Rechtsprechung zu Art. 27 RPG
Leitentscheide (BGE)
BGE 133 II 353
- Thema: Planungszone und Mobilfunk / Legitimation
- Kernaussage: Grundlegender BGE zur Planungszone: Legitimation zur Beschwerde, Bauhöhen- und Grenzabstandsvorschriften als Teil des Nutzungsplans.
- Einschlägig für: Abs. 1 (Legitimation, Nutzungsplanzugehörigkeit)
BGE 136 I 142, E. 3.2
- Thema: Planungszone und Lenkungsabgabe
- Kernaussage: Die Planungszone bringt der geplanten Regelung eine negative Vorwirkung; positive Vorwirkungen sind unzulässig.
- Einschlägig für: Abs. 1 (Inhalt der Planungszone, Vorwirkungen)
BGE 148 II 417
- Thema: Kommunale Planungszone bei Überdimensionierung
- Kernaussage: Bei Überdimensionierung der Bauzonen muss die Baubewilligungsbehörde den Zonenplan vorfrageweise überprüfen; die Erlassung einer Planungszone kann geboten sein.
- Einschlägig für: Abs. 1 (Voraussetzung der Planungszone bei Anpassungsbedarf)
Weitere Bundesgerichtsentscheide
BGer 1C_311/2025 vom 20. April 2026, E. 3.3.3
- Thema: Fristbeginn der Fünfjahresfrist bei effet anticipé
- Kernaussage: Beginnt bei einem kantonalen effet anticipé (Art. 49 Abs. 1 LATC), das ab Auflage ein Bauverbot ohne Ermessensspielraum bewirkt, die Fünfjahresfrist des Art. 27 Abs. 2 RPG am Tag der Auflage und nicht erst mit der kantonalen Genehmigung. Andernfalls würde die bundesrechtliche Höchstdauer faktisch überschritten. Das_BGer_hebt den kantonalen Entscheid auf. 5er-Besetzung, Leitentscheid.
- Einschlägig für: Abs. 2 (Fünfjahresfrist, Fristbeginn bei effet anticipé)
BGer 1C_518/2019 vom 8. Juli 2020, E. 4.3
- Thema: Wirksamkeit der Planungszone ab Auflage
- Kernaussage: Die Planungszone wird grundsätzlich am Tag der Auflage wirksam, abweichend von Art. 26 Abs. 3 RPG; der Sicherungszweck erfordert diesen vorzeitigen Eintritt.
- Einschlägig für: Abs. 1 (Inkrafttreten, Sicherungszweck)
BGer 1C_149/2018 vom 13. September 2018, E. 2.5
- Thema: Sofortige Wirksamkeit der Planungszone
- Kernaussage: Die Planungszone ist eine vorsorgliche Sicherungsmassnahme von beschränkter Dauer, die ihren Zweck nur erfüllt, wenn sie unmittelbar wirksam wird.
- Einschlägig für: Abs. 1 (Sicherungsfunktion)
BGer 1C_129/2022 vom 18. April 2023
- Thema: Zweck der Planungszone — Planungsfreiheit
- Kernaussage: Die Planungszone sichert den Planungsbehörden die Freiheit, zu planen und zu entscheiden, und verhindert, dass Bauprojekte diese Freiheit einschränken.
- Einschlägig für: Abs. 1 (Zweck)
BGer 1C_204/2022 vom 21. März 2023
- Thema: Zweck der Planungszone — Verhinderung von Vorwirkungen
- Kernaussage: Die Planungszone verhindert, dass Bauprojekte die künftige Nutzungsplanung erschweren.
- Einschlägig für: Abs. 1 (Zweck)
BGer 1C_302/2025 vom 13. Januar 2026
- Thema: Planungszone und Baubewilligung bei zonenkonform genutzten Parzellen
- Kernaussage: Bereits überbaute und seit Jahrzehnten zonenkonform genutzte Bauparzellen fallen für eine Auszonung nicht in Betracht. Die erteilte Baubewilligung verstösst trotz hängiger Ortsplanungsrevision und kommunaler Planungszone nicht gegen Bundesrecht.
- Einschlägig für: Abs. 1 (Baubewilligung bei hängiger Ortsplanungsrevision)
BGer 1C_209/2025 vom 15. Dezember 2025
- Thema: Planungszone Seeufer Wollishofen / negative Vorwirkung
- Kernaussage: Die Planungszone «Seeufer Wollishofen» der Stadt Zürich ist rechtens. Planungszonen bezwecken die Sicherung der Planungs- und Entscheidungsfreiheit (Art. 27 RPG). Künftigen Nutzungsplänen wird eine negative Vorwirkung zuerkannt. Kein grosser Verstoss gegen den Grundsatz der Planbeständigkeit (Art. 21 Abs. 1 RPG), wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Neuplanung besteht.
- Einschlägig für: Abs. 1 (negative Vorwirkung, Planbeständigkeit)
BGer 1C_396/2024 vom 15. August 2025
- Thema: Planungszone Gemeinde Bitsch / Verhältnismässigkeit
- Kernaussage: Der Erlass einer Planungszone setzt eine genügende gesetzliche Grundlage (Art. 27 RPG), ein öffentliches Interesse und Verhältnismässigkeit voraus. Die Eigentumsbeschränkung durch die Planungszone ist mit Art. 26 i.V.m. Art. 36 BV vereinbar, wenn sie im öffentlichen Interesse liegt und verhältnismässig ist.
- Einschlägig für: Abs. 1 (gesetzliche Grundlage, Verhältnismässigkeit, Eigentumsbeschränkung)
BGer 1C_271/2024 vom 8. Oktober 2025, E. 4.4
- Thema: Planungszone als Kann-Bestimmung
- Kernaussage: Art. 27 Abs. 1 RPG ist als «Kann»-Bestimmung formuliert — grundsätzlich liegt der Erlass im Ermessen der zuständigen Behörde. Ausnahmsweise kann eine Pflicht zum Erlass bestehen, namentlich wenn die beabsichtigte Planfestsetzung oder -änderung ansonsten gefährdet wäre.
- Einschlägig für: Abs. 1 (Ermessen, Pflicht zum Erlass)
BGer 1C_175/2025 vom 26. August 2025
- Thema: Planungszone «Schützenswerte Bauten» und Photovoltaikanlage
- Kernaussage: Planungszonen gemäss Art. 27 Abs. 1 Satz 1 RPG müssen für genau bezeichnete Gebiete bestimmt sein. Im konkreten Fall wurde eine aufgeständerte Photovoltaikanlage mangels Verstosses gegen die künftige Planung bewilligt, obwohl eine Planungszone «Schützenswerte Bauten und Anlagen» bestand.
- Einschlägig für: Abs. 1 (genau bezeichnete Gebiete, negative Vorwirkung bei Baubewilligung)
Letzte Aktualisierung: 2026-05-30