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Rechtsprechung zu Art. 80 SchKG

Rechtsprechung zu Art. 80 SchKG

Systematische Übersicht der bundesgerichtlichen Leitentscheide sowie der kantonalen Gerichtspraxis zur definitiven Rechtsöffnung nach Art. 80 SchKG.

I. Leitentscheide des Bundesgerichts (BGE)

BGE 148 III 225 (31. März 2022)

  • Thema: Ausschluss definitiver Rechtsöffnung bei gesetzlichen Gebühren ohne Verfügung
  • Kernaussage: Die definitive Rechtsöffnung kann nicht für Forderungen des Staates erteilt werden, die einzig aus Gesetzesnormen hervorgehen, ohne dass sie Gegenstand einer förmlichen, rechtskräftigen Verfügung oder eines Urteils bildeten.
  • Konkreter Sachverhalt: Kanton betrieb einen Pflichtigen für Pauschalgebühren ohne vorangegangene Gebührenverfügung; Rechtsöffnungsgesuch abgewiesen.
  • Einschlägig für: Art. 80 Abs. 1 und Abs. 2 Ziff. 2 SchKG, Titelerfordernis

BGE 143 III 564 (23. Oktober 2017)

  • Thema: Auslegung gerichtlicher Vergleiche im Rechtsöffnungsverfahren
  • Kernaussage: Der Rechtsöffnungsrichter darf einen gerichtlichen Vergleich nicht nach allgemeinen Auslegungsregeln (Art. 18 Abs. 1 OR) auslegen. Ist die Leistungspflicht nicht unzweideutig und liquid aus dem Vergleichstext ersichtlich, scheidet die definitive Rechtsöffnung aus.
  • Konkreter Sachverhalt: Streit über variable Zahlungsverpflichtungen in einem gerichtlichen Scheidungsvergleich.
  • Einschlägig für: Art. 80 Abs. 2 Ziff. 1 SchKG i.V.m. Art. 241 ZPO, Vergleich

BGE 140 III 372 (2014)

  • Thema: Rechtsnachfolge und Zession bei definitiven Rechtsöffnungstiteln
  • Kernaussage: Der Zessionar kann sich auf ein vom Zedenten erstrittenes Urteil berufen, wenn die Rechtsnachfolge liquide durch Urkunden nachgewiesen ist. Der Richter kann definitive Rechtsöffnung erteilen, auch wenn nur provisorische beantragt wurde.
  • Konkreter Sachverhalt: Inkassobüro verlangte gestützt auf abgetretenes Urteil Rechtsöffnung.
  • Einschlägig für: Art. 80 Abs. 1 SchKG i.V.m. Art. 170 OR, Zession

BGE 144 III 193 (2018)

  • Thema: Definitive Rechtsöffnung für Volljährigenunterhalt
  • Kernaussage: Ein Urteil, das die Zahlung von Unterhaltsbeiträgen über die Volljährigkeit hinaus anordnet, ist ein definitiver Rechtsöffnungstitel, wenn es die Beträge und die Dauer exakt bestimmt.
  • Konkreter Sachverhalt: Volljähriges Kind verlangte gestützt auf Scheidungsurteil Ausbildungsunterhalt.
  • Einschlägig für: Art. 80 Abs. 1 SchKG i.V.m. Art. 277 Abs. 2 ZGB

BGE 143 III 162 (27. Februar 2017)

  • Thema: Suva-Prämienrechnungen als definitive Rechtsöffnungstitel
  • Kernaussage: Prämienrechnungen der Suva stellen nach Art. 54 ATSG i.V.m. Art. 80 Abs. 2 Ziff. 2 SchKG definitive Rechtsöffnungstitel dar, wenn ihnen eine rechtskräftige Festsetzungsverfügung zugrunde liegt.
  • Konkreter Sachverhalt: Betreibung für ausstehende Unfallversicherungsprämien.
  • Einschlägig für: Art. 80 Abs. 2 Ziff. 2 SchKG i.V.m. Art. 54 ATSG

BGE 141 III 28 (2015)

  • Thema: Ausländische Gerichtsentscheide nach dem Lugano-Übereinkommen (LugÜ)
  • Kernaussage: Ausländische Entscheide aus LugÜ-Staaten berechtigen zur definitiven Rechtsöffnung, sofern Vollstreckbarkeit und Zuständigkeit nach den Konventionsregeln vorliegen.
  • Konkreter Sachverhalt: Vollstreckung eines österreichischen Urteils über Sozialversicherungsbeiträge in der Schweiz.
  • Einschlägig für: Art. 80 Abs. 1 SchKG i.V.m. LugÜ

BGE 144 III 360 (2018)

  • Thema: Verjährung von Schiedsurteilsforderungen im Verlustschein
  • Kernaussage: Eine in einem Schiedsspruch zugesprochene Forderung verjährt nach Ausstellung eines Verlustscheins gemäss Art. 149a SchKG in zwanzig Jahren.
  • Konkreter Sachverhalt: Einrede der Verjährung gegen ein internationales Schiedsurteil.
  • Einschlägig für: Art. 80 Abs. 1 SchKG i.V.m. Art. 149a SchKG

BGE 147 III 358 (2021)

  • Thema: Betreibungskosten im Verlustschein öffentlich-rechtlicher Forderungen
  • Kernaussage: Für im Verlustschein ausgewiesene Betreibungskosten einer öffentlich-rechtlichen Verfügung kann definitive Rechtsöffnung erteilt werden.
  • Konkreter Sachverhalt: Betreibung für aufgelaufene Kosten früherer Betreibungsverfahren.
  • Einschlägig für: Art. 80 Abs. 2 Ziff. 2 SchKG i.V.m. Art. 68 SchKG

II. Weitere Entscheide des Bundesgerichts

BGE 139 III 444 (2013)

  • Thema: Kognitionsgrenzen des Rechtsöffnungsrichters
  • Kernaussage: Der Rechtsöffnungsrichter prüft nicht, ob andere Betreibungen für dieselbe Forderung laufen; seine Prüfung ist auf die Titelsqualität beschränkt.
  • Konkreter Sachverhalt: Schuldner rügte Doppelbetreibung im Rechtsöffnungsverfahren.
  • Einschlägig für: Art. 80 Abs. 1 SchKG

BGE 137 III 87 (2011)

  • Thema: Ausländische vollstreckbare öffentliche Urkunden
  • Kernaussage: Eine ausländische vollstreckbare Urkunde über eine Geldschuld berechtigt zur definitiven Rechtsöffnung nach Art. 80 SchKG.
  • Konkreter Sachverhalt: Notarielle Unterwerfungserklärung aus Deutschland.
  • Einschlägig für: Art. 80 Abs. 2 Ziff. 1bis SchKG i.V.m. LugÜ

III. Kantonale Rechtsprechung

Kantonsgericht Luzern, 3B 21 44 (2021)

  • Thema: Zustellnachweis bei behördlichen Verfügungen
  • Kernaussage: Bestreitet der Schuldner den Erhalt einer Steuerveranlagungsverfügung substantiiert, muss das Steueramt den Zugang beweisen; blosse interne Buchungslisten genügen nicht.
  • Konkreter Sachverhalt: Definitive Rechtsöffnung für provisorische Steuerrechnung mangels Zustellnachweis verweigert.
  • Kanton: Luzern (LU)

Letzte Aktualisierung: 2026-08-29