Rechtsprechung zu Art. 191 SchKG
Leitentscheide (BGE)
BGE 133 III 614, E. 2
- Thema: Unentgeltliche Rechtspflege bei Konkurseröffnung auf eigenes Begehren
- Kernaussage: Art. 191 SchKG begründet ein Insolvenzverfahren mit dem Ziel, den Erlös aus den schuldnerischen Vermögenswerten in gerechter Weise auf alle Gläubiger aufzuteilen. Wer freiwillig einen Konkurs beantragt, kann unter den allgemeinen Voraussetzungen die unentgeltliche Rechtspflege verlangen.
- Einschlägig für: Art. 191 SchKG, Art. 29 Abs. 3 BV (2'711 Zit.)
BGE 145 III 26, E. 2
- Thema: Missbräuchliche Insolvenzerklärung
- Kernaussage: Eine Insolvenzerklärung ist missbräuchlich (Art. 2 Abs. 2 ZGB), wenn sie einzig zum Ziel hat, die zugunsten des allein betreibenden Gläubigers verfügte Verdienstpfändung zu Fall zu bringen.
- Einschlägig für: Art. 191 SchKG, Art. 2 Abs. 2 ZGB
BGE 119 III 113, E. 3
- Thema: Unentgeltliche Rechtspflege — Kriterium der fehlenden Aussichtslosigkeit
- Kernaussage: Der Schuldner kann im Konkursverfahren zufolge Insolvenzerklärung die unentgeltliche Rechtspflege unter den allgemeinen Voraussetzungen beanspruchen; das Kriterium der fehlenden Aussichtslosigkeit ist bei der Selbstantragstellung zu beachten.
- Einschlägig für: Art. 191 SchKG, Art. 4 BV aF
Weitere Bundesgerichtsentscheide
BGE 118 III 27, E. 3
- Thema: Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege im Konkursverfahren
- Kernaussage: Der aus Art. 4 BV abgeleitete Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege ist grundsätzlich auch für das Konkursverfahren zufolge Insolvenzerklärung gewährleistet (Änderung der Rechtsprechung). Der blosse Antrag an den Richter genügt.
- Einschlägig für: Art. 191 SchKG, Art. 169 SchKG
BGE 111 III 66
- Thema: Gläubigerlegitimation bei Insolvenzerklärung
- Kernaussage: Die Annahme, Gläubiger seien zur Anfechtung der aufgrund einer Insolvenzerklärung erfolgten Konkurseröffnung nicht legitimiert, ist nicht willkürlich.
- Einschlägig für: Art. 191 SchKG, Art. 174 SchKG
5A_625/2015
- Thema: Insolvenzerklärung und Konkurseröffnung
- Kernaussage: Weiterführung der Praxis zur Selbstantragstellung nach Art. 191 SchKG.
- Einschlägig für: Art. 191 SchKG
5A 433/2019
- Thema: Insolvenzerklärung
- Kernaussage: Bestätigung der Praxis zu den Voraussetzungen der Selbstantragstellung.
- Einschlägig für: Art. 191 SchKG
5A 819/2018
- Thema: Insolvenzerklärung
- Kernaussage: Bestätigung der Praxis; der Selbstantrag setzt eine formlose Zahlungsfähigkeitserklärung voraus.
- Einschlägig für: Art. 191 SchKG
Top-Entscheide im Überblick
| Nr | Entscheidung | Zit. | Kernthese |
|---|---|---|---|
| 1 | BGE 133 III 614 | 2'711 | Unentgeltliche Rechtspflege bei Selbstantrag |
| 2 | BGE 145 III 26 | 87 | Missbräuchliche Insolvenzerklärung |
| 3 | BGE 119 III 113 | 164 | Aussichtslosigkeitskriterium |
| 4 | BGE 118 III 27 | 103 | Unentgeltliche Rechtspflege — Änderung Rspr. |
Letzte Aktualisierung: 2026-06-13