Rechtsprechung zu Art. 297 SchKG
Rechtsprechung zu Art. 297 SchKG
Systematische Übersicht der bundesgerichtlichen Leitentscheide sowie der kantonalen Gerichtspraxis zu den Wirkungen der Nachlassstundung nach Art. 297 SchKG.
I. Leitentscheide des Bundesgerichts (BGE)
BGE 151 III 516 (9. Juli 2025)
- Thema: Ex-lege-Sistierung von Zivilprozessen und Beschwerdelegitimation
- Kernaussage:
- Die Sistierung von Zivilprozessen und Verwaltungsverfahren über Nachlassforderungen tritt mit Bewilligung der Nachlassstundung von Gesetzes wegen (ex lege) ein (E. 1.5.2).
- Die gerichtliche Verfügung ist rein deklaratorisch und begründet keine Rechtsverzögerung nach Art. 29 BV.
- Die beschwerdeführende Person muss bei Beschwerden gegen die Sistierung einen nicht wieder gutzumachenden Nachteil rechtlicher Natur im Sinne von Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG dartun.
- Konkreter Sachverhalt: Gläubiger rügte Rechtsverzögerung bei Feststellung der Prozesssistierung; Beschwerde mangels rechtlichem Nachteil abgewiesen.
- Einschlägig für: Art. 297 Abs. 5 SchKG i.V.m. Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG
BGE 143 III 173 (19. April 2017)
- Thema: Rückgabeanspruch des Vermieters ist keine Nachlassforderung
- Kornaussage: Der mietrechtliche Ausweisungs- und Rückgabeanspruch nach Art. 267 OR stellt keine Geldforderung und damit keine Nachlassforderung dar; das Ausweisungsverfahren wird durch die Nachlassstundung nicht sistiert (E. 6).
- Konkreter Sachverhalt: Mieter in Nachlassstundung verlangte Sistierung der Mietausweisung; Begehren abgewiesen.
- Einschlägig für: Art. 297 Abs. 5 SchKG i.V.m. Art. 267 OR
BGE 150 III 137 (12. Januar 2024)
- Thema: Verlängerung der Stundungsdauer und Konkurseröffnung
- Kornaussage: Ausschliesslich der Sachwalter ist legitimiert, die Verlängerung der definitiven Stundung zu beantragen; unterbleibt der Antrag, endet die Schutzwirkung von Art. 297 SchKG und der Konkurs ist zu eröffnen.
- Konkreter Sachverhalt: Schuldnerin verpasste Verlängerungsantrag; Konkurseröffnung bestätigt.
- Einschlägig für: Art. 297 SchKG i.V.m. Art. 295b SchKG
BGE 147 III 226 (18. März 2021)
- Thema: Verweigerung der definitiven Stundung; Nichtigkeit der provisorischen Stundung
- Kornaussage:
- Wird die definitive Nachlassstundung von der Beschwerdeinstanz verweigert, eröffnet sie sogleich den Konkurs; damit enden die Wirkungen von Art. 297 SchKG rückwirkend (E. 3).
- Die Gläubiger können gegen den Entscheid des Nachlassgerichts, mit welchem der Nachlassschuldner zur Veräusserung von Anlagevermögen ermächtigt wird, keine Beschwerde führen (E. 4).
- Konkreter Sachverhalt: Übergang von provisorischer Nachlassstundung in Konkurs; Gläubigerbeschwerde gegen Veräusserungsermächtigung.
- Einschlägig für: Art. 293a, Art. 294 Abs. 3, Art. 298 Abs. 2 SchKG
BGE 137 II 136 (2011)
- Thema: Verrechnung öffentlich-rechtlicher Abgaben im Nachlassverfahren
- Kornaussage: Gesetzliche Verrechnungsrechte bei Mehrwertsteuer- und Vorsteuerguthaben gehen den konkurs- und nachlassrechtlichen Verrechnungsschranken (Art. 297 Abs. 8 i.V.m. Art. 213/214 SchKG) vor (E. 6.4).
- Konkreter Sachverhalt: Verrechnung von Mehrwertsteuerguthaben im Nachlassverfahren.
- Einschlägig für: Art. 297 Abs. 8 SchKG i.V.m. Art. 213 SchKG
BGE 130 III 241 (2003)
- Thema: Vorausabtretung künftiger Forderungen und Nachlassstundung
- Kornaussage: Wurde vor der Bewilligung der Nachlassstundung die Abtretung einer künftigen Forderung vereinbart, entfaltet diese Abtretung keine Wirkung, wenn die Forderung erst nach der Stundungsbewilligung entsteht (Art. 297 Abs. 4 SchKG). Die Globalzession erfasst keine Forderungen, die während der Stundung entstehen.
- Einschlägig für: Art. 297 Abs. 4 SchKG; Art. 211 Abs. 1 SchKG
BGE 129 III 395 (2003)
- Thema: Einreichung des Betreibungsbegehrens während Stundung
- Kornaussage: Die blosse Einreichung eines Betreibungsbegehrens beim Betreibungsamt stellt noch keine verbotene Betreibungseinleitung i.S.v. Art. 297 Abs. 1 SchKG dar; das Amt muss das Begehren protokollieren (E. 2.2).
- Konkreter Sachverhalt: Gläubiger reichte Betreibungsbegehren zur Fristwahrung ein; Ausfertigung des Zahlungsbefehls erst nach Stundungsende.
- Einschlägig für: Art. 297 Abs. 1 SchKG
BGE 126 III 294 (2000)
- Thema: Betreibung für Masseverbindlichkeiten
- Kornaussage: Das Betreibungsverbot von Art. 297 Abs. 1 SchKG gilt nicht für Masseverbindlichkeiten (Art. 310 Abs. 2 SchKG). Die Mehrwertsteuer für Arbeiten, die der Schuldner während der Nachlassstundung mit Zustimmung des Sachwalters ausgeführt hat, ist eine Masseverbindlichkeit, die nicht unter das Betreibungsverbot fällt (E. 1).
- Konkreter Sachverhalt: Betreibung auf Pfändung für Mehrwertsteuerschulden während laufender Stundung geschützt.
- Einschlägig für: Art. 297 Abs. 1 SchKG i.V.m. Art. 310 Abs. 2 SchKG
BGE 131 V 454 (2005)
- Thema: Insolvenzentschädigung ab provisorischer Stundung
- Kornaussage: Die Frist zur Geltendmachung der Insolvenzentschädigung für Arbeitnehmer beginnt bereits im Zeitpunkt der Veröffentlichung der provisorischen Nachlassstundung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (E. 6 und 7). Die seco-Weisung «Nachlassstundung — Insolvenzentschädigung (IE)», AM/ALV-Praxis 2002/3 Blatt 7/1, ist gesetzeskonform.
- Konkreter Sachverhalt: Anmeldung von Lohnforderungen bei der Arbeitslosenkasse nach Publikation der provisorischen Nachlassstundung.
- Einschlägig für: Art. 297 SchKG i.V.m. Art. 53 AVIG
BGE 140 III 320 (2014)
- Thema: Qualifikation des Nachlassverfahrens im internationalen Kontext
- Kornaussage: Die Nachlassliquidation nach Schweizer Recht fällt unter den Insolvenzausschluss von Art. 1 Abs. 2 lit. b Lugano-Übereinkommen. Ein ausländisches Schiedsurteil kann gegen eine Gesellschaft in Nachlassliquidation nicht vollstreckt werden, solange die Schutzwirkungen von Art. 297 SchKG andauern.
- Einschlägig für: Art. 297 SchKG i.V.m. Art. 1 LugÜ
II. Weitere Entscheide des Bundesgerichts
BGer 4A_144/2025 (9. Juli 2025)
- Thema: Deklaratorische Natur der gerichtlichen Sistierungsverfügung
- Kornaussage: Bestätigung, dass die Sistierung nach Art. 297 Abs. 5 SchKG kraft Gesetzes eintritt und keine Ermessensentscheidung des Prozessrichters darstellt.
- Einschlägig für: Art. 297 Abs. 5 SchKG
III. Kantonale Rechtsprechung
Handelsgericht Zürich, HG200115 (2020)
- Thema: Abgrenzung von dringlichen Verfahren bei Art. 297 Abs. 5 SchKG
- Kornaussage: Ein Zivilprozess gilt nur dann als dringlich im Sinne der Ausnahme von Abs. 5, wenn ohne sofortiges Sachurteil ein irreversibler Rechtsverlust droht (z.B. drohender Beweisverlust).
- Kanton: Zürich (ZH)
Letzte Aktualisierung: 2026-09-12