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Rechtsprechung zu Art. 115 SchKG

Rechtsprechung zu Art. 115 SchKG

Leitentscheide

Die folgenden Entscheide behandeln direkt die Auslegung und Anwendung von Art. 115 SchKG:

BGE 105 III 60

Pfändungsurkunde als Verlustschein nach Art. 115 Abs. 1 SchKG — Klassischer Entscheid zur Entstehung des definitiven Verlustscheins bei völliger Pfändungslosigkeit. Klärt, dass die Pfändungsurkunde kraft Gesetzes zum Verlustschein wird, ohne dass es eines besonderen Antrags bedarf. → BGE 105 III 60

BGE 150 III 223

Verlustschein nach Art. 115 SchKG — Jüngster Leitentscheid zur Unterscheidung zwischen definitivem und provisorischem Verlustschein. Bestätigt die Doppelfunktion des provisorischen Verlustscheins und den Übergang zum definitiven Verlustschein nach Ablauf der Jahresfrist. → BGE 150 III 223

BGE 115 III 138

Betreibung und Verlustschein nach SchKG — Entscheid zur Rechtsöffnungswirkung des Verlustscheins. Klärt, dass der Verlustschein zur definitiven Rechtsöffnung nach Art. 80 SchKG berechtigt und dass die Prüfungsbefugnis des Richters auf die formelle Prüfung beschränkt ist. → BGE 115 III 138

BGE 125 III 337

Betreibung und SchKG — Entscheid zur Anschlusspfändung und Gläubigergleichbehandlung im Rahmen der Neuauftreibungspfändung nach Art. 115 Abs. 3 SchKG. Bestätigt die sinngemässe Anwendbarkeit von Art. 110 f. SchKG. → BGE 125 III 337

BGer 5A_929/2025

Verlustschein nach Art. 115 SchKG — Aktueller Bundesgerichtsentscheid zur Neuauftreibungspfändung und zur Jahresfrist nach Art. 88 Abs. 2 SchKG. Bestätigt, dass die Frist eine Verwirkungsfrist ist und massgeblich der Eingang beim Betreibungsamt. → BGer 5A_929/2025

Kontextzitate

Die folgenden Entscheide behandeln angrenzende Fragestellungen und werden im Kommentar als Ergänzung erwähnt:

BGE 96 III 111

Provisorischer Verlustschein nach Art. 115 Abs. 2 SchKG — Klärt, dass die Schätzung des Beamten massgebend ist für die Beurteilung, ob «nicht genügendes» Vermögen vorliegt. Bestätigt das Recht auf Neuauftreibungspfändung. → BGE 96 III 111

BGE 80 III 74

Pfändungsurkunde als Verlustschein — Früher Entscheid zur automatischen Rechtsfolge des Übergangs von der Pfändungsurkunde zum Verlustschein. Klärt die Verjährung nach Art. 149 SchKG. → BGE 80 III 74

BGer 5A_709/2020

Verlustschein nach Art. 115 SchKG — Entscheid zur Neuauftreibungspfändung und zur Jahresfrist nach Art. 88 Abs. 2 SchKG. Erörtert die Voraussetzungen für die Neuauftreibungspfändung neu entdeckter Vermögensgegenstände. → BGer 5A_709/2020

BGer 5A_286/2023

Provisorischer Verlustschein — Entscheid zum Arrestgrund nach Art. 271 Ziff. 5 SchKG im Zusammenhang mit dem provisorischen Verlustschein. Klärt, dass die übrigen Arrestvoraussetzungen (dringende Gefährdung) erfüllt sein müssen. → BGer 5A_286/2023

BGer 1C_50/2022

Pfändungsurkunde und Verlustschein — Entscheid zur Rechtsöffnungswirkung des Verlustscheins und zur Abgrenzung zwischen formeller und materieller Prüfung im Rechtsöffnungsverfahren. → BGer 1C_50/2022

BGer 5A_306/2007

Verlustschein und Neuauftreibungspfändung — Entscheid zur Schätzung des Beamten nach Art. 115 Abs. 2 SchKG. Bestätigt, dass nicht der tatsächliche Erlös, sondern die Schätzung massgebend ist. → BGer 5A_306/2007

BGE 92 III 9

Verlustschein und SchKG — Entscheid zum Konkursbegehren bei Vorliegen eines Verlustscheins. Klärt, dass der Verlustschein allein nicht zum Konkursbegehren nach Art. 190 SchKG berechtigt. → BGE 92 III 9

BGE 98 III 12

Betreibung und Verlustschein — Entscheid zur Konkursvoraussetzung nach Art. 285 SchKG bei Vorliegen eines provisorischen Verlustscheins. → BGE 98 III 12


Zuletzt aktualisiert: 2026-08-10 | Bearbeiten | Anregung einreichen