Rechtsprechung zu Art. 106 SchKG
Rechtsprechung zu Art. 106 SchKG
Leitentscheide
BGE 134 III 122 — Zwangsvollstreckungsimmunität und Drittrechte
Regeste: Art. 92 Abs. 1 Ziff. 11, Art. 95 Abs. 3 und Art. 106 ff. SchKG; Pfändung von Vermögensgegenständen bei Zweifeln oder Streitigkeiten über ihr Eigentum; Zwangsvollstreckungsimmunität. Zweifel oder Eigentumsstreitigkeiten über die zu pfändenden Gegenstände oder Rechte haben nicht die Nichtigkeit der Pfändung zur Folge.
Bedeutung: Leitentscheid zur Frage, wie Drittrechte bei der Pfändung zu behandeln sind. Das Betreibungsamt hat die Pfändung auch bei zweifelhafter Eigentumslage durchzuführen und die Drittrechte nach Art. 106 SchKG vorzukehren.
BGE 123 III 367 — Drittforderung in der Betreibung auf Pfandverwertung
Regeste: Drittansprache in der Betreibung auf Pfandverwertung; Parteirollenverteilung im Widerspruchsverfahren (Art. 155 Abs. 1 SchKG und Art. 106 ff. SchKG). Werden die Art. 106 ff. SchKG analog auf die Betreibung auf Pfandverwertung angewandt, so ist den Besonderheiten dieser Betreibungsart im Un-
E. 3: Die Widerspruchsverfahren nach Art. 106 ff. SchKG sind analog auf die Betreibung auf Pfandverwertung anwendbar (Art. 155 Abs. 1 SchKG). Die Parteirollenverteilung erfolgt unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Betreibungsart.
BGE 120 III 83 — Widerspruchsverfahren; Parteirollenverteilung
Regeste: Art. 107 Abs. 1 und 109 SchKG; Widerspruchsverfahren. Verteilung der Parteirollen, wenn sich die Sache weder im Gewahrsam des Schuldners noch in dem des Drittansprechers, sondern in jenem eines Vierten befindet.
Bedeutung: Klarstellung der Parteirollen im Widerspruchsverfahren, wenn der gepfändete Gegenstand nicht im Gewahrsam des Schuldners oder des Drittansprechers liegt.
BGE 120 III 123 — Frist zur Anmeldung des Drittanspruchs bei Sperrung
Regeste: Art. 106 ff. SchKG; Frist zur Anmeldung des Drittanspruches, wenn zuvor eine Sperrung in einem Fall gegenseitiger Rechtshilfe in Strafsachen verfügt worden ist. Der Staat, zu dessen Gunsten im Rahmen gegenseitiger Rechtshilfe eine Sperrung verfügt worden ist, handelt nicht gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, wenn er seinen Drittforderungsanspruch anmeldet.
BGE 114 III 92 — Rechtzeitige Anmeldung des Drittforderungsanspruchs
Regeste: Anmeldung des Drittanspruchs an arrestierten und in der Folge gepfändeten Vermögenswerten; Frage der Rechtzeitigkeit (Art. 107 Abs. 4 SchKG). Die Pflicht, seinen Anspruch an arrestierten oder gepfändeten Vermögenswerten rechtzeitig beim Betreibungsamt anzumelden, trifft den Dritten grundsätzlich unabhängig davon, ob er von der Pfändung Kenntnis hatte.
Bedeutung: Der Dritte muss seine Ansprüche fristgerecht anmelden. Unkenntnis von der Pfändung ist grundsätzlich kein Entschuldigungsgrund.
BGE 112 III 75 — Schätzung von Arrestgegenständen; Drittforderungsanspruch
Regeste: Art. 106 ff. SchKG; Schätzung von Arrestgegenständen (Art. 275 und Art. 97 Abs. 2 SchKG). Dem Drittansprecher wird grundsätzlich kein Interesse an der betreibungsamtlichen Schätzung der Pfandobjekte zuerkannt, weshalb er auch nicht legitimiert ist, dagegen Beschwerde zu erheben.
Bedeutung: Drittansprecher haben grundsätzlich kein Beschwerderecht gegen die betreibungsamtliche Schätzung der gepfändeten Gegenstände.
BGE 112 III 90 — Verfahrensleitender Entscheid im Widerspruchsverfahren
Regeste: Voraussetzungen, unter denen ein verfahrensleitender Entscheid Gegenstand eines Rekurses bilden kann. Das Betreibungsamt hat dem Drittansprecher die Ansprüche nach Art. 106 ff. SchKG vorzukehren.
E. 5: Il appartiendra à ce tiers, le cas échéant, de revendiquer ses droits en application des art. 106 ss LP.
5A_60/2018 — Pfändungsvollzug; Drittrechte
E. 2.4.1: Das Bundesgericht stellt fest, dass eine Einsprache gegen die Pfändung mit der Begründung, der Schuldner sei nicht Eigentümer der gepfändeten Gegenstände, nicht genügt, um die Pfändung aufzuheben. Vielmehr sind Drittrechte nach Art. 106 SchKG vorzukehren.
Weitere wichtige Entscheide
| Entscheidung | Thema |
|---|---|
| 5A_330/2012 | Widerspruchsklage nach Art. 106 ff. SchKG |
| 5A_586/2014 | Fristansetzung zur Widerspruchsklage |
| 5A_702/2014 | Widerspruchsverfahren; Pfandrecht und Drittforderung |
| 5A_360/2012 | Widerspruchsklage (internationale Zuständigkeit) |
| 5A_1041/2017 | Widerspruchsklage; Fristansetzung |
| BGE 135 III 663 | Pflichten des Schuldners bei der Pfändung (Art. 91 SchKG) |
| BGE 84 III 141 | Widerspruchsverfahren; gegenstandslose Widerspruchsklage |
| BGE 123 III 330 | Art. 36 SchKG; Fristansetzung im Widerspruchsverfahren |
| BGE 113 III 17 | Anmeldungsfrist vor der Versteigerung (Art. 138 Abs. 2 Ziff. 3 SchKG) |