SR 281.1 — SchKG — Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs
Kommentar zum Bundesgesetz vom 11. April 1889 über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG, SR 281.1). Tippe auf einen Artikel, um den Kommentar zu öffnen.
20 kommentierte Artikel · gegliedert nach der Systematik des Gesetzes
Organisation
Schuldbetreibung
- Art. 44 Verwertung beschlagnahmter Gegenstände
- Art. 72 Zustellung von Betreibungsurkunden
- Art. 73 Pflichten des Gläubigers: Einsicht in Beweismittel und Forderungsübersicht
- Art. 79 Beseitigung des Rechtsvorschlags im Zivil- und Verwaltungsverfahren
- Art. 80 Definitive Rechtsöffnung
- Art. 82 Provisorische Rechtsöffnung
- Art. 85a Negative Feststellungsklage
- Art. 93 Beschränkt pfändbare Vermögenswerte
- Art. 106 Ansprüche Dritter an gepfändeten Gegenständen
- Art. 115 Pfändungsurkunde als Verlustschein und provisorischer Verlustschein
- Art. 124 Vorzeitige Verwertung
- Art. 136 Zahlungsmodalitäten bei der Versteigerung
Konkurs
- Art. 174 Beschwerde gegen Konkurseröffnung
- Art. 190 Konkurs ohne vorgängige Betreibung auf Gläubigerantrag
- Art. 191 Insolvenzerklärung des Schuldners
- Art. 221 Inventaraufnahme im Konkurs
- Art. 230 Einstellung des Konkursverfahrens mangels Aktiven
Nachlassverfahren
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