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Rechtsprechung zu Art. 93 SchKG

Leitentscheide (BGE)

BGE 128 III 159 E. 3

  • Thema: Notbedarfsberechnung bei im Konkubinat lebenden Schuldnern
  • Kernaussage: Lebt der Schuldner in einer gefestigten Lebensgemeinschaft (Konkubinat), ist sein Grundbetrag auf den Ansatz für ein Ehepaar anteilsmässig zu reduzieren und die gemeinsamen Wohnkosten sind nach Massgabe der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit beider Partner aufzuteilen.
  • Einschlägig für: Abs. 1 (Notbedarfsberechnung)

BGE 113 III 10 E. 2

  • Thema: Beschränkte Pfändbarkeit von Renten und Vorsorgeleistungen
  • Kernaussage: Leistungen der beruflichen Vorsorge (BVG) unterliegen unabhängig davon, ob sie auf Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberbeiträgen beruhen und ob sie als Rente oder Kapitalabfindung bezogen werden, der beschränkten Pfändbarkeit nach Art. 93 SchKG.
  • Einschlägig für: Abs. 1 (Erfasste Einkunftsarten)

BGE 86 III 15 E. 1

  • Thema: Pfändung von Einkünften aus selbständiger Erwerbstätigkeit
  • Kernaussage: Art. 93 SchKG erfasst nicht nur unselbständiges Arbeitseinkommen, sondern auch den Nettoverdienst (Honorar- und Praxiseinnahmen) aus selbständiger Erwerbstätigkeit, soweit dieser den Notbedarf übersteigt.
  • Einschlägig für: Abs. 1 (Selbständiges Erwerbseinkommen)

Weitere Bundesgerichtsentscheide

BGer 5A_131/2026 vom 11. August 2026 / 1. September 2026

  • Thema: Existenzminimumsberechnung und Rügeprinzip vor Bundesgericht
  • Kernaussage: Beanstandungen einzelner Notbedarfspositionen bei der Einkommenspfändung unterliegen den strengen Begründungsanforderungen von Art. 42 Abs. 2 BGG; blosse pauschale Behauptungen über ungenügende Grundbeträge genügen nicht zur Darlegung von Bundesrechtsverletzungen.
  • Einschlägig für: Abs. 1 (Verfahren und Rügeobliegenheit)

BGer 5A_479/2017 vom 19. Oktober 2017 E. 2.3

  • Thema: Ausschluss laufender Steuern aus dem betreibungsrechtlichen Existenzminimum
  • Kernaussage: Laufende Steuerschulden dürfen nach ständiger bundesgerichtlicher Praxis im betreibungsrechtlichen Existenzminimum nach Art. 93 SchKG nicht berücksichtigt werden, um eine Bevorzugung des Fiskus gegenüber privaten Gläubigern zu verhindern.
  • Einschlägig für: Abs. 1 (Notbedarfszusammensetzung)

Kantonale Entscheide

Kantonale Aufsichtsbehörde St. Gallen, AB.2018.43 vom 20. November 2018

  • Kanton: St. Gallen
  • Thema: Verbindlichkeit der bundesgerichtlichen Richtlinien zur Notbedarfsberechnung
  • Kernaussage: Die Richtlinien der Konferenz der Betreibungs- und Konkursbeamten der Schweiz sind für die Festlegung des Notbedarfs verbindlich; kantonale Abweichungen zulasten des Existenzminimums sind unzulässig.
  • Einschlägig für: Abs. 1 (Berechnungsmethode)

Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden, OG ARGVP 1990 3177

  • Kanton: Appenzell Ausserrhoden
  • Thema: Unterhaltsbeiträge für volljährige Kinder in Ausbildung
  • Kernaussage: Unterhaltsbeiträge an volljährige Kinder sind im Notbedarf des Schuldners nur einzustellen, wenn hierfür ein rechtskräftiger Unterhaltstitel oder eine gerichtlich genehmigte Vereinbarung vorliegt.
  • Einschlägig für: Abs. 1 (Familienunterhalt)