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Rechtsprechung zu Art. 85a SchKG

Rechtsprechung zu Art. 85a SchKG

Leitentscheide

BGE 148 III 30 — Verhältnis Anerkennungsklage zur Rechtsöffnung

BGE 148 III 30 (22. Oktober 2021) — Verhältnis der Anerkennungsklage zur Rechtsöffnung. Die Rechtshängigkeit einer Anerkennungsklage hindert die Einleitung oder Weiterführung eines Rechtsöffnungsverfahrens nicht. Neben der Aberkennungsklage sind auch allgemeine negative Feststellungsklagen im Umfeld einer Betreibung zulässig.

BGE 141 III 68 — Feststellungsinteresse bei negativer Feststellungsklage

BGE 141 III 68 (16. Januar 2015) — Lockerung der Voraussetzungen, unter denen die negative Feststellungsklage des betriebenen Schuldners, der Rechtsvorschlag erhoben hat, zuzulassen ist.

BGE 132 III 89 — Rechtsnatur der Feststellungsklage nach Art. 85a SchKG

BGE 132 III 89 (2005) — Eine Klage nach Art. 85a SchKG ist eine materiellrechtliche Feststellungsklage, welche eine vermögensrechtliche Zivilrechtsstreitigkeit begründet. Auswirkungen des Konkurses des Klägers auf das Klageverfahren.

BGE 136 III 587 — Einstellung der Betreibung und Aussetzung des Konkursentscheides

BGE 136 III 587 (28. Oktober 2010) — Wird vor dem Entscheid über das Konkursbegehren eine negative Feststellungsklage anhängig gemacht, ist zuerst über die Einstellung der Betreibung zu befinden; diese kann superprovisorisch verfügt werden.

Aktuelle Entscheide (2026)

BGer 4D_36/2026 — Negative Feststellungsklage

BGer 4D_36/2026 (30. April 2026) — Negative Feststellungsklage nach Art. 85a SchKG.


Zuletzt aktualisiert: 2026-05-15 | Bearbeiten | Anregung einreichen