. 45 Bewährung
- Art. 46 Nichtbewährung
- Art. 47 Strafzumessung
- Art. 48 Strafmilderungsgründe
- Art. 49 Konkurrenzen und Gesamtstrafe
- Art. 50 Begründungspflicht der Strafzumessung
- Art. 56 Allgemeine Voraussetzungen der Massnahmen
- Art. 58 Einrichtungen für den Vollzug
- Art. 59 Stationäre Behandlung von psychischen Störungen
- Art. 61 Einweisung in eine Einrichtung für junge Erwachsene
- Art. 62 Bedingte Entlassung
- Art. 62b Endgültige Entlassung
- Art. 62c Aufhebung der Massnahme
- Art. 63 Ambulante Behandlung
- Art. 64 Verwahrung
- Art. 66a Obligatorische Landesverweisung
- Art. 66abis Fakultative Landesverweisung
- Art. 66d Aufschub des Vollzugs
- Art. 67 Tätigkeitsverbot
- Art. 68 Veröffentlichung des Urteils
- Art. 70 Einziehung von Vermögenswerten. Grundsätze
- Art. 71 Einziehung. Ersatzforderungen
- Art. 72 Einziehung von Vermögenswerten einer kriminellen Organisation
- Art. 73 Verwendung zu Gunsten des Geschädigten
Allgemeine Bestimmungen — Vollzug von Freiheitsstrafen und Massnahmen
Allgemeine Bestimmungen — Übertretungen
Besondere Bestimmungen — Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben
- Art. 111 Vorsätzliche Tötung
- Art. 112 Mord
- Art. 117 Fahrlässige Tötung
- Art. 122 Schwere Körperverletzung
- Art. 123 Einfache Körperverletzung
- Art. 125 Fahrlässige Körperverletzung
- Art. 127 Aussetzung eines Hilflosen
- Art. 128 Unterlassung der Nothilfe
- Art. 129 Gefährdung des Lebens
- Art. 133 Raufhandel
- Art. 134 Angriff
Besondere Bestimmungen — Strafbare Handlungen gegen das Vermögen
- Art. 138 Veruntreuung
- Art. 139 Diebstahl
- Art. 140 Raub
- Art. 143bis Unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem
- Art. 144 Sachbeschädigung
- Art. 146 Betrug
- Art. 158 Ungetreue Geschäftsbesorgung
- Art. 163 Betrügerischer Konkurs und Pfändungsbetrug
- Art. 165 Misswirtschaft
- Art. 166 Unterlassung der Buchführung
- Art. 167 Bevorzugung eines Gläubigers
Besondere Bestimmungen — Gegen die Ehre und den Geheim- oder Privatbereich
Besondere Bestimmungen — Verbrechen und Vergehen gegen die Freiheit
Besondere Bestimmungen — Gegen die sexuelle Integrität
- Art. 187 Sexuelle Handlungen mit Kindern
- Art. 189 Sexuelle Nötigung
- Art. 190 Vergewaltigung
- Art. 191 Schändung
Besondere Bestimmungen — Verbrechen und Vergehen gegen die Familie
- Art. 219 Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht
- Art. 220 Entziehen und Vorenthalten von Minderjährigen
Besondere Bestimmungen — Gemeingefährliche Verbrechen und Vergehen
Besondere Bestimmungen — Gegen den öffentlichen Verkehr
Besondere Bestimmungen — Geldfälschung
Besondere Bestimmungen — Urkundenfälschung
Besondere Bestimmungen — Gegen den öffentlichen Frieden
- Art. 259 Öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit
- Art. 260bis Strafbare Vorbereitungshandlungen
- Art. 260ter Kriminelle Organisation
Besondere Bestimmungen — Gegen die öffentliche Gewalt
- Art. 285 Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte
- Art. 286 Hinderung einer Amtshandlung
- Art. 287 Amtsanmassung
Besondere Bestimmungen — Gegen die Rechtspflege
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