Rechtsprechung zu Art. 44 SchKG
Rechtsprechungssammlung zu Art. 44 SchKG
A. Leitentscheide (BGE)
BGE 131 III 652
- Datum: 14. September 2005
- Thema: Bundesrätliche Guthabensperrung; analoge Anwendung von Art. 44 SchKG
- Kernaussage: Auf einen Beschluss des Bundesrats, Guthaben gestützt auf Art. 184 Abs. 3 BV zu sperren, ist Art. 44 SchKG sinngemäss anwendbar. Unter dem Vorbehalt der Fälle von Nichtigkeit dürfen die Betreibungs- und Konkursämter einer solchen «Beschlagnahme» nicht eine eigene, dazu in Widerspruch stehende Verfügung entgegenhalten, die dann der betreibungsrechtlichen Verwertung unterläge.
- Einschlägig für: Art. 44 SchKG; Art. 184 Abs. 3 BV; analoge Anwendung; Vorrang der Beschlagnahme
BGE 126 I 97
- Datum: 2000
- Thema: Beschlagnahme nach Konkurseröffnung; Zulässigkeit
- Kernaussage: Zulässigkeit der Beschlagnahme von Originalwerten, Surrogaten und weiterer Vermögenswerte aus einer Konkursmasse. Die Beschlagnahme kann auch nach Konkurseröffnung erfolgen, soweit die Beschlagnahmeordnung dies vorsieht. Art. 44 SchKG schafft insoweit einen Vorrang der Beschlagnahme vor der Konkursverwertung.
- Einschlägig für: Art. 44 SchKG; Art. 59 StGB; Beschlagnahme nach Konkurseröffnung
BGE 120 IV 365
- Datum: 19. Dezember 1994
- Thema: Beschlagnahme von Vermögenswerten beim solidarisch haftenden Täter; Verhältnis Beschlagnahme — Einziehung
- Kernaussage: Die verwaltungsstrafrechtliche Beschlagnahme von Vermögenswerten fällt unter den Vorbehalt von Art. 44 SchKG. Die Einziehung eines unrechtmässigen Vermögensvorteils beim gemäss Art. 12 Abs. 3 VStrR solidarisch haftenden Täter steht in einem geordneten Verhältnis zur Beschlagnahme. Unrechtmässiger Vermögensvorteil bei Steuerhinterziehung.
- Einschlägig für: Art. 44 SchKG; Art. 6, 12 Abs. 3, 46 Abs. 1 lit. b VStrR; Art. 58 StGB
BGE 139 III 44
- Datum: 12. November 2012
- Thema: Nichte Steigerungsanzeige; Kosten im Steigerungsverfahren
- Kernaussage: Folgen einer nichtigen Steigerungsanzeige auf die Kostenrechnung im Verfahren der Verwertung eines Grundstücks; Überprüfungsbefugnis der Aufsichtsbehörde. Die Frage der Kosten im Steigerungsverfahren wird unter Berücksichtigung von Art. 22 und 44 SchKG beurteilt.
- Einschlägig für: Art. 22 und 44 SchKG; GebV SchKG; Steigerungsverfahren
BGE 107 III 113
- Datum: 8. Dezember 1981
- Thema: Fiskalische Beschlagnahme; Verwertungserlös
- Kernaussage: Fiskalische Beschlagnahme nach Art. 44 SchKG: Können die kantonalen Steuerbehörden in jedem Stadium eines Betreibungs- oder Konkursverfahrens mit einer Beschlagnahmeverfügung eingreifen und gepfändete oder zur Konkursmasse gehörende Vermögenswerte für die Deckung von Steuerforderungen gegen den Schuldner beanspruchen? Jedenfalls kann der Verwertungserlös von den Steuerbehörden nicht beschlagnahmt werden, da er nicht dem Schuldner gehört.
- Einschlägig für: Art. 44 SchKG; fiskalische Beschlagnahme; Verwertungserlös
BGE 115 III 1
- Datum: 20. April 1989
- Thema: Beschlagnahme und SchKG-Verwertung
- Kernaussage: Grundsatzentscheid zum Verhältnis von Beschlagnahme und betreibungsrechtlicher Verwertung im Rahmen von Art. 44 SchKG.
- Einschlägig für: Art. 44 SchKG; Verhältnis Beschlagnahme — SchKG
BGE 101 IV 371
- Datum: 28. Juli 1951
- Thema: Beschlagnahme im Strafverfahren; Vorrang vor SchKG
- Kernaussage: Früher Grundsatzentscheid zum Vorrang der strafrechtlichen Beschlagnahme vor der betreibungsrechtlichen Verwertung nach Art. 44 SchKG.
- Einschlägig für: Art. 44 SchKG; strafrechtliche Beschlagnahme
B. Pfändung und Unpfändbarkeit
BGE 110 III 53
- Thema: Art. 92 Ziff. 3 SchKG; Unpfändbarkeit von Berufswerkzeugen
- Kernaussage: Ein Bürocomputer eines selbständigen Buchhalters und Treuhänders kann ein zur Ausübung des Berufs notwendiges Werkzeug i.S.v. Art. 92 Ziff. 3 SchKG sein und ist damit unpfändbar. Die Unpfändbarkeit besteht unabhängig von einer allfälligen Beschlagnahme.
- Einschlägig für: Art. 92 SchKG; Art. 44 SchKG; Unpfändbarkeit; Berufswerkzeuge
BGE 113 III 6
- Thema: Art. 285 Abs. 2 ZGB und Art. 80 SchKG; Rechtsöffnung für Kinderzulagen
- Kernaussage: Art. 285 Abs. 2 ZGB, wonach Kinderzulagen zusätzlich zu den Kinderalimenten zu bezahlen sind, kann auch im Kontext von Beschlagnahmen und Rechtsöffnungsfragen relevant werden.
- Einschlägig für: Art. 80 SchKG; Art. 44 SchKG; Rechtsöffnung
C. Rechtsvorschlag und Wechselbetreibung
BGE 119 III 108
- Thema: Art. 185 SchKG; Zulässigkeit des Rechtsvorschlags in der Wechselbetreibung
- Kernaussage: Die Auffassung ist nicht willkürlich, wonach sich die Zulassung von Noven — echten und unechten — im Berufungsverfahren auch auf die Frage der Beschlagnahme auswirken kann. Der Rechtsvorschlag und die Beschlagnahme stehen in einem funktionellen Zusammenhang.
- Einschlägig für: Art. 185 SchKG; Art. 44 SchKG; Rechtsvorschlag; Noven
D. Arrest und provisorische Massnahmen
BGE 145 III 221
- Thema: Art. 274 Abs. 2 SchKG; Inhalt des Arrestbefehls; Solidarschuldverhältnis
- Kernaussage: Der Arrestbefehl hat keine Angaben über die Existenz eines Solidarschuldverhältnisses zu enthalten. Die Frage des Arrestinteresses steht im Spannungsverhältnis zu beschlagnahmten Vermögenswerten.
- Einschlägig für: Art. 274 SchKG; Art. 44 SchKG; Arrestbefehl
E. Konkursrechtliche Bezüge
BGE 149 III 268
- Thema: Art. 58 Abs. 1 ZPO; Art. 83 Abs. 2 SchKG; Dispositionsmaxime; Aberkennungsverfahren
- Kernaussage: Die Dispositionsmaxime wird verletzt, wenn das Gericht im Aberkennungsverfahren über das Begehren der Partei hinausgeht. Dieser Grundsatz gilt auch bei beschlagnahmten Gegenständen im Betreibungsverfahren.
- Einschlägig für: Art. 83 SchKG; Art. 44 SchKG; Aberkennungsverfahren; Dispositionsmaxime
BGE 151 III 574
- Thema: Art. 174 SchKG; Tilgung der Kosten des Konkursgerichts; Glaubhaftmachung der Zahlungsfähigkeit
- Kernaussage: Hat der Schuldner die Kosten des Konkursgerichts erst im Beschwerdeverfahren getilgt, hat er mit seiner Beschwerde zusätzlich seine Zahlungsfähigkeit glaubhaft zu machen, auch wenn die Schuldtilgung im Übrigen ganz vor der Konkurseröffnung erfolgt ist.
- Einschlägig für: Art. 174 SchKG; Art. 44 SchKG; Konkurskosten; Zahlungsfähigkeit
F. Arrestvollzug und Beschlagnahme
BGE 112 III 47
- Thema: Art. 271 SchKG; Arrestgrund und Arrestvollzug
- Kernaussage: Der sogenannte Taschenarrest ist nur unter den Voraussetzungen von Ziff. 3 des Art. 271 Abs. 1 SchKG zulässig. Der Arrestvollzug und die Beschlagnahme stehen in einem funktionellen Zusammenhang: wenn Vermögenswerte bereits beschlagnahmt sind, kann der Arrestvollzug daran nicht vorbeigehen.
- Einschlägig für: Art. 271 SchKG; Art. 44 SchKG; Arrestvollzug; Taschenarrest
G. Weitere Bundesgerichtsentscheide
BGer 5A_41/2018 vom 18. Juli 2018
- Thema: Beschlagnahme und betreibungsrechtlicher Zugriff
- Kernaussage: Anwendung der Grundsätze von Art. 44 SchKG im Spannungsverhältnis zwischen Beschlagnahme und Betreibungsverfahren.
- Einschlägig für: Art. 44 SchKG; Kollision Beschlagnahme — Betreibung
Letzte Aktualisierung: 2026-08-09