Rechtsprechung zu Art. 25a RPG
Rechtsprechung zu Art. 25a RPG — Grundsätze der Koordination
Leitentscheide
1. BGE 135 II 30 — 1'116 Zitate
Grenzen vorzeitiger Teilprüfungen; Koordinationsgebot
Ausgeschlossen ist eine vorzeitige Prüfung einzelner baurechtlicher Fragen, soweit dies den Grundsätzen der Koordination i.S.v. Art. 25a RPG widerspricht. Eine isolierte Teilprüfung darf nicht zu Widersprüchen in den verschiedenen Verfügungen führen.
Einschlägig für: Art. 25a RPG — Grenzen vorzeitiger Teilprüfungen
2. BGE 127 II 238 — 611 Zitate
Koordinierte Nutzungsplan- und Bewilligungsverfahren (KVA Thun)
Die Koordinationsgrundsätze nach Art. 25a RPG i.V.m. Art. 33 RPG sind auf Nutzungspläne übertragen, mit deren Erlass auch Bewilligungsentscheide verbunden sind. Der Gesamtentscheid muss koordiniert ergehen und darf keine Widersprüche enthalten.
Einschlägig für: Art. 25a RPG, Art. 33 RPG — Koordination von Nutzungsplan- und Bewilligungsverfahren
3. BGE 135 II 22 — 468 Zitate
Koordination Genehmigungs- und Rechtsmittelverfahren (Walzmühle Frauenfeld)
Die Koordinationsgrundsätze gemäss Art. 25a RPG erfordern eine Abstimmung des Rechtsmittelentscheids auf den Genehmigungsentscheid. Die gebotene Koordination kann nicht erst vor Bundesgericht erfolgen; es ist Aufgabe der Kantone, die Koordination sicherzustellen.
Einschlägig für: Art. 25a RPG, Art. 26 Abs. 3 RPG — Koordination Genehmigungs-/Rechtsmittelverfahren
4. BGE 127 II 273 — 182 Zitate
Mangelhafter Gesamtentscheid bei fehlender Bewilligung (Bootssteganlage)
Ein «Gesamtentscheid» ist mangelhaft, wenn erforderliche Bewilligungen nicht ausdrücklich mitenthalten sind. Art. 25a RPG verlangt, dass alle erforderlichen Verfügungen im koordinierten Verfahren ergehen und keine fehlen.
Einschlägig für: Art. 25a RPG — Vollständigkeit des Gesamtentscheids
5. BGE 145 II 218 — 28 Zitate
Koordination bei einheitlichem Plangenehmigungsverfahren (Lausanne tl/m2)
Eine Erschliessungsstrasse ist als Eisenbahnanlage i.S.v. Art. 18 Abs. 1 EBG zu qualifizieren, wenn sachlicher und räumlicher Zusammenhang zum Bahnbetrieb besteht. Ein einheitliches eidgenössisches Plangenehmigungsverfahren drängt sich aus Koordinationsgründen (Art. 25a RPG) auf, um unvereinbare kantonale/bundesrechtliche Entscheidungen zu vermeiden. Zentrales Bindeglied zwischen Art. 18 EBG und Art. 25a RPG.
Einschlägig für: Art. 25a RPG, Art. 18 EBG — Koordination bei Bahninfrastruktur
6. BGer 1C_32/2017 — 33 Zitate
Eisenbahnanlagen-Begriff und Koordination (MOB Château-d’Œx)
Begleitmassnahmen zur Bahnübergangsanierung fallen unter das eisenbahnrechtliche Plangenehmigungsverfahren (Art. 18 EBG) und unterliegen dem Koordinationsgebot nach Art. 25a RPG.
Einschlägig für: Art. 18 EBG, Art. 25a RPG — Eisenbahnanlagen und Koordination
BGer 1C_310/2025 vom 12. November 2025
Verletzung des Koordinationsgebots bei Strassenausbau und Rodung
Das Koordinationsgebot (Art. 25a RPG) verlangt eine materielle und formelle Koordination der Verfügungen. In materieller Hinsicht sind sie inhaltlich abzustimmen (Art. 25a Abs. 2 lit. d RPG) und dürfen keine Widersprüche enthalten (Art. 25a Abs. 3 RPG). In formeller Hinsicht sorgt die verantwortliche Behörde für eine gemeinsame öffentliche Auflage (Art. 25a Abs. 2 lit. b RPG) und möglichst gemeinsame Eröffnung (Art. 25a Abs. 2 lit. d RPG). Weder materielle noch formelle Koordination erfolgt → Verletzung von Art. 25a RPG.
Einschlägig für: Art. 25a Abs. 2 und 3 RPG; materielle und formelle Koordination; gemeinsame Auflage
BGer 1C_235/2024 vom 13. März 2026
Einheit des Bauentscheids, Nebenbestimmungen und Koordinationsgebot
Die Regelung über Nebenbestimmungen dient der Beachtung des Grundsatzes der Einheit des Bauentscheids und des Koordinationsgebots von Art. 25a RPG. Der Grundsatz der Einheit des Bauentscheids soll eine einheitliche Beurteilung eines baurechtlichen Sachverhalts sicherstellen. Nachgelagerte Verfahren sind nur zulässig, wenn dies von der Sache her sinnvoll ist und sich daraus keine wesentlichen neuen Auswirkungen ergeben.
Einschlägig für: Art. 25a RPG; Einheit des Bauentscheids; Nebenbestimmungen; nachgelagerte Verfahren
BGer 1C_271/2024 vom 8. Oktober 2025
Gewässerraumfestlegung und Koordinationsgebot
Die gewässerschutzrechtliche Bewilligung ist ein Teilaspekt des Bauvorhabens und erging im Rahmen des gemäss Art. 25a RPG koordinierten, einheitlichen Baubewilligungsverfahrens. Bei überfälliger Gewässerraumfestlegung hätte die Baubewilligung hiermit koordiniert werden müssen; allenfalls wäre eine Planungszone (Art. 27 RPG) zu erlassen gewesen.
Einschlägig für: Art. 25a RPG; Gewässerraumfestlegung; Planungszone (Art. 27 RPG); Koordinationsgebot